Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 171861 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #945 am: 23. Februar 2017, 14:50:51 »
Aufgabe des Strafgerichts ist es nicht, das verschwundene Geld ausfindig zu machen, sondern das begangene Unrecht zu benennen, zu sühnen und den Täter nach Möglichkeit zu resozialisieren.
Gegen Fatzke bestehen zweifellos jede Menge öffentlich-rechtlicher Forderungen: Zwangsgelder der BaFin, Gerichtskosten, sonstige Verfahrenskosten usw. Allein die bekannt gewordenen Summen dürften das vermutete noch vorhandene Bargeld übersteigen. Wie der Staat (bzw. die für den Staat jeweils handelnden Behörden) diese Forderungen eintreibt, ist eine Sache. Je nach Art der Forderung bestehen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und entsprechende Durchführungswege für ein Inkasso. Steuern werden z. B. anders behandelt als Geldstrafen (letztere können, wenn nichts Anderes möglich ist, bekanntlich durch Ersatzhaft vollstreckt werden, Steuern müssen immer bezahlt werden, da sie ja eben gerade der Finanzierung des Staates dienen).
Wenn die Geldgeber ihre Beträge wieder erhalten wollen, müssen sie den Weg der Zwangsvollstreckung gehen. Dies setzt voraus, dass sie einen vollstreckbaren Titel in der Hand haben. Ob ein "Sparbuch" der "Königlichen Reichsbank" ein solcher sei, wage ich zu bezweifeln. Um ihre Ansprüche rechtlich durchsetzen zu können, müssten sie dann den Weg eines Zivilprozesses beschreiten. Wenn ihnen durch Urteil eine Summe zugesprochen und das Urteil vollsteckbar erklärt wurde, dann können sie versuchen, die tatsächliche Vollstreckung zu betreiben. Indessen gilt: Wo nichts ist, ist auch nichts zu holen.
Der Sonderfall, dass sich die Geschädigten als Privat- oder Nebenkläger am Strafverfahren beteiligen, kann hier unberücksichtigt bleiben, weil es tatsächlich weit und breit keine Nebenkläger gibt.
Ob und wie weit die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren als Beweismittel in einen etwaigen Zivilprozess eingebracht werden können, ist eine Sache der Zivilprozessordnung sowie der konkreten Umstände. Grundsätzlich darf man annehmen, dass Tatsachenfeststellungen, die in einem rechtskräftigen Urteil enthalten sind, auch beweiskräftig seien, dass sie "stimmen".
Allerdings ist wohl nicht davon auszugehen, dass die Geschädigten, die zumindest teilweise noch nicht einmal begriffen haben, dass sie geschädigt wurden, den Weg des Zivilprozesses oder der Zwangsvollstreckung beschreiten werden. Bei einigen könnte es auch an mangelnden finanziellen Mitteln oder an der Scham, einem Verführer auf den Leim gegangen zu sein, liegen, dass sie untätig bleiben werden. In einem bekannten Fall in Hamburg, wo zahlreiche Angehörige der obersten gesellschaftlichen Schichten um teilweise hohe Summen erleichtert wurden, fanden sich zum Beispiel auch nur sehr wenige Opfer zu einer Klage bereit. Dort war wohl die Scham das wichtigste Hindernis, an fehlenden finanziellen Mitteln kann es nicht gelegen haben.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #946 am: 23. Februar 2017, 15:06:13 »
Der Sonderfall, dass sich die Geschädigten als Privat- oder Nebenkläger am Strafverfahren beteiligen, kann hier unberücksichtigt bleiben, weil es tatsächlich weit und breit keine Nebenkläger gibt.

Das ist ein schönes Stichwort. In der Lügenkresse, besonders in der Kategorie "Frühstücksfernsehen", wundern sich die Journalisten oftmals, dass sich niemand der Klage angeschlossen hat. Das ist allerdings mitnichten eine Ausnahme, sondern die Regel. Untreue ist üblicherweise kein nebenklagefähiges Vergehen. Ein Anschluss an die öffentliche Klage bedarf daher einer besonderen Begründung (§ 395 Abs. 3 StPO). Und diese Hürde ist beim § 266 StGB hoch. Oder wie der BGH es ausdrückte:

"Allein  das  wirtschaftliche  Interesse  eines  möglichen  Verletzten  an der effektiven Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Angeklagten ist zur Begründung besonderer Schutzbedürfnisse unzureichend." ( BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 5 StR 523/11)
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #947 am: 23. Februar 2017, 15:49:05 »
Untreue ist kein Offizialdelikt (https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/bgh-zum-erfordernis-eines-strafantrags-bei-untreue-nach-266-abs-2-247-stgb/) es muss jemand einen Strafantrag stellen. Bedeutet dies, dass um 1,3 Mio. Betrogene dieses Verfahren gestartet haben? Oder wie kam das ins Rollen?

Edit: ruder zurück, ist Offizialdelikt https://de.wikipedia.org/wiki/Untreue_(Deutschland)#Prozessuales_und_Strafzumessung
« Letzte Änderung: 23. Februar 2017, 16:00:41 von Cuntsler »
Nur weil ich meinen Führerschein zurückgegeben habe, heißt das nicht dass ich meinen Führerschein zurückgegeben habe.
 

Offline Tuska

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #948 am: 23. Februar 2017, 15:54:03 »
Untreue ist ein Offizialdelikt. Ausnahmen: Ist ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt (absolutes Antragsdelikt). Dasselbe gilt für geringen Vermögensschaden, hier kann die StA aber bei öffentlichem Interesse die Tat verfolgen (relatives Antragsdelikt). Schau mal in § 266 Abs. 2 StGB.

Beides bei Fitzek nicht der Fall.
« Letzte Änderung: 23. Februar 2017, 15:59:09 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #949 am: 23. Februar 2017, 20:05:15 »
Gegen Fatzke bestehen zweifellos jede Menge öffentlich-rechtlicher Forderungen: Zwangsgelder der BaFin, Gerichtskosten, sonstige Verfahrenskosten usw. Allein die bekannt gewordenen Summen dürften das vermutete noch vorhandene Bargeld übersteigen. Wie der Staat (bzw. die für den Staat jeweils handelnden Behörden) diese Forderungen eintreibt, ist eine Sache. Je nach Art der Forderung bestehen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und entsprechende Durchführungswege für ein Inkasso.

Die aber letztlich alle darauf hinauslaufen, daß die dazu dienenden Vermögensgegenstände und Gelder erst einmal gefunden und dann sichergestellt werden müssen.

Steuern werden z. B. anders behandelt als Geldstrafen (letztere können, wenn nichts Anderes möglich ist, bekanntlich durch Ersatzhaft vollstreckt werden, Steuern müssen immer bezahlt werden, da sie ja eben gerade der Finanzierung des Staates dienen).

Steuern können gestundet (§§ 222 und 234 AO), niedergeschlagen (§ 261 AO) oder erlassen (§§ 47, 163 und 227 AO) werden.

https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/schwarzpahlke-ao-261-niederschlagung-4-rechtsnatur-und-wirkungen_idesk_PI11940_HI2021926.html

Wenn die Geldgeber ihre Beträge wieder erhalten wollen, müssen sie den Weg der Zwangsvollstreckung gehen. Dies setzt voraus, dass sie einen vollstreckbaren Titel in der Hand haben.

Wobei die öffentliche Hand sich die mit ihren Verwaltungsakten selbst schafft. Auch die Beitragsbescheide bzw. -nachweise von Kammern und Krankenkassen sind vollstreckbare Titel.

Allerdings ist wohl nicht davon auszugehen, dass die Geschädigten, die zumindest teilweise noch nicht einmal begriffen haben, dass sie geschädigt wurden, den Weg des Zivilprozesses oder der Zwangsvollstreckung beschreiten werden. Bei einigen könnte es auch an mangelnden finanziellen Mitteln oder an der Scham, einem Verführer auf den Leim gegangen zu sein, liegen, dass sie untätig bleiben werden.

Wer gegen einen offensichtlich zahlungsunfähigen Schuldner Titel erwirkt, bleibt zunächst einmal auf den Prozeßkosten sitzen. Bei den Summen, um die es hier geht, fallen da erkleckliche Beträge an. Außer den Anwälten hat derzeit niemand etwas davon.
Sollte Geld aufgefunden werden, dann werden davon zunächst einmal die Forderungen der öffentlichen Hand und Oppermanns Auslagen beglichen. Danach bleibt nichts über. Also hätte es nichts mit Scham zu tun, wenn jemand aus rationalen wirtschaftlichen Überlegungen zu dem Schluß käme, jetzt nicht noch mehr Geld verbrennen zu wollen.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #950 am: 23. Februar 2017, 20:40:43 »
Gegen Fatzke bestehen zweifellos jede Menge öffentlich-rechtlicher Forderungen: Zwangsgelder der BaFin, Gerichtskosten, sonstige Verfahrenskosten usw. Allein die bekannt gewordenen Summen dürften das vermutete noch vorhandene Bargeld übersteigen. Wie der Staat (bzw. die für den Staat jeweils handelnden Behörden) diese Forderungen eintreibt, ist eine Sache. Je nach Art der Forderung bestehen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und entsprechende Durchführungswege für ein Inkasso.

Die aber letztlich alle darauf hinauslaufen, daß die dazu dienenden Vermögensgegenstände und Gelder erst einmal gefunden und dann sichergestellt werden müssen.
Deshalb schrieb ich ja: "Wo nichts ist, ist auch nichts zu holen."

Steuern werden z. B. anders behandelt als Geldstrafen (letztere können, wenn nichts Anderes möglich ist, bekanntlich durch Ersatzhaft vollstreckt werden, Steuern müssen immer bezahlt werden, da sie ja eben gerade der Finanzierung des Staates dienen).

Steuern können gestundet (§§ 222 und 234 AO), niedergeschlagen (§ 261 AO) oder erlassen (§§ 47, 163 und 227 AO) werden.
Abgesehen davon, welchen Grund es geben könnte, ausgerechnet Fatzke Steuern zu erlassen oder zu stunden, ging es hier darum, dass eine Ersatzvollstreckung bei Steuern eben nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, da Steuern eben gerade dazu dienen, dem Staat Finanzmittel zu verschaffen.

Wenn die Geldgeber ihre Beträge wieder erhalten wollen, müssen sie den Weg der Zwangsvollstreckung gehen. Dies setzt voraus, dass sie einen vollstreckbaren Titel in der Hand haben.

Wobei die öffentliche Hand sich die mit ihren Verwaltungsakten selbst schafft. Auch die Beitragsbescheide bzw. -nachweise von Kammern und Krankenkassen sind vollstreckbare Titel.
Hier war offensichtlich von privaten Gläubigern im Unterschied zur öffentlichen Hand die Rede. Meines Wissens hat die öffentliche Hand Fatzke oder dem KRD auch nie Geld gegeben, keine "Sparbücher" eröffnet oder "Kapitalüberlassungsverträge" abgeschlossen. Aus dem Zusammenhang ist also klar, um wen es geht, jedenfalls nicht um die öffentliche Hand. Private Gläubiger haben aber nicht die Möglichkeit, sich selbst vollstreckbare Titel auszustellen. Das ist gerade das, was einige RD vergeblich versuchen, hat aber nicht einmal mit der Malta-Masche so richtig funktioniert.
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #951 am: 23. Februar 2017, 21:54:33 »
Sagen wir mal so: Abgesehen von der Strafe als Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols sollte der Prozeß schon nach Möglichkeit etwas dazu beitragen, daß wenigstens ein Teil der öffentlichen Forderungen realisiert werden können.
Würde Fitzek mit den veruntreuten Geldern zur Einkommenssteuer veranlagt, wären Vollstreckungsmaßnahmen derzeit offensichtlich sinnlos. Das Mittel der Wahl wäre dann die Niederschlagung. Sollte Fitzek im Lotto gewinnen, leben die Steueransprüche wieder auf.
« Letzte Änderung: 23. Februar 2017, 21:56:10 von dtx »
 

Offline Rechtsfinder

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #952 am: 23. Februar 2017, 22:15:52 »
Zivilrecht und Strafrecht sind aber zwei Paar Schuhe. Und es nicht die Aufgabe des Staates die Kohlen der Vollpfosten zurück zu holen.
Was ich nicht weiß (evtl. ist ja eine/r der Anwesenden mit juristischer Ausbildung bemüßigt, dazu eine kurze Antwort zu geben): Ist in einem Zivilprozess in solch einem Fall dann noch mal eine Beweisaufnahme erforderlich oder genügt es, wenn ein Geschädigter hingeht und sagt "Ich habe am xx.xx.xxxx die Summe yyyy an Herrn zzzz übergeben und nie zurückerhalten. Wie im Urteil vom Strafprozess mit dem Aktenzeichen blabla festgestellt wurde, hat Herr zzzz die Gelder veruntreut."?
Jain.

In der absoluten Kurzfassung: Es muss ein komplettes zivilgerichtliches Verfahren durchgezogen werden. Ein strafrechtliches Urteil kann dabei unterstützend wirken, wenn es entsprechend tenoriert ist, muss es aber nicht. In der Regel wird zu den maßgeblichen Dingen noch einmal Beweis erhoben werden müssen.
Um diesem Problem zu begegnen, hat der Gesetzgeber das sog. "Adhäsionsverfahren" geschaffen. Hier wird der zivilrechtliche (Schadenersatz-) Anspruch dem strafrechtlichen Verfahren "angeheftet", das Strafgericht kann einem Verletzten bzw. durch die Tat geschädigten einen entsprechenden Ersatz im Urteil zusprechen. Das ist dann recht einfach und v.a. ohne weitere Prozesskosten machbar.

Allerdings: Das geht nur, wenn es für das Gericht keinen weiteren Aufwand bedeutet. Soll heißen: Hat der A dem B das Auto im Wert von 5.000 EUR angezündet, wird er wegen Brandstiftung verknackt und der B erhält 5.000 € Schadenersatz. So weit, so einfach. Ist eine komplizierte Wirtschaftssache Verfahrensgegenstand und hängt der konkrete Schadenseinschlag von konkrter Vertragsgestaltung, Abschlussdaten, Zinssätzen und irgendwelchen zwischenzeitlich möglicherweise wirksamen Stundungen (Nachrang-Abreden…) ab, vermute ich, dass die Entscheidungsfreude des Strafgerichts bezüglich Ersatzansprüche eher sinkt…

Ginge also direkt im Strafverfahren, wahrscheinlich ist es in dieser Sache nicht. Zumal es explizit beantragt werden müsste und danach sieht es vorliegend in den meisten Fällen ja nicht aus…
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #953 am: 23. Februar 2017, 23:04:41 »
...
Ginge also direkt im Strafverfahren, wahrscheinlich ist es in dieser Sache nicht. Zumal es explizit beantragt werden müsste und danach sieht es vorliegend in den meisten Fällen ja nicht aus…

Stellt sich trotzdem noch die Frage, wann ein solcher Antrag definitiv verfristet wäre. Denn bei Herrn Gantz habe ich den Eindruck, daß er von dieser Möglichkeit nur deshalb nicht Gebrauch macht, weil er davon nichts weiß.

@Rechtsfinder
 

Offline Das Chaos

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #954 am: 23. Februar 2017, 23:14:42 »
...
Stellt sich trotzdem noch die Frage, wann ein solcher Antrag definitiv verfristet wäre. ..
@Rechtsfinder

Ooch, das hat Zeit:

Zitat von: Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland
§ 852
Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung


Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf die Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #955 am: 23. Februar 2017, 23:21:36 »
Wir haben uns da leicht mißverstanden. Sollte das jetzige Verfahren als Adhäsionsverfahren laufen, so wie es @Rechtsfinder beschrieben hat, müßte der dazu nötige Antrag denklogisch noch rechtzeitig vor dem Abschluß gestellt werden, möglicherweise aber auch schon längst gestellt worden sein.
 

Offline Das Chaos

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #956 am: 23. Februar 2017, 23:31:55 »
Axo, ja dann:
Zitat von: Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland
§ 404
Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe


(1) Der Antrag, durch den der Anspruch geltend gemacht wird, kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten, in der Hauptverhandlung auch mündlich bis zum Beginn der Schlußvorträge gestellt werden.
....
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Offline BlueOcean

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #957 am: 24. Februar 2017, 00:20:55 »
Ich bin mir sicher, dass der eine oder andere "Anleger" schon daran gedacht haben wird sein Geld einzuklagen. Es hat zuvor schon (vom KRD totgeschwiegene) zivilrechtliche Prozesse vom "Anlegern" gegeben bei denen Fitzek zur Rückzahlung verpflichtet wurde (die dann auch halbwegs brav in monatlichen Kleckerbeträgen erfolgte).

Aber seit den Millionenzwangsgeldern und dann noch der Einsetzung des Abwicklers wird so ziemlich jeder Anwalt von einer Klage abraten, weil das Verfahren kostet, während eine reale Rückzahlung mehr als utopisch erscheint.

Selbst wenn Fitzek nach der Haft 2 oder 3 Millionen ausbuddeln würde, müsste er damit sehr vorsichtig umgehen, weil das Damoklesschwert einer auch solche Summen übersteigender Privatinsolvenz zuzüglich nicht abdingbarer Schulden gegenüber dem Staat noch viele lange Jahre über seinem Haupt schweben dürfte.

Einen Titel kann man dem Obersten Pleitier der Reichsbank also durchaus verleihen: Schuldenkönig!
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #958 am: 24. Februar 2017, 08:58:04 »
Ich bin mir sicher, dass der eine oder andere "Anleger" schon daran gedacht haben wird, sein Geld einzuklagen. Es hat zuvor schon (vom KRD totgeschwiegene) zivilrechtliche Prozesse vom "Anlegern" gegeben, bei denen Fitzek zur Rückzahlung verpflichtet wurde (die dann auch halbwegs brav in monatlichen Kleckerbeträgen erfolgte).

Nun, gänzlich verschwiegen blieb das letztlich nicht, weil ja zumindest eine dieser Klägerinnen jetzt als Zeugin in Halle auftrat.

Aber seit den Millionenzwangsgeldern und dann noch der Einsetzung des Abwicklers wird so ziemlich jeder Anwalt von einer Klage abraten, weil das Verfahren kostet, während eine reale Rückzahlung mehr als utopisch erscheint.

Die Anwälte müßten aber dann korrekterweise auf die Möglichkeit des Adhäsionsverfahrens hinweisen und den Mandanten anbieten, diesen Antrag zu stellen. Freilich nur, wenn es jetzt im Hinblick auf das noch laufende Verfahren zu einer Beratung kommt. Daß im Fall des Herrn Gantz das JobCenter die Initiative ergreifen würde, ist freilich nicht zu erwarten. In der Regel verfolgen die ja noch nicht mal die offensichtlichen Ansprüche wegen Lohnbetrugs und -dumpings, die von den  Hilfsempfängern auf sie übergegangen sind.
 

Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #959 am: 24. Februar 2017, 15:52:35 »
Neue Zeugenaussagen. Nun sind es Mitarbeiter der BaFin:
Spoiler
Zeuge: Oliver Gohr (Referent/ Beamter der BaFin)



 

Es wurde dem Gericht das Video „Die Zukunft Ihrer Spareinlagen - Königliche Reichsbank“ vorgespielt.

 

Richterin Mertens: Der Aktenschriftverkehr zwischen der BaFin und dem Angeklagten liegt dem Gericht vor. Ich habe es so verstanden, daß der Angeklagte eine Alternative zu den bisherigen Banken schaffen wollte - ist das so?
Zeuge: Ja.

 

Richterin Mertens: Wie kamen Sie mit Peter in Verbindung?
Zeuge: Seit 2010 gibt es einen neuen Aufbau der Hierarchie in der BaFin. Ich arbeitete seit 2011 im Referat für Versicherung und Bankgeschäfte; Mitte 2011 habe ich die Bearbeitung übernommen.

Die frühste Begegnung mit Herrn Fitzek war laut Aktenstand 2009. Es ging um die Ausgestaltung von Kapitalüberlassungsverträgen. Der Mitarbeiter Röder hatte damals Kontakt zu Herrn Fitzek. Damals waren wohl schon die Geschäfte erlaubnispflichtig, weil unbedingt Rückzahlbare Gelder des Publikums angenommen wurden. Wenn man da einen Nachrang einfügt, dann muss dieser anders sein. Die Kapitalüberlassungsverträge haben da schon einen guten Nachrang gehabt. Die Werbung der Kooperationskasse war so, daß der Verdacht zu einer Zentralbankalternative aufkam. Die Verträge waren für uns nicht abrufbar und somit hatte die BaFin [Anmerkung Redaktion: „ich“] den Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte.

Seit 2011 war ich dann bei der BaFin gegen Herrn Fitzek tätig. Die Kapitalüberlassungsverträge hatten eine gute Nachrangabrede mit Genussrechten. Die Anleger können zu jeder Zeit eine Rückführung des Kapitals beantragen. Hinweise dazu waren auch im Sparbuch enthalten. Es gab eine Beteiligung der Gewinne der Zweckbetriebe. Die BaFin hatte den Verdacht auf Kreditgeschäfte eingestellt. Herr Fitzek gründete im September 2012 sein Königreich Deutschland und dann gab es eine Königliche Reichsbank.

 

Richterin Mertens: Am 27. Januar 2014?
Zeuge: Nein, die gab es schon eher. Ich habe Herrn Fitzek zur Einstellung aller erlaubnispflichtigen Geschäfte aufgefordert. Da ich aber nicht wusste, wie ich ihn erreichen kann, habe ich in meiner Flapsigkeit das Schrotflintenprinzip eingeführt und an alle Beteiligten Schreiben verschickt. Gesundheitskasse, Reichsbank, [...] uvm.

Herr Fitzek wollte ein ethisch handelndes Bankinstitut, das nur Kredite an ethisch hohe Personen vergibt, die das Gemeinwohl fördern. Daraufhin bin ich tätig geworden.

Ende 2012 habe ich einen neuen Vorgang angelegt. Die NDGK hat eine Einstellung bekommen und Herr Fitzek hat daraufhin die Verträge angepasst.

2010 gab es bereits die erste Untersagung der NDGK und 2011 gab es ein neues Verfahren. Ich musste mir sehr lange Schreiben von Peter mit seinen abstrusen Weltanschauungen durchlesen.

2011 wurde die Kooperationskasse abgewickelt. Mit der Königlichen Reichsbank wurde wieder eine neue Bank und Alternative zum Bankensystem eröffnet und ich hatte die Vermutung, daß jetzt die Bankgeschäfte unter neuem Namen weiter betrieben wurden. Deshalb bin ich nach §44c KWG wieder tätig geworden und wollte alle „Königlichen Versicherungen“ liquidieren.

Ich wollte die Verträge zu den Anlagen und Herr Fitzek verneinte dies, weil keine unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen wurden, Anfang 2011. Daraufhin habe ich gebeten, Durchsuchungsbeschlüsse zu beantragen. Am 25.04.2013 gab es dann eine Durchsuchung an zwölf Standorten. Engelswelten, Reichsbank, Pestalozzistraße, Apollensdorf, Bahnhof 4, Coswiger Straße/Schlossstraße und versucht zu durchsuchen wurden auch die Privatwohnungen von Mutter Fitzek und der Tochter von Peter. Wir haben dabei sechs bis zehn Ordner mit Kapitalüberlassungsvertägen gefunden; mit insgesamt 558 Anlegern hat er insgesamt 1,207 Mio. Euro angenommen. Ich habe daraufhin festgestellt, daß in 146 Fällen kein Kapitalüberlassungsvertrag vorlag. Einige Anleger hatten zum Teil nur Gelder überwiesen. Herr Fitzek hatte wohl nicht jeden Anleger informiert und dadurch sind die Verträge unwirksam und somit waren dies unbedingt rückzahlbare Gelder und damit Anlagengeschäfte.

Herr Fitzek war nicht mehr der Vorstand des Vereins und daraufhin habe ich die Verfügung für Herrn Fitzek als Person erlassen und Herr Schultz und Herr Michaelis wurden außen vor gelassen, weil diese nicht frei und unabhängig gehandelt haben. Dann kam die Verfügung gegen Herrn Fitzek und die Kooperationskasse.

Am 28.07.2011 hat sich der Verdacht auf erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte nicht entkräftet. Der Werbefilm „Wie werde ich Kunde in der Königlichen Reichsbank“ hat mich wieder auf das Geschäftsmodell der Kooperationskasse aufmerksam gemacht. Wenn eine Person zweimal Unternehmen gründet nach dem vorherigen Modell, dann kann man davon ausgehen, daß da betrogen wird (BGB §305). Herr Fitzek soll nie behauptet haben, die Anleger vorher zu informieren. Bei 126 Sparbuchfestgeldverträgen war dies der Fall und Herr Fitzek hatte die Anleger vorher nicht informiert und dadurch ist kein Vertrag zustande gekommen. Es gab auch viele nur vom Kunden unterschriebene Verträge, die nicht von Herrn Fitzek unterschrieben waren. Herr Fitzek bat, an die Kooperationskasse und die Königliche Reichsbank zu überführen, das wollte ich so nicht annehmen.

 

Richterin Mertens: Bei der ersten Durchsuchung wurden nur Verträge gesucht und keine Sparbücher?
Zeuge: Ich muss nicht nachweisen, wie genau die Geschäfte geführt wurden, ich muss nur nachweisen, daß diese Geschäfte gewerbsmäßig betrieben werden. Herr Fitzek designt Formulare, die er dann aber nicht nutzt [Anmerkung Redaktion: Behauptung Gohrs]. Wenn Geschäfte betrieben werden, dann werden diese abgewickelt.

 

Richterin Mertens: Wer sollte diese denn abwickeln?
Zeuge: Der Betreiber selbst und wenn er dies nicht selbst erledigt, dann eine bestellte Person. 2014 wurde Herr Oppermann dazu beauftragt – weil Herr Fitzek unzuverlässig ist, habe ich ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet. Ich wollte den Anlegern mitteilen, daß diese Geschäfte erlaubnispflichtig seien und wollte diese Leute warnen. Ich musste wochenlang auch an Samstagen arbeiten und habe daraufhin einen Abwickler bestellt. Zur Abwicklung wurden daraufhin zum Durchsetzen 900.000€ an Zwangsgeldern festgesetzt.

 

Rechtsanwalt: Ist das der komplette Vorgang?
Zeuge: Nein. Am 16.09.2013 kam es zur Abwicklung der "Königlichen Versicherungen und Reichsbank". Am 29.11.2013 war noch Weiteres […].

 

Richterin Mertens: Das Guthaben der Kooperationskasse wurde in die Königliche Reichsbank umgewandelt? Hatten Sie den Verdacht auf andere Straftatbestände? Nach was haben Sie gesucht? Sie haben nur nach dem KWG gesucht?
Zeuge: Nach allen möglichen Unterlagen zu Kreditgeschäften.

 

Richterin Mertens: Wo ist das Geld?
Zeuge: Wir gucken nur nach Straftatbeständen gegen die Bankenaufsicht, nicht auf den Verbleib der Gelder.

 

Richterin Mertens: Warum haben Sie nicht danach gesucht, ob es noch etwas abzuwickeln gibt? Wo ist der Bestand? Gehört das nicht mit zum Schutz der Anleger?
Zeuge: Ich habe nur geprüft, ob Herr Fitzek Kredite ausgegeben hat. Den Verbleib der Gelder habe ich nicht weiter verfolgt, ich will nur die Einlagengeschäfte sichten. Ich habe einen Abwickler bestellt, der hat alles, was man dazu braucht. Dieser hat die nötigen Kapazitäten um das zu prüfen, die Angestellten und das Know-how. Ich bin bei der BaFin allein an dem Fall dran. Im Falle von Herrn Fitzek hatte der Abwickler nicht nachvollziehen können, was Herr Fitzek mit den Geldern gemacht hat. Es gab zwei Konten, eines von der Kooperationskasse und eines von Ganzheitliche Wege e.V. Es wurden auch Gelder von der Kooperationskasse auf das Konto der NDGK überwiesen. Ich muss das nicht in meiner Behörde aufklären. Ich habe von der ING Bank in Polen keine Einsicht bekommen und das führte dann im November 2014 zur erneuten Durchsuchung. Der Abwickler arbeitet wie ein Geschäftsführer und darf alles in Besitz nehmen.

 

Rechtsanwalt: Haben Sie bei der... [Anmerkung Redaktion: Die komplette Frage konnte aufgrund des hohen Sprechtempos nicht protokolliert werden.]?
Zeuge: Nein.

 

Richterin Mertens: Waren Sie Durchsuchungsführer?
Zeuge: Ja. Der Zoll war aber auch noch da und hat Wertgegenstände zur Vollstreckung gesucht.

 

Richterin Mertens: War bei der Durchsuchung am 27.11.2014 die Steuerfahndung mit dabei?
Zeuge: Ja, das wollte ich so, weil ich den Verdacht hatte, daß Herr Fitzek die Gelder in Sicherheit bringen wollte. Die Steuerfahndung wollte auch mit durchsuchen. Meine Aufgabe war nur, den Vorgang zu führen.

 

Richterin Mertens: Was haben Sie noch gesucht? Unterlagen zu der Bank in Polen? Nach §44c/4 KWG?
Zeuge: Wir waren nur mit dabei, um den Zoll vor Ort zu unterstützen, um zu klären, was wozu gehört. Dies diente nur dazu, den Umfang der unerlaubten Geschäfte zu klären und den Abwickler zu unterstützen. Der Zoll wollte das Krankenhaus haben, das wurde rückabgewickelt und dann war Ganzheitliche Wege e.V. wieder Eigentümer und dann ging es nicht.

 

Richterin Mertens: Wie erfolgreich war diese Maßnahme?
Zeuge: An der Verwertung der Gegenstände vor Ort war ich nicht beteiligt, da müssen Sie Herrn Oppermann fragen. 2014 hat die BaFin nur Mietverträge, Presseausweise und Adressbücher mitgenommen. Ich habe keine Information, was die anderen Behörden bei der letzten Durchsuchung mitgenommen haben.

 

Richterin Mertens: Sie haben nicht danach gesucht, wohin die Gelder geflossen sind?
Zeuge: Ich unterstelle hier an dieser Stelle Herrn Fitzek nicht, schwer wirtschaftskriminell zu sein. Aber es passiert uns schon, daß sonst Anleger in anderen Fällen die BaFin anschreiben und sich beschweren, was wir ihnen ihre tolle Anlage gekündigt haben.

 

Richterin Mertens: Haben Sie Tresore gefunden?
Zeuge: Ja, Herr Münzer hat welche gefunden: In Reinsdorf waren Tresore.

 

Richterin Mertens: Haben Sie Buchungsordner mitgenommen?
Zeuge: Nur die Verträge der Kooperationskasse usw..

 

Richterin Mertens: [Anmerkung Redaktion: Diese Frage konnte aufgrund des hohen Sprechtempos nicht protokolliert werden.]?
Zeuge: Ja, irgendetwas wohl. Die Unterlagen, die wir gefunden haben, habe ich an die Staatsanwaltschaft und Herrn Oppermann weitergegeben.

 

Staatsanwalt: Die Königliche Reichsbank lief parallel zur Kooperationskasse - ab wann haben Sie die Königliche Reichsbank geprüft?
Zeuge: Im Sommer/Herbst 2012 nach der Ankündigung der Deutschlandbank.

 

Staatsanwalt: Welche Maßnahmen wurden im April 2013 eingeleitet?
Zeuge: Abwicklung der "Königlichen Versicherungen" im Vorgang t43729, Deutsche Gesundheit, Deutsche Rente usw.

 

Staatsanwaltschaft: Auch die Reichsbank und Kooperationskasse?
Zeuge: Ja, nach §10 KWG und VAG.

 

Staatsanwalt: In welcher Struktur war die Kooperationskasse eingebettet?
Zeuge: Herr Fitzek sagte, daß sie in die Struktur der Ganzheitliche Wege e.V. eingebettet sei, aber es war mir unklar, ob sie noch in anderen Vereinen war. Ich habe die Kooperationskasse als nicht eingetragenen Verein bewertet und damit als bescheidfähig.

 

Staatsanwalt: Sie waren an der dritten Durchsuchung 2014 beteiligt. Ist Ihnen etwas von Diebstahl und Unterschlagung aufgefallen?
Zeuge: Nein, mir ist nichts bekannt. Diese Durchsuchung und Beschlagnahmung war eine höchst professionelle Vorgehensweise. Alles was mitgenommen wurde, wurde notiert und anschließend versteigert über ein Auktionshaus.

 

Richterin Mertens: Können Sie sich an drei Flügel erinnern?
Zeuge: Einer wurde 2014 abgeholt [Anmerkung Redaktion: Betonkunstwerk im Treppenhaus]. Und am Bahnhof 4 waren Musikinstrumente. Was alles darunter war, weiß ich nicht.

 

Staatsanwalt: Gab es von der BaFin Kontakte zu den Anlegern?
Zeuge: Ich hatte wenig Anlegerverkehr. Nur mit einer Person, sie war ein sogenannter „Reichsbürger“. Ein oder zwei haben sich an die BaFin gerichtet. Das waren eidesstattliche Versicherungen, daß mit ihren Geldern bei der Kooperationskasse ihr Wille erfüllt werde. Ich prüfe allerdings nur die Werbung für das Geschäftsmodell.

 

Staatsanwalt: Was ist das Problem mit einer Genehmigungspflicht durch die Bafin?
Zeuge: Es soll sichergestellt werden, daß die Geschäfte nicht von unfähigen Leuten durchgeführt werden. Es braucht sechs Millionen Euro an Einlagen und zwei Geschäftsführer. Es erfolgt eine jährliche Prüfung.

 

Staatsanwalt: Braucht es eine besondere Prüfung im gewerberechtlichen Bereich?
Zeuge: Ja.

 

Staatsanwalt: Es gab von Ihnen Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau, warum?
Zeuge: Herr Fitzek hat nicht die Einsicht zu bewerten, was genehmigungspflichtig ist. Zwangsgelder um Herrn Fitzek wurden erhoben, um Herrn Fitzek auch auf die strafrechtliche Schiene zu bekommen. Verstöße gegen das KWG mit bis zu fünf Jahren.

 

Staatsanwalt: Mit der Bitte um Vorermittlungen zur Bankenaufsicht sollte eine Strafanzeige erstellt werden. Warum?
Zeuge: Das macht die Angestellte im Geschäftszimmer und die hat wohl das Kreuz an die falsche Stelle gesetzt. Ich habe einen Verstoß festgestellt und es sollte eine Anzeige gemacht werden, dies sollte aber die Staatsanwaltschaft machen [Anmerkung Redaktion: Es wurde auf einem vorformulierten Deckblatt angekreuzt, daß Ermittlungen angestellt werden.].

 

Richterin Mertens: Haben Sie das Urteil vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main?
Zeuge: Sind im einstweiligen Rechtsschutz.

 

Rechtsanwalt: Gab es ein internes Verfügungsschreiben?
Zeuge: Es ist ein internes Schreiben... Verfügung ihrerseits an die Vollstreckungsabteilung. Ja, aber da könnte etwas drinnen stehen, was Sie nicht angeht.
Rechtsanwalt: Wie etwas wegen EVG §5.

Richterin Mertens: Vermerk zum Antrag auf Durchsuchung, haben Sie den erstellt?
Zeuge: Ja, kann sein…

 

Rechtsanwalt: Das ging an Herrn Münzer? Hatten Sie dann noch etwas mit dem Verfahren zu tun oder hat Herr Münzer alles andere veranlasst [Anmerkung Redaktion: Vieles andere wurde noch bei den Razzien beschlagnahmt, daher die Frage.]? Haben Sie Vorgaben gemacht, was alles gesucht werden sollte?
Zeuge: [Anmerkung Redaktion: Gemurmel, Zeuge war nur leise und schlecht zu verstehen.] Es gab keine Angaben, was gesucht wurde… keine Akten …

 

Rechtsanwalt: Waren Sie an den Vorbereitungen beteiligt?
Zeuge: Nein.

 

Rechtsanwalt: Welcher Aufgabenkreis war Ihnen zugeteilt?
Zeuge: [Anmerkung Redaktion: Gemurmel, Zeuge war wieder nur leise und schlecht zu verstehen.] Nach einem Sichten der Gegenstände zu entscheiden, welche Sachen mitgenommen werden sollen.

 

Rechtsanwalt: Sie entschieden, was mitgenommen werden sollte?
Zeuge: Ja, ich war aber nur in der Pestalozzistraße und die anderen Kollegen entschieden das selber an ihren Standorten und ich entschied selber an meinen Standorten. Ich war aber nicht im Heuweg 16. Ich habe an dem Tag nur Unterlagen gesichtet.

 

Rechtsanwalt: Wer waren denn die Kollegen an den anderen Orten?
Zeuge: Röder, Kammler.

 

Rechtsanwalt: Wer war im Heuweg 16 verantwortlich?
Zeuge: Auch der Herr Röder von der Bundesbank Niedersachsen Hannover, er hat dort auch gesichtet.

 

Rechtsanwalt: Haben Sie mal versucht, Anleger zu kontaktieren?
Zeuge: Nein.

 

Rechtsanwalt: Ein Grund für die Durchsuchungen waren die mutmaßlichen illegalen Bankgeschäfte, bei denen 146 Personen involviert waren? Gab es da mal eine Feststellung, ob die Personen nicht doch aufgeklärt waren?
Zeuge: Ich habe nur aus der Aktenlage von NeuDeutschland gehandelt. Die Anleger wollten eine sichere Anlage und sind deshalb in die Kooperationskasse gegangen. Ich habe angenommen, daß die 146 Anleger den Totalausfall nicht kannten. Diesbezüglich habe ich bei den Anlegern aber nicht nachgefragt, ob Sie darüber informiert sind.

 

Rechtsanwalt: Haben Sie digitale Speichermedien mitgenommen und ausgewertet?
Zeuge: Ja, wenn es ging, vieles war mit Passwort geschützt.

 

Rechtsanwalt: Wer hat das ausgewertet?
Zeuge: Ich mache das selber und auch Kollegen von der „EVG5“.

 

Rechtsanwalt: Wenn es keinen Vermerk gibt, daß es zurückgegangen ist, dann haben Sie die Gegenstände doch sicher noch.
Zeuge: Ja, wenn es nicht gebraucht wurde. Aber so genau weiß ich das nicht, wo die Gegenstände verblieben sind.

 

Rechtsanwalt: [Anmerkung Redaktion: Fragen zur einzelnen Datentechnik, ob diese ausgewertet wurde.] Wo sind die PCs?
Richterin Mertens: Gibt es ein Auswerteprotokoll?
Zeuge: Ich habe es selber ausgewertet [Anmerkung Redaktion: Erneut unverständliches Gemurmel.]. Nein, es gibt kein Auswerteprotokoll und viele Gegenstände sind an Herrn Oppermann übergeben worden. Bei der BaFin ist nichts mehr.

 

Rechtsanwalt: Gibt es ein Übergabeprotokoll der Gegenstände, welche an Herrn Oppermann übergeben wurden
Zeuge: Ja... Nein.

 

Rechtsanwalt: Können Sie das liefern?
Zeuge: Muss ich nachsehen, ob ich eines finde.

 

[...]

Rechtsanwalt: Sie waren bei der Durchsuchung dabei, haben Sie einen Durchsuchungsbericht geschrieben?
Zeuge: Nein, vielleicht ein anderer Kollege. Ich habe keine Ahnung, ob es einen gibt.

 

Rechtsanwalt: Wer war bei der ersten Durchsuchung von der Steuerfahndung dabei? Was gab es für Kommunikation?
Zeuge: Keine Ahnung, ich war bei der Planung nicht dabei. Ich habe zwei von der Steuerfahndung gesehen.

 

Rechtsanwalt: Was haben die gemacht? Wissen Sie das?
Zeuge: Nein, die müssen ihre eigenen Beschlüsse haben.

 

Rechtsanwalt: Haben Sie Kassenbücher mitgenommen?
Zeuge: Nein.

 

Rechtsanwalt: Hatten Sie Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft?
Zeuge: Ja, mit der Staatsanwältin Voss wegen Kreditwesengeschäfte. Voss wollte nicht handeln. Kollegen von der Polizei waren dabei. Ich habe ihr nur Schriftverkehr von Herrn Fitzek zugesandt.

 

Richterin Mertens: Sie durften nur beschlagnahmen in Sachen KWG?
Zeuge: Ja. Und bei den Durchsuchungen von anderen Behörden, da kann ich nichts machen, da habe ich keine Befugnis.

 

Verlesung der Schrift durch Richterin: 09.12.2009, von Fechner, Innenministerium

 

Rechtsanwalt: Gibt es einen Aktenvermerk zu diesem Telefonat?
Zeuge: Weiß ich nicht, muss ich nachsehen, ich habe Probleme das Programm zu bedienen.

 

Rechtsanwalt: Haben Sie Unterlagen an die Staatsanwaltschaft geleitet?
Zeuge: Ja, Kontoauszüge vom Verein Ganzheitliche Wege e.V. und so.

 

Rechtsanwalt: Ist bei Ihnen in der Sicherstellungsliste etwas Durcheinander, „außer Kontrolle“, geraten?
Zeuge: Nein, ich weiß da nichts von, alle unsere Listen sind vollständig und soweit in Ordnung. Fragen Sie Herrn Münzer.

 

Peter: Bei der letzten Razzia [Einwurf seitens Richterin Mertens: „So etwas gibt es nicht, das heißt Sicherstellungs- und Durchsuchungsaktion!“] wurden die Steuerungen der Pyrolyseanlage mitgenommen. Dadurch sind diese jetzt unbrauchbar. Was war der Grund dafür? Warum wurde nicht die komplette Anlage mitgenommen?
Zeuge: Keine Ahnung.

 

Peter: Warum wurde das BHKW im Heuweg 16 mitgenommen?
Zeuge: Ich war am Bahnhof dabei. Ich weiß davon nichts.

 

Peter: Ich war immer bemüht um bankenrechtliche Stellungnahme, wie viele haben Sie von mir bekommen?
Zeuge: Viel zu viele, das ist auch egal. Er tut immer kooperativ, aber so gut war es nicht… Herr Fitzek hat nur ein paar Sätze geändert. Ich halte das für geschäftlich und dann sollte er doch zum Verwaltungsgericht gehen, um das feststellen zu lassen.

 

Peter: Schätzen Sie Kapitalüberlassungsverträge mit Klausel des Totalausfalls als Bankgeschäfte?
Zeuge: Kommt auf den Einzelfall an.

 

Peter: Wird Ihnen Ihre Vorgehensweise vorgegeben oder machen Sie die Schreiben selbst, weil diese im Auftrag ausgestellt werden?
Zeuge: Ich habe das mit meinem Vorgesetzten intern abgesprochen.

 

Peter: War Ihnen vor der Durchsuchung bekannt, daß die Steuerfahndung anwesend war?
Zeuge: War mir nicht bekannt.

 

Peter: Haben Sie bei der Razzia-Aktion mitbekommen, daß versucht wurde, mich zu verhaften?
Zeuge: Mir ist bekannt geworden, daß ein Haftbefehl da war und Sie zwei bis drei Tage vorher den Geldbetrag gezahlt haben.

 

Peter: War Ihnen bekannt, daß alle Papier-Euros (EZB) mitgenommen wurden und alle 10-EUR-Münzen der Bundesbank nicht mitgenommen wurden?
Zeuge: Keine Ahnung, daran war ich nicht beteiligt.

 

Peter: Sind Sie von der Rechtmäßigkeit Ihres Handelns überzeugt?
Zeuge: Ja, sonst hätte ich es nicht erlassen.

 

Peter: Wussten Sie vom Haftbefehl
Zeuge: Nein.

 

Peter: Wurde der vorher besprochen?
Zeuge: Nein.

 

Peter: Bei allem, was ich eingereicht habe, haben Sie pauschal gesagt, es seien Bankgeschäfte, warum?
Zeuge: [Anmerkung Redaktion: Lange und allgemein bleibende Ausführung über Europarecht, was Herr Gohr studiert habe.]
Richterin Mertens: [Anmerkung Redaktion: Sinngemäß: Herr Gohr brauche das auch nicht, er sei kein Sachverständiger.]

 

Peter: Wie finanziert sich die BaFin?
Zeuge: [Anmerkung Redaktion: Sinngemäß: Die BaFin wird von denen bezahlt, die sie beaufsichtigt.]

 

Peter: Nahm die BaFin die Bank des Königreiches Deutschland als Bedrohung für das bestehende Finanzsystem wahr?
Zeuge: Nein, nur als Verstoß gegen Bankgesetze.

 

Peter: Die Aktennotizen am Rand, sind die von Ihnen?
Zeuge: Ja, das kann sein.

 

Rechtsanwalt: Gibt es die Daten noch?
Zeuge: Fragen Sie das Herrn Münzer.

 

Richterin Mertens: Diese beiden Bücher, sagen die Ihnen etwas? [Richterin zeigt zwei A4-Bücher, wie sie in Schreibwarenläden erworben werden können. Wahlweise in kariert, liniert oder weiß.]
Zeuge: Keine Ahnung. Das ist für das KWG nicht wichtig.

 

Gutachter: Sie sagten, Herrn Fitzek hätte die Einsicht gefehlt, zu erkennen, ob es erlaubnispflichtige Bankgeschäfte seien. Was meinen Sie damit?
Zeuge: Nicht im Sinne des StGB §20. Herr Fitzek hat es dann immer versucht, zu umschiffen. Er war unwillig, Anordnungen der BaFin zu befolgen.

 

Ende der Zeugenbefragung.



Zeuge: Jens Münzer (Beamter der BaFin) 



 

Richterin Mertens: Sie arbeiten in der Abteilung 5 für Vollstreckung?
Zeuge: Ja, für die Verfolgung von Straftaten im Ausland.

 

Richterin Mertens: Herr Gohr sagte aus, daß er Wittenberg überprüft habe, ob solche Straftaten vorlegen. Erstmals trat er an Sie 2012 mit der Bitte für eine Durchsuchung. Wie gehen Sie bei so etwas vor?
Zeuge: Ich habe beim Amtsgericht alles beantragt und auch logistisch vorbereitet. Ich führe dann die Durchsuchung mit der Koordinierung der Kräfte durch und danach ist für mich Schluss.

 

Richterin Mertens: Was haben Sie gesucht?
Zeuge: Unterlagen und Datenträger zu den Geschäften des Aktenlagevermerks. Wir observierten zuvor den Bahnhof 4-5 und im Sonderfall auch die 6, weil wir den Verdacht hatten, daß der Nachbar da auch mit drinnen hängt. Herr Bader hatte dann Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.

 

Richterin Mertens: Wo waren Sie in den Objekten tätig?
Zeuge: Pestalozzistraße 14, Coswiger Straße 7, Heuweg 16, Drausgartenstraße, Jahnisstraße 11 (Wohnung vom Königreich), Mittelstraße 32 (Wohnungen vom Königreich).

 

Richterin Mertens: Sie haben Herrn Fitzek in der Staatskanzlei angetroffen, war er kooperativ?
Zeuge: Ich würde ihn nicht als kooperativ beurteilen, da war auch noch ein Haftbefehl mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen wegen Körperverletzung.

 

Richterin Mertens: Sie stellen als Behörde direkt bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag?
Zeuge: Ja, als Vollstreckungsbehörde... [Anmerkung Redaktion: Beschreibung der Prozedur, Details konnten an dieser Stelle aufgrund des hohen Sprechtempos nicht festgehalten werden.] Wir brauchten die Polizei, um unmittelbaren Zwang anzuordnen und zur Eigensicherung. Die BaFin ist sehr dünn mit Personal besetzt. Wir haben die Bereitschaftspolizei hinzugezogen. Die Steuerfahndung war auch dabei.

 

Richterin Mertens: [Anmerkung Redaktion: Anfang der Frage konnte aufgrund des hohen Sprechtempos nicht festgehalten werden.] Haben Sie die?
Zeuge: Nein, lief über die BP…

 

[...]

Richterin Mertens: Haben Sie Tresore gesehen?
Zeuge: Ja, es gab Tresore am Bahnhof, Coswiger Straße und Heuweg.

 

Richterin Mertens: Wurde aus den Tresoren im Heuweg gesichert?
Zeuge: Nein.

 

Richterin Mertens: Worum ging es bei der Durchsuchung?
Zeuge: Um die Feststellung von Dienstleistungen, wer ist da Vertragspartner. Um Bargeld ging es nicht. Wir wollten auswerten, was dort so passiert ist, und haben auch E-Mails ausgewertet.

 

Richterin Mertens: Im Heuweg 16 wurden Notebooks, PC-Tower usw. beschlagnahmt, was ist damit passiert?
Zeuge: Ein Großteil der Asservate ist an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Aber ich kann nicht sagen, ob da was zurückgegeben worden ist.

 

Richterin Mertens: Wo kommen die Sachen hin?
Zeuge: Zu den entsprechenden Bearbeitern in die Büros und dann werten die Bearbeiter aus. Wir holen noch die Daten von den PC‘s runter und geben das weiter. Die Asservate werden dann in das Fachasservat eingelagert und bei Abwicklung dann auch dem Abwickler übergeben. In der Coswiger Straße wurde ein Ordner mit Kontounterlagen sichergestellt. In der dritten Durchsuchung am 27.11.2014 war die Steuerfahndung mit eigenem Beschluss dabei. Es ist ein Ordner mit Kontodaten zu einer polnischen ING-Bank sichergestellt worden.

Richterin Mertens: Waren Sie nach der Durchsuchung noch mit dem Fall beauftragt?
Zeuge: Nein.

 

Richterin Mertens: Haben Sie mitbekommen, daß Buchführungsunterlagen mitgenommen wurden?
Zeuge: Nein, ich erinnere mich nicht.

 

Richterin Mertens: Sie interessiert das nicht als BaFin? Herr Gohr meinte, daß sei nicht wichtig.
Zeuge: Wenn er das so meint.

 

Richterin Mertens: Sie haben von Herrn Gohr die Verfügung erhalten. Haben Sie noch mehr erhalten? Akten?
Zeuge: Zuerst nur die Verfügung. Später bekomme ich auch die Akten. Darin prüfe ich noch einmal die Standorte und Meldeadressen. Das wird von uns nur verglichen, nicht der Inhalt der Aktenlage.

 

Rechtsanwalt: Was wurde bei der Observation gemacht?
Zeuge: Fotos in die Akten von EVG5.

 

Rechtsanwalt: Ist der Antrag an das Amtsgericht in den Akten mit enthalten?
Zeuge: Ja.

 

Rechtsanwalt: Was wird dokumentiert?
Zeuge: Postanschrift, besondere Verwendungsformen (persönliche Übergabe PD-Dessau-Rosslau).

 

Rechtsanwalt: Wer war das?
Zeuge: Keine Ahnung, da müssen Sie woanders nachfragen.

 

Rechtsanwalt: Was hat der Ermittlungsrichter für Unterlagen zur Entscheidung bekommen?
Richterin Mertens: Die Steuerfahndung war da, weil man Gehilfen und Mannstärke für die BaFin benötigte.
Zeuge: Ja. Und auch, weil man genügend Leute für die Sicherung brauchte. Rico Schumann fragte, ob Leute von der Steuerfahndung anwesend waren. Das sollte versichert werden.

 

Rechtsanwalt: Bei der ersten Maßnahme hatten Sie die Hoheit und den Durchsuchungsbeschluss. Hatten Sie auch Zeugen dabei?
Zeuge: Nein, wir nehmen grundsätzlich keine Zeugen, weil es damit zu Problemen kommt, da das KWG dies nicht zulässt. Es sei denn, es sind Durchsuchungen mit Strafverfolgungsbehörden, dann sind die die Zeugen.

 

Rechtsanwalt: Gab es vorher Kontakt mit der Staatsanwaltschaft?
Zeuge: Nein, wir haben das nicht gebraucht, weil keine Straftaten vorlagen.

 

Rechtsanwalt: Wurde die Durchsuchung dokumentiert (Fotos, Videos)?
Zeuge: Ja, durch die Polizei.

 

Rechtsanwalt: Ist Ihnen das übergeben worden?
Zeuge: Müsste, aber ich weiß es nicht.

 

Richterin Mertens: Muss, wenn üblich.
Zeuge: Wir dokumentieren das nicht, ist meist nicht nötig. Ich kann Ihnen alles geben, was da ist. Von der zweiten und dritten Maßnahme gibt es keine.

 

Richterin Mertens: Haben Sie einen Durchsuchungsbericht angefertigt?
Zeuge: Ja, ich kann Ihnen die kompletten Akten geben.

 

Rechtsanwalt: Haben Sie einen Einsatzplan der beteiligten Personen?
Zeuge: Ja, die Einsatzleiter, aber keine kompletten Listen aller Kräfte. Die BPol wird aber bis zum Schluss im Unklarem gelassen und bekommt erst am nächsten Morgen den Einsatzbefehl. Die Identifikation der Personen macht die BPol.

 

Rechtsanwalt: Wurden anwesende Personen aus den zu durchsuchenden Räumen entfernt?
Zeuge: Ja, alle wurden versammelt. Danach die Identität überprüft und dann durften sie gehen und andere durften rumlaufen. Einer war für die EDV zuständig, der war mit dabei (Schultz).

 

Rechtsanwalt: War Rico Schumann dabei?
Zeuge: Ja, aber erst später.

 

Rechtsanwalt: Was war am 27.11.2014 Ihre Aufgabe?
Zeuge: Ich war mit Herrn Gohr am Bahnhof 4-5 als Standortverantwortlicher. Das Finanzamt hatte einen eigenen Durchsuchungsbeschluss. Es ging darum, festzustellen, in wieweit die Geschäfte weiter betrieben wurden.

 

Rechtsanwalt: Haben Sie Ihren eigenen Beschluss den Personen ausgehändigt?
Zeuge: Ja, aber ich bin mir nicht sicher.

 

Peter: War es nicht so, daß ich die Tür beim ersten Mal öffnete?
Zeuge: Ja, ganz so war es nicht, wir hatten 30 Minuten Wartezeit [Anmerkung der Redaktion: Es waren Türöffnungsspezialisten vor Ort, die in weniger als 30 Minuten eine Tür öffnen können.].

 

Peter: Wie lange dauert es normalerweise, bis Ihre Fachkräfte eine Tür öffnen?
Zeuge: Es waren Fachkräfte vor Ort, aber ich weiß es nicht.

 

Peter: Sie waren der Einsatzleiter und hatten die Verantwortung?
Zeuge: Nein, ich hatte nur die Pestalozzistraße. Herr Fitzek fragte nach der Steuerfahndung, aber er konnte ja das Wesentliche nicht vom Unwesentlichen unterscheiden.

 

Peter: Wussten Sie im Vorfeld von dem Haftbefehl?
Zeuge: Ja, kurz vorher, aber er hatte damit nicht zu tun.

 

[Peter verliest eine Erklärung nach §257, Ergänzung einer Zeugenaussage, was falsch gewesen sei oder richtig dargestellt werden müsse. Richterin Mertens unterbricht Peter und ermahnt ihn des Öfteren, daß dies so nicht dem §257 entspreche und ihr das in den 21 Jahren als Richterin so noch nicht vorgekommen sei, lässt Peter aber größtenteils gewähren.]

 

Ende der Zeugenvernehmung und Ende des sechsten Verhandlungstages.
[close]

Von mir nur der Hinweis auf die redaktionellen Eingriffe des KRD.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Noldor, Sandmännchen, Leela Sunkiller, Nestor, Das Chaos, Aughra, Cuntsler