Die "Früchte des vergifteten Baumes" gibt es aber nur im US-amerikanischen Recht. Die Beweisverwertungsverbote sind dort ziemlich streng. Allerdings gibt es auch in den USA Möglichkeiten, solche Beweisverbote zu umgehen, etwa indem man aufzeigt, dass es einen legalen Weg gegeben hätte, dieselben Beweismittel zu erlangen.
Was ein "vergifteter Baum"-Argument in einem deutschen Strafprozess bezwecken soll, ist mir allerdings schleierhaft. Wenn Staatsanwaltschaft und Gericht auf Draht sind, wird man damit nicht durchkommen.
Ich erinnere nur daran, dass bei einer der Razzien (ob es die in Frage stehende war, ist mir unbekannt) eine verbotene Waffe gefunden wurde. Die Beamten waren sicher nicht zwecks Suche nach Waffen angerückt, der anordnende Beschluss hat nach allgemeinem Kenntnisstand nichts dergleichen enthalten. Es handelte sich also um einen Zufallsfund, und wie wir wissen, gab es deswegen auch einen Strafbefehl, den Fatzke dann in Hof bezahlte. Der Staatsanwalt, der den Strafbefehl beantragt, und der Richter, der ihn genehmigt hat, sahen also offenbar beide kein Beweisverbot.
Das hätte Fatzke ja auch eine Lehre sein können - scheint aber nicht gefruchtet zu haben.