Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 171826 mal)

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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #525 am: 3. Januar 2017, 18:16:35 »
Fitzek kann durchaus einen Anspruch gegen seinen bisherigen steuerberatenden Anwalt haben.
Und dieses Geld kann sich Oppermann holen.

Da die Gläubiger, die Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbeamte beauftragen, gerne Kohle sehen, aber das Prozeßkostenrisiko nicht übernehmen wollen, ist es nur recht und billig, daß man Schuldner nicht dazu zwingen kann, sich in Prozesse mit ungewissem Ausgang zu stürzen.

Habe aktuell einen Fall auf dem Tisch, in dem einem Steuerpflichtigen Schadensersatz zugesprochen wurde, weil der Steuerberater seinem Mandat nicht nachgekommen ist, ...

Ganz andere Baustelle. In Deinem Fall streitet der Mandant um sein Geld und nicht um das seiner Gläubiger. Im Übrigen sind solche Klagen nicht mal so selten. Als Steuerberater muß man immer damit rechnen, daß der Mandant zu einem Kollegen wechselt, der mit einem Anwalt zusammenarbeitet. Dort unterschreibt er alle Papiere, die ihm vorgelegt werden und dann nimmt das Unheil seinen Lauf.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #526 am: 4. Januar 2017, 10:34:24 »
Im Hintergrund sind wichtige läppische Dinge geschehen: Peterleangs Beweisanträge sind online:
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/jetzt-kommen-die-beweisantraege.html
Ich erlaube mir nur mal kurz ein paar Bemerkungen:
Da ist der Beweisantrag, Steuerbescheide zu den Grundstückwerten zu verlesen. Laut Peterleang soll damit bewiesen werden, "daß mit Hilfe des überlassenen Kapitals der Kapitalüberlasser auch in stabile Sachwerte investiert worden ist". Wenn also "auch" in stabile Sachwerte investiert wurde, dann bedeutet das doch, dass eben auch Geld für andere Dinge, die keine stabilen Sachwerte sind, verwendet wurde. Mit anderen Worten gesteht Peterleang hier also den Vorwurf der Zweckentfremdung von Geldern ein.
Weiter stellt sich die Frage, wie es mit dem Beweiswert der Steuerbescheide steht. Beide sind ausdrücklich als vorläufig bezeichnet und enthalten einen Vorbehalt zur Überprüfung der Grundstückwerte. Zudem weist der Steuerbescheid zum Heuweg 16 nicht die im Antrag angegebenen 722.762 Euro aus, sondern nur 479.029 Euro. Das halte ich für eher peinlich.
Weiter wird beantragt, verschiedene Schreiben der BaFin als Beleg zu nehmen, dass die BaFin die Geschäfte der "Kooperationskasse" usw. anfangs gebilligt habe. Leider ist der Tenor der beigefügten Schreiben ein anderer: Darin stellt die BaFin ausdrücklich ihren Verdacht dar, dass Peterleang unerlaubte Kreditgeschäfte betrieb, fragt nach bestimmten Sachverhalten und deutet an, dass sie zum damaligen Zeitpunkt nur deshalb nicht einschritt, weil ihr klare Beweise fehlten.
Dann muss auch noch ein Ausschnitt aus dem Statut des Einlagensicherungsfonds zum Beweis herhalten. Was Peterleang nicht bemerkt hat, was man aber in zwei Minuten WWW-Recherche herausfinden kann: Es handelt sich um den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Dies ist eine von sechs zugelassenen Einlagensicherungen in Deutschland. Es gibt seit jeher die Einlagensicherung der Sparkassen und jene der Landesbanken. Beide sind als gesetzliche Einlagensicherungen im Sinne des Gesetzes anerkannt, da sie in ihren Garantien weiter gehen als die gesetzliche Vorschrift. Dann gibt es für öffentlich-rechtliche und für privatrechtliche Banken je eine gesetzliche Einlagensicherung. Die Verbände beider Bankgruppen haben zudem je einen eigenen Einlagensicherungsfonds geschaffen, der die gesetzliche Einlagensicherung ergänzt, aber nur subsidiär ist. Und aus dem Statut eines dieser beiden ergänzenden Fonds zitiert nun Peterleang einen Abschnitt, um zu beweisen, dass in Deutschland kein Anspruch auf Spargelder bestehe ...

Ich enthalte mich jedes weiteren Kommentares, da ein solcher überflüssig erscheint.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #527 am: 4. Januar 2017, 10:43:44 »
Zu den Beweisanträgen siehe auch Diskussion hier.
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Aldebaraner

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #528 am: 4. Januar 2017, 19:47:57 »
Ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Diskussion nicht so ganz (aber ich habe auch n icht die Sache von Anfang an verfolgt):

Das Peterle macht eine Bank auf ohne sich ums KWG etc. zu kümmern. Das ist das Eine. Dann hat er den wohlstandsmadigen Damen und Herren Geld abgeknöpft. Jetzt kommt es m. E. darauf an, was er mit dem Geld machen durfte.

Wenn er bevollmächtigt gewesen wäre, das Geld zu investieren (ohne irgeneine Beschränkung) hätte er es auch für Immobilien ausgeben können ... aber doch wohl nur so, dass ein Aktivtausch stattfindet und die Opfer statt Einlage einen Immo-Anteil haben. Dann wäre er schon dran, weil die Opfer nie Eigentümer wurden.

Oder die bezopfte Bank gibt dem Verein ein Darlehen, mit dem der Verein eine Immobilie kauft. Das wäre dann zunächst mal m. E. keine Untreue. Untreue könnte aber ins Spiel kommen, wenn
der Verein

- zu bewußt überhöhtem Kaufpreis die Immobilie kauft und Peterle im Verein mitmischt, die Entscheidung beeinflußt ÚND weiß, dass die Immo viel zu teuer gekauft wird
- spätestens aber wenn er im Verein das Sagen hatte und veranlaßte, das der Verein die Immo verschenkt und damit eine Darlehensforderung wertlos macht.

Oder sehe ich da was falsch?



 

Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #529 am: 4. Januar 2017, 20:42:31 »
Du siehst etwas falsch: Untreue setzt nicht notwendig voraus, daß der Täter zu seiner eigenen Bereicherung handelt. Es genügt, wenn einfach nur durch Pflichtwidrigkeit fremdes Vermögen geschädigt wird.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #530 am: 4. Januar 2017, 22:49:27 »
Fitzek hat den Anlegern unhaltbare Versprechen zur Sicherheit ihrer Geldanlagen gemacht. Er hat aus meiner Sicht vorsätzlich getäuscht und bewusst (geschützte!) seriöse Begriffe wie "Sparbuch" etc. missbraucht, um seinen Anleger einen (falschen) Schein von Solidität vorzugaukeln. Er hat häufiger verschiedene von den Anlegern gewählte "Verwendungszwecke" akzeptiert, die er bei der Verwendung der Gelder hätte beachten müssen.

Er hat anscheinend überhaupt nicht über die Gelder und deren Verwendung Buch geführt, was für sich genommen schon den Vorwurf der Untreue nach sich zieht, weil er so keinesfalls die vereinbarungsgemäße Anlage der Gelder nachweisen kann. Und Fitzek ist zentral verantwortlich, weil er 1,3 Mio Euro der Anleger in bar abgehoben hat und bis zum heutigen Tag außer Petitessen keinerlei Erklärung, geschweige denn einen Nachweis, erbringen kann wofür er das ganze Geld verpulvert hat.

Die kargen und sehr zweifelhaften Belege von seinem kruden Immobiliengeschacher beweisen oder erklären dazu kaum etwas. Sie belegen vielmehr wie "innovativ" und unprofessionell Herr Fitzek mit den ihm anvertrauten Geldern umgegangen ist.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #531 am: 4. Januar 2017, 23:05:50 »
Oder sehe ich da was falsch?

Bei allem, was die Pudel so treiben, musst du bedenken, dass das kein "normaler Fall" von Streitereien vor Gericht ist. Unser "Lieblings-König"
- investiert nicht wie verabredet,
- macht den Anlegern falsche Versprechungen
- hat keinen blassen Schimmer von den Dingen, die er betreiben will (z. B. Pyrolyse). Seine Königspudel mangels Ausbildung natürlich auch nicht.
- bricht bewusst Gesetze, weil er die BRD nicht anerkennt. Die Vernichtung von Kapital (für Zwangsgelder etc) ist eine direkte Folge daraus.
- lässt sich am liebsten ordentlich über den Tisch ziehen (oder macht das absichtlich und teilt später den Gewinn :-X).
- hat 1,7 Mio. Euro verpulvert und verrät nicht, wofür.

So wie er seine windigen Vorhaben angegangen ist, mussten sie scheitern.
Wenn er jetzt sagt "Ich konnte doch nicht wissen, dass man Steuern zahlen muss! Das hat die BRD mir arglistig verschwiegen! Ich fordere Schaaahnersatz", überzeugt das höchstens seine verstrahlten Anhänger. (Pssst, skandalöse Enthüllung: wurden die Jod-Tabletten nur für die Pudel angeschafft? :o)

Das solltest du bedenken, wenn du Peterleang mit anderen Fällen vergleichst, wo ein Firmengründer ein Geschäft ernsthaft betrieben hat und damit gescheitert ist (was leider auch passiert), z. B. weil es nicht gelang, genügend Kunden zu überzeugen. Oder meinetwegen auch, weil er den Markt falsch eingeschätzt hat.
« Letzte Änderung: 4. Januar 2017, 23:42:06 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #532 am: 4. Januar 2017, 23:50:20 »
Dass jemand geschäftlich scheitert, ist eine Sache. Aber, wie mein Vorschreiber schon bemerkte, hier geht es gar nicht um den Versuch, ein Geschäft ernsthaft zu führen.
Selbst bei einem ernsthaft geführten Geschäft, das durch widrige Umstände insolvent wird, können aber strafbare Verhaltensweisen vorliegen, zum Beispiel (was dem Vernehmen nach durchaus gern gemacht wird) dass die Verantwortlichen in der Hoffnung auf Besserung ein Insolvenzverfahren oder die Liquidation hinauszögern, dass vor der unvermeidlichen Insolvenz "ein paar Schäfchen ins Trockene gebracht" werden, dass man die Absicherung gegen absehbare Risiken unterlassen hat oder, um Kosten zu sparen, mal eben Sozialabgaben nicht abrechnet und nicht bezahlt u. dgl. mehr. Solches kommt durchaus vor, aber bei Fatzke hat es nach allem, was bekannt wurde, nie auch nur einen Versuch gegeben, ernsthaft zu wirtschaften.

Untreue setzt auch nicht voraus, dass sich der Angeklagte selbst bereichert oder dies versucht hat. Das wurde hier schon mehrfach (u. a. auch von meiner Wenigkeit) ausgeführt. Allerdings haben sich inzwischen die Hinweise darauf, dass Fatzke Geld für eigennützige Zwecke ausgab, mehr als verdichtet. Auch wenn diese für den Tatbestand der Untreue nicht notwendig ist, scheint mir auch Bereicherung gegeben zu sein. Das wurde ja mehr oder weniger offen mehrmals zugegeben - und Fatzke sowie seine Adeppen haben das nicht einmal bemerkt!
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #533 am: 5. Januar 2017, 09:35:21 »
Du siehst etwas falsch: Untreue setzt nicht notwendig voraus, daß der Täter zu seiner eigenen Bereicherung handelt. Es genügt, wenn einfach nur durch Pflichtwidrigkeit fremdes Vermögen geschädigt wird.

Es geht m. E. nicht um seine Bereicherung von Fitzek sondern um die Entreicherung des Vereins ud damit der Gefährdung eine eventuellen Darlehensforderung der "Bank" und damit der Opfer. Das wäre m. E. ein Mißbrauch einer eventuellen Vollmacht zum achteil der Opfer
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #534 am: 5. Januar 2017, 10:07:28 »
Möglicherweise trifft das zu, möglicherweise haben Fatzke und seine Helfer(innen) auch selbst den Überblick über ihr Geflecht aus Vereinen, Stiftungen, "Banken" usw. verloren.
Faktisch dürfte das aber keine Rolle spielen. Bezeichnend ist ja Fatzkes "Ich klau' doch nicht von mir selbst!"-Ausruf. Er und seine Helfer(innen) haben wohl von Anfang an die ganzen Konstrukte wie Vereine, Stiftungen, "Bank", "XXXKasse" usw. als Einheit, als Ganzes betrachtet und Geld munter verschoben, wie es gerade passte.
Hinzu kommt, dass zumindest bei einigen der Vereine fraglich ist, ob diese jemals rechtswirksam gegründet wurden, also Rechtspersönlichkeit erlangten und somit jemals existierten. (Was für den Tatbestand der Untreue eher nebensächlich sein dürfte, aber irgendwie bezeichnend ist für den ganzen KRD-Schmu.) Auch die "Stiftungen" waren wohl keine, wie es um "Bank" und "Kassen" stand, bleibe dahin gestellt. Zumindest die "Reichsbank" war ja wohl ein KRD-"Staatsbetrieb" und somit nach BRD-Recht ein Phantasma ohne Rechtspersönlichkeit.
Das dürfte nun ein paar interessante privatrechtliche Fragen aufwerfen. Strafrechtlich dürfte dies aber sehr viel einfacher zu bewerten sein. Wenn jemand Geld einwirbt unter der Firma einer nicht existierenden Vereinigung ("Vereinigung" als Oberbegriff für die verschiedenen Rechtsformen des BGB und des HGB verwendet), liegt dann nicht bereits ein Moment der Täuschung vor, das bereits auf Untreue oder Betrug hindeutet?
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #535 am: 5. Januar 2017, 10:32:58 »
Täuschung spielt für Untreue keine Rolle.

Im Kern reicht der Mißbrauch einer Vollmacht aus.
 

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #536 am: 5. Januar 2017, 10:50:41 »
Jein, hier liegt der Fall ja ein wenig anders: Wenn ich vortäusche, eine Bank, eine Versicherung, eine Krankenkasse (hier kann man fast beliebig etwas einsetzen) zu betreiben, die vorgetäuschte Einrichtung existiert aber gar nicht, wie kann ich dann das Geld, das ich von anderen entgegen genommen habe, die glaubten, sie gäben es einer Bank, Versicherung, Krankenkasse oder ..., dem Zweck bzw. der erteilten Vollmacht entsprechend verwenden?
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #537 am: 5. Januar 2017, 10:59:03 »
Genau dieses Tohuwabohu wiederum ist der Grund, warum Behörden Fitzek eher ausweichend begegnet sind.  :(
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #538 am: 5. Januar 2017, 11:14:26 »
Kommt m.E. auf den Inhalt der Vollmacht ab.

Wahrscheinlich gibt es überhaupt keine schriftliche Vollmacht. Dann käme es darauf an, was für eine mündliche Absprache galt. Sollte das wie bei einer echten ank sein, d. h. irgendwelche Guthaben geführt und  verzinst werden? Dann wäre das Geld Eigentum von Fitzek gewesen und er hätte grundsätzlich  damit machen können, was er wollte, sieht man mal vom KWG ab.

Sollte er das Geld aber für die Opfer als Treuhänder verwalten, hätte er die Vollmcht durch die Weggabe an Dritte m. E. schon mißbraucht.

Ob man aus dem Verstoß gegen alle Regeln des KWG noch Untreue begründe kann, entzieht sich jetzt meiner Kenntnis, halte ich aber nicht für ausgeschlossen. Untreue ist eigentlich ein sehr scharfes Schwert.

 

Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #539 am: 5. Januar 2017, 16:56:20 »
Durfte der An-  bzw. Einleger erwarten, dass sein Geld nach banküblichen Grundsätzen verwendet wurde, dass es einer Aufsicht wie der BaFin unterlag und durch eine gesetzliche Einlagensicherung abgesichert war?
Nun hat Fatzke seinen "Überlassern" (wozu sie flugs nachträglich erklärt wurden) ja nach eigener Aussage versprochen, bei ihm sei ihr Geld sicherer als bei den "System-Banken". Das wird ja in neuer Weise wiederum im Beweisantrag zu einem der freiwilligen, subsidiären Einlagesicherungsfonds nachgebetet, und zwar - wen wundert's? - jetzt in der Form: "Wenn bei euch das Geld nicht sicher ist, warum muss es dann bei mir sicher sein?"

Fassen wir zusammen: Fatzke hat den Leuten, die ihm Geld anvertrauten, nach eigenen wiederholten Aussagen versprochen, ihr Geld sei sicherer angelegt als bei einer Bank. Nun hat er aber nicht einmal die üblichen Sicherungsvorkehren einer Bank erfüllt. Das Geld ist faktisch für die Geldgeber weitestgehend verloren.
Brauche ich noch deutlicher zu werden?

Wir hatten ja bereits darüber diskutiert, ob eine Anklage wegen Betrugs sinnvoll gewesen wäre oder wenigstens möglich. Dabei wurde auf die sich stellenden Beweisprobleme hingewiesen. Wir haben auch die Inhalte der Beweisanträge diskutiert und was sie tatsächlich beweisen könnten.
Mir scheint aber, dass wir noch nicht davon sprachen, wie Gericht und Staatsanwalt darauf reagieren sollen. Es wäre naheliegend, die Beweisanträge als nicht sachdienlich und das Verfahren nur verzögernd zurück zu weisen. Die Staatsanwaltschaft könnte dies dem Gericht zumindest beantragen.
Von einem praktisch tätigen Juristen wurde bereits darauf hingewiesen, dass eine Ablehnung aller Beweisanträge mit einer pauschalen Begründung im ziemlich sicher bevorstehenden Revisionsverfahren kritisiert werden könnte. Man könnte monieren, dass das rechtliche Gehör nicht oder nicht ausreichend gewährt worden sei. Der Antrag betreffend Steuerwerte von Liegenschaften könnte immerhin zu einer minimalen Aufhellung des Sachverhaltes führen.
Ich frage mich allerdings sogar, ob man diesen Beweisanträgen nicht sogar stattgeben sollte. Wenn man die betreffenden Fäden aufrollt, wird ja eigentlich noch deutlicher, welchen Unsinn Fatzke da verzapft hat. Wenn ein Angeklagter sich auf diese Weise selbst ins Unglück reiten will, soll man ihn dann nicht machen lassen? Oder müsste das Gericht ihn hier sogar gegen seinen Willen vor sich selbst schützen?
Jedenfalls kann ich in den Anträgen nichts finden, was Fatzke wirklich entlasten könnte.
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