Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 171752 mal)

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Offline hair mess

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #990 am: 28. Februar 2017, 15:11:33 »
Vor Allem heißt das Alles noch lange nicht, dass nicht ein Anderer, z.B. Fitze himself, die Hand in der Kasse oder auf dem Konto hatte.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Don

Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #991 am: 28. Februar 2017, 16:16:35 »

Mir zumindest ist nicht bekannt, dass man Buchhaltung nach Jahren aus dem Gedächtnis und mit viel "so könnte es gewesen sein" zusammenschustern kann.

- Du verfügst ja auch nicht über diese royale Genialität wie der große Fiduziar I.  ;D ;D ;D

- Eventuell ist die Buchführung überaus einfach gewesen und somit leicht nachvollziehbar: Einnahme = Ausgabe  :))
 

Offline aitmatow

Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #992 am: 28. Februar 2017, 17:28:29 »
Bei diesem ganzen Kuddelmuddel von Zuständigkeiten und Aufgaben, Buchführungen analog und elektronisch wird einem wirklich schwindelig. Dabei scheint selbst die grobe Chronologie der Kompetenzverteilung nicht stimmig zu sein: Schumann führte die Kassenbücher "von April 2012 bis etwa Juni 2013", ab "Februar 2013" hat ihm das Kamerakind Schulz beigestanden. Vor Schumann waren Stöckel und seine Partnerin nach Aussage Peterchens für diesen Aufgabenbereich zuständig.

Zitat
Herr Schulz musste im Bereich der Buchhaltung tätig werden, da der bisherige Verantwortungsträger Herr Rene Stöckel und Frau Silke Weidenhaun ihre Aufgabenbereiche ohne Übergabe und Absprache und ohne vorherige Ankündigung verließen. Zu diesen beiden Personen besteht bis heute kein Kontakt mehr.

Allerdings haben die beiden Jünger dem KRD erst Ende 2013 den Rücken gekehrt, wie ein Rundmail von Stöckel belegt, das im Forum schon diskutiert wurde:

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=339.msg5938#msg5938

Sogar bei den Schuldzuweisungen weiß Peterle nicht mehr, wo vorne und hinten ist, und wer wann und weshalb für was genau im Nachhinein die Verantwortung tragen soll. Mamma mia.
Der Zopf hat damals auch ein Antwortschreiben verfasst, in dem es gewohnt großspurig zuging (liest sich seltsam, im Vergleich zur neuen reichsdeutschen Bescheidenheit in Halle).

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php/topic,157.msg6104.html#msg6104

Darin geht er auch auf die von Silke W. angeprochenen Eingriffe in das Privatleben ein, denen sich die beiden dann entzogen haben. Aus der Nachricht von Fitzelchen:

Zitat
Zahllose Male boten Wir ihm und auch seiner Frau Hilfe bei der Kinderförderung für ihren Sohn an, boten Wissen zur Persönlichkeits-entwicklung an. Es wurde jedoch nicht angenommen. Gründe wurden nicht kommuniziert. Hier liegt das Grundproblem.

 :facepalm:

Aus der MZ:
Zitat
Und René S. war einer der wichtigsten Männer an Fitzeks Seite. Als eine Art Oberbauleiter verantwortete der gelernte Installateur die Baustellen des Königreiches. Die Erinnerung daran, wie das genau war, mit welchen Summen hantiert wurde und wer wem wann welches Geld zuteilte, ist trübe. Sicher sei er heute nur noch, dass es keine Verschwendung gab. „Wir lebten immer von der Hand in den Mund.“

Auch auf diese Erinnerungseintrübung wirkt die Antwort auf Stöckels Email durchaus erhellend, auch wenn die Information vom Zopf kommt und daher mit Vorsicht zu genießen ist:

Zitat
René als auch seine Frau Silke haben ihre eigenen Ideen kaum kommuniziert. Auch heute noch nicht. Sie sind ohne Worte des Abschieds gegangen, haben einen kurzen Brief an den Aushang geheftet und weder vorher noch bis jetzt über Gründe geredet. Sie gehen nicht ans Telefon, antworten nicht auf Anfragen oder E-Mails, und wir kennen immer noch nicht die wirklichen Gründe für den heimlichen Rückzug. [...] Zudem hat sich René 5000,- Euro mit einem noch nicht klar und nachvollziehbar erklärtem Grund geben lassen.

Wie das wohl verbucht wurde? Als "unfreiwillige mildtätige Gabe"? Wir werde es ja bald wissen, nach Vorlage der Buchführung...
« Letzte Änderung: 28. Februar 2017, 17:30:05 von aitmatow »
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #993 am: 28. Februar 2017, 18:00:53 »
Was die angebliche Buchführung angeht, so wurde seitens KRD stets behauptet, diese existiere. Letztlich enthält die Einlassung Peterleangs wiederum nur diese Behauptung. Gesehen hat diese Buchführung allerdings bisher offenbar niemand.
Eine "Liste" ist auch keine Buchführung. (Man könnte eine Buchführung vielleicht als Tabelle bezeichnen.) Natürlich kann man eine Buchführung heute auch elektronisch erledigen, was an sich keine Hexerei ist, denn es gibt jede Menge vorgefertigter Lösungen samt Kontenplänen usw. Man kann in bescheidenen Verhältnissen auch z. B. entsprechende EXCEL-Vorlagen verwenden. Nur braucht es dazu immer Sicherungskopien und ggf. Papierausdrucke. EDV-Regel Nr. 1: Lege stets Sicherungskopien an!
Statt davon zu schwadronieren, dass es eine Buchführung gebe oder gegeben habe oder dass man sich darum bemüht habe, eine solche anzufertigen oder aber sie noch anfertigen könne, sollte man einfach die Buchführung vorlegen.
Wenn ich die Existenz eines Gegenstandes behaupte, ist der einfachste Beweis dafür, dass ich diesen Gegenstand einfach vorzeige. Punkt.
Dasselbe ist ja mit den stets behaupteten stabilen Sachwerten der Fall, überhaupt mit der Behauptung, das Geld sei noch vorhanden. Bisher wurde zwar viel behauptet, aber das Geld nicht vorgelegt bzw. eindeutige Nachweise darüber, wo es denn nun liegt bzw. welche stabilen Sachwerte damit angeschafft wurden.
Deshalb habe ich ja oben Ludwig XIV. zitiert.

Ganz nebenbei gibt Peterleang ja auch wiederum die Untreue zu, wenn er "mildtätige Gaben" u. dgl. erwähnt.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #994 am: 28. Februar 2017, 18:10:06 »
Zitat
Zudem hat sich René 5000,- Euro mit einem noch nicht klar und nachvollziehbar erklärtem Grund geben lassen.

Wann erwartet denn Peter eine Klärung des Sachverhalts?  :facepalm:

Renè: "Peter, ich brauch mal eben 5000€"
Peter: "Kein Ding, hier, bitte."
Renè steckt das Geld ein, dreht sich um und geht.
Peter ruft hinterher: "Ach, Renè, wo für denn eigentlich?
Renè: "Sag ich dir später!"
Später sind jetzt mindestens 4 Jahre.

Zeigt eigentlich ganz gut, wie Peterchen mit Geld umgangen ist. Wenn welches da war, hat er es mit vollen Händen ausgegeben und den großen Gönner gespielt. Er hatte es ja auch nie für nötig gehalten über Preise zu verhandeln. Peter ist halt ein ziemlich schlechter Geschäftsmann.
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #995 am: 28. Februar 2017, 18:22:27 »
Das gehört zu Peterleangs Wunsch, König zu sein. Ich zitiere mal wieder Robert Greene:
Zitat
Gesetz 34: Handle wie ein König, um wie ein König behandelt zu werden.
Gesetz 40: Verschmähe das Gratisangebot.
Würde Peterleang wie jeder vernünftige Mensch Preise prüfen, durchrechnen und ggf. verhandeln oder nach einem besseren Angebot suchen, käme er sich gewiss "schäbig" vor, aber nicht wie ein König. Könige verhandeln nicht, feilschen nicht um Preise, sondern verteilen Geschenke.
#mussmanerstmalverstehen
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Offline Frapheap

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #996 am: 28. Februar 2017, 18:26:45 »
Peter ist halt ein ziemlich schlechter Geschäftsmann.

Gewagte These. Er ist dann sogar womöglich auch gar kein richtiger König..?
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #997 am: 28. Februar 2017, 18:46:49 »
Würde Peterleang wie jeder vernünftige Mensch Preise prüfen, durchrechnen (...)

Wenn man vor lauter Visionen die Nutzungsdauer seiner Anschaffungen als "unendlich" annimmt, dann ist das mit der kalkulatorischen Abschreibung so eine Sache...
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #998 am: 28. Februar 2017, 18:54:08 »
Wenn es denn tatsächlich eine Buchführung gegeben hätte, die man auch außerhalb des "König Reich Deutschland" als solche betiteln würde, hätten die es schon längst vorgelegt. Außerdem bräuchte Peterle jetzt nicht verzweifelt wie auch schäbig versuchen, einem seiner (ehemaligen) Speichellecker die Verantwortung in die Schuhe zu schieben.

Ich rufe den Satz in Erinnerung, Peterle würde sich doch nicht selbst beklauen. Mit dem Satz allein hat er schon alles gesagt: Was an Geld rein kam, gehörte Fitzek und wurde auch so behandelt.

Klar wehrt er sich, es wären keine Bankgeschäfte. Reiner Betrug war es.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #999 am: 28. Februar 2017, 21:37:42 »
Außerdem bräuchte Peterle jetzt nicht verzweifelt wie auch schäbig versuchen, einem seiner (ehemaligen) Speichellecker die Verantwortung in die Schuhe zu schieben. 

Ich denke Fitzek versucht auch, seine alte Rechnung mit Stöckel zu begleichen.
Beim Schreiben der damaligen Rundmail schien er ja ziemlich ergrimmt gewesen zu sein:
Zitat
Wir haben so lange Geduld, wie René braucht. Im Leben trifft man sich immer zweimal und ein Ausweichen von den selbst geschaffenen Herausforderungen des Lebens geht nie lange gut, vor allem nicht mit Uns.
Für meine Begriffe war das eine schlecht verhohlene Racheandrohung. Kann man ja verstehen: als Dieb bestohlen zu werden hat den Narzissten sicherlich mächtig gewurmt. Na und jetzt sieht er die Gelegenheit gekommen, mit Stöckel abzurechnen.

« Letzte Änderung: 28. Februar 2017, 21:43:39 von Pirx »
 

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1000 am: 28. Februar 2017, 21:45:07 »
Könntest du Recht haben, aber Rico versucht er ebenfalls in die Pfanne zu hauen  und mit ihm gibt es ja keine Querelen der Art.

Ihmchen dürfte in seiner Verzweiflung eher ziemlich egal sein, wen er als Sündenbock präsentiert.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1001 am: 28. Februar 2017, 22:14:39 »
Naja, das Geld ist in jedem Fall weg.

Meiner Ansicht nach ist es Zeit für eine Umbenennung der Sekte zu: "Königarm Deutschland" oder "KAD".
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1002 am: 28. Februar 2017, 22:15:07 »
Ihmchen dürfte in seiner Verzweiflung eher ziemlich egal sein, wen er als Sündenbock präsentiert.
Ja sicher, hast recht. Er würde zweifelsohne auch seine eigene Großmutter verkaufen, um sich zu retten. Beim Stöckel empfindet er zusätzlich noch Genugtuung, das hebt das Selbstwertgefühl. In letzter Zeit war's darum bestimmt nicht gut bestellt.  :)
Meiner Ansicht nach ist es Zeit für eine Umbenennung der Sekte zu: "Königarm Deutschland" oder "KAD".
Und am Pförtnerhaus verläuft die Armutsgrenze.  ;)

« Letzte Änderung: 28. Februar 2017, 22:22:29 von Pirx »
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1003 am: 28. Februar 2017, 22:36:26 »
Prognose

Peter nimmt seinen schwarzen Zylinder, es pufft und hinaus kommt ein weißes Häslein, das die "Buchführung" um den Hals trägt.

Das Gericht begutachtet die "Buchführung" ein paar Sekunden und entlarvt sie als billige Fälschung, denn:
  • Das neue Pokemon-Schreibpapier gibt es erst seit diesem Jahr.
  • Peters Anweisung ist reingerutscht: "So Kinners, schraubt mal eben eine Buchführung zusammen. WIR wollen das Gericht mal so richtig an der Nase herumführen (WIR wissen, wie das geht. Sehet UNSERE Nase an). Das wird klappen, die glauben UNS eh alles. Weil es legal ist."
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1004 am: 28. Februar 2017, 23:05:00 »
Zum besseren Verständnis der Situation verweise ich auf mein Gleichnis mit dem Brot und dem Mehl.

Hach, wie stell ich mir Peterles Situation lustig vor, wenn der tatsächlich versucht, das Gericht mit einer just zusammengelogenen Buchhaltung zu verarschen.

Hat er ja gar nicht gemacht.

Mir zumindest ist nicht bekannt, dass man Buchhaltung nach Jahren aus dem Gedächtnis und mit viel "so könnte es gewesen sein" zusammenschustern kann.

Es wird aber sehr viel häufiger versucht, als Du Dir vorstellen kannst. Zunächst einmal gibt es da die Regel "Keine Buchung ohne Beleg". Und dann muß sich anhand dieser Belege auch Jahre später noch ein Außenstehender ein zutreffendes Bild von den Vorgängen machen können (§ 238 Abs. 1 HGB). Also wäre das kein Problem, wenn nicht in einem ordentlichen Sauhaufen die Schuhkartons und blauen Säcke ein Eigenleben entwickeln und weglaufen würden. Schließlich wären auch Aufzeichnungen in Form einer geordneten Ablage zulässig (§ 239 Abs. 4 HGB), wenn sie damit den Anforderungen des Unternehmens gerecht werden - aber natürlich nicht bei einer Bank.

Was ist, wenn diese jedoch nachvollziehbar ist? Egal, ob erst jetzt zusammengschustert oder nicht? Muss das Gericht das beweisen? Ich hab davon keine Ahnung.

Siehe oben - es ist Mehl anstelle eines Brotes in Aussicht gestellt.

Hast Recht, Tuska. Hab direkt ausgeblendet, dass alles was Fitzek anpackt, Luftnummern werden. Also kann muss diese nachgereichte "Buchführung" auch nur gegen den Baum laufen.

Eben. Vor allem dann, wenn keine Buchführung, sondern nur eine "Gesamtliste" nachgereicht werden soll.

...
Eine "Liste" ist auch keine Buchführung. (Man könnte eine Buchführung vielleicht als Tabelle bezeichnen.) Natürlich kann man eine Buchführung heute auch elektronisch erledigen, was an sich keine Hexerei ist, denn es gibt jede Menge vorgefertigter Lösungen samt Kontenplänen usw. Man kann in bescheidenen Verhältnissen auch z. B. entsprechende EXCEL-Vorlagen verwenden. Nur braucht es dazu immer Sicherungskopien und ggf. Papierausdrucke. EDV-Regel Nr. 1: Lege stets Sicherungskopien an!
Statt davon zu schwadronieren, dass es eine Buchführung gebe oder gegeben habe oder dass man sich darum bemüht habe, eine solche anzufertigen oder aber sie noch anfertigen könne, sollte man einfach die Buchführung vorlegen ....
Ganz nebenbei gibt Peterleang ja auch wiederum die Untreue zu, wenn er "mildtätige Gaben" u. dgl. erwähnt.

 :thumb:

Die werden "diese nachgereichte "Buchführung" mit den ihnen zur Verfügung stehenden Akten vergleichen können.

Nö.

Königliche FahrenBuchführung nach "freien Ermessen".

Auf den Punkt gebracht:

Die KK war, nach den Angaben die Fitze für 2009 und 2010 macht, eine Black Box, die noch nicht einmal über eine (ordentliche) Barkasse verfügte, geschweige denn über eine aktuelle Buchhaltung. Erst durch nachträgliches Erfassen der Bewegungen für die Abschlüsse entstand das Gesamtbild.

Derjenige, der im laufenden Jahr Geld vom Konto abhob, konnte zum jeweiligen Zeitpunkt nicht wissen, ob dieses Geld überhaupt legal verfügbar war.

Es lag da, also war es verfügbar. Wenn Fitzek nur sich selbst beklauen konnte, gab es in seiner Vorstellung außer ihm niemanden, dem etwas gehört haben könnte.

Zitat
Diese (Buchführung) sollte vereinfacht werden, insbesondere damit ein Steuerberater damit einfacher einen Jahresabschluss erstellen kann.

Bei einer ordentlich und (tages-)aktuell geführten Buchhaltung gibt es nichts zu vereinfachen, was die Erstellung eines Jahresabschlusses vereinfachen könnte.

Unter dem KRD-Terminus "vereinfachen" würden wir sicher "in Ordnung bringen" verstehen. Also das, was ein durchschnittlicher StB ganz selbstverständlich jedem seiner Mandanten abverlangen muß.

Zitat
Hierfür war Rechtsanwalt Schumann zuständig. Es war gerade Aufgabe und Ziel, die Buchhaltung vollständig elektronisch in einem professionellen Buchhaltungsprogramm zu erfassen, um die Jahresabschlüsse für 2011 und 2012 zu erstellen.

Fitzek ist wohl der einzige, der einen Anwalt damit beauftragen kann, ihm die Kassenbelege zu sortieren. Klar, daß Schumann darüber verzweifelte und letztlich gescheitert ist. Ein "professionelles Buchführungsprogramm" ersetzt weder Ordnungsliebe noch Sachverstand, es setzt beides voraus. Nach den Berichten zu urteilen ist Frau Mertens nicht naiv genug um zu überhören, wie sich Klein-Peterle wieder um Kopf und Kragen redet.

Zitat
Darüber hinaus sollte die Buchhaltung für das Jahr 2013 ebenfalls bereits elektronisch erfasst werden. Herr Schumann war von April 2012 bis etwa Juni 2013 regelmäßig in Wittenberg.

Eine Buchhaltung kann bequem und aktuell auch aus der Entfernung geführt werden. Ist dies geschehen, oder räumte „the schoe“ nur gelegentlich die jeweils überquellenden Schukartons vor Ort auf?

Letzteres, schließlich werden handelsübliche Faxgeräte nicht mit einem Einfülltrichter ausgeliefert.

Ein Buchhalter arbeitet mit den Zahlen und Belegen, die ihm zur Erfassung (nachträglich aber möglichst zeitnah) zur Verfügung gestellt werden.
Das S. mit der Führung der Handkasse, gemeint ist wohl die Barkasse, beauftragt war, belegt hinsichtlich der Fitze vorgeworfenen Abhebungen vom KK- Konto erst einmal gar nichts.
Der Buchhalter hat lediglich die Barabhebung zu dokumentieren indem er die Beträge der Barkasse zubucht. Gibt es in Folge Belege, die als "bar bezahlt" ihren Weg in die Barkasse finden, hat er diese dort als solche zu verbuchen.

Korrekt. Der Saldo sollte zu jeder Zeit mit dem übereinstimmen, was einem überraschend auftauchendem Finanzbeamten vorgezählt werden kann. Wenn nicht, dann nennt man die Differenz schlicht und ergreifend "Kassenfehlbetrag". Die verantwortet der Kassenführer und nicht derjenige, der sie feststellt.

Besser noch. Die angeblichen Listen sollten auf der Ausgabenseite Datum, Empfänger und Betrag enthalten. Da die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren in diesem Fall nicht überschritten ist, sollten sich, zumindest bei den gewerblichen Empfängern, die entsprechenden Belege unter "Einnahmen" auffinden lassen. Egal ob für einen Tüte Brötchen vom Bäcker, Pyrolyseanlage oder Immobilien.

Beim betragsmäßig überwiegenden Teil der Ausgaben dürfte der Empfänger Fitzek geheißen haben. Und das Buchungskonto, was der arme Wicht von "Buchhalter" ansprechen konnte, "ungeklärte Posten".

Bei diesem ganzen Kuddelmuddel von Zuständigkeiten und Aufgaben, Buchführungen analog und elektronisch wird einem wirklich schwindelig.

Genau dazu wurde es ja angerichtet.

Dabei scheint selbst die grobe Chronologie der Kompetenzverteilung nicht stimmig zu sein: Schumann führte die Kassenbücher "von April 2012 bis etwa Juni 2013", ab "Februar 2013" hat ihm das Kamerakind Schulz beigestanden. Vor Schumann waren Stöckel und seine Partnerin nach Aussage Peterchens für diesen Aufgabenbereich zuständig.

Zitat
Herr Schulz musste im Bereich der Buchhaltung tätig werden, da der bisherige Verantwortungsträger Herr Rene Stöckel und Frau Silke Weidenhaun ihre Aufgabenbereiche ohne Übergabe und Absprache und ohne vorherige Ankündigung verließen. Zu diesen beiden Personen besteht bis heute kein Kontakt mehr.

Allerdings haben die beiden Jünger dem KRD erst Ende 2013 den Rücken gekehrt, ...

Dazu möchte ich (möglicherweise zur Ehrenrettung von Renes Ehefrau) der uneingeweihten Mitleserschaft noch verraten, daß es in jedem Finanzamt eine ganze Reihe Leute gibt, die von Buchhaltung und Betriebssteuern nicht zwangsläufig einen blassen Schimmer haben müssen. Die arbeiten in der Pforte, in der Poststelle, im Archiv, in der Finanzkasse, in der Vollstreckung, in der Kfz.-Steuer-Stelle, im Vorzimmer des Vorstehers, ...

« Letzte Änderung: 28. Februar 2017, 23:06:40 von dtx »
 
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