Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 171841 mal)

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Offline Wittenberger

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #330 am: 30. November 2016, 21:20:49 »
Der MDR hat gestern einen zusammenfassenden Bericht zum laufenden Prozess ausgestrahlt.

http://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/a/video-65144.html

Das Zöpfchen wird ab 26:20 abgehandelt. Da ist eigentlich nichts Neues dabei, aber die Kommentatorin glänzt mit rhetorischen Perlen wie "für die Journalisten scheint er Kreide gefressen zu haben" (26:44). "der Prozess ist vorläufiger Höhepunkt von Fitzeks seltsamem Lebenswandel" (27:51), die Krönungszeremonie sei "faschingsreif" gewesen (28:03). Schön auch die Bewertung des Gerichtsreporters im Anschluss: "bizarr" und "surreal". Bingo.

Ich sage nie wieder etwas gegen den Opa-Sender MDR, versprochen! Der Kameramann war gut drauf, der Redakteur, die Sprecherin und vor allem auch der Schnittmeister: Nach dem Satz mit der "Errichtung einer sogenannten Reichsbank und einer faschingsreifen Krönung" schneidet der Schnittmeister auf das nächste Bild, es ist das Portal des Landgerichts. Und was lesen wir da? "Landgericht 1905"!

Herrlich! Auf diese subtile Bildnachricht muss man erstmal kommen: Herr Fitzek, der eine kann, der andere kann nicht!

Außerdem fand ich schön, dass bei Gericht nun jüngere, sportliche Justiz-Polizisten in der Verhandlung auch optisch klarmachen, wer hier der Staat ist.

Ich bedanke mich für den Hinweis auf diese Sendung - mir wäre etwas entgangen.
 
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #331 am: 30. November 2016, 21:46:37 »
Zitat
Mit der Dummheit  ringen Götter selbst vergebens

Made my day
 

Offline Decimus

Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #332 am: 1. Dezember 2016, 19:22:29 »
Ergänzend zur Grundsteuer sei noch angemerkt, dass die Steuerverwaltung hier qua Gesetz mit über 80 Jahre alten Werten in den neuen Bundesländern hantiert und die Aussagekraft des Einheitswerts somit doch schon arg begrenzt ist.
Das hast du schön untertrieben!  ;D Man könnte auch sagen, dass die Werte zum 01.01.1964!!! ziemlich für den A.... sind!

Wir reden hier aber von den neuen Bundesländern. Da gelten die taufrischen Werte von 1935. Insofern finde ich die Argumentation der Staatsanwaltschaft recht nachvollziehbar.
 

Offline hotztheplotz

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #333 am: 2. Dezember 2016, 13:43:18 »
Ein neuer Prozessbericht
http://extremnews.com/berichte/vermischtes/318161021d4e50
Spoiler
Zitat
Florian Steinlein schreibt in seinem zweiten Teil seines Erlebnisbericht zum 9. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland, Peter Fitzek, am Landgericht Halle über seine Einblicke in die Geschehnisse des laufenden Gerichtsprozesses: "...Zurück zum ursprünglichen Verlauf: Die vorsitzende Richtern fragt den Abwickler, ob es einen „Plan“ gab, nach dem er die beschlagnahmten und verwerteten Vermögensgegenstände der einzeln abzuwickelnden Institutionen (Königreich Deutschland, Königliche Reichsbank (KRB), NeuDeutsche Gesundheitskasse (NDGK), Kooperationskasse (KK), Verein Ganzheitliche Wege e.V.) zugeordnet hat.
Ungewöhnlicherweise entschuldigt sich dieser zunächst mit der Aussage, die Zuordnung „… ist nicht immer mit 100%-iger Genauigkeit zu gewährleisten.“ Er hat einfach alles, was in den Räumen der KRB vorgefunden wurde, dem Vermögen der KRB zugeschrieben. Und so ist er auch weiterhin verfahren. Da der Verein Ganzheitliche Wege e.V. laut Grundbuch als Eigentümer des Anwesens in Apollensdorf eingetragen ist, wurden alle dort beschlagnahmten Wertgegenstände – davon auch so einige private – dem Vermögensbestand des Vereins zugeschrieben.

Ich bin so was von fassungslos bei dieser Aussage! Wie einfach man doch Verbrechen mit einer Milchmädchenrechnung ‚legitimieren‘ kann …

November 2014 – ein für mich höchst ungewöhnlicher Tag:
Die unleserlich unterschriebenen und mit „Urkundenbeamte(r) der Geschäftsstelle“ versehenen richterlichen Beschlüsse hätten für gewöhnlich – wenn überhaupt – nur die Durchsuchung der Privaträume von 3 Personen decken dürfen. Das Recht auf Privatbesitz fand an diesem Tag  allerdings gar keine Beachtung, da auch sämtliche Privaträume der ca. 25  Gemeinschaftsmit­glieder durchsucht wurden.

Dies geschah, obwohl interne Mietverträge bestanden und die Privaträume alle als solche gekennzeichnet waren. Eindeutig markiert waren auch überlassene Arbeitsmittel. Obwohl eine Vielzahl von Einsatzkräften und vermeintlich Verantwortlicher von mehreren Anwesenden x-malig darauf hingewiesen wurden – interessierte sich niemand dafür …

So war es auch niemanden Aufgabe die wahren Eigentumsverhältnisse zu überprüfen. Wen interessieren schon formale oder rechtliche Bedingungen gerichtlicher Beschlüsse – man wähnte sich im Besitz eines Blankoschecks par excellence!!!

Anderer Menschen Recht auf Privateigentum scheint heutzutage schon keine Bedeutung mehr zu haben. Soll dies auch zur Gewohnheit werden?! Unter dem Gesichtspunkt, dass alle auf dem Anwesen in Apollensdorf befindlichen Gegenstände von vornherein dem Eigentum des Vereins Ganzheitliche Wege e.V. zugerechnet wurden – …

… plus dass der Abwickler den Auftrag der BaFin als Vollmacht betrachtete, alle Gegenstände von Wert in Besitz zu nehmen – …

… sollte man wohl dankbar dafür sein, dass dieser Tag so ‚gewöhnlich‘ abgelaufen ist!!!

Als der Abwickler weiter aussagt: „Ich kann es nicht ausschließen, dass Gegenstände falsch zugeordnet wurden.“ – ist das für mich wie blanker Hohn und Spott …

Dies potenziert sich sogar noch als er nachfolgend erklärt, wie geradezu leicht solche versehentlich zugeordneten Gegenstände durch „Aussonderung“ wieder zurückbekommen werden konnten: Wenn Kaufbelege vorgelegt wurden, seien viele Gegenstände zurückgegeben worden – so nahezu sein Wortlaut.

Einer der Schöffen stellt später – erstmals im gesamten Prozess – eine auf diese Aussage des Abwicklers bezogene Frage: Er will wissen, wie viel Gegenstände ausgesondert wurden und welchen Wert diese insgesamt gehabt hätten.

Aus den zunächst vielen Gegenständen werden nun noch 20-25, allesamt nur von geringem Wert. (Blanker Hohn und Spott)³ – gilt es nun zu erklären:

Einer meiner besten Freunde aus der Gemeinschaft, hat bei der Durchführung dieser sog. „Drittwidersprüche“ zur erwähnten „Aussonderung“ mitgewirkt. Davon sind ihm 2 besonders sinnbildliche Bespiele für das gewöhnliche Verhalten des Abwicklers in Erinnerung geblieben:

Im 1. Fall wurde versucht, den beschlagnahmten Mazda einer Freundin wiederzubekommen: Eingereicht wurde der mehrere Jahre alte Kaufvertrag, doch das genügte offenbar nicht. Seitens des Abwicklers wollte man zusätzlich noch wissen, wo denn die 2.000 € für den Fahrzeugkauf eigentlich herkamen. Als auf die Mutter verwiesen wurde, wollte man wissen, woher diese denn das Geld gehabt hätte. Sie hatte es geerbt – doch genügte auch diese Antwort den Ansprüchen des Abwicklers nicht …

Später wird Peter den Zeugen fragen, ob er dieses Fahrzeug herausgegeben hat. Antwort: „Nein!“, „Die Eigentumsnachweise wurden nicht entsprechend eingereicht!“ Als daraufhin jemand aus den Zuschauerreihen zu laut „lächerlich“ ‚denkt‘, verbittet sich dies der Rechtsanwalt. Er unterstreicht nahezu wörtlich: Nach seinem Ermessen wurde nicht richtig eingereicht!

Der 2. Fall betrifft die Rückforderung mehrerer stationärer Holzbearbeitungsmaschinen eines Tischlers, welcher diese dem Königreich Deutschland für den Aufbau einer eigenen Tischlerei überlassen hat. Als die Kaufbelege von Ende der 90er Jahre eingereicht wurden, wurde der Tischler seitens des Abwicklers als „Strohmann“ von Herrn Fitzek bezeichnet und deren Herausgabe einfach verweigert …

Auch dazu fragt Peter den Zeugen später, ob er die Tischlereimaschinen schon zurückgegeben hat. „Nein!“, bleibt die knappe Antwort – mehr will er dazu nicht sagen …

Mir fehlen zu solchen Auswüchsen von Realitätsverlust schlicht jegliche Worte. Jemanden für 13 Jahre vor Gründung des Königreiches Deutschland getätigte, gewerbliche Anschaffungen im Nachhinein als „Strohmann“ zu bezeichnen?!

In was für düsteren Welten leben solche Leute … Gewisse Leute scheinen bereits derart daran gewöhnt zu sein, dass sie machen können was sie wollen und dennoch immer damit durchkommen!

Am meisten Leid tut es mir für die durch all diese Aktionen der BaFin wahrhaftig geschädigten Überlasser. Denn die nachfolgenden Aussagen des Abwicklers betreffen den durch die Verwertung erzielten ‚Geld‘-Betrag: Für all die beschlagnahmten und „zertifiziert“ verwerteten Gegenstände wurden bisher insgesamt klägliche 68.000 € erzielt!!!

Doch es folgt noch ein weiterer Schlag direkt ins Gesicht der Überlasser, denn dieser Betrag wird ja noch auf die jeweils separat abzuwickelnden Institutionen aufgeteilt. Verteilungsgrundlage ist wohl der bereits erwähnte „Plan“ des Abwicklers, nachdem er zwischen den Vermögensgegenständen der einzelnen Institutionen unterschieden hat. Steckten zuvor noch alle unter einer Decke, so scheint man nun plötzlich sauber zu trennen …

Und für die Überlasser wird gar nichts übrig bleiben!!! Offensichtlich wird dies daraus, dass von den 68.000 € lediglich 1.047,66 € der Königlichen Reichsbank zugeschrieben werden. Dies ist der exakt vom Abwickler genannte Betrag – alle Zahlen sind korrekt und es fehlt auch keine!

Sogar noch schlimmer ergeht es der Kooperationskasse – dieser konnte gar kein Wertgegenstand zugeordnet werden.

Zwar wurde die gesamte, einst solide bis hochwertige, IT-Ausstattung bisher angeblich noch nicht verwertet, doch ist fraglich was sie noch erbringen wird – nun, da sie weitere 2 Jahre älter ist. Und dennoch verbleiben diese knapp 1.000 € ein im Raum schallender Hohn. Dafür wurde die komplette Büroausstattung der KRB verramscht – allein der dort entwendete Flügel wurde kurz zuvor für 3.500 € erworben …

Doch an diesen kann sich der Abwickler ungewöhnlicherweise nicht erinnern! Ein Schelm wer Böses dabei denkt …

Interessanterweise erwähnt die Vorsitzende an dieser Stelle bestehende Vorwürfe gegen den Abwickler, dass sich “… nicht so viel Mühe gegeben wurde, das [Beschlagnahmte] zu verwerten.“

„Dieser Vorwurf ist mir völlig unbekannt!“

Doch gleich im Anschluss sagt er ungewöhnlich widersprüchlich, er hätte im Internet über solche Vorwürfe gelesen. Er selbst hat nur den ihm übertragenen Auftrag erfüllt. Bezüglich der Verwertung verweist der Abwickler erneut darauf, dass er mit einem angesehenen und vertrauenswürdigen „zertifizierten Verwertungsunternehmen“ zusammenarbeitet. Er versichert dem Gericht, dass dieses „Internetauktionshaus“ stets „… den höchstmöglichen Verkaufspreis erzielt hat.“

Dass all diese angeblichen ‚Beamten‘ sowie sämtliche in deren Dienst stehende Personen nur auftragsgemäß ihre ‚Pflicht‘ getan hätten und sich für rein gar nichts verantwortlich zeigen – ist auch schon traurige Gewohnheit …

Der Abwickler verweist weiter auf Listen seitens des Verwerters über die verkauften Gegenstände und die erzielten Erlöse. Vorsitzende: „Diese Listen würden mich interessieren.“ Der Rechtsanwalt bestätigt sie beim Gericht einzureichen. Mich würden diese Listen auch interessieren, da ich noch ein neuwertiges, 500€ teures, Elektrowerkzeug von mir vermisse, welches bisher auf keiner Liste aufgetaucht ist.

Ein Schelm wer Böses dabei denkt …

Des Weiteren fragt die vorsitzende Richterin nach beschlagnahmten Fahrzeugen und liest zahlreiche Hersteller und Modelle von einer Liste vor. Ich kann sie nicht alle erfassen, doch darunter befindet sich auch ein VW-Transporter, welcher wie ich weiß bereits im Frühjahr 2014 verkauft wurde. Zudem staune ich nicht schlecht, als ungewöhnlicherweise ein BMW 323i Coupé – eindeutig mein damaliges Privatauto – vorgelesen wird.

Der Abwickler antwortet darauf, dass er all diese Fahrzeuge gerne zur Verwertung gehabt hätte, aber sie waren nicht auffindbar. Dagegen hat er einen Mazda (das bereits o. g. Auto) verwertet, der nach seiner eigenen Aussage allerdings nicht auf der Liste steht.

Was war das für eine ungewöhnliche Liste, auf welcher nicht der verwertete Mazda, dafür aber mein Auto stand? Denn bisher hatte ich angenommen, dass es damals zurückgelassen wurde, weil dieses völlig eindeutiger Privatbesitz war. Allerdings hätte das auch für den Mazda gelten müssen!

Bei mir wurde ‚nur der Fahrzeugbrief‘ aus dem Vereinsbüro entwendet …

Sehr ungewöhnlich …

Auch einen 5er BMW hat der Abwickler zur Verwertung bekommen, doch sprang dieser nicht mehr an und konnte deshalb angeblich nicht mehr verwertet werden.

Was mal so eben in einem gewöhnlich klingenden Nebensatz ausgesagt wird, entpuppt sich als der nächste ‚Gipfel der Unverschämtheit‘. Dieser schwarze BMW 5.35d wurde 2012 zum Schnäppchenpreis von ca. 20.000 € gekauft, weil ein repräsentatives und verlässliches Fahrzeug benötigt wurde. Ich kenne das Auto aus älteren Videoberichten über die staatseigenen Fahrzeugkennzeichen des Königreiches Deutschland. In diesem Zusammenhang wurde der BMW im März 2013 von der Polizei Wittenberg beschlagnahmt.

Allerdings stand das Fahrzeug dann bis zur Übergabe an den Abwickler – frühestens Ende November 2014 – bei der Polizeidirektion Wittenberg herum. Für gewöhnlich braucht man sich nach  1,5 Jahren nicht zu wundern, wenn ein Fahrzeug nicht mehr anspringt. Dagegen schon, wenn es nun angeblich gar nicht mehr verwertet werden konnte  …

Ein Schelm wer Böses dabei denkt …

Auf dieser Liste befindet sich auch Peters damalig genutztes Auto, ein silberner BMW 320d Touring. Als ich begreife, dass dieses Auto mehrfach und eindeutig als beim Verwertungseinsatz „nicht vorhanden gewesen“ bezeichnet wird, verspüre ich den extremen Drang hier und jetzt vor Gericht eine Zeugenaussage unter Eid machen zu wollen …

Dieser silberne BMW mit amtlichen Kennzeichen „WB-IF777“ wurde damals wohl als erstes Fahrzeug sichergestellt. Darüber hinaus wurde es von ‚Einsatzkräften‘ sogar benutzt!

Als damaliger Objektverantwortlicher im Königreich Deutschland wollte ich am 28. November 2014 den Schaden in Reinsdorf begutachten. Da das Objekt von der Polizei abgeschirmt wurde, habe ich mit meinem Begleiter dem dortigen Treiben zugesehen. Ich konnte es kaum glauben, als ich genau diesen silbernen BMW – Verwechslung ausgeschlossen – vorfahren sah! Ich glaube mich zu erinnern, dass nur eine Person ausstieg. Wer auch immer dies war oder für wen er arbeitete – er trug Zivilkleidung und konnte sich frei auf dem Gelände bewegen. Ich habe aus einiger Entfernung Fotos gemacht – gerade auch vom Auto.

Diese Fotos existieren leider nicht mehr. Ein weiterer ominöser Zivilist, ein älterer Herr mit Hut, den ich gar nicht zu fotografieren beabsichtigte, hetzte die Polizei auf mich und meinen Begleiter, da er nicht fotografiert werden wollte. Das Ausweisen der ‚Beamten‘ wurde verweigert – schließlich wären Uniform und Einsatzfahrzeug Ausweis genug. Dagegen stellte man meinen Begleiter und mich vor die Wahl: Aufnahmen unter Aufsicht löschen oder Aufnahmegeräte konfiszieren lassen.

Wer diese Zivilisten waren, habe ich nie erfahren. Doch offensichtlich waren ihnen die Polizisten vor Ort unterstellt. Den BMW habe ich nach diesem Tag nie wieder gesehen – ich ging bis zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass er verwertet wurde.

Das wurde er sicherlich auch, doch eben offenbar ungewöhnlich inoffiziell …

Einige Tage nach dem 9. Prozesstag erschlägt mich fast der Blitz! Der Grund: Ich studiere ein Schreiben der BaFin, datiert vom 21.09.2015, dem ein Schreiben des Abwicklers angefügt wurde, welches wiederum eine ausführliche Rechnung des von diesem beauftragten „zertifizierten Verwertungsunternehmens“ enthält. Diese lässt derart tief Blicken in das meines Erachtens betrügerische Verhalten (Gewohnheiten?) dieses Auktionshauses, dass ich ihr einen eigenen Bericht widmen werde …

An dieser Stelle nur so viel: Darin aufgeführt ist ein Posten von 450 € für die Sicherstellung zweier Fahrzeuge. Und man rate nun einmal, welches eines davon ist? Ja, richtig! Da wird tatsächlich die Sicherstellung eines nicht näher bezeichneten Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen „WB-IF777“ in Rechnung gestellt!

Tja, dumm gelaufen – würde ich sagen. Da scheint doch jemandem tatsächlich ein herrlich gewöhnlicher Flüchtigkeitsfehler unterlaufen zu sein … Zurück zum ursprünglichen Verlauf: Kurz zuvor sagte der Abwickler aus, dass er all diese Fahrzeuge gerne zur Verwertung gehabt hätte, aber sie waren nicht auffindbar.

In solchen Situationen erlebe ich mich innerlich zerrissen: Einerseits könnte ich mich aus Galgenhumor halb totlachen – andererseits fehlen mir zu solchen Auswüchsen von Korruption und Machtmissbrauch schier jegliche Worte.

Erneut stelle ich mir die Frage: Was wird hier für ein verrücktes Spiel gespielt?!

Während ich versuche meine Gedanken in eine positivere Richtung zu lenken, beobachte ich Peter. Er sitzt während der Befragung durch das Gericht wie gewöhnlich konzentriert vor seinem Laptop und tippt emsig darauf herum. Wieder könnte man meinen, er wäre völlig abwesend. Doch die ein oder andere Aussage erzeugt eindeutige Reaktionen bei ihm …

Zurück zum ursprünglichen Verlauf: Nun wird der Rechtsanwalt nach seinen Kontakten mit den „Anlegern“ befragt. Er hätte alle Personen aus den beschlagnahmten Unterlagen angeschrieben, aber nicht alle hätten reagiert. Die „Anleger“ wurden daraufhin in folgende Kategorien eingeteilt:

„Anleger“, die Geld überlassen haben und dies bestätigten …
(Ergänzung meinerseits: … und dies eines Tages auch gerne zurück möchten): ca. 756.000 €

„Anleger“, die ihr Geld wiederbekommen haben und es danach spendeten: 338.000 €
„Anleger“, die auf die Rückgabe des überlassenen Kapitals komplett verzichten: 546.000 €
„Anleger“, die sein Schreiben erhalten haben, aber keine Reaktion zeigten: 723.000 €
„Anleger“ ohne derzeitig bekannte Anschrift (Schreiben kam zurück): 433.000 €
Der Rechtsanwalt nennt abschließend die Gesamtsumme von: ca. 2.798.000 €

Es herrscht offenbar Verwunderung darüber, warum so viele vermeintlich „geschädigte Anleger“ ihr Geld spendeten, darauf verzichten, keine Reaktion zeigen oder ihrer ‚Bank‘ keine aktuelle (BRD-)Adresse mitteilen.

Von der Vorsitzenden wird in merklich verwunderten Ton nachgefragt: „Hatten sie auch Fälle von Anlegern, die glauben, dass sie das Geld wiederbekommen?“

„Ja!“, antwortet der Abwickler mit höhnischem Gehabe.

Ich habe daraufhin das Verhalten der Vorsitzenden beobachtet. Dennoch kann ich nicht einschätzen, ob sie vom, für sie wahrscheinlich ungewöhnlichen, Verhalten der Überlasser so überrascht und verwundert war oder davon, dass einige von ihnen tatsächlich noch daran glauben ihr Kapital irgendwann zurück zu bekommen.

Der Abwickler geht davon aus, dass diesem ‚ungewöhnlichen‘ Anlegerverhalten ein Gespräch zwischen Peter und ihm zu Grunde liegt. So wie ich es verstanden habe, hat dieses sogar direkt am Tag der 3. Razzia stattgefunden. Sinngemäß hatte Peter ihn gefragt: Was wäre denn, wenn nun alle Überlasser ihm (dem Abwickler) sagen würden, dass sie das Geld nicht zurück haben wollten.

Bei dieser Aussage hat der Rechtsanwalt wieder eine ganz seltsame und umständliche Formulierung verwendet, die so gar nicht seinen bisherigen Sprachgewohnheiten entspricht. Umständlich und indirekt, aber für mich eindeutig, spielt er darauf an, dass Peter die „Anleger“ auf dieses Zwiegespräch hin beeinflusst, manipuliert oder wer-weiß-was hat, damit sie ihr Kapital nicht zurückfordern würden.

Als Antwort auf diese böswillige Anschuldigung kann ich dem Rechtsanwalt nur folgendes raten: Er sollte nicht so viel von sich selbst auf andere schließen!

Für seine infame Verleumdung gibt es keinerlei Beweisgrundlage und das weiß er auch …

Hier wird lediglich wieder einmal versucht, Peter und das Königreich Deutschland zu diffamieren. Man wirft wie gewohnt einfach jeglichen Dreck und Schmutz in diese Richtung und hofft darauf, dass irgendwas schon hängen bleiben wird.

Da die Verleumdung nach „Schrotflinten-Prinzip“ für die BaFin allerdings nach wie vor nicht aufgeht, scheint sie einen neuen ungewöhnlichen Fahrplan ‚entwickelt‘ zu haben. Diesen eröffnet an dieser Stelle der Abwickler: „Verzicht geht nach Ansicht der BaFin nicht! Einlagegelder müssen zurückgezahlt werden!“

Und damit enthüllt sich ein weiterer Teil des wahren Gesichtes der BaFin …

Ich gehe davon aus, dass die neue Direktive eine ‚Frustreaktion‘ auf das für sie unerwünschte – weil nicht zum erhofften Ziel führende – Verhalten der Überlasser darstellt. Nun setzt die BaFin sich erneut über die Wünsche der angeblich von ihr zu schützenden „geschädigten Anleger“ hinweg. Was macht schon ein weiteres Mal – das Tabu ist ohnehin längst gebrochen …

Vielleicht wird auch dies noch zur Gewohnheit werden!

Allerdings sollte die BaFin ihre neue Direktive lieber nicht zu laut hinausposaunen. Denn diese Aussage führt zu einem höchst spannenden Umkehrschluss: Sollten die Herren und Meister der BaFin davon hören, dass auch sie nun Einlagegelder zurückzahlen müssen, dann könnte dies zu außergewöhnlich interessanten Ergebnissen führen …

Abermals möchte ich auf o.g. Verleumdung zurückkommen:

Es mag durchaus so gewesen sein, dass Peter diese Frage derart gestellt hat. Was er aber im ursprünglichen Kontext damit meinte, hat er öffentlich – bei Veranstaltungen – verkündet. Nämlich, dass er versucht hat dem Abwickler begreiflich zu machen, dass dieser durch Erfüllung seines Auftrages eben gerade nicht im Interesse der Überlasser handelt.

Diese haben ihr Kapital ja aus einem gewissen Grund und zu einem bestimmten Zweck überlassen. Daher können die Überlasser auch gar kein Interesse daran haben, es auf die Art und Weise der BaFin bzw. des Abwicklers zurück zu bekommen!

Jeder, der schon mal am Rande vom Ablauf einer Insolvenz mitbekommen hat, weiß genau wie sie für gewöhnlich ablaufen: Die letzten beißen dabei stets die Hunde – und die ‚Kleinen‘ sind immer die Letzten!

Ich glaube den meisten Überlassern war wie Peter und vielen am Königreich Deutschland Mitwirkenden damals bereits klar, worauf die ganzen Aktionen der BaFin wirklich abzielten. Das hat sich bis zum heutigen Tag bewahrheitet und wird immer offensichtlicher und unbestreitbarer. Peter nahm und nimmt die Verantwortung für das ihm überlassene Kapital sehr ernst.

In besonders schwierigen Momenten brach diese Belastung auch mal aus ihm heraus. Dann hat er der Gemeinschaft zum ‚Vorwurf‘ gemacht, dass diese es ja gut hätte, da letztendlich die ganze finanzielle Verantwortung nur auf seinen Schultern laste …

Dies kränkte mich damals sehr. Doch im Endeffekt war es nur die Wahrheit! Denn wie man ohne Zweifel sehen kann, lastet sie auch heute noch auf seinen Schultern!

Es soll noch auf die vom Abwickler genannten und oben aufgeführten Zahlen eingegangen werden: Obwohl mich die hier im Prozess genannten Zahlengrößen überraschen und sogar erschrecken, löst sich dieses Gefühl für gewöhnlich schnell in Luft auf. Hört man genau zu wie gewisse Zahlen zustande gekommen sind, so disqualifizieren sie schlagartig ihren vermeintlichen Beweiswert.

Einer der Verteidiger fragt später nach diesen Zahlen: „Wie kommen sie [Abwickler] darauf, dass sie diese Summen einfach saldieren können?“

Der Rechtsanwalt verweist darauf, dass auf seiner „Anlegerliste“ kein Name mehrfach aufgeführt ist. Zwei sind sich zwar zum Verwechseln ähnlich, beziehen sich aber tatsächlich auf zwei verschiedene „Personen“.

Diese Aussage mag sicherlich der Wahrheit entsprechen, doch die eigentliche Frage wurde damit umgangen. Überraschenderweise hakt die Verteidigung auch nicht weiter nach …

Nichtsdestotrotz scheinen hier sämtliche über die Jahre getätigten Einzahlungen und Überlassungen einfach addiert worden zu sein. Dadurch entsteht dann die ungewöhnlich hohe Summe von 2,8 Mio. €. Die Frage ist nun: Lässt man sich davon das bisherige Gesamtbild verzerren?

Denn wie diese Summe zustande kommt ist alles andere als klar, weswegen auch der Verteidiger nachhakte. Zunächst ist unklar, woher die dieser Auswertung zugrunde liegenden Einzelbeträge wirklich stammen. Vom Zeugen wurde dies, meiner Erinnerung nach, gar nicht erwähnt. Wenn hier abermals nur Banküberweisungen berücksichtigt wurden, wäre dies wohl wiederum kaum als solide und gewissenhafte Auswertung zu bezeichnen.

Inwieweit die Endsumme demnach überhaupt Auszahlungen berücksichtigt, bleibt anhand der oben aufgelisteten Einteilung der „Anleger“ völlig offen. Schließlich haben nicht alle Überlasser, welche Kapital zurückerhielten, es danach wieder gespendet! Der Vollständigkeit halber sollten diese aber aufgeführt sein!

Wie bereits mehrfach ausgesagt, wurde das überlassene Kapital nicht auf den Konten der Systembanken belassen, sondern, aufgrund der angespannten weltweiten Finanzlage, lieber vor Ort in bar verwahrt. So kam es außergewöhnlicherweise sogar dazu, dass selbst größere Auszahlungen bzw. Investitionen (z.B. 350.000 € Abzahlung für Gelände Apollensdorf) in bar vorgenommen wurden. Dazu gibt es logischerweise keine Überweisungsbelege – bestenfalls Quittungen, welche im günstigsten Fall aber auch beschlagnahmt wurden.

Sollten die Buchhaltungsdaten nach wie vor verschollen bleiben, so können die Bar-Investitionen nur von den Menschen bezeugt werden, die diese erhalten haben. So geschehen am 4. Verhandlungstag vom ehemaligen Eigentümer des Geländes in Apollensdorf. Weiterhin können dann die Auszahlungen nur in Kombination mit den entsprechenden „Sparbüchern“ vollständig nachvollzogen werden.

Allerdings wurden diese bisher z.B. von einer extra für die Auswertung der Kapitalflüsse beauftragten Bilanzbuchhalterin der Landespolizei Sachsen-Anhalt, vernommen am 8. Verhandlungstag, nie überprüft! Sie hatte lediglich den Auftrag in der Betreffzeile einer Vielzahl von Überweisungen nur nach bestimmten „Schlüsselwörtern“ (KK, KRB, NDGK, …) zu suchen und diese samt der dazugehörigen Beträge entsprechend aufzulisten. 700 „Sparbücher“ überprüfen war zu viel Arbeit und nicht ihr Auftrag!

Wenn man wie so oft vor Gericht verkündet „… der Wahrheit um den Verbleib des Geldes …“ endlich auf die Spur kommen will, so ist dringend anzuraten einige der bisherigen Gewohnheiten zu ändern! Denn wenn das Gerichts die Existenz der verschollenen Buchhaltungsdaten weiterhin in Frage stellt, dann muss man sich demnächst wohl mal an ‚ungewöhnlich‘ viel Arbeit machen. Dazu gehört dann z.B. eine weitaus größere Menge Zeugen zu laden und sämtliche 700 „Sparbücher“ gründlich zu überprüfen …

Die ungewöhnliche Antwort des Abwickler – keine mehrfachen Namen aufgeführt – scheint mir keinen Sinn zu ergeben. Vielleicht meinte er damit, dass es keine doppelte Erfassung der Überlasser gab, als die Überlassungen der KK in die KRB übertragen wurden. Zum besseren Verständnis ein kleines Beispiel: Herr Muster hat mittels eines Kapitalüberlassungsvertrages (KÜV) der KK 10.000 € überlassen. Später hat er diese durch einen weiteren KÜV in die KRB übertragen. Nun könnte man fälschlicherweise davon ausgehen, dass Herr Muster 20.000 € überlassen hat.

Dass diese doppelte Erfassung ausgeschlossen wurde, hätte ich, um die Gründlichkeit meiner Auswertungsarbeit zu unterstreichen, auch explizit genauso gesagt!

Alles sehr ungewöhnlich …

Ein Schelm wer Böses dabei denkt …

Was in dieser Auflistung des Abwicklers meines Erachtens nach gemacht wurde, will ich mit einer anderen Milchmädchenrechnung vergleichen: Wenn man all die Einnahmen seiner bisherigen 10-, 20-, 30-jährigen Berufstätigkeit zusammenzählt, dann entsteht leicht eine satte 6-stellige Summe. Man selbst erschrickt wahrscheinlich angesichts dieses hohen Betrages!

Wie viel Sinn macht es, zu fragen, wo diese z.B. 250.000 € geblieben sind?

Wurden diese vielleicht vom Lebenspartner veruntreut?!

Wohl eher nicht! Rein rechnerisch hat man diese Summe zwar eingenommen, aber sie lag ja zu keinem Zeitpunkt in diesem Umfang auf dem Tisch!

Vor nicht allzu langer Zeit dachte ich gewöhnlich noch, dass bei solch wichtigen Angelegenheiten wohl kaum derart schlampig und fahrlässig gearbeitet wird – zumindest nicht hier in Deutschland und schon gar nicht vor Gericht. Schließlich arbeiten daran gut ausgebildete, intelligente – vielleicht sogar studierte –  Personen. Nach so vielen ungewöhnlichen Zeugenaussagen bezüglich der letztendlichen Sorgfalt ihrer Arbeit – „war nicht mein Auftrag“ – wurde ich davon nahezu restlos desillusioniert.

Alles, was über die gestellte Aufgabe hinausgeht, wird gar nicht gemacht! Es ist faktisch nicht Teil der Aufgabe und somit keine Pflicht …

Früher zu meiner Schulzeit nannte man dies Fleißaufgaben und wenn man als gründlich und ‚fleißig‘ gelten wollte, so wurden diese auch gemacht. Heute scheint offensichtlich eine andere Arbeitsweise den einst weltweit hoch angesehenen Deutschen Beamtenstandard zu begründen …

Und diese scheint leider auch längst zur Gewohnheit geworden zu sein!

Zurück zum ursprünglichen Verlauf: Der Abwickler wird nach der Außenstelle der Königlichen Reichsbank in der Schlossstraße 29 gefragt und erzählt von einem ansehnlichen Gebäude mit entsprechendem Schriftzug, von einem noblen Innenraum mit Marmorfußboden usw.. „Wenn man da vorbeiging, konnte man durchaus denken, dass sei eine echte Bank!“

Keine weiteren Fragen.

Spätestens an dieser Stelle wird mir bewusst, dass die Fragen des Gerichtes stets auf eine bestimmte Zeugenaussage abzielen. Wurde, wie eben, diese Aussage gemacht, ist das Thema beendet und man man wechselt zum nächsten.

Allerdings bin ich froh, dass man nicht nur direkt fragt, weil gerade diese juristisch ausgebildeten Zeugen sich auf Nachfragen selbst in ihren Aussagen widersprechen und verstricken. Dies empfinde ich nach wie vor als völlig unerklärlich. Doch vielleicht habe ich in meiner Vergangenheit einfach nur zu viele US-Spielfilme gesehen, in denen die Anwälte gewöhnlich immer besonders smart und abgebrüht waren …

Peter stellt dem Zeugen aufgrund seiner obigen Aussage später mehrere Fragen: Ob dieser im Besucherraum der KRB irgendetwas ähnliches wie gesicherte Bankschalter, Kontoauszugsdrucker, Bargeldautomaten oder Tresore gesehen hätte.

„Nein!“, „Nein!“, „Nein!“ und „Kann mich nicht erinnern!“

Weiter, ob er dagegen Regale mit angebotenen Büchern oder den ausgestellten Marmor gesehen hätte. „Weiß ich nicht!“ und „Nein!“

Ich grinse in mich hinein. Da sind sie wieder – die einfachen und direkten Fragen von Peter. Keiner der in diesem Saal anwesenden Juristen, stellt solche gewöhnlichen Fragen und erzielt damit so  eindeutige Aussagen.

Und doch kann ich mich nicht erinnern, dass die entscheidende Frage gestellt wurde: Wenn all diese für jede Bankfiliale gewöhnlichen Dinge nicht vorhanden sind – wie kann man die KRB dann mit einer gewöhnlichen Bank verwechseln?!

Oh ja, weil Königliche Reichsbank über dem Eingang stand!

Tja, dies allerdings erst seit dem 16. September 2013 – über 4 Monate zu spät für den vom Gericht untersuchten Zeitraum. Peter wird so oft von der vorsitzenden Richtern ermahnt, dass seine Fragen nicht Gegenstand dieses Prozesses seien – nun gilt es mit gleichem Maß zu messen …

Zurück zum ursprünglichen Verlauf: Die Staatsanwaltschaft ist nun an der Reihe. Zunächst fragt die Oberstaatsanwältin nach derzeitigen Bewohnern von Apollensdorf. Der Abwickler weiß nicht wie viele dort sind und beklagt weiter, dass ihm keine Miete gezahlt wird. Er hat allerdings darauf verzichtet, die vermeintlich ‚illegalen‘ Bewohner entfernen zu lassen, da er ja sonst für den Unterhalt des großen Gebäudekomplexes aufkommen müsste. So wird das Gebäude Instand gehalten, gereinigt, beheizt und sogar ‚bewacht‘. Das „… Gebäude sieht heute keineswegs schlechter aus als vorher!“

Diese Aussage ist beispielhaft dafür, wie sich der Rechtsanwalt in seiner Wortwahl stets darum bemüht, bestimmte Dinge negativ darzustellen. ‚Das Gebäude sieht heute definitiv (viel?) besser aus als vorher!‘ – wollte er offensichtlich nicht sagen.

Auch das bin ich bereits gewohnt – ein Schelm wer Böses dabei denkt …

Dennoch danke für das Lob – ich werde es weitergeben! Weiter wird der Abwickler von der Oberstaatsanwältin gefragt, ob es denn noch äußerliche Zeichen oder Hinweise auf Tätigkeiten der da wohnenden Leute gibt.

„Ja natürlich!“ antwortet der Rechtsanwalt und berichtet von Insignien, Schriftzügen, usw. Darauf entgegnet die vorsitzende Richterin: „Das ist aber nett, dass sie das alles so lassen!“

Der Rechtsanwalt rechtfertigt sich: „Ich hatte nicht den Auftrag das Königreich Deutschland abzuwickeln, sondern das Banken- und Versicherungsgeschäft!“ Insignien, usw. zu beseitigen ist zu viel Aufwand – allein schon deswegen, weil seine Kanzlei in Süddeutschland ansässig ist. Zudem wäre es sinnlos, da diese dann am nächsten Tag wieder da seien. Er verweist diesbezüglich darauf, dass er auch die Internetseiten nicht dauerhaft abschalten konnte, da diese letztendlich auf einen Provider außerhalb der EU übertragen wurden.

Und wieder ein ungewöhnlicher Widerspruch: Hatte der Rechtsanwalt gerade noch wortwörtlich ausgesagt: „Ich hatte nicht den Auftrag das Königreich Deutschland abzuwickeln …“, so war aber genau dies der von der BaFin erteilte Auftrag. Diesen führt er in seinen Schreiben sogar an erster Stelle stehend auf.

Dass dies eine seiner Aufgaben war bzw. ist, unterstreicht er im nachfolgend damit, dass es ihm nicht gelang, die Internetseite dauerhaft abzuschalten. Wohlgemerkt ging das damalige Katz-und-Maus-Spiel vorrangig um die Königreich Deutschland-Hauptseite, welche nach Umzug zu einem Schweizer Provider erneut durch die Arbeit des Abwicklers gesperrt wurde. Wenn dies gar nicht Teil der Aufgabe des Abwicklers war, dann scheint es ja doch noch jemanden zu geben, der gerne ‚Fleißaufgaben‘ macht!

Wie ungewöhnlich …

Ein Schelm wer Böses dabei denkt …

Die Oberstaatsanwältin kommt auf die – angeblich bisher noch nicht verwertete, komplette – IT-Technik zu sprechen. Sie fragt das Gericht, ob man denn nicht vielleicht den beschlagnahmten Server, zumindest für die Dauer des laufenden Prozesses, aus der Verwertung herausnehmen sollte. Für mich war diese Frage ungewöhnlich eigentümlich. Man könnte vielleicht meinen, sie war rein rhetorischer Natur, doch so war sie eindeutig nicht gestellt. Auch überrascht mich, dass die Vorsitzende noch einen Moment über ihre Antwort nachdenken muss, bevor sie sagt: „Vorläufig auf jeden Fall.“

Der Abwickler erklärt, dass das Gros der IT-Technik von der Steuerfahndung konfisziert wurde. Diese hätte ihn irgendwann wegen dem Server kontaktiert und nach dem Zugangspasswort gefragt, welches er aber nicht hatte. Daraufhin wurde ihm irgendwann der Server übersandt, aber er hat immer noch kein Passwort. Zwar wurde versucht es zu knacken, jedoch vergebens. Zwar hätte er Spezialisten, die dieses knacken könnten, doch die kosten Geld. Außerdem gehört dies nicht zu seinem Auftrag.

Als Nächstes wird festgestellt, dass der Abwickler nach der Steuerfahndung auch selbst noch zahlreiche Unterlagen konfisziert hat. Er sagt sogar: „Wir haben alle Unterlagen, die wie vor Ort finden konnten, mitgenommen.“ Aktuell befinden sich all diese Unterlagen noch immer im Besitz des Abwicklers. Zudem sind sie bisher nie kopiert oder irgendwohin weitergeleitet worden.

Auf eine nachfolgende Anfrage, was unter den mitgenommenen Unterlagen und Daten gefunden wurde, kommt der Rechtsanwalt nahezu direkt zu sprechen: „Etwas, was den Namen Buchhaltung verdienen könnte, haben wir dort nicht gefunden.“

Wie gewohnt: Bestimmte Zeugenaussage – keine weiteren Fragen …

[close]

Mod: Danke für den Bericht, aber bitte künftig so lange Teile verspoilern, weil Mitglieder mit Mäusekinos sich beklagen, Daumenkrämpfe vom 'scrollen' zu bekommen.
 
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #334 am: 2. Dezember 2016, 21:40:04 »
Ergänzend zur Grundsteuer sei noch angemerkt, dass die Steuerverwaltung hier qua Gesetz mit über 80 Jahre alten Werten in den neuen Bundesländern hantiert und die Aussagekraft des Einheitswerts somit doch schon arg begrenzt ist.
Das hast du schön untertrieben!  ;D Man könnte auch sagen, dass die Werte zum 01.01.1964!!! ziemlich für den A.... sind!

Wir reden hier aber von den neuen Bundesländern. Da gelten die taufrischen Werte von 1935. Insofern finde ich die Argumentation der Staatsanwaltschaft recht nachvollziehbar.

Bei den neuen Bundesländern hat das schlichtweg zum Hintergrund, daß das Bewertungsgesetz der Bundesrepublik dort nach dem Krieg nicht galt, das in § 21 BewG eine Hauptfeststellung im Abstand von sechs Jahren vorschreibt. Nun kann man den Finanzverwaltungen im Osten nicht vorwerfen, daß sie sich genauso wie die im Westen nicht an die Hauptfeststellungszeitpunkte  halten - einfach, weil sie dafür kaum fähige Leute haben. Die Finanzämter hätten ab 1991 sämtliche Immobilien im Osten bewerten müssen, im Westen haben sie derweil acht Runden ausgelassen.
Und so werden die Einheitswerte eben immer wieder nach § 22 BewG fortgeschrieben, sobald es dafür einen Anlaß gibt.
« Letzte Änderung: 2. Dezember 2016, 21:44:40 von dtx »
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #335 am: 2. Dezember 2016, 22:14:55 »
Es gibt eine Bevölkerungsgruppe, die sich glücklich schätzen kann, daß die uralten Einheitswerte zugrundegelegt werden: Erben.

So rutscht nicht nur unser Omma ihr klein Häusken unter der Erbschaftssteuerbezahlschranke durch, sondern auch größere und werthaltigere Objekte.
 

dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #336 am: 3. Dezember 2016, 16:38:00 »
Fitzek wollte in stabile Sachwerte investieren. Da ist es schon möglich, daß er beim Finanzamt intervenierte, weil ihm das im Einheitswertbescheid nur Krümel attestiert hat und er das als kontraproduktiv empfand. Wenn er zu dem Zeitpunkt schon vorhatte, den Kauf des Krankenhausgeländes platzen zu lassen, konnte er da ohne Bedenken reinschreiben lassen, was er wollte. Das Landgericht wird aber auch das aufklären können, falls es diese Einlassungen für erheblich hält.
« Letzte Änderung: 3. Dezember 2016, 16:43:18 von dtx »
 

Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #337 am: 3. Dezember 2016, 19:29:25 »
Das Landgericht wird aber auch das aufklären können, falls es diese Einlassungen für erheblich hält.
Im Sinne des Beschleunigungsgrundsatzes sollte es darauf eher verzichten: Der steuerliche Wert eines Grundstücks bzw. einer Liegenschaft, hier: der Einheitswert, dient der Bemessung von Steuern. Das ist auch schon sein ganzer Zweck. Die Höhe dieses Werts gibt bestenfalls einen Hinweis darauf, welcher Verkaufserlös erzielt werden könnte. Mehr als ein Indiz ist er somit prinzipiell nicht.
Hier haben wir es mit Grundstücken in einer Lage, die nicht besonders nachgefragt ist, sowie mit Liegenschaften besonderer Art, die nicht für eine alltägliche Nutzung bestimmt und geeignet sind, zu tun, zudem liegen bereits Schätzungen von Beauftragten des Abwicklers sowie erste Preisgebote vor, die als wohl realistischerer Ausgangspunkt genommen werden können. Sollte das Gericht Zweifel an den divergierenden Wertangaben hegen, so böte sich ggf. die Beauftragung eines erfahrenen Schätzers als Gutachter an.
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Offline Neuschwabenland

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #338 am: 3. Dezember 2016, 20:01:45 »
Darf ich mal vorsichtig fragen, ob der Wert des Krankenhausgeländes nicht komplett irrelevant ist?
Fitzek (bzw. sein Vereinsgeflecht oder sein Staat) ist nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen und die Pudel werden nur aufgrund der geleisteten Instandhaltung auf dem Gelände geduldet.

Ob und zu welchem Betrag Oppermann es veräußert, kann den Pudeln und ihrem König doch egal sein und hat auch keinerlei Einfluss auf das laufende Verfahren.


Oder sehe ich das als Laie falsch bzw. habe ich den Sachverhalt nicht ganz korrekt in Erinnerung?
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #339 am: 3. Dezember 2016, 20:06:01 »
Nun gut, die Frage, wie viel Geld in die Immobilie verlocht wurde und ob und falls ja wie viel man da noch für die Geldgeber etwa heraus holen könnte, hat schon eine gewisse Bedeutung fürs laufende Verfahren.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #340 am: 3. Dezember 2016, 20:06:39 »
Hier haben wir es mit Grundstücken in einer Lage, die nicht besonders nachgefragt ist, sowie mit Liegenschaften besonderer Art, die nicht für eine alltägliche Nutzung bestimmt und geeignet sind, zu tun, ...

Genau das könnte das Gericht aber nicht einfach so in ein Urteil schreiben. Solche Feststellungen benötigten eine Grundlage, "gerichtsbekannt" dürfte da kaum genügen. Allerdings bin ich etwas verwirrt, warum es überhaupt auf Grundstückswerte ankommen sollte. Ich habe hier im Forum nicht durchgängig mitgelesen, mein letzter Stand war aber, dass keine Grundstücke gekauft wurden sondern lediglich Anzahlungen erfolgten.

Die Erstattung solcher Anzahlungen ist ein schuldrechtliches Problem, die Beträge sind sicherlich unschwer in EURO zu beziffern. Fraglich dann ggf., inwieweit Gegenansprüche abzuziehen sind (Nutzungsentgelte).
« Letzte Änderung: 3. Dezember 2016, 20:08:59 von Tonto »
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #341 am: 3. Dezember 2016, 22:21:58 »
Darüber wissen wir vermutlich noch zu wenig. Die Immobilien-Geschäfte waren ja von Anfang an nicht sauber. Dazu stehen sich verschiedene Vermutungen gegenüber: Geld sinnlos verbraten, weil Fatzke von Immobilien keine Ahnung hat und über den Tisch gezogen wurde (so @A.R.Schkrampe), Fatzke war Strohmann der lokalen Immo-"Mafia" (so @dieda), Fatzke hatte von Anfang an nicht die Absicht, die Grundstücke richtig zu kaufen, sondern hat das Geld anderweitig abgezweigt (so eher meine bescheidene Vermutung), oder ...
Auch die Vermutung steht im Raum, dass da Schwarzgeld geflossen sein könnte oder dass Fatzke sich per Steuerbescheid die Grundstückswerte "hochrechnen" lassen wollte.
Weiter kommt hinzu, dass es da ja noch diverse Vereine und eine Stiftung gab, die aber wohl gar nie Rechtspersönlichkeit erlangten, somit auch nie Eigentümer der Immobilien sein konnten (mangels tatsächlicher Existenz).

Davon abgesehen stellt sich wohl die Frage bezüglich des Vorwurfs der Untreue einfach so:
Wie viel Geld wurde in die Immobilien (als Anzahlung, Miete, für sonstige Kosten) gesteckt? Welcher Betrag kann ggf. zu Gunsten der Geschädigten durch die Verwertung der Immobilien erzielt werden?
Die Antwort auf die erste Frage dürfte durch die Kaufverträge und andere Belege zumindest im Ansatz gegeben sein. Bei der zweiten Frage dürfte die Antwort von den Angaben des Abwicklers abhängen.
Aus der Verrechnung beider Beträge ergibt sich ein Teil der Gesamt-Schadenssumme. Diese dürfte nach meiner bescheidenen Einschätzung nur dafür von Bedeutung sein, ob es sich um Untreue in einem schweren Fall handelt bzw. für die Strafzumessung.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #342 am: 4. Dezember 2016, 08:14:22 »
Das Landgericht wird aber auch das aufklären können, falls es diese Einlassungen für erheblich hält.
Im Sinne des Beschleunigungsgrundsatzes sollte es darauf eher verzichten: Der steuerliche Wert eines Grundstücks bzw. einer Liegenschaft, hier: der Einheitswert, dient der Bemessung von Steuern. Das ist auch schon sein ganzer Zweck. Die Höhe dieses Werts gibt bestenfalls einen Hinweis darauf, welcher Verkaufserlös erzielt werden könnte. Mehr als ein Indiz ist er somit prinzipiell nicht.

Die Urteilsverkündung steht noch nicht unmittelbar bevor. Es ist jetzt durchaus die Frage, ob man mit einem bloßen Blick in die Steuerakte oder mit dem Erdulden von Fitzeks Gejammer mehr Zeit verliert. Wenn die Einheitswertfeststellung tatsächlich auf Falschangaben von Fitzek beruht, dürften die leicht aufzufinden sein. Schreibt das LG das dann in die Urteilsbegründung, würde man in den nächsten Instanzen nicht darüber zu grübeln haben, ob das LG da vielleicht etwas übersehen haben könnte.

Hier haben wir es mit Grundstücken in einer Lage, die nicht besonders nachgefragt ist, sowie mit Liegenschaften besonderer Art, die nicht für eine alltägliche Nutzung bestimmt und geeignet sind, zu tun, zudem liegen bereits Schätzungen von Beauftragten des Abwicklers sowie erste Preisgebote vor, die als wohl realistischerer Ausgangspunkt genommen werden können. Sollte das Gericht Zweifel an den divergierenden Wertangaben hegen, so böte sich ggf. die Beauftragung eines erfahrenen Schätzers als Gutachter an.

Wie die Einheitswerte von Grundstücken zu ermitteln sind, ist in Abschnitt C des Bewertungsgesetzes (§§ 68 bis 94) festgelegt. Grundsätzlich kommen dafür nur das Ertragswert- (§§ 78 bis 82) und das Sachwertverfahren (§§ 83 bis 90) in Betracht, also dieselben Methoden, die auch von Sachverständigen in ihren Wertgutachten im Zuge von Zwangsversteigerungen angewandt werden. Der Witz ist eben die Bezugnahme auf die letzten Hauptfeststellungen (hier: 1935) und die pauschalierte Fortschreibung. Die Möglichkeiten, von den ermittelten Werten abzuweichen, finden sich in den §§ 82 und 88 BewG, beim Sachwertverfahren soll noch eine Angleichung an den gemeinen Wert (§ 90) erfolgen. Letzteres kann hier aber nicht zu einer so drastischen Erhöhung geführt haben.

Zitat
§ 82
...
(2) Liegen werterhöhende Umstände vor, die in der Höhe der Jahresrohmiete nicht berücksichtigt sind, so ist der sich nach den §§ 78 bis 81 ergebende Grundstückswert zu erhöhen. Als solche Umstände kommen nur in Betracht

1.
    die Größe der nicht bebauten Fläche, wenn sich auf dem Grundstück keine Hochhäuser befinden; ein Zuschlag unterbleibt, wenn die gesamte Fläche bei Einfamilienhäusern oder Zweifamilienhäusern nicht mehr als 1.500 qm, bei den übrigen Grundstücksarten nicht mehr als das Fünffache der bebauten Fläche beträgt,
2.
    die nachhaltige Ausnutzung des Grundstücks für Reklamezwecke gegen Entgelt.

Zitat
§ 88
...
(3) Ein besonderer Zuschlag ist zu machen, wenn ein Grundstück nachhaltig gegen Entgelt für Reklamezwecke genutzt wird.

Von bloßen Zahlenangaben des Steuerpflichtigen als Grund für eine Erhöhung steht da nichts. Wenn schon, dann müßte Fitzek bei der Angabe seiner Grundstückserträge ordentlich vom Leder gezogen haben. Aber wir wissen ja selbst, was er in dem alten Krankenhaus alles betreiben wollte - eine Privatuniversität für fünf Studenten bspw. ...
« Letzte Änderung: 4. Dezember 2016, 09:25:28 von dtx »
 

Offline dieda

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #343 am: 4. Dezember 2016, 14:59:49 »
Um meine Mutmaßungen vielleicht noch etwas klarer darzustellen:

Es gibt einen Forscher, der sich mit dem Thema WASAG schon länger und intensiver beschäftigt, und damit auch mit der Geschichte des Krankenhauses Apollensdorf und der spätestens 2017 eine größere Veröffentlichung dazu herausbringen möchte: http://www.mz-web.de/wittenberg/geschichte-in-apollensdorf-traum-von-einer-gedenkstaette-23464834
Im Zusammenhang mit einigen Vorträgen und Vorabinformationen dazu ist schon mal mitzuteilen, es gibt in dieser Veröffentlichung dann auch eine ganz genaue Zahl über den Verkaufspreis, den die Paul- Gehrhardt- Stiftung für das Krankenhausgelände erzielt hat, und die könnte auch an anderer Stelle für den sprichwörtlichen "Sprengstoff" sorgen.

Nun liegt es sicher im Wesen des Kapitalismus, dass immer die Nachfrage den Preis bestimmt, und es sei auch jedem Geschäftsmann gegönnt, wenn er mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien ein einträgliches Geschäft macht. Allerdings gibt es, um Auswüchse zu vermeiden, auch noch die Spekulationssteuer, die manchmal die Freude an so manchem vermeintlichen Reibach wieder schmälert. Wenn aber in einer strukturschwachen Gegend wie Wittenberg der Kaufpreis eines so problematischen Geländes für ein so merkwürdiges Geschäftskonzept innerhalb von wenigen Jahren gleich um ein Vielfaches (!) gestiegen sein will, dann muss das nicht immer nur an der vermeintlichen "Dummheit des Käufers" liegen. Wenn das Vielfache dabei schon so hoch ist, dass auch die Spekualtionssteuer für den Geschäftsmann immer noch das kleinere Übel darstellen dürfte und der Kauf dann trotzdem platzt, dann ist Vorsicht geboten.

Aber es ist schon sehr merkwürdig, wenn der letzte Erwerber mit einem überteuerten Kaufpreis sich so schnell nicht an seine vertraglichen Vereinbarungen hält, und nur eine (!) einzige Anzahlung in Höhe eines 1/7 des vereinabarten Kaufpreises leistet, aber der Verkaufviel  später durch die "Vermittlung" des "Unaussprechlichen" und durch die legendäre "Immobilienrochade" bald wieder rückabgewickelt wird. Dabei behält der Zwischenerwerber diese 1/7 Anzahlung in bar und bekommt donn noch eine andere. teilsanierte und nutz-/vermietbare Immobilie ("Krönungshalle") lastenfrei (!) obendrauf. Das ist für den Verkäufer im übrigen sogar immer noch ein Reibach, nur wie das genau steuerlich dargestellt wird, weißt ich nicht.

Inzwischen wird also diesem Käufer strafrechtlich Untreue vorgeworfen und inzwischen ist auch bekannt geworden, dass der Käufer sogar min. das Doppelte des offiziell vereinbarten Kaufpreises für dieses Krankenhaus über seine "Kooperationskasse" real eingenommen hat, er also rein theoetisch und bei hinreichend ordentlichem wirtschaftlichen Betreib auch noch diesen völlig überteuerten Kaufpreis hätte aufbringen können. Trotzdem zahlt der Käufer nur 1/7 des vereinbarten Preises und bringt gleichzeitig min. 1,3 Mio in bar mal eben anderweitig "durch". Und selbst als der Kauf längst rückabgewickelt und der Untreuevorwurf im Raum steht, postuliert der Käufer nach außen immer noch den nur fiktiven "Immobilienwert" aus dem nicht erfüllten Kaufvertrag, der selbst scheinbar nicht mal das Papier wert war, auf dem er stand.

Daher bin ich der Meinung, die ganze Transaktion selbst könnte schon von Anfang an gewaltig faul gewesen sein und ich vermute hier, dass die diversen Immobilienwerte auf diversem Papier allein der Verschleierung einer möglicherweise vorsätzlichen Untreue dienen sollten. Wenn nun beim dubiosen Konstrukt KRD gleich mehrere solche eklatanten Widerprüche zwischen den Buchwerten und den realen Werten der angeblich so "stabilen Sachwerte" auftauchen, und wenn auch bei den Zwischenerwerbern vom Krankenhaus in Apollensdorf noch ein paar anderer Alarmglocken aufleuchten müssen, dann halte ich das alles nicht mehr für einen reinen Zufall oder für Ossi-"Dödeligkeit".

Ich bin jedenfalls gespannt, welche Reaktionen die zu erwartende Veröffentlichung der Forschungsarbeit zur WASAG und damit die Veröffentlichung des tatsächlichen Kaufpreises, den die G&L GbR einmal an die Paul- Gerhardt- Stiftung gezahlt hat, noch auslösen wird, aber es gilt natürlich zuerst immer noch die Unschuldsvermutung. Für die vielleicht nur verblendeten oder vielleicht inzwischen massiv eingeschüchterten Anleger, die ja teilweise sechstellige Summen verloren haben und nun (warum auch immer) auf Ihr Geld ganz "verzichten wollen", dürfte es aber vermutlich noch eine sehr schmerzhafte Information werden.
« Letzte Änderung: 4. Dezember 2016, 15:26:01 von dieda »
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Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #344 am: 4. Dezember 2016, 15:22:18 »
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Dem Vernehmen nach sollen ja in Neufünfland kurz nach 1990 etliche Betriebe für Kaufpreise neue Eigentümer gefünden haben, die durch den Inhalt der Kaffeekasse im Schreibtisch der Chefsekretärin mehr als gedeckt waren - von den reellen Grundstückswerten ganz zu schweigen. Wenn die Stiftung also etwas bekommen (den Gegenwert eines Döners im Fladenbrot bspw.) und nicht etwa eine gute Summe draufgelegt hat, erwarte ich da keine Überraschungen.