Autor Thema: Bestusst-TV: Staatsangehörigkeit missverstehen  (Gelesen 1544 mal)

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Offline vollstrecker

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Bestusst-TV: Staatsangehörigkeit missverstehen
« am: 10. November 2016, 02:30:03 »
Bestusst-TV: Staatsangehörigkeit missverstehen

Hallo! Nach längerer Pause mal wieder ein neuer Beitrag. Ich wurde auf ein Video meiner Freunde vom „gelben Schein“ aufmerksam gemacht. Es ist ein Interview eines gewissen Matthias Weidner (kennt den wer?) mit Jo Conrad (kennt den wer nicht?), das auf bestusst äh.. bewusst-TV lief. Man findet es hier. In der Beschreibung zum Video und … … Weiterlesen
Quelle: Bestusst-TV: Staatsangehörigkeit missverstehen


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Offline Luzifer

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Re: Bestusst-TV: Staatsangehörigkeit missverstehen
« Antwort #1 am: 17. November 2016, 17:39:10 »
Weidner ist der, der meint, ein Stuhl sei eine juristische Person. *g*

Gegen das, was der Typ da brabbelt, war der selige Ebel verständlich und logisch. Um diesen einstündigen Schwachsinn aufzudröseln, müsste man ein Buch schreiben.


Zwei ♥♥♥en stottern sich an.

Ich bin übrigens gerade mal wieder rausgeflogen. Beliebt war ich sowieso schon nicht und damit habe ich es mir dann wohl endgültig verscherzt.

Zitat
Worüber beschwerst Du Dich eigentlich? Dass man Dich einenn Reichsdeppen ... pardon Reichsbürger genannt hat? Du bist doch einer, wie unsere letzte Diskussion eindeutig belegte. Du predigst die üblichen Versatzstücke.

Und dann Deine Gäste. Der geistesgestörte Sürmeli, der ebenfalls geistesgestörte "D. h. c." Ebel, der kriminelle Fitzek und weiss der Teufel, wer da sonst noch zu sehen war.

Zitat

    Das bestätigt auch Matthias Weidner in einem Gespräch mit Jo Conrad in einer Bewusst TV Ausgabe. M. Weidner hat J. Conrad auch persönlich begleitet, um J. Conrad zum gelben Schein zu verhelfen.

Stimmt das, was dort behauptet wird? Falls ja, könntest Du doch mal erklären, was Dir das Ding gebracht hat.

Plopp
 

Offline Luzifer

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Re: Bestusst-TV: Staatsangehörigkeit missverstehen
« Antwort #2 am: 26. November 2016, 01:03:56 »
Bei Conrads bestusst.tv ist mir diese Dummtusse über den Weg gelaufen. Sie behauptet, das 2. Staatsexamen absolviert zu haben und sei damit befähigt, als Richterin oder Rechtsanwältin arbeiten zu können. Das muss allerddings schon etwas her sein. Wahrscheinlich war ihr der Job als Richterin zu popelig, deshalb ist sie jetzt als Beraterin tätig, wobei diese Beratung auch Horoskope und Heilsteine beinhaltet.

Jedenfalls stottert sie bei Minute 5:10 von der FAZ, in der sie gelesen hatte, dass das BVerfG habe das Bundeswahlgesetz als verfassungswidrig erklärt. Was so schon mal nicht stimmt, es wurden Teile für verfassungswidrig erklärt. Und an den Zustand habe ich bis zur Wahl 2013 auch nichts geändert. Auf Nachfrage Conrads bestätigt sie diese Aussage noch einmal.

Einer Frau mit der von ihr behaupteten Vorbildung müsste doch zuzutrauen sein, dass sie erstens das Urteil selbst liest und versteht und sie zweitens feststellen könnte, dass das Bundeswahlgesetz sehr wohl geändert wurde.

Ist das jetzt Dummheit oder eine platte Lüge? Und Blödmann Conrad findet das lustig.
 

Offline Pantotheus

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Re: Bestusst-TV: Staatsangehörigkeit missverstehen
« Antwort #3 am: 26. November 2016, 10:36:30 »
Da steht in ihren Angaben, dass ein juristisches Studium und zwei Staatsexamen habe. Ich spiele jetzt einmal "advocatus diaboli" und übersetze das: "Juristisches Studium" bedeutet, dass man zwar Rechtswissenschaften studiert hat, das Studium aber ohne Abschluss verlassen hat. Sonst würde man ja einfach die Bezeichnung des Abschlusses angeben, z. B. "Rechtsanwalt" oder "Mag. iur." o. dgl. "Zwei Staatsexamen" bedeutet, dass man zweimal zur Prüfung angetreten ist. Da nach den meisten Prüfungsordnungen nur zwei Versuche erlaubt sind, gibt es keinen dritten Versuch mehr. Aber klar, man hat zwei Staatsexamen, eh, gemacht. Von "bestanden" steht ja da nix, also hat man auch nicht gelogen.

Vielleicht bin ich zu argwöhnisch, aber angesichts des gewaltigen Stusses, den die Dame über das Urteil des BVerfG zum Bundeswahlgesetz verbreitet, ist schwer vorstellbar, dass sie wirklich eine fundierte juristische Ausbildung hat.
Was die behaupteten Unregelmäßigkeiten bei Wahlen angeht, so bin ich mir ziemlich sicher, dass tagtäglich bei Wahlen irgendwo auf der Welt kleinere Unregelmäßigkeiten vorkommen. Auch Deutschland wird dabei keine Ausnahme sein, auch bei deutschen Wahlen werden kleinere Fehler vorkommen. Als studierte Juristin sollte man aber wissen, dass nicht jede Unregelmäßigkeit, nicht jeder kleine Fehler eine Wahl ungültig macht, sondern dass es einen Einfluss aufs Wahlergebnis braucht. Der Sinn vieler "kleinlicher" Wahlvorschriften ist ja eben gerade der, dass selbst dann, wenn gegen diese geringfügig verstoßen wird, das Wahlergebnis noch unverfälscht bleiben sollte.
Es ist ja auch nicht so, dass entdeckte Unregelmäßigkeiten, die nicht die Ungültigkeit der Wahl herbeiführen, ohne Folge blieben. Vielmehr wird in aller Regel versucht, bei der nächsten Wahl durch geeignete Vorkehrungen diesen Fehler zu vermeiden.
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Offline Staatstragender

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Re: Bestusst-TV: Staatsangehörigkeit missverstehen
« Antwort #4 am: 26. November 2016, 11:35:08 »
Hinzufügen muss man noch, dass bei Wahlen nach Ablauf aller Einspruchsfristen und deren Prüfung der Wahlleiter das Wahlergebnis amtlich feststellt und das jeweilige Parlament dies bestätigt. Schon deshalb ist dieser furchtbare Reichsdeppenunsinn, dass wegen des Überhangmandatsurlteils von 2012 alle Wahlen vorher ungültig waren, nicht zu ertragen. Selbst ein rechtswidriger Verwaltungsakt wird bestandskräftig, wenn er nicht (erfolgreich) angefochten wird. Umgangssprachlich: irgendwann muss ja auch mal gut sein...
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Offline Gutemine

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Re: Bestusst-TV: Staatsangehörigkeit missverstehen
« Antwort #5 am: 26. November 2016, 12:55:09 »
Ich erinnere nur mal an Herrn Ramm, oder den guten, zwangsgeräumten Putzhammer, beides ehemalige Anwälte MIT korrekter Zulassung, die genau denselben Mist verbreiten.

Das sind jetzt nur die beiden, die hier auch schon entsprechend thematisiert wurden. Es gibt aber einige, die noch immer ihre Zulassung haben und auch diesen Mist erzählen.

Ein Studium hilft da ganz effektiv überhaupt nicht. Kann es auch nicht, außer es gäbe ein Studium oder eine Ausbildung gegen selektive Wahrnehmung oder Illettrismus.
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Offline Tonto

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Re: Bestusst-TV: Staatsangehörigkeit missverstehen
« Antwort #6 am: 26. November 2016, 19:45:54 »
Da steht in ihren Angaben, dass ein juristisches Studium und zwei Staatsexamen habe. Ich spiele jetzt einmal "advocatus diaboli" und übersetze das: "Juristisches Studium" bedeutet, dass man zwar Rechtswissenschaften studiert hat, das Studium aber ohne Abschluss verlassen hat. Sonst würde man ja einfach die Bezeichnung des Abschlusses angeben, z. B. "Rechtsanwalt" oder "Mag. iur." o. dgl.

Da darf ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ein erfolgreiches juristisches Studium lediglich dazu berechtigt, an der Prüfung zum 1. Staatsexamen teilzunehmen. Einen "richtigen" Abschluss mit Titel und allem drum und dran gibt es nicht.
Diejenigen, die dann das 1. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben können an "ihrer" Uni die Ausstellung eines Diploms o.ä. beantragen, müssen das aber nicht. Zudem vergeben auch nicht alle Universitäten eine akademische Bezeichnung für ehemalige, die im Examen erfolgreich waren.

Auch "Rechtsanwalt" ist kein Abschluss, den man nach Studium oder Examen verliehen bekommt. Wenn ich in seltenen Fällen meinen erlernten Beruf angeben soll, verweise ich immer darauf, dass ich auch einmal etwas anständiges gelernt habe und gebe meinen kaufmännische Abschluss an. Bei "ausgeübter Beruf" kommt dann "Rechtsanwalt". Das habe ich aber nicht gelernt, das bin ich einfach weil ich die formalen Voraussetzungen für die Zulassung irgendwann einmal erfüllt habe. Formal sind Studium und beide Examina immer noch darauf ausgerichtet, dass der Absolvent/die Absolventin qualifiziert ist, ein Richteramt auszuüben.

Wer immer den Weg des Studiums und zweier Examen erfolgreich hinter sich bringt ist damit aber nicht automatisch ein guter Mensch (böse Zungen sagen: "kann er ja bei so einem Studium gar nicht sein") und kann im Regelfall auch nicht von sich behaupten, alles zu wissen (einige gehen dann auch so weit zu formulieren: "oder überhaupt von irgend etwas Ahnung zu haben").

Da die Ausbildung immer noch den "Universaljuristen" anstrebt, ist dieser Weg dafür prädestiniert Absolventen hervorzubringen, die auch in anderen Bereichen Fuß fassen, z.B. Taxi fahren (wie heißt es doch so schön: "Wer nichts wird, wird Wirt - und ist auch diesen nicht gelungen, dann macht man in Versicherungen.".). Da muss es dann auch nicht fernliegen, die Brücke vom Halbwissen zum Handel mit Halbedelsteinen zu schlagen. Die Dame könnte daher durchaus Volljuristin sein, ohne einen typischen juristischen Beruf ergriffen zu haben.


Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline Luzifer

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Re: Bestusst-TV: Staatsangehörigkeit missverstehen
« Antwort #7 am: 8. Dezember 2016, 23:52:29 »
Ich habe noch mal in das o. g. Video geschaut, weil ich noch etwas davon im Hinterkopf hatte. Bekanntlich ist Conrad furchtbar empört darüber, dass man ihn und die anderen Deppen als Reichsbürger bezeichnet. Er kennt keine Reichsbürger und kennt auch niemand, der sich als Reichsbürger bezeichnet. Bei seinem schlechten Gedächtnis wundert das nicht. Er kennt auch Reichslautsprecher Bradler, Manfred Herzog alias Tarkus und Frank Wolfgang Richter nicht mehr, die in seinem Forum Narrenfreiheit hatten und sich selbst stolz als Reichsbürger bezeichneten. Das war zu der Zeit die Regel. Erst seitdem die Medien die Bezeichnung aufgegriffen haben, wollen die Deppen keine Reichsbürger mehr sein.

Nun sagt aber die abgebrochene Richterin bei Minute 21:25: "Sogenannte Reichsbürger, die mit Recht sagen, wir sind alle Reichsbürger." Was Conrad aber nicht stört, sondern sofort wieder benutzt wird, um auf die bösen Medien zu schimpfen.

Hier zeigt sich wieder, dass Conrads einzige Überzeugung die ist, dass der keine Überzeugung hat.

Vielleicht erinnert sich noch jemand an Ebels Aussage über den "druidischen Kirchenstaat Germania". Ebel bezeichnete den Vorgang als Kinderkram und der kleine Feigling Conrad ging mit dem üblichen dümmlichen Grinsen darüber hinweg.

Bei Conrad kann sich wirklich jeder "Herzchen" sicher sein, dass es beim Reichsgedöns für ihn keine unliebsamen Überraschungen gibt.