Ja, er meint die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat. Die hatte jeder noch gratis dazu, wenn er nicht zufällig unmittelbarer Reichsbürger war. Das war aber eine Ausnahme.
Hmh, ist es nicht umgekehrt gewesen? War man nicht zuerst Angehöriger eines Bundesstaates oder einer Kolonie (unmittelbarer Reichsbürger) und dadurch automatisch, quasi "gratis", Deutscher, also subsidiär?
Ja, streng systematisch war das wohl schon so.
Wenngleich nicht jeder Einwohner einer deutschen Kolonie automatisch unmittelbarer Reichsangehöriger wurde. Das geschah nur auf Antrag und für Leute, die nicht schon Deutsche waren. Das war nämlich kein besonderes Vorrecht, wie es manchmal hingestellt wird, auch keine Schmach, wie Spätwiese neuerdings denkt, sondern eher ein bürokratischer Notbehelf, um Leute einbürgern zu können, bei denen sich beim besten Willen keine Verbindung zu einem der Bundesstaaten feststellen ließ (durch Geburt, Wohnsitz, Eltern, ...).
Die Zahl der unmittelbaren Reichsangehörigen dürfte ziemlich gering gewesen sein. Leider habe ich keine Ahnung, wie gering. Die Zahlen würden mich wirklich mal interessieren. Hat jemand eine Ahnung, wo man die herkriegt? Vielleicht die Ergebnisse einer Volkszählung vor 1934?