Autor Thema: Strafrechtlich relevante Flagge in meiner Nachbarschaft?  (Gelesen 5783 mal)

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Offline tHiNk_413

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Eine Frage an die versammelten Profis, hoffentlich der richtige Forumsbereich, sonst gerne Verschiebung!
Auf meinem Weg zur Arbeit ist mir aus dem Bus heraus eine Flagge in einem Schrebergarten aufgefallen, die ich leider noch nicht fotografieren konnte (ausm Bus raus ist das nicht so präzise...), also eine Beschreibung:

-Schwarz, Weiss, Rot
-In der mitte ein stilisierter Adler, der nach links schaut und irgendwas in den Krallen hat (nicht zu erkennen was)
-In altdeutscher Schrift über und unter dem Adler "Deutschland - meine Heimat"

Ganz ab davon, was ich persönlich von solch einer Flagge halte, hat das irgendwelche strafrechtliche Relevanz oder ist die von mir empfundene Nähe zu Flaggen der deutschen Geschichte (Reichskriegsflagge o.ä.) zufällig und ich übersensibel? :think:

Piaf's Edith: http://www.nuw-versand.de/index.php?page=product&info=2725 So siehtse aus, die Flagge...
« Letzte Änderung: 2. November 2016, 17:40:28 von tHiNk_413 »
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Offline Tuska

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So?


Dieser nach links blickende Adler ist der "Staats-/Reichs-/Wappenadler"; Der nach rechts Blickende ist der "Parteiadler" (NSDAP).
Strafrechtlich vmtl. nix zu machen.
« Letzte Änderung: 2. November 2016, 17:43:47 von Tuska »
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Offline vollstrecker

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Schau mal hier. https://www.google.de/search?q=reichskriegsflagge&client=ms-android-om-lge&hl=de-DE&prmd=isnv&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwi4rcj8wIrQAhUE2SwKHcoOAmYQ_AUIBygB&biw=360&bih=569
Nur due mit Hakenkreuz sind strafbar. Siehe auch hier https://de.m.wikipedia.org/wiki/Reichskriegsflagge
 Edith meint, dass das Tuska schneller war und wohl die richtige Fahne gefunden hat. Wohl nicht strafbar, höchstens beschlagnehmbar bei Gefährdung von Sicherheit und Ordnung
« Letzte Änderung: 2. November 2016, 17:43:18 von vollstrecker »
 
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Exakt dem Tuska sein Beispiel. Also nicht strafbar. Super, noch ein Flachkopf mit braunem Blut in der Nachbarschaft, und ich dachte, Vohwinkel hätte es hinter sich..... :facepalm:
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Offline Pantotheus

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Strafbar ist die Verwendung von Kennzeichen und Symbolen verfassungsfeindlicher, verbotener Organisationen. Evtl. ist auch eine Strafbarkeit gegeben, wenn es sich um Zeichen handelt, die den verbotenen zum Verwechseln ähnlich sehen.

Eine Organisation wie eine Partei, ein Verein usw. kann gegen die missbräuchliche Verwendung ihrer Kennzeichen ja vorgehen, ähnlich wie man gegen die Verwendung seines eigenen Bildes oder Namens vorgehen kann. Somit gibt es eine eindeutige Zuordnung von Kennzeichen zu Organisationen. Da eine verbotene Organisation aber nicht gegen die Verwendung ihrer Kennzeichen vorgehen kann, muss hier der Staat eingreifen.

Irgendwo habe ich auch eine Broschüre mit einem Verzeichnis verbotener Symbole.
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Offline tHiNk_413

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Solch eine Broschüre hätte ich auch gern, bei Auffindung gerne Nachricht! :cyclops:
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Offline Pantotheus

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Inzwischen habe ich die Broschüre gefunden; diese stammt aber von 2012. Es gibt jetzt eine neue, aktualisierte Fassung:
https://www.verfassungsschutz.de/de/download-manager/_broschuere-2015-04-rechtsextremismus-symbole-zeichen-und-verbotene-organisationen.pdf
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