Der Anwalt scheint sich das Grinsen kaum verkneifen zu können
Das wäre aber eher ein gequältes Grinsen.
Schließlich weiß der RA, dass sein Mandant nach wie vor nicht versteht, worum es in der Sache eigentlich geht.
Das erfordert mit Sicherheit in jeder Besprechung Bemühungen, zumindest zu versuchen eine gemeinsame Verständnisebene zu erreichen.
Zuletzt hatte ja Fitze ausweislich der "Prozessberichte" eigene Beweisanträge mündlich formuliert, die allerdings im Strafverfahren schriftlich zur Akte zu reichen sind.
Da wartet dann entsprechende Arbeit auf den Anwalt, der seinen Mandanten ja nicht ohne weiteres ins offene Messer laufen lassen möchte (anderenfalls läuft das auf eine Kommunikation wie bei Frau Zschäpe hinaus), jedenfalls wenn der Anwalt neben den Pflichtverteidigergebühren auch noch eine Differenz als Wahlverteidiger vom Mandanten haben möchte. Dann kommt er kaum umhin, den Mandanten bei der schriftlichen Abfassung der Anträge zu unterstützen.