Hier mal der Text des Begehrens:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 1 und 4
1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Die Bundesverfassungvist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Art. 56a Völkerrechtliche Verpflichtungen
1 Bund und Kantone gehen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen ein, die der Bundesverfassung widersprechen.
2 Im Fall eines Widerspruchs sorgen sie für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge.
3 Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Art. 190 Massgebendes Recht
Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstanden hat, sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.
Art. 197 Ziff. 124
12. Übergangsbestimmung zu Art. 5 Abs. 1 und 4 (Grundsätze rechts
staatlichen Handelns), Art. 56a (Völkerrechtliche Verpflichtungen) und
Art. 190 (Massgebendes Recht)
Mit ihrer Annahme durch Volk und Stände werden die Artikel 5 Absätze 1 und 4, 56a und 190 auf alle bestehenden und künftigen Bestimmungen der Bundesverfassung und auf alle bestehenden und künftigen völkerrechtlichen Verpflichtungen des Bundes und der Kantone anwendbar.
In mehreren Punkten wäre dadurch die bisherige Rechtslage geändert worden: Die Bundesverfassung würde zur obersten Rechtsquelle. Dieser widersprechende internationale Verträge dürften nicht mehr abgeschlossen werden, aber noch mehr: Bereits abgeschlossene und geltende Verträge müssten gekündigt werden, wenn die Bundesverfassung so geändert würde, dass in irgendeinem Punkt ein Widerspruch zwischen ihr und einem völkerrechtlichen Vertrag entstünde. Mithin hätte sich die SVP damit eine Art "Kündigungsrecht" für internationale Verträge mittels verfassungsändernder Volksinitiative geschaffen.
Weiter wären nur noch "zwingende Bestimmungen" des Völkerrechts der Bundesverfassung übergeordnet, bisher waren es auch die allgemein anerkannten oder vertraglich gesicherten Menschenrechte. Da sind SVP und WE&Co. auf einer Linie: Ihnen sind Menschenrechte ein Gräuel - jedenfalls diejenigen der Anderen.
Zur Rechtslage in der Schweiz ist zu bemerken, dass die Schweiz kein Verfassungsgericht hat. Das Bundesgericht übt aber verfassungsgerichtliche Kompetenzen aus. Es hat sich u. a. das Recht genommen, Gesetze und sogar Verfassungsbestimmungen völkerrechtskonform oder in Übereinstimmung mit sonstigen von der Schweiz geschlossenen internationalen Verträgen auszulegen. Im Einzelfall entscheidet es bei Regelkollisionen, welcher Erlass welchem vorgeht. Es hat auch schon Vorbehalte, die der Bundesrat zu internationalen Verträgen erklärt hatte, für ungültig erklärt. Es macht nur eine Ausnahme vom Vorrang der völkerrechtlichen Verpflichtungen: Wurde ein Gesetz von der Bundesversammlung in Kenntnis seines Widerspruchs zu einer völkerrechtlichen Verpflichtung, die kein zwingendes Völkerrecht und kein Menschenrecht darstellt, beschlossen, so geht es davon aus, dass der Gesetzgeber wollte, dass dieses Gesetz der entsprechenden völkerrechtlichen Verpflichtung vorgehe.
Da es kein Verfassungsgericht gibt, das dies überprüfen könnte, ist es natürlich möglich, dass die Schweiz internationale Verpflichtungen eingeht, die mit ihrer Verfassung nicht übereinstimmen. Ist dies bei Vertragsabschluss bewusst, wird in der Regel auch die Verfassung geändert. Dasselbe gilt, wenn ein Widerspruch zu einem Bundesgesetz besteht. (Kantonale Gesetze gehen vom Bund abgeschlossenen Verträgen nach, weshalb sich dort diese Problematik nicht stellt.)
Eine Besonderheit ist, dass die Kantone als partielle Völkerrechtssubjekte gelten und sehr wohl Verträge mit dem Ausland eingehen dürfen und das auch tun. Schweizer Kantone haben etliche Verträge mit deutschen Bundesländern oder italienischen Provinzen abgeschlossen. Der Bund kann nur Einschreiten, wenn solche Verträge "bundeswidrig" sind.
Nachtrag passend zu dem, was oben in diesem Beitrag steht:
Neu: 2018-11-27:
[19:40] Bild: So will Hessen das Diesel-Fahrverbot doch noch stoppen
Lasst doch die DUH-Leute verhaften und entlasst die Verwaltungsrichter, ihr politischen ♥♥♥en.WE.
WE meint also, eine Regierung dürfe einfach mal so Leute verhaften lassen, wenn ihr deren politisches Denken und Handeln nicht passt. Das illustriert gut die oben erwähnte Einstellung gegenüber Grund- und Menschenrechten.
Weiter meint er, man könne Richter (gleich welchen Zweigs der Rechtsprechung) einfach mal so entlassen. In Deutschland steht dem allerdings die Unabhängigkeit der Richter entgegen.
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
Was diesen Leuten vorschwebt, ist ein Willkürstaat.