Läuft das unter "Alter schützt vor Torheit nicht" oder "Studium schützt vor Dummheit" nicht.
Ein Jahr Haft, davon 2 Monate unbedingt die er mit der U-Haft abgesessen hat. Der OPPTler (oder einer von Monikas Anhängern?) hat das Urteil sogar angenommen. Die Verhandlung muss aber ziemlich irre gewesen sein.
Spoiler
Kammerpräsident bedrohtArzt als Staatsverweigerer: Ein Jahr Haft
Der 60-jährige Steirer hatte Zahlungen verweigert und die Behörden mit Schreiben bombardiert. Er wurde (nicht rechtskräftig) verurteilt, muss aber nicht mehr ins Gefängnis.
13.08 Uhr, 14. August 2019
Ein Arzt mit Staatsverweigerer-Ideen ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen versuchter Nötigung und versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch zu einem Jahr Haft, davon zehn Monate bedingt, verurteilt worden. Der Mediziner, gegen den ein Berufsverbot verhängt wurde, hatte unter anderem dem Ärztekammerpräsidenten mit einem Schuldenregister-Eintrag gedroht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Seit Jahren hatte der 60-Jährige für eine Papierflut bei Behörden, Ämtern und bei der Ärztekammer gesorgt. In seinen Schreiben lehnte er sich an Methoden der staatsfeindlichen Verbindung "One People's Public Trust" (OPPT) an. Vor Gericht gab sich der Steirer allerdings bei vergangenen Verhandlungsterminen schweigsam. Am Mittwoch wollte er dann doch dem Schöffengericht etwas mitteilen: "Ich leite mein Wesen und meine Existenz vom Schöpfer ab und von nichts anderem. Ich betrachte mich daher als Kind Gottes. Ich unterstehe nur meinem Schöpfer und seinem Urteil. Ich komme in Frieden und erwarte den Frieden."
Ich komme in Frieden und erwarte den Frieden.
Der Angeklagte
Die Richterin protokollierte - ohne die Miene zu verziehen - das Sprüchlein des Angeklagten, der fortfuhr: "Es gibt keine Kontroverse, weil Sie haben im Verfahren an der Person des Angeklagten alle Rechte. Ich bin gekommen, dass Sie Ihre Pflicht erfüllen können. Ich verhalte mich unauffällig und ruhig." Die Richterin wollte daraufhin wissen, ob er denn schuldig sei. Der 60-Jährige sagte darauf: "Kein Kommentar. Es ist nicht meine Aufgabe hier etwas zu beurteilen."
Konkret ging es im Verfahren um Parkstrafen sowie offene Beträge an die Ärztekammer, die er nicht bezahlen wollte. Er schrieb daher dem Leiter des Grazer Parkreferats, Gottfried Pobatschnig. Dieser sollte die bestehenden Strafen, Verfahren und Exekutionen löschen bzw. aufheben. Pobatschnig schilderte die Vorgeschichte: "Seit 2014 gab es Übertretungen und danach waren Verwaltungsstrafverfahren anhängig. Diese wurden teils exekutiert." Dann sollen nach und nach Schreiben des Beschuldigten eingetrudelt sein: "Ich habe nie geantwortet, weil ich bin nicht bereit, auf solche Blödheiten zu reagieren."
Ich habe es nicht als Spaß betrachtet. Ich fürchtete mich sehr wohl vor Forderungen aus Malta.
Der Leiter des Grazer Parkreferats
Zunächst habe Pobatschnig gedacht, es sei "Spinnerei", aber als er von OPPT und Freeman las und die Briefe mit "Penetranz" gekommen seien, habe er sich bedroht gefühlt: "Ich habe es nicht als Spaß betrachtet. Ich fürchtete mich sehr wohl vor Forderungen aus Malta."
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-Jährigen die Drohung mit der "Malta-Masche" vor. Nicht nur Pobatschnig stand im Visier des Mediziners, sondern auch hochrangige Mitglieder der Ärztekammer Steiermark. Präsident Herwig Lindner war einer der Empfänger der Briefe: "Erste Schreiben kamen 2016, später dann fast zweiwöchentlich. Und er wurde konkreter: Er schrieb von Plünderungen, Diebstahl, rechtlicher Vergewaltigung und Eintragung in das UCC-Register. Ich habe recherchiert und das führte dann zu großer Beunruhigung bei mir", sagte Lindner vor Gericht.
Er hat so ein verqueres Weltbild: Er will nicht einmal Rechte an seiner eigenen Person haben.
Die Verteidigung
Weder Pobatschnig noch Lindner oder andere Mitglieder der Kammer dürften tatsächlich vom Beschuldigten in das Schuldenregister eingetragen worden sein. Dennoch forderte die Staatsanwältin eine hohe Freiheitsstrafe: "Er wollte nicht exekutiert werden und hat sich von staatsfeindlichem Gedankengut infizieren lassen." Der Gutachter bescheinigte dem 60-Jährigen zudem volle Zurechnungsfähigkeit. Die Verteidigung deutete die Schreiben des Arztes als "keine klassische Drohung". Er habe seine "abstrusen Theorien und Ideen an die Frau und den Mann bringen" wollen. "Er hat so ein verqueres Weltbild: Er will nicht einmal Rechte an seiner eigenen Person haben."
Die Schöffen und die Richterin sprachen den Mann schuldig. Er fasste ein Jahr Freiheitsstrafe aus, davon wurden zwei Monate unbedingt verhängt. Da er diese bereits in Untersuchungshaft verbracht hat, durfte er am Mittwoch heim. Er nahm das Urteil auch sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
(APA)