Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 171860 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1680 am: 21. März 2017, 17:20:29 »
Würde er auf die Revision verzichten, könnte das Urteil aus Halle in Rechtskraft erwachsen. Dann käme auch der Antritt der Strafe in Betracht.
Ich packe den ausführlichen, oben verlinkten Bericht mal in den Spoiler:
Spoiler
Untreue- und Führerscheinprozess So hält „König“ Peter Fitzek die Gerichte in Atem

Von

 Anne Nicolay-Guckland
  p21.03.17, 11:19 Uhr 
 

Halle/Dessau/Wittenberg -

Der Prozess am Landgericht Dessau gegen Peter Fitzek wird ausgesetzt. Das teilt Gerichtssprecher Frank Straube auf Nachfrage mit. Grund für das Aussetzen des Verfahrens ist eine juristische Finesse.

Fitzek steht am Landgericht Dessau wegen verschiedener Verfahren vor Gericht, unter anderem wegen zehn Fällen von Fahrens ohne Fahrerlaubnis, die sich zwischen 2012 bis 2014 ereignet haben sollen.

Der selbst ernannte König von Wittenberg hat sich am ersten Prozesstag darauf berufen, dass er geglaubt habe, auch ohne das Papier fahren zu dürfen, obwohl er seinen Führerschein zurück gegeben hatte. Dies habe ihm sein damaliger Anwalt auf Nachfrage mitgeteilt.

Dieser Anwalt hat nun in dem aktuellen Verfahren in Dessau die Verteidigung von dem Wittenberger übernommen, und das ist das Problem. Der Anwalt soll nun selbst vor dem Gericht aussagen, was aber nicht ohne weiteres möglich sei, erklärt Gerichtssprecher Straube. Es gebe zwei Möglichkeiten.

Da am Gericht drei unterschiedliche Verfahren in einem Prozess behandelt werden, könnte das Verfahren in dem Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis abgetrennt und dafür ein anderer Verteidiger beauftragt werden. Das Gleiche würde auch für die Dauer der Vernehmung gehen, dann müsste der Anwalt allerdings seine eigene Aussage beurteilen.

Die zweite Möglichkeit ist das Auswechseln seines Verteidigers für den gesamten Prozess am Landgericht Dessau. „Der Angeklagte will darüber nachdenken, ob er für das gesamte Verfahren einen anderen Verteidiger beauftragt“, erklärt Gerichtssprecher Straube. Infrage komme, so habe sich Fitzek vor Gericht geäußert, etwa der Verteidiger, der ihn im Verfahren wegen schwerer Untreue in Halle vertreten habe.

Allerdings müsse der Wittenberger erst prüfen, ob der Verteidiger den Fall übernehmen könne. Egal, wie sich Fitzek entscheidet, die beiden für Dienstag und Mittwoch anberaumten Verhandlungstage wurden gestrichen. Sollte es einen Verteidigerwechsel geben, wäre ein neuer Termin erst in einigen Wochen denkbar.

Dann könnte eventuell noch ein weiteres Verfahren hinzukommen. Fitzek hat gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Wittenberg Berufung eingelegt. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen (Juli 2014 bis Mai 2016) wurde er vor anderthalb Wochen zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Auch das Hallenser Urteil - eine knapp vierjährige Gefängnisstrafe - wegen Untreue akzeptiert der „König von Deutschland“ nicht. „Die Revision gegen das Urteil ist heute eingegangen“, sagte ein Sprecher des Landgerichts Halle am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Dort war er am 15. März wegen besonders schwerer Untreue zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.

Nach Angaben des Gerichtssprechers wird sich der Bundesgerichtshof mit der Revision befassen. Fitzek hatte die Vorwürfe der Anklage bestritten.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er rund 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut hat. Fitzek habe nicht nachweisen können, wo das Geld geblieben ist. Der Verfassungsschutz rechnet ihn der Reichsbürgerbewegung zu. Er streitet das ab.

Das Landgericht hatte den Haftbefehl gegen ihn nach dem Urteil auch nicht außer Vollzug gesetzt. Dies wurde mit der Fluchtgefahr begründet. Fitzek saß seit Sommer 2016 in Untersuchungshaft.

In Dessau stehen neben den Fahrten ohne Führerschein auch noch andere Delikte auf dem Programm: So soll er jahrelang unerlaubt Geschäfte mit Krankenversicherungen betrieben und damit rund 360.000 Euro eingenommen haben. (dpa/mz)
– Quelle: http://www.mz-web.de/26232216 ©2017
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Wir wissen also, dass die Revision erklärt wurde. Vielleicht wird ja die Revisionsbegründung vom KRD freundlicherweise noch veröffentlicht werden?
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline Flux W. WIld

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1681 am: 21. März 2017, 18:20:56 »
Peter der haftempfindliche verlängert damit eigentlich nur seine U-Haft.

Er wird wohl lieber in U-Haft bleiben als im normalen Strafvollzug.

Im Strafvollzug lauert auch der vielleicht größte Schrecken für Peter den letzten, nämlich § 41 StVollzG - Arbeitspflicht:
Zitat
(1) Der Gefangene ist verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf Grund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist. Er kann jährlich bis zu drei Monaten zu Hilfstätigkeiten in der Anstalt verpflichtet werden, mit seiner Zustimmung auch darüber hinaus. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Gefangene, die über 65 Jahre alt sind, und nicht für werdende und stillende Mütter, soweit gesetzliche Beschäftigungsverbote zum Schutz erwerbstätiger Mütter bestehen.


 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1682 am: 21. März 2017, 18:57:31 »
Peter der haftempfindliche verlängert damit eigentlich nur seine U-Haft.

Er wird wohl lieber in U-Haft bleiben als im normalen Strafvollzug.

Im Strafvollzug lauert auch der vielleicht größte Schrecken für Peter den letzten, nämlich § 41 StVollzG - Arbeitspflicht:

Dazu wird irgendwann das (alte) Foto aus der Lügenpresse passen.  :)



https://www.tz.de/welt/koenig-von-deutschland-soll-1-3-millionen-veruntreut-haben-zr-6863150.html
« Letzte Änderung: 21. März 2017, 19:01:09 von Schrohm Napoleon »
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1683 am: 23. März 2017, 11:14:09 »
Peter der haftempfindliche verlängert damit eigentlich nur seine U-Haft.

Er wird wohl lieber in U-Haft bleiben als im normalen Strafvollzug.

Im Strafvollzug lauert auch der vielleicht größte Schrecken für Peter den letzten, nämlich § 41 StVollzG - Arbeitspflicht:
Zitat
(1) Der Gefangene ist verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf Grund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist. Er kann jährlich bis zu drei Monaten zu Hilfstätigkeiten in der Anstalt verpflichtet werden, mit seiner Zustimmung auch darüber hinaus. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Gefangene, die über 65 Jahre alt sind, und nicht für werdende und stillende Mütter, soweit gesetzliche Beschäftigungsverbote zum Schutz erwerbstätiger Mütter bestehen.

Das majestätische Auftreten von Fitzek lässt darauf schliessen, dass er die Reinkarantion, Reeeinnkana, Wiedergeburt eines Kaisers (mindestens) ist. Wahlweise Diokletian, Konstantin, oder auch Dschingis Khan (war ja schlieslich auch bezopft!); Ergo ist Fitzek sicher über 800 Jahre alt!! Und daher muss er nicht arbeiten.
Im Übrigen ist Fitzeks Mutter bei der Verhandlung immer still gewesen.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Offline Noldor

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1684 am: 23. März 2017, 11:44:52 »
Im Übrigen ist Fitzeks Mutter bei der Verhandlung immer still gewesen.

Als Mutter des PIF wäre ich nicht nur still sondern gar nicht anwesend. Er ist ja der Sohn des Horst.
 
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1685 am: 24. März 2017, 04:23:21 »
... und produziert weitere Kosten. Ist eigentlich sicher, dass er noch (mehr oder weniger) eigenes Geld für Anwälte durch den Schornstein pustet?

Wo sollte das denn herkommen?

Peter der haftempfindliche verlängert damit eigentlich nur seine U-Haft.

Er wird wohl lieber in U-Haft bleiben als im normalen Strafvollzug.

Vermutlich. Sonst wäre er diversen Übeln ausgesetzt, von denen die Arbeitsplicht noch nicht mal das größte sein dürfte.
 

Offline Sonnenstaatland®

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1686 am: 30. März 2017, 12:36:59 »
Kleiner Nachtrag per Email Zuschrift:

Zitat
Betreff: Hinweis Fitzek und die liebe Buchführung
Nachricht: Liebe Agent*innen des SSL,

nur für den Fall, dass euch dieses Zitat durch die Lappen gegangen ist:

In Teil 2 von dem "legendären" Vortrag zu den "Den wahren Hintergründen des Weltgeschehens" äußert sich Peter the One and Only sehr explizit zur fehlenden Buchführung, ab Min 6.30min:

https://www.youtube.com/watch?v=Rqz-PzQY-90&index=2&list=PLJ6EW54EInalwFW8R8GatbsWK1gW_Mduh

Zitat
:fitzek:
"Seitdem mache ich keine Buchführung mehr."
"Seit den Razzien machen wir keine Buchführung mehr. Brauchen wir nicht mehr!"

Nicht, dass es noch eines Beweises bedarf. Aber trotzdem mal wieder ein herrliches Bespiel dafür, wie der Peterle und seine Königskinder Widersprüche produzieren bzw. sich die Realität zurechtdenken wollen.

An dieser Stelle übrigens ein herzliches Dankeschön und viel Respekt für eure (sehr unterhaltsame) Aufklärungsarbeit. Das SSL-Forum ist seit drei Jahren meine tägliche "Gute-Nacht-Geschichte" :-)

Euer Mitleser,
XXX (Name entfernt)

Ausschnitt im Anhang:

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?action=dlattach;topic=3641.0;attach=14153


 
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1687 am: 30. März 2017, 13:02:39 »
Das ist natürlich wieder einmal gelogen. Er hat auch vorher schon keine Buchführung machen lassen, denn die für 2012 mußte lange vor den Durchsuchungen fertig sein.

Im Übrigen ist das auch egal. Aus den Unterlagen geht eindeutig hervor, daß Fitzek das Geld genommen hat - was er vor Gericht ja auch nie bestritt. Verurteilt wurde er, weil er es pflichtwidrig nicht an die "Kooperationskasse" zurückzahlte, die damit in die Illiquidität stürzte und sich weigert, seine Schutzbehauptungen von "bestimmungsgemäßer Verwendung" nachvollziehbar zu belegen. Dazu kommt noch die Erlaubnispflicht des Geschäftsmodells. Mehr muß man dazu gar nicht sagen.
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1688 am: 30. März 2017, 19:59:34 »
Wir halten fest:

Den Konsequenzen schlechter Buchführung muss mancher mit guter Führung begegnen...  :snooty:

dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1689 am: 30. März 2017, 20:34:43 »
Mancher muß das schon, aber nicht Fitzek. Der braucht bloß die Adresse "Madel 100, 39288 Burg" in seine Verfassung einzutragen und den JVA-Leiter für abgesetzt erklären.
 
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Offline hotztheplotz

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1690 am: 31. März 2017, 05:02:06 »
Eine Frage an die Juristen.

Findet vor dem BGH zwingend eine mündliche Verhandlung statt?
Oder kann eine Revision bei nicht stichhaltiger Begründung nach Aktenlage geurteilt werden?
 

Offline Mogelpackung

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1691 am: 31. März 2017, 06:20:30 »
§ 349
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss


(1) Erachtet das Revisionsgericht die Vorschriften über die Einlegung der Revision oder die über die Anbringung der Revisionsanträge nicht für beobachtet, so kann es das Rechtsmittel durch Beschluß als unzulässig verwerfen.

(2) Das Revisionsgericht kann auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft, der zu begründen ist, auch dann durch Beschluß entscheiden, wenn es die Revision einstimmig für offensichtlich unbegründet erachtet.

(3) Die Staatsanwaltschaft teilt den Antrag nach Absatz 2 mit den Gründen dem Beschwerdeführer mit. Der Beschwerdeführer kann binnen zwei Wochen eine schriftliche Gegenerklärung beim Revisionsgericht einreichen.

(4) Erachtet das Revisionsgericht die zugunsten des Angeklagten eingelegte Revision einstimmig für begründet, so kann es das angefochtene Urteil durch Beschluß aufheben.

(5) Wendet das Revisionsgericht Absatz 1, 2 oder 4 nicht an, so entscheidet es über das Rechtsmittel durch Urteil.


 
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1692 am: 2. April 2017, 10:27:35 »
Da weiter oben über Privat-, Neben- und Adhäsionsklage diskutiert wurde und es anderswo zur Zeit eher nicht hinpasst, hier ein Hinweis auf Beiträge in der ZJS:

Zur Privatklage, 1. Teil: http://zjs-online.com/dat/artikel/2017_1_1077.pdf

Zur Privatklage, 2. Teil: http://zjs-online.com/dat/artikel/2017_2_1101.pdf

Dann auch noch eine Übersicht über das Strafbefehlsverfahren: http://zjs-online.com/dat/artikel/2017_2_1102.pdf

Sollte die holde Staatsführung einen besseren Ort wissen, dann bitte ich vorab darum, diese Hinweise alldorthin zu verschieben.
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Offline Resting Bench

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Offline Stief

Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1694 am: 2. April 2017, 11:44:04 »
Das ist nur der Versuch, einmal betrogene Leute noch einmal zu betrügen. Wie soll man von jemandem, der bereits mehrmals gepfändet wurde, der in der JVA sitzt und Millionenschulden allein aus Zwangsgeldern hat, irgendetwas zurückholen können?
 
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