Untreue- und Führerscheinprozess So hält „König“ Peter Fitzek die Gerichte in Atem
Von
Anne Nicolay-Guckland
p21.03.17, 11:19 Uhr
Halle/Dessau/Wittenberg -
Der Prozess am Landgericht Dessau gegen Peter Fitzek wird ausgesetzt. Das teilt Gerichtssprecher Frank Straube auf Nachfrage mit. Grund für das Aussetzen des Verfahrens ist eine juristische Finesse.
Fitzek steht am Landgericht Dessau wegen verschiedener Verfahren vor Gericht, unter anderem wegen zehn Fällen von Fahrens ohne Fahrerlaubnis, die sich zwischen 2012 bis 2014 ereignet haben sollen.
Der selbst ernannte König von Wittenberg hat sich am ersten Prozesstag darauf berufen, dass er geglaubt habe, auch ohne das Papier fahren zu dürfen, obwohl er seinen Führerschein zurück gegeben hatte. Dies habe ihm sein damaliger Anwalt auf Nachfrage mitgeteilt.
Dieser Anwalt hat nun in dem aktuellen Verfahren in Dessau die Verteidigung von dem Wittenberger übernommen, und das ist das Problem. Der Anwalt soll nun selbst vor dem Gericht aussagen, was aber nicht ohne weiteres möglich sei, erklärt Gerichtssprecher Straube. Es gebe zwei Möglichkeiten.
Da am Gericht drei unterschiedliche Verfahren in einem Prozess behandelt werden, könnte das Verfahren in dem Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis abgetrennt und dafür ein anderer Verteidiger beauftragt werden. Das Gleiche würde auch für die Dauer der Vernehmung gehen, dann müsste der Anwalt allerdings seine eigene Aussage beurteilen.
Die zweite Möglichkeit ist das Auswechseln seines Verteidigers für den gesamten Prozess am Landgericht Dessau. „Der Angeklagte will darüber nachdenken, ob er für das gesamte Verfahren einen anderen Verteidiger beauftragt“, erklärt Gerichtssprecher Straube. Infrage komme, so habe sich Fitzek vor Gericht geäußert, etwa der Verteidiger, der ihn im Verfahren wegen schwerer Untreue in Halle vertreten habe.
Allerdings müsse der Wittenberger erst prüfen, ob der Verteidiger den Fall übernehmen könne. Egal, wie sich Fitzek entscheidet, die beiden für Dienstag und Mittwoch anberaumten Verhandlungstage wurden gestrichen. Sollte es einen Verteidigerwechsel geben, wäre ein neuer Termin erst in einigen Wochen denkbar.
Dann könnte eventuell noch ein weiteres Verfahren hinzukommen. Fitzek hat gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Wittenberg Berufung eingelegt. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen (Juli 2014 bis Mai 2016) wurde er vor anderthalb Wochen zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Auch das Hallenser Urteil - eine knapp vierjährige Gefängnisstrafe - wegen Untreue akzeptiert der „König von Deutschland“ nicht. „Die Revision gegen das Urteil ist heute eingegangen“, sagte ein Sprecher des Landgerichts Halle am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Dort war er am 15. März wegen besonders schwerer Untreue zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.
Nach Angaben des Gerichtssprechers wird sich der Bundesgerichtshof mit der Revision befassen. Fitzek hatte die Vorwürfe der Anklage bestritten.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er rund 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut hat. Fitzek habe nicht nachweisen können, wo das Geld geblieben ist. Der Verfassungsschutz rechnet ihn der Reichsbürgerbewegung zu. Er streitet das ab.
Das Landgericht hatte den Haftbefehl gegen ihn nach dem Urteil auch nicht außer Vollzug gesetzt. Dies wurde mit der Fluchtgefahr begründet. Fitzek saß seit Sommer 2016 in Untersuchungshaft.
In Dessau stehen neben den Fahrten ohne Führerschein auch noch andere Delikte auf dem Programm: So soll er jahrelang unerlaubt Geschäfte mit Krankenversicherungen betrieben und damit rund 360.000 Euro eingenommen haben. (dpa/mz)
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