Euer Freier vom
Feenland befiehlt: Auf die Knie, Mädels und huldigt mir.
Hä? Also, das ist so. Beim Studium der Rechtsprechungen des
Verwaltungsgerichts Wien fiel mir ein Entscheidung bezüglich eines "virtuellen" Adelsprädikats auf. Es gibt ja im Auenland das famose Adelsaufhebungsgesetz von 1919, das wörtlich so sagt:
Die Führung dieser Adelsbezeichnungen, Titel und Würden ist untersagt. Übertretungen werden von den politischen Behörden mit Geld bis zu 20.000 K oder Arrest bis zu sechs Monaten bestraft.
Ein böser Schelm unterhielt eine Webseite, auf der er sich als "von" bezeichnete, ohne tatsächlich "von" als Namensbestandteil zu tragen, so à la "Baron von Eichelburg". Dafür gab es zackig preussisch vom heutigen linksgrün versifften Magistrat einen Ordnungsgong zu 70 Euro.
Sie haben sich am 12. Dezember 2017 auf Ihrer Homepage www.avonb.at in den dort angeführten Beiträgen und im Impressum als „A. von B.“ bezeichnet, obwohl das Recht zur Führung des Adelszeichens „von“ auch im rein gesellschaftlichen Verkehr aufgehoben ist.
...
Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über Sie folgende Strafe verhängt: Geldstrafe von €70,00, falls diese uneinbringlich ist, Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Stunden.
Der "Adlige" war so was von sauer auf die Bürgerlichen und zog vor das Wiener Verwaltungsgericht. Und die entschieden wohlweise:
1.Der Mann ist schuldig "Sohin war auch die subjektive Tatseite als erfüllt anzusehen."
2. Der Mann wird nicht bestraft Die herrschende Lehre geht daher davon aus, dass der hier anzuwendende Strafsatz der Geldstrafe, der noch immer in Kronen und sohin auf eine nicht mehr bestehenden Währung lautet, nicht anwendbar ist und damit auch keine Ersatzarreststrafe verhängt werden kann.
Dem war zu folgen und war daher der Ausspruch über die Verhängung der Strafe (Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe) und die Vorschreibung der Verfahrenskosten bei der Behörde zu beheben.
Quelle http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/001-010-14933-2018.docx.pdf
Man sieht, auch Kronen können sich noch lohnen. Kennt übrigens jemand den Roman "Feenland" von McAuley, nein?, hätte ich auch nicht gedacht.