Autor Thema: hartgeld.com  (Gelesen 1033208 mal)

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Re: hartgeld.com
« Antwort #5880 am: 4. August 2019, 18:52:26 »
"Die da oben" fürchten gar nichts. Schon gar keinen dauerbesoffenen Wiener Rentner. Wach auf, Walter! Wach auf!
 
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Re: hartgeld.com
« Antwort #5881 am: 4. August 2019, 19:02:07 »
Wo ist diese dreckige Merkel-Sau.? - Hackt dieser dreckigen ♥♥


Es war falsch, den § 103 StGB wegen Böhmermann abzuschaffen.
(Kein Witz, das meine ich so!)

Die Schweiz hat eine ähnliche Bestimmung und man könnte über diesen Hebel Weichelhirn mit diesen Aussagen evtl. dranbringen.

Nur, weil Prantl den § in der SZ als "Majestätsbeleidigungsparagraph" geschmäht hat, war er nicht automatisch sinnlos.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: hartgeld.com
« Antwort #5882 am: 4. August 2019, 19:06:17 »
"Danke" heißt nicht "Zustimmung". In "meinem" Tread bekommt jedeR ein Danke, der/die nicht voll neben der Spur liegt.
Ich finde eine Sonderbehandlung wegen eines Status wie "Regierungschefin" nicht förderlich. Ein solcher Aufruf dürfte auch sonst strafrechtlich relevant sein (Aufruf an die Rechtsgelehrten unter uns, speziell die in A). Ansonsten weise ich darauf hin, dass ich das Zitat bewußt verspoilert hatte und bitte auch, dies bei Folgezitaten zu beachten.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Offline kairo

Re: hartgeld.com
« Antwort #5883 am: 4. August 2019, 19:14:12 »
Wo ist diese dreckige Merkel-Sau.? - Hackt dieser dreckigen ♥♥


Es war falsch, den § 103 StGB wegen Böhmermann abzuschaffen.

§103 StGB bezog sich aber nur auf ausländische Staatsoberhäupter. Merkel ist beides nicht.

§90 StGB verbietet die Verunglimpfung des Bundespräsidenten. Der Bundeskanzler muss schon was aushalten können. Immerhin bietet das normale Recht hier Möglichkeiten. Aber meines Wissens hat Frau Merkel, seit sie Kanzlerin ist, davon noch nie Gebrauch gemacht.
 
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Re: hartgeld.com
« Antwort #5884 am: 4. August 2019, 19:15:00 »
Wobei "Hände abhacken" schon eine "gewisse" Qualität hat. Ich verweise übrigens weiterhin auf meine Bitte um Verspoilerung.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
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DerWissende

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Re: hartgeld.com
« Antwort #5885 am: 4. August 2019, 19:19:41 »

§103 StGB bezog ...
§90 StGB verbietet die Verunglimpfung des Bundespräsidenten...

Euch ist schon bewusst, das Deutsche Gesetze in Österreich nicht gelten und damit auch nicht anzuwenden sind?  ;-)

Was meint denn das Öserreichische Gesetz? Eine Beleidigung ist es so oder so. 


 
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Re: hartgeld.com
« Antwort #5886 am: 4. August 2019, 19:26:45 »
Beleidigung? Ich würde sagen "Hände abhacken" ist ein Aufruf zur Gewalt...
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Re: hartgeld.com
« Antwort #5887 am: 4. August 2019, 19:30:15 »
Zitat
Die Schweiz hat eine ähnliche Bestimmung und man könnte über diesen Hebel Weichelhirn mit diesen Aussagen evtl. dranbringen.

Nur, weil Prantl den § in der SZ als "Majestätsbeleidigungsparagraph" geschmäht hat, war er nicht automatisch sinnlos.

Die österreichische Justiz scheint die Straftatbestände "Beleidigung" und "Volksverhetzung" sehr weit auszulegen.
.... unter dem neuen Kaiser dürfte sich das dann aber grundlegend ändern  ;) ;) ;) - also Weichkeks aufpassen  - nach dem Systemwechsel :king: wird das ungeprüfte Verbreiten von Fake-News mit sofortiger Entadelung und Züchtigung bestraft  ;) ja,ja diese guten alten Zeiten ...
 
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Offline kairo

Re: hartgeld.com
« Antwort #5888 am: 4. August 2019, 19:30:43 »

§103 StGB bezog ...
§90 StGB verbietet die Verunglimpfung des Bundespräsidenten...

Euch ist schon bewusst, das Deutsche Gesetze in Österreich nicht gelten und damit auch nicht anzuwenden sind?

Stimmt schon, aber wenn der Aufruf zu einem Verbrechen in Deutschland verbreitet wird (trifft zu, Internet kann man überall lesen) und sich gegen Deutsche richtet, kann auch die deutsche Justiz tätig werden.
 
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Re: hartgeld.com
« Antwort #5889 am: 4. August 2019, 19:35:55 »
Beleidigung? Ich würde sagen "Hände abhacken" ist ein Aufruf zur Gewalt...

Ja klar eine Beleidigung, siehe Zitat [16:45] Schachspieler 1. Satz "dre... Merkel-S.."


 
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Re: hartgeld.com
« Antwort #5890 am: 4. August 2019, 19:45:05 »
In Österreich müßt er das schon mit dem HBP machen:

Zitat
In Österreich wird die Beleidigung des Bundespräsidenten als Offizialdelikt gem. § 115 StGB (Beleidigung) in Verbindung mit § 117 StGB (Berechtigung zur Anklage) geahndet. Während die herkömmliche Beleidigung nur mittels Privatanklage durch den in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen ist, erfolgt die Ahndung der Beleidigung des Bundespräsidenten von Amts wegen. Der Bundespräsident hat jedoch die Ermächtigung zur Verfolgung zu erteilen. Die Strafdrohung liegt bei maximal drei Monaten Freiheitsstrafe.
https://futter.kleinezeitung.at/wie-sich-der-fall-boehmermann-auch-in-oesterreich-wiederholen-koennte/
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Re: hartgeld.com
« Antwort #5891 am: 4. August 2019, 20:01:57 »
Zitat
[20:00] Leserkommentar-DE:
Es ist unglaublich was hier im Deutschen Lande passiert. Die Deutschen werden nach allen Regeln der zerstörerischen Kunst buchstäblich auseinandergenommen, zerfetzt, zerschnitten, zersägt, erstochen, ausgeraubt und vergewaltigt!

Und totgequatscht.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: hartgeld.com
« Antwort #5892 am: 4. August 2019, 20:04:06 »
Kann es sein, daß Weichhirn durch einen Internet Hoax zu seinen Gedanken „angeregt“ wurde?

https://www.mimikama.at/allgemein/mann-erfurt-haende-abgehackt/



Und weil wir grade dabei sind (ja, ich weiß, würde bei der afd auch reinpassen, aber Crosspostings sollen ja nicht…). Also ich seh da durchaus Strafbares.  Und Nein, ich denke nicht, daß der Strick und Merkel zwei ganz verschiedene Dinge sind, die nichts miteinander zu tun haben!


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Re: hartgeld.com
« Antwort #5893 am: 4. August 2019, 20:10:06 »
Och, die NSDAfD findet bestimmt eine passende Erklärung wie "hat ja nix mit uns zu tun".
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Re: hartgeld.com
« Antwort #5894 am: 4. August 2019, 20:17:03 »
Och, die NSDAfD findet bestimmt eine passende Erklärung wie "hat ja nix mit uns zu tun".


Hat es ja auch nicht, sondern wie zu sehen, stammt es von einem "AfD-Fanclub-Bundesweit".

Ich würde eine strafbewährte Aussage vom FC-Schalke04-Fanclub auch nicht unbedingt den Verein ans Bein binden, so was geht schnell mal nach hinten los. Und die AfD ist gerade dafür auch bekannt, dass die ganz schnell sind in solchen Sachen.
Also Augen auf im Verkehr - auch im Straßenverkehr  ;)
 
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