Die Richterin wies Fitzek darauf hin, dass bei einem umfassenden Geständnis eine Verurteilung zu 3 bis 3,5 Jahre Haft in Frage kommen könnte.
Und wenn die Richterin schon darauf hinweist, dass es mit umfassendem Geständnis 3 bis 3,5 Jahre sein könnten, ist es natürlich ohne diesen Milderungsgrund nochmal deutlich mehr. Aber ich glaube nicht, dass Fitzek mit seinem Geisteszustand überhaupt in der Lage ist, öffentlich einzugestehen, dass er Straftaten begangen hat, ich halte ein "umfassendes Geständnis" daher für sehr unwahrscheinlich.
Wobei ich diesbezüglich noch einmal darauf hinweisen möchte, dass es in diesem Verfahren nur um die Kooperationskasse geht und die
Reichsbank nicht Teil dieser Anklage ist.
Ich weiß nun nicht, wie viel Geld genau bei der Reichsbank angelegt war und schlussendlich verschwunden ist, also mutmaßlich veruntreut wurde, aber ich denke, dass auch das ein nicht unerheblicher Betrag sein wird. Man darf nicht vergessen, dass schon in den Vorerhebungen zum aktuellen Verfahren festgestellt wurde, dass keine nennenswerten "Sachwerte" vorhanden sind. Wenn der OS bzw. das KRD aber schon keine Sachwerte haben, mit denen sie ihre Verbindlichkeiten aus der Kooperationskasse abdecken können, dann ist auch klar, dass genausowenig Sachwerte vorhanden sind, welche die Verbindlichkeiten der Reichsbank abdecken.
Dies in Verbindung mit den vielen anderen Verfahren, die alle noch laufen, wird die Haftzeit des OS wohl noch deutlich erhöhen.