Was die DDR-Staatsangehörigkeit angeht, so hat doch tatsächlich mal jemand nach der Wiedervereinigung eine Einbürgerung beantragt, da man ja nur die DDR-Staatsangehörigkeit gehabt habe und nun, da dieser Staat nicht mehr existiere, unbedingt die BRD-Staatsangehörigkeit benötige. Dazu gibt es auch ein lesenswertes Urteil, das, meine ich, in "Vorwärts in die Vergangenheit" abgedruckt ist.
Es ist ja nun nicht so, dass Deutschland (Ich sage bewusst nicht: die BRD, denn siehe das Folgende!) keine Erfahrung mit dem Wechsel von Staatsgebieten und den damit zusammenhängenden Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts hätte. Grundsätzlich gilt einfach: Wechselt ein Gebiet von einem Staat zu einem anderen, dann erwerben dessen Staatsangehörigen automatisch und ipso facto die Staatsangehörigkeit des Staates, zu dem es neu gehört. Über Staatsangehörigkeitsfragen hat man sich z. B. nach 1815 im Zusammenhang mit dem Gebiet "Neutral-Moresnet" beschäftigt. Bei den zahlreichen Gebietswechseln des 19. Jahrhunderts haben die jeweiligen Einwohner stets die Staatsangehörigkeit des erwerbenden Staates erhalten. Gleiches galt für die Gebietswechsel nach den beiden Weltkriegen, wobei damals öfter die Möglichkeit der Option vorgesehen war (also der Möglichkeit, auf den Erwerb der Staatsangehörigkeit des neuen Staates zu verzichten und die angestammte Staatsangehörigkeit beizubehalten).
Beim Beitritt der DDR zur BRD haben selbstverständlich alle DDR-Staatsangehörigen die BRD-Staatsangehörigkeit, oder einfacher gesagt: die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten bzw. beibehalten. Da es eine DDR danach nicht mehr gab, kam auch Option nicht in Frage (denn für welchen Staat hätte man optieren können?).
Eine Besonderheit war, dass aus Sicht der alten BRD alle DDR-Bürger auch deutsche Staatsangehörige und somit gleichsam BRD-Bürger waren (bzw. nach BRD-Auffassung war die deutsche Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit, die auch in der BRD galt). Somit musste die deutsche Staatsangehörigkeit durch DDR-Bürger nicht erworben werden, da sie bereits deutsche Staatsangehörige waren, nur dass sie künftig die gleichen Pässe und Ausweise erhielten wie vorher in der BRD.
Wenn man also die Sache auch nur kurz anschaut, so ist sie eigentlich recht klar und einfach.