Autor Thema: Gutefrage 2017  (Gelesen 30527 mal)

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Re: Gutefrage 2017
« Antwort #150 am: 22. Juni 2017, 14:06:37 »
Zitat
Ich habe heute mal gelesen, dass das Besatzungsrecht der USA von bzw. Gegen Deutschland immer noch steht, stimmt das?

https://www.gutefrage.net/frage/ist-deutschland-noch-offiziell-besetzt-von-den-usa?foundIn=list-answers-by-user#answer-251706847
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Offline Alois

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Re: Gutefrage 2017
« Antwort #151 am: 22. Juni 2017, 14:37:12 »
Ich wurde mal wieder geoutet, diesmal von Maarduck:

Zitat
Kommentar von Maarduck , vor 28 Min
Zitat
Zitat
und der O.G. von der Staatsi in O. bist.
Was heisst das auf deutsch?
Soll ich jetzt wirklich Ihren Beruf nennen, Herr Oliver G.?

Offensichtlich musste Maarduck mal unter einem uns nicht unbekannten Mitstreiter dermaßen leiden, dass er jetzt Geister sieht

https://www.gutefrage.net/frage/ist-deutschland-noch-offiziell-besetzt-von-den-usa?foundIn=list-answers-by-user#answer-251666742
« Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 14:39:04 von Alois »
Staatsangehörigkeit ist da, wo auf dem Reisepass steht. Heimat ist da, wo der Wohnungsschlüssel passt. Alles andere wäre zu kompliziert.
 
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Re: Gutefrage 2017
« Antwort #152 am: 22. Juni 2017, 16:05:02 »
@Alois Outen kann man ja nur, was wirklich da ist. Somit schadet dieses vorgebliche Outing wohl weder Dir noch dem geschätzten Mitstreiter.

Es gibt bei GF ja noch weitere schöne Fragen, die geradezu nach bescheuerten Antworten rufen:

Zitat
Welche Gebiete in der Sowjetunion wurden im 2. Weltkrieg von Deutschland besetzt?
Wie wär's, mal in einen historischen Atlas zu schauen? Da gibt es auch nur wenig Text und viele Bilder, nämlich Karten ...

Zitat
Warum darf die USA militärbasen in Deutschland haben aber deutschland darf keine in den usa haben ist deutschland immer noch besetzt?
Warum sollte Deutschland eigentlich Militärbasen in den USA unterhalten? Es genügt ja, wenn deutsche Truppen in der Türkei sitzen ...

Zitat
Wann endete der zweite Weltkrieg offiziell - Wikipedia spricht da explizit nicht davon
Wenn's nicht bei Wikipedia steht, dann existiert es wohl nicht. Ich stehe auch nicht in Wikipedia, aber mich gibt's sehr wohl.
Im Ernst: Das kann man auch nicht so exakt sagen, da der zweite Weltkrieg aus mehreren einzelnen Kriegen bestand, die zwar durch verschiedene Verbindungen verknüpft waren, aber eben getrennt geführt wurden. Der Krieg gegen Japan im pazifischen Raum hat länger gedauert als der Krieg in Europa. Wenn man so will, dann war der Krieg erst vorüber, als die letzten aktiven Kämpfer dies auch einsahen. Das wäre dann wohl irgendwann in den 1970er-Jahren gewesen, als die letzten nachgewiesenen japanischen Kämpfer endlich aufgaben. Aber z. B. auch deutsche Wetterstationen befanden sich noch weit über den 8. Mai hinaus in Kriegsbereitschaft. Rechet man z. B. die Auseinandersetzungen im Iran, den chinesischen Bürgerkrieg oder den Bürgerkrieg in Griechenland noch als unmittelbare Kriegsfolgen zum zweiten Weltkrieg hinzu, dauert er halt ein paar Jahre länger als bis 1945. Das ist letztlich eine Frage individueller Betrachtung und Wertung.

Zitat
Warum hat Deutschland nicht die Schweiz und Schweden besetzt?
Schweden lieferte Eisenerz, das Deutschland dringend für Waffen benötigte, und die Schweiz hat ohnehin gekuscht ... (Duck und weg!)

Zitat
Wenn ich jetzt in die US-Botschaft in Berlin gehe, bin ich dann offiziell in den USa oder in ...
Nee, nee, Schätzelchen, da biste immer noch schön in Beliin, BRiD GmbH.

Zitat
Gilt Amerikanisches Recht in Deutschland?
Ja, es kann, wie überall, im Rahmen des deutschen Kollisionsrechts auf private Rechtsverhältnisse anwendbar sein, etwa wenn ein US-Bürger ein Testament nach US-Recht errichtet hat, aber in Deutschland lebt, oder wenn im Rahmen internationaler Handelsbeziehungen ein Kaufvertrag nach US-Recht abgeschlossen wird. Das ist dann aber eine Bestimmung des deutschen Rechts, die sagt, dass die betreffenden Rechtsverhältnisse unter US-Gesetzen stehen sollen. Auch der umgekehrte Fall ist möglich, dass deutsches Recht (jedenfalls im Privatrecht) im Ausland zur Anwendung kommen kann, auch in den USA.
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Re: Gutefrage 2017
« Antwort #153 am: 22. Juni 2017, 16:12:31 »
Zitat
Wenn ich jetzt in die US-Botschaft in Berlin gehe, bin ich dann offiziell in den USa oder in ...
Nee, nee, Schätzelchen, da biste immer noch schön in Beliin, BRiD GmbH.

Sicher? Meines Wissens sind Botschaften sowie die Fahrzeuge des diplomatischen Korps (zumindest der Innenraum) völkerrechtlich als exterritoriales Gebiet definiert. Sonst wären solche Angelegenheiten wie "Botschaftsflüchtlinge" eigentlich nicht möglich.
Aber ich lasse mich da auch gerne eines anderen belehren.
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Re: Gutefrage 2017
« Antwort #154 am: 22. Juni 2017, 16:24:30 »
Diplomatische und konsularische Vertretungen sind nicht exterritorial, sondern genießen eine besondere Immunität. Namentlich sind sie nicht Staatsgebiet des Staates, der dort vertreten wird.
Echte Exterritorialität ist heute selten. Es gibt ein paar Quasi-Exklaven des Vatikanstaates und die eine oder andere internationale Einrichtung, die gegenüber dem sie umgebenden Staat exterritorial sind.
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Re: Gutefrage 2017
« Antwort #155 am: 22. Juni 2017, 16:45:05 »
Danke, @Pantotheus !
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Offline Richard Sharpe

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« Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 19:47:14 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Re: Gutefrage 2017
« Antwort #157 am: 22. Juni 2017, 20:18:31 »
"Zitat:
    Warum darf die USA militärbasen in Deutschland haben aber deutschland darf keine in den usa haben ist deutschland immer noch besetzt?"

Warum sollten wir? Wo US-Amerikaner und Kanadier doch so freundlich sind, uns ihre Basen zur Verfügung zu stellen.
Da hat die weit über universitärem Niveau liegende Youtubebildung wohl wieder kläglich versagt.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage 2017
« Antwort #159 am: 6. Juli 2017, 13:10:19 »
Über den User mit dem schönen, aber völlig unzutreffenden Namen 'Juristica' bin ich schon letztes Jahr gestolpert, jetzt hat er noch mal nachgelegt. Dieses Mal geht es um die Abgabenordnung:
Zitat
Die AbgabenORDNUNG ist kein Gesetz, sondern eine Ordnung. Eine Ordnung muss zwingend eine Ermächtigungsgrundlage basierend auf einem Gesetz haben. Ein solches Gesetz existiert nicht (oder ist ungültig, weil NS-Gesetzgebung).Wenn jemand die Ermächtigungsgrundlage der Abgabenordnung nennen kann, möge er das bitte tun. So lange ist juristischer Fakt: Die Abgabenordnung ist ungültig.Insofern hat §413 AO ebenfalls keine Relevanz, genau wie alle anderen Bestandteile der AO.Es handelt sich um privates Vertragsrecht, genauer gesagt Schenkungsrecht. Daher ist eine Unterschrift notwendig, mit der Sie sich FREIWILLIG verpflichten, die sog. "Steuer" nach AO zu zahlen bzw. schenken. Tun Sie das nicht, wird die Durchsetzung dieses nichtigen Verwaltungsaktes gewaltsam erfolgen, dieses Vorgehen ist juristisch definiert als "Folter".Steuerrecht muss hoheitliches Recht sein, hoheitliches Recht existiert aufgrund der Rechtsstellung der BRD nicht, und die Möglichkeit das zu ändern wurde am am 27.11.2007 gemäß § 2 des Art. 4 im 2. BMJBBG verhindert, indem dort der rechtliche Zustand der Militärregierung von 1945 vollständig wieder hergestellt wurde.

https://www.gutefrage.net/frage/ist-die-abgabenordnung-ungueltig?foundIn=list-answers-by-user&randomReloadId=696544#comment-159453472
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Re: Gutefrage 2017
« Antwort #160 am: 6. Juli 2017, 13:37:11 »
Seufz, wenn selbst ernannte Super-Besserwisser-Juristen zu argumentieren beginnen, sollte man wohl lieber die Flucht ergreifen ...

Im Grunde ist es gleichgültig, wie man ein Gesetz benennt. Selbst einem Studenten im ersten Semester wird schon erklärt, dass man in der Rechtswissenschaft seit langer Zeit schon unterscheidet zwischen Gesetzen im formellen und im materiellen Sinne. Im materiellen Sinne sind alle Erlasse Gesetze, die allgemein gelten ("für jedermann"), unbefristet sind und Gebote oder Verbote aufstellen. In diesem Sinne ist auch eine Verordnung ein Gesetz (eben kein förmliches Gesetz, aber vom Inhalt her doch). Hingegen sind z. B. Verwaltungsvorschriften keine Gesetze im materiellen Sinne, da sie nur die Verwaltung binden, aber nicht jedermann.
Im formellen Sinne sind Gesetze nur diejenigen Erlasse, die nach den jeweils geltenden Verfahren vom Gesetzgeber, in der Regel dem Parlament, beschlossen wurden. Diese Erlasse heißen meist auch "Gesetze", aber damit sie Gesetze sind, müssen sie nicht zwingend als solche bezeichnet werden.
Bekannte Beispiele von Gesetzen, die im formellen und materiellen Sinne auch wirklich Gesetze sind, sind neben der Abgabenordnung z. B. Straf- und die Zivilprozessordnung. Wie sie benannt sind, ist nicht entscheidend, sondern wer sie erlassen hat und in welchem Verfahren.

Der Gutste kann auch nicht unterscheiden zwischen Ordnung und Verordnung. Was für eine Verordnung noch gelten mag, gilt halt für eine Ordnung nicht. Aber wenn man schon Worte klauben will, dann bitte auch exakt!
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Re: Gutefrage 2017
« Antwort #161 am: 6. Juli 2017, 14:44:10 »
Im Grunde ist es gleichgültig, wie man ein Gesetz benennt. 

Für normale Menschen schon, für Reichsdeppen bekanntlich nicht, siehe die ständig wiederholte Behauptung, ein Grundgesetz wäre etwas anderes als eine Verfassung.
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Re: Gutefrage 2017
« Antwort #162 am: 6. Juli 2017, 15:04:04 »
Ja eben! Das ist irgendwie eine Art Denken - wie kann man diese zutreffend benennen?
Ich hole einmal ein wenig aus: Schon in der Antike haben sich Leute wie Aristoteles Gedanken darüber gemacht, wie Dinge (Gegenstände) mit deren Benennungen zusammenhängen, ob es eine innere Verbindung, eine Koppelung zwischen Sachverhalt und Bezeichnung gäbe oder nicht und wie diese ggf. geartet sei. In Platos Ideenlehre gibt es ja auf der einen Seite die Ideen als unveränderliche, perfekte "Urbilder" (Idee heißt ha eigentlich "Bild"), gleichsam die "Ideale", auf der anderen Seite aber mehr oder weniger davon abweichende, unvollkommene und vor allem vergängliche "Abbilder" oder Verkörperungen der Ideen. Jeder gezeichnete Kreis ist daher nicht perfekt rund, hat eine Kreislinie, die größer ist als 0 usw., ist aber trotzdem als "Abbild" der Idee Kreises erkennbar und benennbar. Das setzt irgendwie voraus, dass zumindest die Namen der Idee und ihrer Realisierungen gemeinsam sind.
Schon Platos Schüler Aristoteles hat sich darüber abweichende Gedanken gemacht und den "naiven" Glauben an die Konstanz der Begriffe infrage gestellt. Im Mittelalter gab es dann eine weiter gehende Diskussion über die Allgemeinbegriffe und deren Existenz. Ein ähnliches Problem wurde übrigens auch in den verschiedenen Abendmahlsstreitigkeiten seit dem Frühmittelalter durchgekaut, indem der Zusammenhang zwischen dem Wort und der Sache des Sakraments in verschiedener Weise bestimmt wurde (realistisch, akzidentialistisch bis hin zu reinem Symbolismus).

Bei den RD scheint es nun so zu sein, dass sie irgendwie in vor-platonische Zeiten und Denkstrukturen regrediert seien und fest daran glaubten, dass zu einem bestimmten Begriff auch ein ganz bestimmter Sachverhalt gehöre, die beide in einer unlösbaren Verbindung stünden. Mehr aus zweitausend Jahre Geistesgeschichte scheinen an ihnen spurlos vorüber gegangen zu sein.
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Re: Gutefrage 2017
« Antwort #163 am: 6. Juli 2017, 17:37:34 »
Über den User mit dem schönen, aber völlig unzutreffenden Namen 'Juristica' bin ich schon letztes Jahr gestolpert, jetzt hat er noch mal nachgelegt. Dieses Mal geht es um die Abgabenordnung:
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https://www.gutefrage.net/frage/ist-die-abgabenordnung-ungueltig?foundIn=list-answers-by-user&randomReloadId=696544#comment-159453472

Ist dann auch das bei unserer Kundschaft beliebte (und unverstandene) BGB kein Gesetz? Immerhin heißt es "Bürgerliches GesetzBUCH" und ist damit sowas Ähnliches wie ein Telefonbuch oder ein Malbuch. Und die sind ja auch keine Gesetze!  :cyclops:

Kopfschüttelnde Grüße, EWHL
 
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Offline Pantotheus

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Re: Gutefrage 2017
« Antwort #164 am: 6. Juli 2017, 18:56:15 »
@EWHL Touché! Was ich oben umständlich auszudrücken versuchte, in einem kurzen Beispiel gesagt!  :clap:
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