Ja, das war mir auch aufgefallen. Man muss die Paragrafen 211 bis 213 im Zusammenhang lesen: Mord ist eine qualifizierte Art des Totschlags. Nur wenn die besonderen Merkmale des Mordes aus Paragraf 211 vorliegen, ist eine Tötung ein Mord. Totschlag ist danach der Straftatbestand, der jede vorsätzliche Tötung umfasst, danach wird ein "minder schwerer Fall" des Totschlags definiert, der milder bestraft wird. Erst in Paragraf 222 folgt dann die "Fahrlässige Tötung", wodurch auch klar gestellt wird, dass die davor aufgeführten Tatbestände Vorsatz voraussetzen.
Totschlag und Mord wurden übrigens in früheren Jahrhunderten anders abgegrenzt: Totschläger war, wer einen anderen öffentlich tötete oder eine ohne Zeugen begangene Tötung umgehend öffentlich kund gab, Mörder war, wer ohne Zeugen tötete und sich nach der Tat nicht zu dieser bekannte. Wir verfügen über Zeugnisse des Brauches, dass jemand, der einen Anderen getötet hatte (ob aus Gründen, die wir heute als Notwehr ansehen oder nicht, spielte keine Rolle), beim nächstgelegenen Haus anklopfte und seien Tat dort kund gab, um nicht als Mörder zu gelten.
Rechtsvergleichend kann man die Abgrenzung der Tatbestände im Schweizer Strafrecht heranziehen. Dort gibt es den Straftatbestand der "vorsätzlichen Tötung", der sich selbst erklärt. Der Mord wird von der "vorsätzlichen Tötung" vor allem dadurch unterschieden, dass der Täter "besonders skrupellos" gehandelt habe (was für viele rechtliche Diskussionen sorgen kann). Der "Totschlag" ist eine Tötung "unter einer heftigen Gemütsbewegung", entspricht somit am ehesten dem deutschen Paragrafen 213. Neben der "vorsätzlichen" steht die "fahrlässige Tötung".
Der Sache nach liegen also die deutsche und die Schweizer Regelung nicht weit auseinander, aber die Schweiz hatte sich für eine "modernere" Begrifflichkeit entschieden. (Hingegen hieß die Vergewaltigung noch bis zu einer Novelle 1992 "Notzucht", im Rechtssinne gab es also bis dahin in der Schweiz keine Vergewaltiger, sondern "Notzüchter". Auch Gesetzgebung braucht gelegentlich ein Update, andernfalls wären Parlamente ja im Grunde überflüssig.)
Wir sehen hier aber wieder die auch unter RD so beliebte Wortklauberei in Verbindung mit Unwissen über die tatsächlichen Verhältnisse.