hartgeld.com/landwirtschaft.html, 2020-02-07:
[14:50] Leserzuschrift-DE: Düngerverordnung:
Ich hab gerade mit einem Landwirt gesprochen (....) Die Lage ist so, daß die Düngerverordnung das Ausbringen von Gülle stark reglementiert und auch die Mengen begrenzt. Jetzt denkt jeder an Schweinegülle, aber das ist das geringste Problem. Es geht um das Gärsubstrat aus den Biogasanlagen, eigentlich auch eine Art Gülle, die bisher auf den Feldern verteilt wurde. Jetzt werden die Biogasanlagen das Substrat nicht mehr los und die Lagerbehälter sind voll, wenn sich da nichts ändert, dann schalten die einfach ab und diese grundlastfähigen und Schwarzstartfähigen Anlagen stehen. Wobei hier in unserer Gegend einige Firmen Blockheizkraftwerke mit dem Biogas betreiben und ihren eigenen Strom daraus produzieren und hunderte Wohnungen mit Fernwärme versorgen. Mit anderen Worten: Es kann ganz schnell kalt werden und dazu nehmen die Firmen dann den benötigten Strom aus dem allgemeinen Stromnetz. Das scheint kaum jemand auf dem Radar zu haben.
So ist es also: sobald die Biogasanlagen abgeschaltet werden müssen, können die Kredite, mit denen sie finanziert wurden, nicht mehr bedient werden.WE.
Ok, da hat also jemand mit
einem Landwirt gesprochen. Damit ist er nach eichelburgscher Definition Experte und Insider.
Plötzlich fällt also mehr Abfall aus Biogasanlagen als aus der megamassenhaften Schweinehaltung an.
Der Gärrest (so heisst das, nicht Gär
substrat) ist also "auch so eine Art Gülle". Jo, ey, irgendwie ist alles
eine Art Gülle. Insbesondere Maische, Most und Trester. Denkt 'mal dran, dass ihr Gülle-Produkte in euch 'reinschüttet.
Nachdem Biogasanlagen bisher immer nur satanisch waren - weil da ja angeblich Lebensmittel
verbrannt werden - , sind sie plötzlich die Guten unter den Erneuerbaren, weil "grundlastfähig(en) und Schwarzstartfähig(en)" (Adjektive schreibt man im Deutschen übrigens klein, aber 'was wundere ich mich über die Beherrschung der deutschen Sprache bei Eichelburgianern).
Die Düngeverordnung gilt nicht seit eben, sondern es gibt schon seit 2017 detaillierte Informationen für Betreiber von Biogasanlagen hierzu. Die Sperrfirst zur Ausbringung von Gärresten auf landwirtschaftlichen Flächen endet übrigens am 31.1. jeden Jahres. Wenn der Ein-Bauer-Experte eine Krise konstruieren wollte, ist er um mindestens eine Woche zu spät dran.
Aber Hauptsache, es gibt wieder einen Grund für einen Blackout (sollte der nicht schon am 15.1. ganz Deutschland, achwas, ganz Europa lahmlegen und ins elektrizitätslose Mittelalter katapultiert haben?). Nachdem zuviel oder zuwenig Windenergie, nicht gedeckte Bedarfspitzen aufgrund von zuviel Solarenergie und das Abschalten von Kern- und Braunkohle-Kraftwerken nicht zum ersehnten Blackout geführt haben, muss man jetzt auf den Ausfall der - bisher ja ganz bösen - Biogasanlagen hoffen.
Aufgrund der Düngeverordnung.
Nebenbei zeigt sich, dass Eichelburg die Zusendungen nicht einmal mehr liest - bzw. sich kurz nachdem er sie selbst verfasst hat, sich nicht mehr daran erinnern kann -, denn sein Kommentar dazu passt inhaltlich nicht im Geringsten zur vorherigen Aussage. Nicht einmal auf "Blackout" springt Eichelburg an. Der blaue Kommentar liest sich wie im Suff zusammenhanglos dahin gelallt.
Aber was erwartet man auch anderes.