Hallo,
danke an euch, die ihr diesem unsäglichen Post von "Exildeutscher" unaufgeregt und mit Vernunft entgegnet. Mir bleibt nichts hinzuzufügen, außer dass ich darauf:
(...) überkommt mich tiefste Abscheu dahingehend, wie hier fast alle die freie Meinungsäußerung bekämpfen wollen.(...)
mit einem Selbstzitat antworten möchte:
(...)
"1st Amendment" ohne Beschränkung der Allgemeingültigkeit durch "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5" ersetzen.
Ok, darauf noch ein paar Worte:
(...)Menschen, allein wegen ihrer „Meinungsäußerungen“ anzuzeigen und vor Gericht zu bringen, (...)
Werter "Exildeutscher", ich weiß nicht, wie es mit Tschechien aussieht, aber die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesrepublik Österreich sind Rechtsstaaten, in denen es nur dem Gesetz verpflichtete Gerichte gibt, und in denen der (eigentlich alte römische) Grundsatz gilt "Nulla poena sine lege" (= keine Strafe ohne Gesetz), was Willkür-Urteile, wie Eichelburg sie nach "Volksempfinden" oder seinem eigenen Gusto wünscht, kathegorisch ausschließt. Sollte aufgrund einer Anzeige die zuständige Staatsanwaltschaft der Meinung sein, es liege eine strafbare Handlung vor - etwa Volksverhetzung, Verleumdung oder Beleidigung - , so käme Eichelburg vor ein ordentliches Gericht, das dann entscheidet. Wie etliche Gerichtsurteile in diesen Dingen in der Vergangenheit gezeigt haben, führen selbst Beschimpfungen hoher Amtsträger nicht selten zu Freisprüchen. Also, werter "Exildeutscher", halten Sie 'mal den Ball flach.