Durchaus. Aber glaubst du wirklich, dass Harthirn so ein zuverlässiger Kunde ist, wenn er doch betteln muss, um die Kröten zusammenzukratzen? Und ob so ein Altweltjurist später vom Kaiser auch nur einen roten Heller sehen wird, ist wohl mehr als fraglich.
Ich denke schon, dass der Weichkeks den Anwalt aus eigenen Mitteln bezahlen kann und das auch tut. Die Bettelei hat wahrscheinlich den Hintergrund, dass Eichelburg sich als Kämpfer für die gerechte Sache sieht und diejenigen, für die er kämpft, ihm aus Solidarität seine Kosten (und mehr) zu ersetzen haben.
Und wie sieht das aus Sicht des Anwalts aus? Ich vertrete die Ansicht, dass jeder das Recht auf juristischen Beistand hat, insbesondere wenn der Staat in die Belange des Bürgers eingreift. Geht es um grundsätzliche Dinge, wie zum Beispiel um Bürgerrechte, kann ich mir als Anwalt einen Namen manchen. Nun herrscht allerdings Konsens darüber, dass Reichsbürger oder Querulanten wie Eichelburg, die den Staat nicht anerkennen und sogar aktiv bekämpfen, außerhalb der hehren Zwecke laufen.
So wie sich das darstellt, ist der Anwalt bezüglich der Beschlagnahme der Waffen und der Hausdurchsuchung tätig. Eichelburg hat das Recht auf juristischen Beistand und er hat das Recht, sich mit allen legalen juristischen Mitteln zur Wehr zu setzen. Der Anwalt vertritt Eichelburg, aber er macht sich mit Sicherheit nicht mit ihm gemein. Somit ist alles In Ordnung.