Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 171749 mal)

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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1710 am: 25. Mai 2017, 17:29:32 »
@Pantotheus
Wären die Links nicht die Originalen gewesen, hätte ich gedacht, Du hättest uns ein schönes Satire-Schreiben zum Vatertag geschenkt.
Aber so muss ich es wohl tatsächlich als Original betrachten, obwohl mein Kopf schon nach wenigen Worten in penetranter Weise in eine horizontale Hin- und Herbewegung gewechselt hat.
Ich sage nur:
Zitat
Zu Beginn möchte ich Sie über gültige internationale Grundsätze aufklären

DAS kommt mit Sicherheit so richtig gut an!

Offenbar hat er immer noch nichts gelernt. Aber das haben wir ja eigentlich auch nicht wirklich erwartet.


Zitat
Im Zeitraum 2011 und 2012 abgehobene Kapitalmittel: 1.347.500 Euro
(wieder - ) Einzahlungen 345.000 Euro
Zahlungen für Immobilien 36.000 Euro
Einzahlungen lt. Kassenbuch 228.000 Euro
Einkauf für Technologie (Hongkong Donnercheck) 100.000 Euro
Einkauf WSK-Anlage (Pyrolyse) 40.000 Euro
_____________
Gesamtsumme: 1.343.000 Euro

Nö. Nicht mal das stimmt. Die Rechnung geht einfach nicht auf. Das beantwortet einem jeder Taschenrechner, den es - allerdings nicht im KRD, sondern nur in der Bundesrepublik - für ganz wenige Kunstgegenstände zu kaufen gibt.

Was will er uns mit der (beim besten Willen nicht nachvollziehbaren) Rechnung (abgesehen von den vom vollen Tausender abweichenden 500€, die nirgends wieder auftauchen: was ist da nun ein echter Eingang und was eine Ausgabe???) sagen? Dass das Geld weg ist und im besten Fall in Toastbrot, Schrott und Sondermüll umgewandelt wurde? Das wissen wir doch schon?!?



Edith merkt an (ich hasse das, wenn die immer noch ihren Senf dazu gibt, wenn ich schon fertig bin):
Ja, er geht immer noch davon aus, dass er derzeit in einem Stadium der Berufung ist. Er begreift nicht, dass es jetzt "lediglich" um Revision geht und damit sämtliche angeblichen Beweismittel, die er da vorbringt, keine Rolle spielen.
Und ich hoffe doch sehr, dass Urteil und Urteilsbegründung in einer Form vorliegen bzw. die Verhandlung so abgelaufen ist, dass es keine Revisionsgründe gibt.
Falls doch, dann kann er ja nach einer Rückverweisung seine neuen/alten/neu ausgedachten Beweise vorbringen. Glaube ich jedenfalls. Oder irre ich mich da und es findet keine neue Beweiswürdigung statt? Wieder mal  :spekulatius:
« Letzte Änderung: 25. Mai 2017, 17:44:37 von Chemtrail-Fan »
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1711 am: 25. Mai 2017, 17:46:25 »
Erster grundlegender Fehler: allgemein gehaltene Ausführungen über EMRK, Völkerrecht usw. statt konkreter Verweise auf innerstaatliches Recht. Anfängerfehler, der angehenden Juristen in den ersten Semestern ausgebläut wird. 
Zweiter grundlegender Fehler: Belehrung des Gerichts.
Dritter grundlegender Fehler: wirrer Aufbau.

Sehen wir etwas genauer hin:
Auf Seite 2 schwurbelt Fatzke:
Zitat
Die vormals angeführten Gründe für eine angebliche Fluchtgefahr waren:
- Hohe Straferwartung
- Wahrscheinlichkeit der Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe
- Entziehung vom Strafverfahren
- Ablehnung der Bundesrepublik und des Gerichtes
- Fehlende Anmeldung nach Bundesmeldegesetz
- Gründung eines Fantasiestaates
- Benutzung eines Fantasienummernschildes
- Behauptung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- Behauptung, daß ich behauptet hätte, daß ich vor das Polizeirevier gefahren zu sein und dort
geäußert zu haben, nicht der BRD-Ordnung zu unterstehen
- Behauptung der Anerkenntnisse eigener Ausweisdokumente vom Ausland
- Unklarheit über den Verbleib der von mir vom Konto abgehobenen 1.347.500,- Euro.
Nun ist Fatzke vom Landgericht bereits verurteilt worden, und zwar zu der erwarteten Strafe. Die Verkürzung auf drei Jahre acht Monate ist einer Gesamtstrafenbildung geschuldet, bei der bereits verbüßte Strafen angerechnet wurden, das „eigentliche“ Strafmaß wäre sogar etwas höher ausgefallen als die vier Jahre - jedenfalls nach den mir verfügbaren Informationen über das Urteil. Die Rechtskraft ist nur wegen der Revision noch nicht eingetreten.
Gut, die Gründe „hohe Straferwartung“ und „Wahrscheinlichkeit der Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe“ sind in dieser Form wohl weggefallen. Gleiches gilt für den Grund „Entziehung vom Strafverfahren“, denn dieses ist ja abgeschlossen (und dem Revisionsverfahren kann sich Fatzke bekanntlich nicht entziehen, weil er dort gar nicht erscheinen darf).
Hingegen sieht jetzt alles danach aus, dass Fatzke sich dem Strafvollzug entziehen wird. Ich sehe weiterhin Fluchtgefahr.
Die weiteren von Fatzke aufgeführten „Gründe“ sehe ich so in den bisherigen Haftentscheidungen nicht. Vielmehr handelt es sich bei allen bloß um Anzeichen dafür, dass Fatzke die Rechtsordnung der BRD nicht anerkennt. Wie schon einer meiner Vorredner bemerkte, bestätigt Fatzke das ja gerade durch seine Eingabe, in der er sich weiterhin als Staatsoberhaupt seines Fantasiestaates ausgibt. Zudem besteht er darauf, dass er Staatsangehöriger nicht der BRD, sondern des KRD sei.
Die fehlende Anmeldung ist der einzige andere Haftgrund, den ich tatsächlich in den bisherigen Entscheidungen auch erkennen kann - allerdings unterschlägt Fatzke, dass er sich in die Schweiz abgemeldet hatte, dass er mit seinem Grundstück in Paraguay angegeben hatte, dass er über Jahre Verstecken mit Gerichten und Behörden spielte usw. Das deutet eben schon auf Fluchtgefahr hin.

Auf Seite 3 gibt er dann von sich:
Zitat
Es besteht und bestand auch schon deshalb kein Haftgrund, da ich mich gerne dem bisherigen und auch dem weiteren Verfahren stellen werde. Ja, ich bestand auf eine Hauptverhandlung und
einer Verfahrensführung. Ich habe das Verfahren sogar selbst initiiert!
Tatsächlich ist das Verfahren durch Anklageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft eingeleitet worden. Initiiert hat Fatzke dies allein durch seine Straftaten. Dass er sich dazu gedrängt hätte, wegen des Untreue-Vorwurfs vor Gericht zu erscheinen, davon ist mir nichts bekannt. Im Gegenteil: Als das Verhaftungskommando vor seiner Tür stand, hat er einen Fluchtversuch unternommen.

Auf Seite 4 folgt der nächste Teil der fatzkeschen Geschichtsklitterung:
Zitat
Es besteht auch gar kein Fluchtwille. Während der Gerichtsverhandlung in Wittenberg am 13.03.2017 hätte ich bereits die Flucht ergreifen können. Lediglich zwei Bedienstete sollten eine mögliche Flucht während einer Pause verhindern. Ich trug dort keine Fußfesseln. Aus zwei Metern Entfernung von der unverschlossenen Tür im Sitzungssaal saß ich und die zwei Bediensteten standen weit an der Tür am Fenster und waren auf ihre Mobiltelefone fixiert. Zudem waren im Flur zahlreiche Unterstützer anwesend, die mir eine Flucht mit Leichtigkeit ermöglicht hätten.
Dies habe ich auch dem Verteidiger, Rechtsanwalt Fehse wie folgt mitgeteilt: „ Ich könnte hier mit Leichtigkeit fliehen. Tja, weise nur darauf hin“. Er entgegnete: „ Hm, das sehe ich“. Ich entgegnete daraufhin: „ Das will ich aber gar nicht. Ich will die Verfahren führen. Wenn ich selbst dann, wenn ich gar nicht dazu eingeladen werde, nicht fliehe, dann werde ich mich auch sonst keinem Verfahren entziehen.“
Aha, es besteht kein Fluchtwille. Aber natürlich muss (Grüß dich, Narzissmus!) die Begebenheit erzählt sein, dass Fluchtmöglichkeit bestanden hätte. (Dass eine Flucht vermutlich an den äußeren Sicherheitskontrollen des Gerichtsgebäudes gescheitert wäre, lassen wir mal beiseite.) Der ganz und gar keinen Fluchtwillen hegende Fatzke musste diese Möglichkeit auch noch ausdrücklich thematisieren.

Auf Seite 5 dann:
Zitat
Selbst das Landgericht konnte in seinem Beschluss vom 23.06.2016 keinerlei Bankgeschäfte erkennen und stützte dort seine Behauptung der Fluchtgefahr auf die Unkenntnis des Verbleibes der vom Konto abgehobenen Gelder in Höhe von 1.347.500,- Euro.
Es mag sein, dass im Haftbeschluss vom Juni 2016 die Bankgeschäfte keine Rolle spielten, aber im Urteil des Landgerichts schon, denn die Verurteilung erfolgte wegen Untreue und wegen unerlaubter Bankgeschäfte. In besagtem Urteil war auch der Verbleib der abgehobenen Summen immer noch ungeklärt. Insofern mag die Lage, wie sie sich dem Gericht im Juni 2016 zeigte, sogar für Fatzke günstiger gewesen sein als jetzt nach dem Urteil.
Dass Fatzke auch nicht rechnen kann, wussten wir schon.
Zudem unternimmt er hier den Versuch, im Urteil getroffene Tatsachenfeststellungen umzustossen. Darauf reagieren Gerichte allerdings meist allergisch.

Auf Seite 7 wird Fatzke geradezu lyrisch:
Zitat
Meine familiäre oder
berufliche und auch in der Vereinigung in Wittenberg langjährige verwurzelte Lebenssituation allein sorgt schon dafür, daß ich mich dem weiteren Verfahren und auch anderen Verfahren nicht entziehen will und werde. Ich verfüge über ein gefestigtes soziales Umfeld. Ich habe eine mehrjährige feste Lebenspartnerschaft, habe Kinder und eine Mutter, die ich sehr liebe und mit denen ich in Kontakt bin, zudem mehrere eng verbundene Freunde, eine große Gemeinschaft, die zu all den o.g. Gründen dazu kommt und eine Flucht völlig unwahrscheinlich machen. Zudem hat meine Mutter gerade einen Herzinfarkt erlitten. Die Umstände ihres Sohnes setzen ihr wohl sehr zu. Gerade erst hat sie eine Operation am offenen Herzen erlitten und braucht dringend meine Hilfe. Daß ich unter solchen Umständen zu einer Flucht zu bewegen wäre, ist absolut unsinnig. Mich weiter in Untersuchungshaft zu halten, zeugt dann geradezu von Unmenschlichkeit. Das Gericht kann gerne jede nur
erdenkliche Beauflagung festlegen. Ich werde mich gern an alle Auflagen halten.
Was Fatzke hier ein „gefestigtes soziales Umfeld“ nennt, ist eine Truppe verkrachter Existenzen, die gerade eben mittels Zwangsräumung von einem Grundstück vertrieben wurde. Wie wir jetzt wissen, besteht die „große Gemeinschaft“ aus 17 Personen. Fluchtgefahr als unsinnig zu bezeichnen, halte ich unter diesen Umständen für gewagt. Gerne werden die Richter auch lesen, dass sie unmenschlich urteilen.

Den Rest des Schriebs kann ich getrost unkommentiert lassen.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1712 am: 25. Mai 2017, 17:56:32 »
Was Fatzke hier ein „gefestigtes soziales Umfeld“ nennt, ist eine Truppe verkrachter Existenzen, die gerade eben mittels Zwangsräumung von einem Grundstück vertrieben wurde. Wie wir jetzt wissen, besteht die „große Gemeinschaft“ aus 17 Personen. Fluchtgefahr als unsinnig zu bezeichnen, halte ich unter diesen Umständen für gewagt. Gerne werden die Richter auch lesen, dass sie unmenschlich urteilen.

Da muss man ihm zugute halten, dass sein Schreiben aus der Zeit vor der Vertreibung aus dem Paradies stammt. Da war diese zwar schon erwartbar, aber das wurde sicher von allen Beteiligten seiner Seite verdrängt.


Den Rest des Schriebs kann ich getrost unkommentiert lassen.

Genau genommen ist es der andere Teil auch nicht wirklich wert...  ;D

(aber dafür Deine Kommentare wieder mal lesenswert...)
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1713 am: 25. Mai 2017, 18:06:59 »
Auf Seite 5 dann:
Zitat
Selbst das Landgericht konnte in seinem Beschluss vom 23.06.2016 keinerlei Bankgeschäfte erkennen und stützte dort seine Behauptung der Fluchtgefahr auf die Unkenntnis des Verbleibes der vom Konto abgehobenen Gelder in Höhe von 1.347.500,- Euro.
Es mag sein, dass im Haftbeschluss vom Juni 2016 die Bankgeschäfte keine Rolle spielten, aber im Urteil des Landgerichts schon, denn die Verurteilung erfolgte wegen Untreue und wegen unerlaubter Bankgeschäfte.
Ich glaube Fitzek spielt darauf an, dass die Kammer in diesem Haftprüfungsbeschluss einen dringenden Tatverdacht bezüglich der unerlaubten Bankgeschäfte verneint hat. Dass das mitnichten ein "Freispruch im Zwischenverfahren" war, haben wir hier schon oft thematisiert.

Wirklich erstaunlich, wie absolut lernresistent Superjurist Sitzek ist. Sein Verteidiger wird sicher auch versucht haben, ihm das zu erklären.
« Letzte Änderung: 25. Mai 2017, 18:08:43 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1714 am: 25. Mai 2017, 18:15:33 »
Zitat
In unseren Gedanken und mit unseren Herzen sind wir bei Peter und freuen uns ihn bald wieder in unserer Mitte begrüßen zu dürfen
Wo soll das sein; in Benjamins Kinderzimmer?

Glauben die ernsthaft, Fitzek werde ihnen nach der nächsten Räumung wieder ein Dach über dem Kopf verschaffen? Also darf man das durchaus als die dreisteste Lüge werten, die sie je vom Stapel ließen.
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1715 am: 25. Mai 2017, 18:31:08 »
Alle mal herhören! Peter ist noch deutscher als deutsch! Sagt er ja gleich schon im ersten Satz. "Wir sind deutscher"
Schon doof, wenn man aus einem Adjektiv ein Nomen machen will und dabei die Steigerungsform erwischt.  ;D ;D

Müsste es nicht heißen "Wir sind Deutsche"? :D
Im nächsten Absatz verwendet er wieder "mich" statt "uns". Kann er nicht mal bei einer Sache bleiben?
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1716 am: 25. Mai 2017, 18:56:16 »
Neues vom Haftempfindlichen: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/haftbeschwerde-wird-peter-endlich-frei-gelassen-pdf-1278.html
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/haftbeschwerde-wird-peter-endlich-frei-gelassen-pdf-1278.html?file=files/krd/aktuelles/2017/170511-peter-haftbeschwerde-begruendung/Haftbeschwerde%20von%20Peter%20mit%20Begruendung.pdf

Spoiler
In dieser unten zum herunterladen bereitgestellten Haftbeschwerde, begründet Peter warum er es für unzulässig hält weiter in U-Haft zu verweilen. Er geht darauf ein und erklärt unter anderem, dass durch seine weitere Inhaftierung (ohne rechtskräftigem Urteil) gleich gegen mehrere Artikel der "Europäischen Menschnrechtskonvention" verstoßen wird. Peter legt auch dar, dass er kein Interesse an einer Flucht hat, da er das Verfahren wünscht und sogar selbst initiiert hat - mit dem Ziel endlich Rechtssicherheit für beide Seiten herzustellen.

Peter zeigt sich kooperationsbereit. Er bietet an sich an alle Auflagen zu halten, die das Gericht für nötig hält um ihn zu entlassen. So das er im Kreise seiner Lieben sich auf die Revision vor dem Bundesgerichtshof vorbereiten kann.

Zudem zitiert er diverese Gerichtsentscheide und zeigt damit auf, dass die vorgebrachten Gründe für eine Haftweiterführung von anderen Gerichten schon vielfach abgelehnt wurden und auch faktisch nicht den Tatsachen entsprechen.

Wir hoffen, dass die Verantwortlichen sich diese Ausführungen zu Herzen nehmen und gerecht entscheiden.
In unseren Gedanken und mit unseren Herzen sind wir bei Peter und freuen uns ihn bald wieder in unserer Mitte begrüßen zu dürfen.

Wir danken Euch allen für die Anteilnahme und die Hilfe! :)

Du kannst für Peters weitere juristische Verteidigung spenden. Diese kostet leider einiges, doch gemeinsam sind wir stark und stemmen auch das! :)

Unsere Bankverbindung für das Spendenkonto ist:
Inhaber: Maximilian
IBAN: PL40 1050 1575 1000 0092 2622 4641
(zum kopieren PL40105015751000009226224641)
BIC: INGBPLPWXXX
Verwendungszweck: Peter
[close]

Wie lange das Angebot gilt, sich an alle Auflagen zu halten, weiß man aber leider nicht. Bekanntlich sind die Haltbarkeitsfristen von Dokumenten und Zusagen im KRD meistens schon verstrichen, bevor man davon Kenntnis nehmen kann. Außerdem ist das Mimimi darüber, daß Fitzek hat sein Urteil nicht rechtskräftig werden lassen, nun wirklich unnötig. Aber man hält ja die geneigte Leserschaft für verblödet und hatte in der Regel auch Recht damit.
« Letzte Änderung: 25. Mai 2017, 18:57:58 von dtx »
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1717 am: 25. Mai 2017, 20:22:27 »
Müsste es nicht heißen "Wir sind Deutsche"? :D
Im nächsten Absatz verwendet er wieder "mich" statt "uns". Kann er nicht mal bei einer Sache bleiben?

Ach... der stolpert doch ständig über seinen Plural Majestates, so wie andere über Hermelinmäntel. Aber es war noch schlimmer. Denn geschrieben hat er: "Wir sind DEUTSCHER." Nach den rechtbewanderten Auskünften eines gewissen Peter F. aus W. folgt aus groß geschrieben Buchstaben unweigerlich die Tatsache, dass die genannte Person ein Sklave sei. (Und sei es der Sklave der eigener Doofheit.)

Unbegreiflich bleibt mir auch, wie man bei der ja nicht mangelnden Freizeit zu so schrägen Darstellungen und Rechnungen kommt:

Zitat von: PIF
Im Zeitraum 2011 und 2012 abgehobene Kapitalmittel: 1.347.500 Euro
(wieder - ) Einzahlungen 345.000 Euro
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Interessant ist übrigens, dass die Pyrolyse hier plötzlich nur mit 40.000 EUR zu Buche schlägt. Bisher wurde allen immer 50.000 EUR genannt.

Und "Hongkong Donnercheck"... LOL, das dürfte wohl die transgeniale endlos Strom liefernde Batterie sein, deren weltweite Lizenz der große Held und Geschäftsmann Piffelchen aus Witzenberg sich hat andrehen lassen. So hat er das eine Zeitlang bei seinen Seminaren verkündet. Immer wieder schön wenn Betrüger selbst auf Betrüger herein fallen. Und wer würde wohl nicht einer schon vom Namen so seriösen Firma wie "Hongkong Donnercheck" mal eben 100.000 EUR überweisen...
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1718 am: 25. Mai 2017, 20:35:07 »
Vor allem scheint Schellen-Piet (den hatten wir schon lange nicht  mehr) noch immer nicht eingesehen zu haben, dass Richter sich nicht durch unbelegte Behauptungen einlullen lassen, anders als seine Pudel.

Köstlich ist die Drohung am Ende: "Wenn ihr mich nicht freigebt dann zeige ich euch alle an."

Hach was für ein Reichsbürger-Move.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1719 am: 25. Mai 2017, 20:51:00 »
Da muss man ihm zugute halten, dass sein Schreiben aus der Zeit vor der Vertreibung aus dem Paradies stammt. Da war diese zwar schon erwartbar, aber das wurde sicher von allen Beteiligten seiner Seite verdrängt.

Vielleicht interpretiere ich da zu viel hinein, eine gewisse Gefängnismüdigkeit nach der langen Haftzeit wird den Drang nach draussen wohl auch befördert haben...
Fitzes Haftbeschwerde datiert auf den 02.05.17.
Die erste Räumungsaufforderung von Oppermann zielte auf den 23.04.17.
Mit Schreiben vom 19.04. an Oppermann hatte das Amtmännchen Schulz diese, mit gewohnt brillanter wie Staatsmännchischer Begründung, "zurückgewiesen".
Die "Zurückweisung" beinhaltete den überaus klugen Schachzug, sich für ab einschließlich den 28.04.17 für unbestimmte Zeit in den Urlaub zu verabschieden.
Dadurch hoffte er, wieder mal mit einer Situation überfordert, Zeit gewinnen zu können.
Schließlich kennt jeder Reichsdepp das ihm durch die aldebaranische Verfassung zugesicherte Recht: "Solange Dein Kopf unter dem Kopfkissen steckt, gilt sämtliche an Dich gesandte Post als auf hoher See verschollen."
Das Staatsmännchen wird in dieser Zeit nicht umhin gekommen sein, seinem Föhrer Meldung über den drohenden Niedergang des Rest-Reichgebietes zu machen. Die damit verbundene Gefahr der Versprengung sich bildender Ich-Reiche in ihre jeweiligen, ehemaligen, Kinderzimmerreichsgebiete, dürfte Fitzes Alarmglocken ausgelöst haben.
Fitze, die begrenzten staatsmännchischen Fähigkeiten seiner verträumten Adjutantenpudel in Sachen Schäferhundaufgaben richtig einschätzend, sah dringenden, persönlichen, Handlungsbedarf.
Mit Verlust der Räumlichkeiten droht nämlich weitaus schlimmeres:
Seine Altersversorgung wird sich in alle Winde zerstreuen.
Wer, außer diesem und vor allem bis dahin unbedingt geschlossenen, den Fitze-Kult aufrechterhaltenden, Grüppchen, würde nach Fitzes Haftentlassung ohne Murren dessen Führungs- und, noch wichtiger, seine Versorgungsansprüche auf Veteranenbasis mit extragroßer Haftzulage akzeptieren?

 



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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1720 am: 25. Mai 2017, 21:48:44 »
Zitat von: PIF
Im Zeitraum 2011 und 2012 abgehobene Kapitalmittel: 1.347.500 Euro
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Spitzenrechnung, sind ja nur noch 594.000 Euro die sogar nach Fitzeks eigener Rechnung (!!!) verschwunden bleiben.

Ich lach mich schlapp.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1721 am: 25. Mai 2017, 22:26:24 »
Der hat Mathe auf einer seiner eigenen Schetinin-Schulen gelernt. Ist aber leider auch dort sitzen geblieben.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1722 am: 25. Mai 2017, 23:06:36 »
Zitat
Zudem hat meine Mutter gerade einen Herzinfarkt erlitten. Die Umstände ihres Sohnes setzen ihr wohl sehr zu. Gerade erst hat sie eine Operation am offenen Herzen erlitten und braucht dringend meine Hilfe.
(...)
Mich weiter in Untersuchungshaft zu halten, zeugt dann geradezu von Unmenschlichkeit.
Die Umstände ihres Sohnes hat dieser Sohn höchstselbst zu verantworten. Sollten die "Umstände" tatsächlich, wie von ihm unterstellt, ursächlich für den Herzinfarkt sein, hat Fitzek selbst die Grundlage für den miserablen Gesundheitszustand seiner Mutter geschaffen
Und was macht Fitzek? Er benutzt das Leid seiner Mutter für seine persönlichen Zwecke.

Und der schwafelt von Unmenschlichkeit! Was für ein *******ch.
 
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1723 am: 25. Mai 2017, 23:31:11 »
@Happy Hater Ja, das ist nicht das erste Mal, dass Fatzke selbst zugibt, was ihn belastet, das aber gar nicht bemerkt.

@Müll Mann Das ist bei "Schellen-Piet" und dem KRD nicht anders als beim gemeinen RD: Behauptungen werden für Tatsachen gehalten. Ein Vorzeige-Exemplar war ja ganz irritiert, dass man seine "gerichtsfesten Beweise" als Satire abtat ... ;D
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1724 am: 26. Mai 2017, 07:29:04 »

 
Sein Antrag auf Haftentlassung ist mir völlig rätselhaft, wo doch der Florian berichtet hat, dass sein Meister erst in der Haft so richtig frei war...
Zitat
In einer Botschaft an die Gemeinschaft – erst kürzlich erhalten – bestätigt er dies: Nachdem Peter zuvor, mit bisher mir ungekannter Offenheit, über einige seiner jüngsten Herausforderungen berichtete, berichtete er folgendes …

„Draußen“ erfahre ich keine Einschränkungen, keine Hilflosigkeit und kein Ausgeliefert sein. Da bin ich der Herr der Dinge und meines Lebens. So war es wohl unbedingt erforderlich diese Zeit hier zu erfahren. Erst die Haft machte mich wieder frei. Es war ein notwendiges Übel, es war und ist wohl immer noch das Beste für mich und „das große Ganze“.

Auf den Punkt gebracht: Über die Hälfte seines 52. Lebensjahres mag Peter bisher in physischer Gefangenschaft verbracht haben, aber er hat dafür höhere geistige, emotionale und seelische Freiheit gewonnen!

Ein höchst profitabler Handel!
   
Spoiler
In einer Botschaft an die Gemeinschaft – erst kürzlich erhalten – bestätigt er dies: Nachdem Peter zuvor, mit bisher mir ungekannter Offenheit, über einige seiner jüngsten Herausforderungen berichtete, berichtete er folgendes …

„Draußen“ erfahre ich keine Einschränkungen, keine Hilflosigkeit und kein Ausgeliefert sein. Da bin ich der Herr der Dinge und meines Lebens. So war es wohl unbedingt erforderlich diese Zeit hier zu erfahren. Erst die Haft machte mich wieder frei. Es war ein notwendiges Übel, es war und ist wohl immer noch das Beste für mich und „das große Ganze“.

Auf den Punkt gebracht: Über die Hälfte seines 52. Lebensjahres mag Peter bisher in physischer Gefangenschaft verbracht haben, aber er hat dafür höhere geistige, emotionale und seelische Freiheit gewonnen!

Ein höchst profitabler Handel!
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« Letzte Änderung: 26. Mai 2017, 07:32:43 von c3c4 »
 
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