Weiteres Mimimi:
[10:45] Leserkommentar-AT:
Applaus an den Juristen und an alle Kommentatoren die weiter hinter WE stehen. Standing Ovation für Cheffe, der die Fahne unter widrigsten Umständen weiterhin hoch hält. Licht ist stärker als die Dunkelheit.
Der bisherige Redakteur hat sich auch zurückgezogen, obwohl er keinen Besuch von den Bütteln bekommen hat.WE.
[17:20] Zum Kommentar des Juristen über die Illegalität der Hausdurchsuchung aus der StPO:
Die Hausdurchsuchung fällt nach der Strafprozessordnung (StPO) unter die Durchsuchung von Orten und Gegenständen. Eine Hausdurchsuchung darf nur dann stattfinden, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass dabei Personen oder Gegenstände gefunden werden könnten, die für die Untersuchung im Rahmen eines Strafverfahrens wichtig sind.
Zur Durchführung einer Hausdurchsuchung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
• Die Durchsuchung darf von der Staatsanwaltschaft nur aufgrund einer richterlichen Bewilligung angeordnet werden. Sowohl die Anordnung als auch die Bewilligung sind dem Betroffenen sofort bei Beginn der Hausdurchsuchung oder mindestens innerhalb der nächsten 24 Stunden zuzustellen.
• Die Durchsuchung ist normalerweise nur nach vorausgegangener Vernehmung des Hausbewohners zulässig. Dieser soll zunächst zur freiwilligen Herausgabe des Gesuchten bewegt werden.
Die 2. Voraussetzung war eindeutig nicht gegeben.WE.
Dann verlinkt WE mal wieder einen Beitrag von "Journalistenwatch". Man kann mal wieder gegen Flüchtlinge hetzen.
Ich zitiere nur die zentrale Behauptung:
Der Jahreswechsel brachte zahlreichen Hartz-IV-Empfängern in Deutschland ein sattes Plus in der Geldbörse ein. Ganze 8,- Euro pro Monat macht das Merkel-Regime seit Januar 2019 zusätzlich locker, um Menschen zu unterstützen, die keinen Arbeitsplatz haben und deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen ist. Gerade mal 424 Euro haben Hartz-IV-Bezieher somit nun monatlich zur Verfügung, um sich in den täglichen Überlebenskampf zu stürzen.
Deutlich mehr wert sind in der Bundesrepublik illegal eingereiste Migranten. Für die standesgemäße Versorgung von Merkels Gästen zahlt etwa die Stadt Siegen stolze 15.230 Euro pro Jahr und Person. Das sind 1.269 Euro monatlich, also fast der dreifache Hartz-IV-Satz.
Über die angemessene Höhe von Sozialhilfe- und Sozialversicherungssätzen lässt sich trefflich streiten. Doch schauen wir einmal die genannten Zahlen etwas genauer an:
Tatsächlich beträgt der so genannte Regelbedarf für einzelne Erwachsene 424 Euro. Hinzu kommen allerdings die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe, die jedoch nicht pauschal festgelegt sind, sondern orts- und objektsabhängig sind. Weiter stehen je nach den individuellen Umständen weitere so genannte Mehrbedarf zur Verfügung, u. a. für dezentrale Warmwasseraufbereitung (Durchlauferhitzer), die bei Vermietern recht beliebt sind und daher weit verbreitet sein dürften. Hier ist grundsätzlich der tatsächliche Betrag zu erstatten. Hinzu kommen weitere Leistungen im Einzelfall, etwa für die Erstausstattung einer Wohnung mit Möbeln, Geschirr, Wäsche u. dgl.
Kurz: Einzelne erwachsene ALG-II-Empfänger können je nach individuellem Bedarf durchaus mehr, aber auch weniger als 1.269 Euro im Monat erhalten.
Nur greift es jedenfalls zu kurz, einfach den Regelbedarf zu betrachten und als die ganze Leistung auszugeben, die ein ALG-II-Empfänger erhält. Mindestens die Wohnkosten (Miete und Heizkosten) kommen hinzu und übersteigen den Regelbedarf meist beträchtlich.
Was nun die Leistungen an Flüchtlinge angeht, sagt leider Journalistenwatch nicht, wie die Zahl im Einzelnen errechnet wurde. Anscheinend hat man das, was Siegen pro Flüchtling im Schnitt ausgibt, einfach durch zwölf geteilt. Wir wissen aber nicht, welche Ausgaben in diesem Betrag enthalten sind. Neben dem, was an Flüchtlinge ausbezahlt wird (wobei anerkannte Flüchtlinge, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, grundsätzlich genau dieselben Sätze erhalten wie ALG-II-Empfänger), fallen natürlich auch Kosten für Unterkunft an, aber etwa auch für Betreuung, Deutschkurse o. dgl. Zudem dürften Flüchtlinge, anders als ALG-II-Empfänger, die schon länger in Deutschland leben, in der Regel keine eigene Ausstattung mitbringen, weshalb ihnen meist auch irgendwann eine Erstausstattung an Kleidung, Wäsche, Möbeln usw. zu bezahlen sein wird. Womöglich sind auch Verwaltungskosten in dem von Siegen genannten Betrag enthalten, die bei ALG-II-Empfängern über den Haushalt der Arge oder der Agentur für Arbeit, also separat abgerechnet werden.
Kurz: Hier wird eine einzelne (Teil-)Leistung mit einer Gesamtsumme verglichen. Dass dies nur zu einem völlig falschen Ergebnis führen kann, ist offensichtlich