Deutschland:
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Österreich:
§ 242 Hochverrat
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich
oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen,
ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.
An den Waldi, der immer brav hier im Forum mitliest:Weil du so viel bezüglich Hochverrat und Hochverräter herumjammerst, habe ich oben für dich die jeweilige Gesetzesstelle nach deutschem und nach österreichischem Recht reinkopiert.
Weder auf die berechtigten Anzeigen noch auf den Pürstl trifft das auch nur annähernd zu.
Kannst du daher bitte die entsprechende Stelle aus dem Strafgesetzbuch deines Paralleluniversums posten? Ich würde da sehr gerne nachlesen.
Oder gibt's für deine Quatschbuden-Kasperle-Monarchie noch gar keine Gesetze?
Dann wird's aber langsam Zeit.
Oder wird da nach Gefühl verurteilt.
So wie du aussiehst, vielleicht sogar nach dem "gesunden Volksempfinden".
Das hatten wir schon mal - und ist ziemlich in die Hose gegangen.
Oder ist das für dich die "gute alte Zeit"?