Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 171863 mal)

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Offline Pirx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #285 am: 23. November 2016, 23:40:07 »
Zitat
... So lange will Stefan Oppermann die verbliebenen Königstreuen weiter mietfrei auf dem abgelegenen Gelände wohnen lassen. "Sie nutzen das Gelände, aber sie halten es in Ordnung und erledigen sogar Gartenarbeiten", lobt der Anwalt. Das erhalte Werte...
Genau das wurde als Grund für die Duldung hier im Forum ja schon vermutet. Schön, wie sich das bewahrheitet.
Hach, wenn die VwT-Jünger doch nur wüssten, für wen die das Laub wirklich kehren...  ;D
 

Offline Wittenberger

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #286 am: 24. November 2016, 00:24:21 »
Das Problem mit Scholtysek ist, dass er meint, selbst noch ein Hühnchen mit der Justiz rupfen zu müssen. Er sieht in Fitzek offenbar ein Mittel seiner Rache.

Im Jahr 2000 wurde Scholtysek vom damaligen Amtsgericht Halle-Saalkreis wegen Beleidigung verurteilt (für Insider: der Entscheidungswortlaut ist abgedruckt in ZUM-RD 2001, 96). Vom Landgericht dürfte er dann aber freigesprochen worden sein.

So ist es. Und das ist auch gut so: Wir müssen nicht jeden Journalisten mögen. Und den gleich gar nicht. Das ganz große ABER ist: Wir alle sollten für die Freiheit der Presse eintreten. Und gerade auch für die, sie wir so gar nicht mögen.

Es gibt mehrere Artikel zum Freispruch in der 2. Instanz. Beispielhaft: http://www.abendblatt.de/archiv/2001/article204805587/Bild-Redakteur-freigesprochen.html Das war vor so 15 Jahren.

Seine irgendwie billige und fitzekfreundliche Berichterstattung verstehe ich jetzt auch nicht.

Meine Interpretation geht anders: Focus-Markwort: "Und immer an die Leser denken!"

Der Herr Oppermann hat übrigens laut MZ http://www.mz-web.de/25150560 noch etwas gesagt, ich zitiere den Bericht von Steffen Könau aus der Mantelredaktion der MZ:

Zitat
Ausgerechnet die allerdings hängen Stefan Oppermann auch zwei Jahre nach seinem Amtsantritt noch an. Das ehemals als „Staatsgebiet“ dienende Krankenhausgelände habe kurz davor gestanden, als Flüchtlingsunterkunft ertragskräftig verwertet werden zu können, beschreibt der Abwickler. Die Hoffnung aber zerschlug sich.

In Sachsen-Anhalt ist es so, dass die Landkreise allein für die Flüchtlingsproblematik zuständig sind. Sie können nicht auf die Städte und Gemeinden zurückgreifen. Falls sich jemand noch an die Situation vor genau einem Jahr erinnert: Es krachte gewaltig. Da. Und dort. Und im Volke ja sowieso. Und das Bundesland versprach "zu Weihnachten wird kein Flüchtling in einem Zelt sein" - und guckte die Landkreise nett an.

Und dieser Landkreis nahm alles, war irgendwie zu rechtfertigen war. Es war nicht abzusehen, was da noch an Flüchtlingen kommen würde. Aber Baurecht war abzusehen: Du kannst nicht einfach nur eine Fahne "das ist Flüchtlingsunterkunft" in die Erde stopfen, das geht rechtlich nicht.

Ich verrate keine Geheimnisse:
Der Landkreis hat nun eine schick sanierte DDR-Schule. Mit einigen Beleg-Flüchtlingen. Das geht insoweit, weil es da eine Nachnutzung geben wird: Da ziehen im Frühjahr Organisationsteams für das Reformationsjubiläum ein. Und eine reichsdeutsche (passt!) Kaserne mitten in der Stadt. Die war nach der Wende saniert worden, steht aber seit 15 Jahren leer. Die wird aber nicht angefasst, die steht da weiter so rum. Und tatsächlich wäre das Apollensdorfer Krankenhaus eine weitere Option gewesen.

Es kam anders.
 
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Offline Luzifer

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #287 am: 24. November 2016, 00:26:23 »
Aber wieso lässt Scholly seine Artikel jetzt von Fitze schreiben?

Das stört bei der Blöd niemand. Ich habe mich schon vor einem Jahr oder so über die Hofberichterstattung des Staatszugehörigen Scholtysek bei Blöd Halle beschwert. Blöd bleibt Blöd.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #288 am: 24. November 2016, 08:27:02 »
Da Blöd ja offensichtlich ein Satireblatt ist, können die ruhig schreiben was sie wollen.
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Offline hair mess

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #289 am: 24. November 2016, 10:57:34 »
Zitat von: Scholtyseck
Er ist gebildet, höflich, hört zu.

 :laugh_above:

Eher: Er ist geBILDet  :whistle:
Er arbeitet relativ schlecht nach dem an jedem Bahnhof erhältlichen Werk:
Zitat
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #290 am: 25. November 2016, 19:46:29 »
Hatten wir diesen Prozessbericht schon?

Zitat
Prozeßbericht vom 8. Verhandlungstag am Freitag, dem 18.11.2016 – 1. Teil

Von: 25.11.2016 Veröffentlicht in: Allgemein, ErfahrungsberichteKeine Kommentare
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Ein milder Herbsttag, die Verhandlung beginnt heute erst um 10 Uhr. Nach den üblichen Einlaßkontrollen sitzen wir im Gerichtssaal. Knapp ein Dutzend Zuschauer sind gekommen, darunter 2 Jurastudenten, von denen einer ein imposantes etwa 15 cm dickes Buch über „Deutsche Gesetze“ mit eigenem Etui und Tragegurt mitgebracht hat. Das gab bei der Kontrolle am Eingang zum Verhandlungssaal Anlaß zu einer kürzeren Diskussion. Vielleicht haben die Wachleute befürchtet, dieses Buch könnte mit dem Etui mit Tragegurt als Wurfgeschoß verwendet werden. Assoziativ drängt sich mir die Geschichte von David und Goliath auf. Aber am Ende will niemand Büchern oder anderes schleudern und auch der Student darf sein Buch in den Saal mitnehmen. Die Presse ist heute gänzlich abwesend. Als Peter hereinkommt, sehe ich, daß seine Hände nicht parallel in den Fesseln stecken sondern asymmetrisch, eine Hand von oben und eine von unten. Ich frage mich, ob das an der „besonderen Fluchtgefahr“ liegt oder ob das jetzt „state of the art“ der Fesselung ist. Vielleicht sind die Handschellen, mit denen ich zuletzt beim Cowboy-und-Indianer-Spielen in meiner Kindheit zu tun hatte, auch weiterentwickelt worden und haben jetzt ein Scharnier in der Mitte, welches beide Handstellungen erlaubt.

Zuerst wird ein Antrag des heute abwesenden Pflichtverteidigers vorgelesen. Es geht um eine Zeugenaussage vom letzten Verhandlungstag, bei dem eine Zeugin von einer Gesamtliste sprach, die in elektronischer und schriftlicher Form vorlag, und auf der seit Beginn der Kooperationskasse jederzeit der Bestand ersichtlich war. Möglicherweise geht es darum, festzustellen, daß diese Liste nach einer Razzia verloren gegangen oder „außer Kontrolle geraten“ ist, aber ganz erschließt sich mir der Sinn des Antrages nicht.

Heute ist nur eine Zeugin geladen. Eine Bilanzbuchhalterin, die bei der Polizei in Sachsen-Anhalt angestellt war und die jetzt beim Landeskriminalamt arbeitet. Sie hat die Aussagegenehmigung erhalten. Sie hat für den Zeitraum 2009-2013 Auswertungen der bei der Polizei vorliegenden Akten vorgenommen. Insgesamt wurden 9 Konten verschiedener Personen und Vereine bei verschiedenen Banken untersucht. Die Zeugin untersuchte die Konten nach bestimmten Stichworten wie z.B. Sparbuch, Kooperationskasse oder ähnlichem. Bei einem Konto verwendete die Richterin die Bemerkung, daß das Konto „leergeräumt“ wurde, was den Wahlverteidiger zu einer Nachfrage anregte, anläßlich eines Restsaldos von 110,04 Euro.

Auf anderen Konten ging es um Mietzahlungen, Mitgliedsbeiträge, Zahlungen im Kontext der Neudeutschen Gesundheitskasse und Überweisungen auf  bzw. von Sparbüchern. Vieles wurde in bar abgewickelt, aber es gab auch viele Überweisungen. Insgesamt ist von Beträgen im niedrigen 6-stelligen Bereich die Rede. Es wird deutlich, daß sich die Zeugin gemäß ihrem Auftrag „auf gewisse Stichwörter konzentrieren sollte“. Wohin die Barauszahlungen gegangen sind, wurde von ihr nicht überprüft. Ob damit Einzahlungen auf die ihr vorliegenden Sparbücher getätigt wurden, überprüfte sie nicht. „Ich hätte jedes von 700 Sparbüchern durchgehen müssen.“ Die Zeugin wußte auch nicht, woher die Unterlagen stammten, ob von der möglicherweise rechtswidrigen Razzia der BaFin oder eventuell aus anderen Verfahren. Sie sagte, daß sie das verwendet hat, was ihr von der Sachbearbeiterin vorgelegt wurde: „Ich bekomme vorgelegt und werte aus.“ „Nachforderungen (nach Unterlagen bei den Banken) meinerseits gab es nicht.“ Der Umfang der Unterlagen war zu groß, „um das bei mir zu behalten“. Zum Teil handelte es sich um eingescannte Unterlagen, die elektronisch von PDF zu einer Excel-Tabelle umgeformt wurden. Da diese Unterlagen fehlerbehaftet waren, gab es „viel nachzuarbeiten“.

Meiner Meinung nach war die Befragung recht unergiebig und einige Eventualitäten blieben offen. Peters Verteidiger legt vorsorglich Widerspruch ein. Dann gibt es eine 15-minütige Pause, in der wir an die frische Luft gehen. Im Gespräch mit einem Freund kommt das Highlight des Tages. Er hat am Morgen im Radio gehört, daß der zuständige Richter angeboten hat, ein Verfahren gegen zwei Vorstände der Sächsischen Landesbank gegen Zahlung von 80.000 Euro einzustellen. Die Schadenshöhe, für die der Steuerzahler aufkommt, beträgt schon jetzt 1,5 Milliarden Euro und wird noch steigen. Auf Peters Fall übertragen, wäre das ein Bußgeld von 80 Euro für die Einstellung des Verfahrens. Aber der „feiert“ voraussichtlich in ein paar Wochen sein halbjähriges U-Haft-Jubiläum. Von einer Einstellung des Verfahrens war in diesem Prozeß noch nicht die Rede. Ob einer der Bankvorstände auch nur einen Tag an einem ähnlich ungastlichen Ort verbracht hat wie Peter, weiß ich nicht. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit springt mich an wie ein Raubtier auf der Jagd.

Nach der Pause stellt Peter noch 6 Anträge:
1.Er möchte festgestellt wissen, daß nach Schätzungen des Finanzamtes Wittenberg der Wert der Grundstücke in Reinsdorf 878.000 Euro und des Krankenhauses in Apollensdorf auf über 600.000 Euro geschätzt wurden. Somit wäre das Kapital noch vorhanden und kein Schaden entstanden.
2.Er möchte die Vereinsverfassung der Kooperationskasse bzw. des Vereins NeuDeutschland in die Unterlagen aufnehmen, aus denen hervorgeht, daß es sich insgesamt um vereinsinterne Vorgänge handelte, was auch zu einer Unzuständigkeit von BaFin und Behörden der BRD führen würde.
3.Gemäß Schreiben der BaFin von 2011 wurden vergleichbare Verträge und Sparbücher von der BaFin genehmigt. Diese Genehmigung wurde später ohne erkennbaren Grund widerrufen.
4.Auch der Euro bietet keinen Rechtsanspruch auf Konsum. Peter beantragt, das Statut des Einlagensicherungsfonds zu den Akten zu nehmen, da das Geld der Sparer dort auch nicht sicher ist und er sich in seiner subsidiären Hilfsverpflichtung veranlaßt sah, den Sparern eine alternative Möglichkeit anzubieten.
5.Gemäß Merkblatt der BaFin ist diese für private Währungen nicht zuständig. Also ist sie für den Engel und die Neue Deutsche Mark nicht zuständig. Außerdem sei eine Summe von 1 Million Engel und eine große Anzahl Silbermünzen im Nennwert von je 20 Neuen Deutschen Mark bei den Razzien entwendet worden.
6.Peter beantragt, festzustellen, daß der Engel, die vereinsinterne Währung des Vereins Neudeutschland, nicht in Euro rücktauschbar war. Auch daraus ergibt sich eine Unzuständigkeit der BaFin. Daß der Engel nicht rücktauschbar war, wurde unter anderem auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.

Dann ist für heute fertig, Peter ist vertieft in die Diskussion mit seinem Verteidiger. Wir wünschen dem Personal ein schönes Wochenende. Wie es aussieht, wird Peter demnächst sein halbjähriges Untersuchungshaft-Jubiläum „feiern“!

Christian Kurzer
http://krd-blog.de/prozessbericht-vom-8-verhandlungstag-am-freitag-dem-18-11-2016-1-teil/
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Offline Fottzilla

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #291 am: 25. November 2016, 21:56:26 »
Es ist schon erbärmlich, dass die sieben Zwerge es noch nichtmal auf die Kette kriegen, selbst den Verhandlungen beizuwohnen. Aber Rückgratlosigkeit wird im KRD ja groß geschrieben.
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Offline echt?

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #292 am: 26. November 2016, 10:15:44 »
Das sind ja dolle Anträge! Kein Wunder, dass die vom Fitzelchen und nicht von seinem Anwalt gestellt wurden. Der war sich wohl nicht blöd genug dafür.
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #293 am: 26. November 2016, 15:34:42 »
Der Prozessbericht ist jetzt auch auf der KRD-HP zu finden: http://krd-blog.de/prozessbericht-vom-8-verhandlungstag-am-freitag-dem-18-11-2016-1-teil/
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Offline hotztheplotz

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #294 am: 26. November 2016, 23:54:03 »
Der ist glaube ich auch neu.
http://www.extremnews.com/berichte/vermischtes/5979160dced9aba

Zitat
Prozeßbericht vom 6. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland - Teil 3 (Ergänzungen)

Freigeschaltet am 24.11.2016 um 16:28 durch Andre Ott

Florian Steinlein schreibt in seiner Schilderung zum 6. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland am Landgericht Halle: "Erst in der Reflektion der Geschehnisse des 6. Verhandlungstages fällt mir auf, dass sich die beiden BaFin-Mitarbeiter in einem heiklen Punkt deutlich widersprochen haben. Immer wieder wurde seitens Peter kritisiert, auch per Rechtsanwalt angezeigt, dass bei der ersten Razzia die Steuerfahndung anwesend gewesen wäre. Vom Durchsuchungsbeschluss wurde ihr Einsatz nicht gedeckt. Nachdem dies immer wieder bestritten wurde, wurde an diesem Tag plötzlich von beiden Mitarbeitern bestätigt, dass mehrere Mitarbeiter der Steuerfahndung – mal 2, mal 3-4, mal bis zu 6 – bei diesem Großeinsatz anwesend waren.

Laut Referatsleiter EVG5 sei dies angeblich nur deshalb so gewesen, weil Landespolizei Sachsen-Anhalt sowie Bereitschaftspolizei des Bundes nicht genügend Personal für den Einsatz stellen konnte. Daraufhin hätten einige Steuerfahnder „lediglich Amtshilfe“ geleistet.

Allerdings wird von ihm auch deutlich gemacht, dass für den Großeinsatz mit Durchsuchungen vertrautes Personal gewünscht und gebraucht wurde. Seiner Meinung nach können Polizisten das nicht, weil sie dafür nicht ausgebildet sind. Dies verdeutlicht er u.a. mit Aussagen wie: „Polizisten wissen [nur] was zu tun ist, wenn Jemand mit dem Messer über den Flur läuft.“

Mit Durchsuchungen vertrautes Personal hätte man auch woanders finden können – z.B. beim Zoll. Doch der Referatsleiter EVG5 verweist lieber beschwichtigend darauf, dass das Thema ‚Steuerfahnder‘ ohnehin nicht von Belang sei. Sie seien allemal nur an Standorten eingesetzt gewesen, die sich letztlich als irrelevant herausgestellt haben.

Dies ist aber äußerst skurril!

Denn dieser Referatsleiter EVG5, welcher den Einsatz im Vorfeld organisierte, bestätigt während seiner Vernehmung mehrfach, dass auf dem Gelände der Staatskanzlei (Pestalozzistraße) keine Steuerfahnder anwesend waren. Nur an Standorten ohne Belang.

Peter verweist auf eine diesbezügliche, damals sogar vor Ort vorgebrachte Beschwerde eines mit dem Königreich verbundenen Rechtsanwalts. Diese wurde eben genau diesem Zeugen vorgebracht. Die Beschwerde wurde – dem Verhalten des ‚Referatsleiters EVG5‘ bei der Aussage nach – als geradezu irrsinnig verworfen.

Der Referatsleiter EVG2 bestätigte während seiner Befragung mehrfach, damals nur am Standort Pestalozzistraße gewesen zu sein und deshalb zu anderen Durchsuchungsstandorten keine Aussagen machen zu können. Interessanterweise hat er zu einem früheren Zeitpunkt seiner Vernehmung indirekt die Anwesenheit zweier Steuerfahnder dort bestätigt.

Ohne den genauen Ort zu nennen sagte er, dass im Verlauf des ersten Großeinsatzes zwei Männer von der Steuerfahndung auf ihn zukamen. Sie hätten ihn gefragt, ob sie ein Schwert (‚gefährliche Waffe‘ verwendet zur Staatsgründungszeremonie) konfiszieren sollten. Er habe geantwortet, dass er an Waffen nicht interessiert sei. Was aus dem Schwert darauf wurde, wusste er nicht.

Ich sah Letzteres zunächst nur als eine Belanglosigkeit, die ich mir noch nicht mal notiert habe – doch ich erinnere mich genau. Irgendwie habe ich nämlich ein Gedächtnis für solche kleinen Geschichten. Da beide BaFin-Mitarbeiter nochmals geladen werden, wird es bestimmt interessant, ob dieses Thema nochmals von Bedeutung sein wird …

Schade allerdings ist schon mal wieder, dass der für die ‚Vor-Ort-Maßnahmen bei der Verfolgung unerlaubter Geschäfte‘ zuständige Referatsleiter EVG5 bereits ausgesagt hat, dass die BaFin keine Listen über die an diesem Großeinsatz beteiligten Einsatzkräfte habe …

Mal wieder „praktisch“, oder?!
 
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #295 am: 27. November 2016, 21:12:31 »
Der ist glaube ich auch neu.
http://www.extremnews.com/berichte/vermischtes/5979160dced9aba

Zitat
Laut Referatsleiter EVG5 sei dies angeblich nur deshalb so gewesen, weil Landespolizei Sachsen-Anhalt sowie Bereitschaftspolizei des Bundes nicht genügend Personal für den Einsatz stellen konnte. Daraufhin hätten einige Steuerfahnder „lediglich Amtshilfe“ geleistet.

Allerdings wird von ihm auch deutlich gemacht, dass für den Großeinsatz mit Durchsuchungen vertrautes Personal gewünscht und gebraucht wurde. Seiner Meinung nach können Polizisten das nicht, weil sie dafür nicht ausgebildet sind. Dies verdeutlicht er u.a. mit Aussagen wie: „Polizisten wissen [nur] was zu tun ist, wenn Jemand mit dem Messer über den Flur läuft.“

Mit Durchsuchungen vertrautes Personal hätte man auch woanders finden können – z.B. beim Zoll. Doch der Referatsleiter EVG5 verweist lieber beschwichtigend darauf, dass das Thema ‚Steuerfahnder‘ ohnehin nicht von Belang sei. Sie seien allemal nur an Standorten eingesetzt gewesen, die sich letztlich als irrelevant herausgestellt haben.

Dies ist aber äußerst skurril!

Skuril ist vorallem deine Denkungsart, lieber Florian. Es spielt keine Rolle wo sich die Bafin Amtshilfe holt. Die Experise für Großrazien hat die Steurfahnung allemal. Aber vemutlich resultier deine Auswalzung solcher Pseudodeteils aus mangelndem Respekt gegenüber den Geschädigten. Natürlich darf der F. deren geld veruntreuen, wenn der Bafin Stuerfahnder mitbringt :doh:

Übrigens:

Im Durchsuchungsbeschluss steht wer, was und warum durchsucht wird. Nicht von wem......

Diesbezüglich bist du da auf Herrn Rechtsanwalt R.S. reingefallen, der gelegentlich auch mal einen gehörigen Käse daherlabert.

 

Offline hair mess

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #296 am: 27. November 2016, 22:30:40 »
Warum sollten Steuerfahnder keine Amtshilfe leisten?
So ungewöhnlich wär das auch nicht.
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Offline echt?

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #297 am: 28. November 2016, 07:20:21 »
Mir ist ohnehin unklar, was das Fitzelchen davon hätte, wenn die Steuerfahndung da mit aufgeschlagen wäre. Das tatsächliche Geschehen im Sinne der Anklage ist doch völlig unstrittig.
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Offline Tonto

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #298 am: 28. November 2016, 08:02:15 »
Mir ist ohnehin unklar, was das Fitzelchen davon hätte, wenn die Steuerfahndung da mit aufgeschlagen wäre. Das tatsächliche Geschehen im Sinne der Anklage ist doch völlig unstrittig.

Meine Vermutung: "fruits of the poisenous tree" oder wie es hier heißt: Beweisverwertungsverbot. Unrechtmäßig erlangte Beweise dürfen nicht verwendet werden. Allerdings sind die deutschen Gerichte sehr sehr viel großzügiger wenn es darum geht, Tatsachen zu berücksichtigen.

Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #299 am: 28. November 2016, 10:25:46 »
Die "Früchte des vergifteten Baumes" gibt es aber nur im US-amerikanischen Recht. Die Beweisverwertungsverbote sind dort ziemlich streng. Allerdings gibt es auch in den USA Möglichkeiten, solche Beweisverbote zu umgehen, etwa indem man aufzeigt, dass es einen legalen Weg gegeben hätte, dieselben Beweismittel zu erlangen.
Was ein "vergifteter Baum"-Argument in einem deutschen Strafprozess bezwecken soll, ist mir allerdings schleierhaft. Wenn Staatsanwaltschaft und Gericht auf Draht sind, wird man damit nicht durchkommen.
Ich erinnere nur daran, dass bei einer der Razzien (ob es die in Frage stehende war, ist mir unbekannt) eine verbotene Waffe gefunden wurde. Die Beamten waren sicher nicht zwecks Suche nach Waffen angerückt, der anordnende Beschluss hat nach allgemeinem Kenntnisstand nichts dergleichen enthalten. Es handelte sich also um einen Zufallsfund, und wie wir wissen, gab es deswegen auch einen Strafbefehl, den Fatzke dann in Hof bezahlte. Der Staatsanwalt, der den Strafbefehl beantragt, und der Richter, der ihn genehmigt hat, sahen also offenbar beide kein Beweisverbot.
Das hätte Fatzke ja auch eine Lehre sein können - scheint aber nicht gefruchtet zu haben.
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