Neu: 2018-12-17:
[14:50] Leserzuschrift-DE: Fragen zum Systemwechsel:
Was mir immer noch nicht klar ist:
- wie können die Moslems und vor allem deren Unterstützer glauben, Sie könnten (Mittel-)Europa übernehmen (wenn auch gewaltssam)?
- wie soll Macron 100.000 islamische Kämpfer rekrutieren können, ohne dass jemand an entscheidender Stelle Wind davon kriegt?
Deren Vorhaben kann doch nur scheitern - die Frage für mich ist, wieviele Menschenleben es unter uns schon länger hier Lebenden kostet wird. Oder braucht man die Moslems (nur), um großflächig Randale und Plünderungen zu provozieren, was dann zum Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen lebens überhaupt führen wird.
PS: Dass Weihnachten der ideale Zeitpunkt wäre, um den Notaus-Knopf zu drücken, hatte ich ja schon vor dem letzten Weihnachtsfest geschrieben. Jetzt wäre es wieder so weit. Vorausgesetzt, man nimmt unzählige Tote und Verletzte in Kauf, die es allerdings so oder so geben wird.
Die Antwort: Gehirnwäsche und Erpressung. Wir haben schon mehrfach eine Leserzuschrift aus Deutschland gebracht, wonach dort 90% der Türken glauben, dass sie uns erobern können. Wer Macrons Moslem-Armee wirklich aufgestellt hat, wissen wir nicht. Aber es dürfte sie geben. Wir wissen auch nicht, wer ihr den Angriffsbefehl geben wird. Bis inklusive dem Wochenende dürfte sie eingesetzt werden, denn es soll dort jetzt richtig knallen (ich habe gestern wieder Infos bekommen).WE.
So richtig scheint mir WE auf die Fragen seines "Zuschreibers" nicht einzugehen. Aber es ist wieder einmal das kommende Wochenende. Wie viele kommende Wochenenden mit Systemwechsel wird es noch geben?
Sollten wir schon mal eine Flut Hämemails bereit machen?
Nachtrag:
Eben sehe ich, dass WE einen "Skandal" aufdeckt:
Neu: 2018-12-17:
[16:00] Presse: Türkische Doppelstaatsbürger: Verfassungsgericht stoppt Passentzug
Ein betroffener Mann aus Wien, der mangels Dokumenten nicht nachweisen konnte, kein illegaler Doppelstaatsbürger zu sein, hatte geklagt. Der Verfassungsgerichtshof gab ihm nun Recht. Der Beschluss dürfte richtungsweisend sein.
Ist ja als Links-Gericht bekannt.WE.
Das Einzige, was WE einfällt: Der Verfassungsgerichtshof sei ein "Links-Gericht".
Wenn wir seine Quelle
https://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5547749/Tuerkische-Doppelstaatsbuerger_Verfassungsrichter-stoppen lesen, sieht es allerdings wesentlich anders aus. Da steht u. a.:
Geklagt hatte ein älterer österreichischer Staatsbürger aus Wien, der in den 1960er-Jahren als Sohn eines türkischen Gastarbeiters hierher kam. Sein Name tauchte auf einer Wählerevidenzliste auf – zusammen mit 95.000 anderen angeblichen türkischen Staatsbürgern. Also wurde er von der MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) aufgefordert, einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister vorzulegen, um zu beweisen, dass er kein türkischer Staatsbürger ist. Aber weder das türkische Generalkonsulat in Wien noch die Personenstandsbehörde in der Türkei waren bereit, ihm die entsprechenden Dokumente auszuhändigen, weil er kein türkischer Staatsbürger ist – so erging es auch Tausenden anderen Personen, deren Namen auf dieser Liste stehen.
2017 war eine "Wählerliste" angeblicher türkischer Staatsangehöriger aufgetaucht und den Behörden übergeben worden. Da Österreich grundsätzlich keine mehrfache Staatsangehörigkeit duldet, ist es in Ordnung, dass abgeklärt wird - abgeklärt werden muss. Doch dann fangen die Probleme bereits an: Die Liste scheint aus einer recht trüben Quelle zu stammen, ob sie irgendwelchen Beweiswert hat, dürfte entsprechend zweifelhaft sein. Der Kläger nun hatte sich offenbar an die türkischen Behörden gewandt, diese sahen in ihren Verzeichnissen nach und antworteten: "Kennen wir nicht." Damit hätte es normalerweise sein Bewenden, aber die zuständige Behörde verlangte anscheinend einen Beweis - und dafür sah sich die Türkei nicht zuständig. (Dies scheint mir auch nachvollziehbar, denn ein Staat kann vernünftigerweise bescheinigen, dass jemand sein Staatsangehöriger ist, aber nicht, dass es jemand nicht ist.)
Mir scheint, dass der Staat in Gestalt der betreffenden Behörde einen so genannten "Negativbeweis" verlangt hat. Ein "Negativbeweis" ist ein Beweis dafür, dass etwas nicht ist. Ein solcher Beweis ist grundsätzlich in den meisten Fällen nicht oder nur sehr schwer zu führen. Im Recht darf daher ein Negativbeweis nur in klar definierten Ausnahmefällen verlangt werden.
Der verlinkte Beitrag führt weiter aus:
Geklagt hatte ein älterer österreichischer Staatsbürger aus Wien, der in den 1960er-Jahren als Sohn eines türkischen Gastarbeiters hierher kam. Sein Name tauchte auf einer Wählerevidenzliste auf – zusammen mit 95.000 anderen angeblichen türkischen Staatsbürgern. Also wurde er von der MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) aufgefordert, einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister vorzulegen, um zu beweisen, dass er kein türkischer Staatsbürger ist. Aber weder das türkische Generalkonsulat in Wien noch die Personenstandsbehörde in der Türkei waren bereit, ihm die entsprechenden Dokumente auszuhändigen, weil er kein türkischer Staatsbürger ist – so erging es auch Tausenden anderen Personen, deren Namen auf dieser Liste stehen.
Der Verfassungsgerichtshof hält also den eben erwähnten Grundsatz fest, dass ein Negativbeweis in der Regel nicht verlangt werden darf.
Zu der Wählerliste führt er zudem aus:
„... dass der Datensatz (die Liste, Anm.) nicht authentisch und hinsichtlich seiner Herkunft und des Zeitpunktes seiner Entstehung nicht zuordenbar ist. Die mangelnde Authentizität und die ungeklärte Herkunft der Inhalte dieses Datensatzes, die festgestelltermaßen dem schreibenden Zugriff von wem auch immer offen standen, schließen es von vornherein aus, dass dieser Datensatz für die Zwecke des § 27 Abs. 1 StbG im Hinblick auf den Beschwerdeführer ein taugliches Beweismittel darstellt“. Dass der Inhalt dieses Verzeichnisses eine tatsächliche Wählerevidenzliste wiedergebe, beruhe „ausschließlich auf einer Vermutung“.
Fassen wir also zusammen: Es gibt nur eine Vermutung, dass der Kläger vielleicht zugleich die österreichische und die türkische Staatsangehörigkeit besitze. Da es nur diese Vermutung gibt, ist es laut VfGH am Staat, dem Kläger nachzuweisen, dass er verbotenerweise Doppelstaatler sei, ein Negativbeweis darf von ihm nicht verlangt werden.
Man kann diesen Beitrag und WEs Kommentar dazu für eine Bagatelle halten, allerdings ist es wieder sehr bezeichnend, wie es WE mit Tatsachen und mit Menschenrechten hält: Aus der aus dubioser Quelle stammenden Liste, die nicht mehr Wert besitzt als eine Vermutung, wird bei WE eine Tatsache: In seinen Augen sind alle Österreicher, die auf dieser Liste stehen, zugleich Türken und tun somit etwas Illegales.
Weiter versteht WE nicht, warum es in einem Rechtsstaat nicht angeht, dass ein Bürger zu einem Negativbeweis gegen eine Vermutung, die aus dubioser Quelle stammt, verpflichtet wird. Welches Mimimi würde er wohl erheben, wenn ihm der Staat einen entsprechenden Negativbeweis abverlangte? Aber so weit denken WE und seine Gesinnungsgenossen nie. Dass es ebenfalls die Grund- und Menschenrechte sind, die sie schützen, vergessen oder übersehen sie.