Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 91823 mal)

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Offline Pantotheus

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Was einen Warnschuss angeht, so könnte man theoretisch immer als erste Patrone in einem Magazin eine Platzpatrone laden, um sicher einen Warnschuss abgeben zu können. Einen Warnschuss mit scharfer Munition in einem geschlossenen Raum abzugeben, dürfte in den allermeisten Fällen auf eine Gefährdung seiner selbst (durch Rückpraller, Brandgefahr o. dgl.) oder Dritter (wenn eine dünne Wand durchschlagen wird) hinauslaufen und daher nicht zumutbar sein.
Der o. g. Rezensent des BGH-Urteils argumentiert u. a. damit, dass ja nach dem ersten Schuss die Polizei mit dem Aufbrechen der Tür aufgehört und sich zu erkennen gegeben habe. Allerdings lässt er dabei unbeachtet, dass bei den ersten beiden Schüssen durch die Tür schon ein Polizist getroffen worden war, die Reaktion der Polizei also vielleicht eher auf die Verletzung eines Kollegen als auf die Schüsse an und für sich zurückzuführen sein könnte. Die Urteilstexte schweigen sich dazu m. W. aus.
Der o. g. Rezensent führt übrigens interessante Vergleiche mit Fällen aus den USA auf. So anders sieht es dort nämlich gar nicht an.

Was die Selbstverteidigungslehrer sagen, ist aus meiner Sicht sinnvoll. Der beste Schutz ist nach wie vor eine mechanische Barriere zwischen sich und einem Eindringling. Statt also durch eine Tür zu ballern und diese damit noch leichter durchdringbar zu machen, wäre ein Rückzug sinnvoller. So viele Türen zwischen sich und dem Einbrecher zu haben, wie es geht, und diese zu versperren, ist also sicher die beste Lösung. Der o. g. Rezensent weist übrigens auf anglosächsische Rechtsgrundsätze hin, nämlich den Rückzugsgrundsatz und den Rücken-zur-Wand-Grundsatz: Herkömmlich ist Notwehr zu vermeiden, wenn ein Rückzug möglich und zumutbar ist. Notwehr ist aber grundsätzlich immer dann gerechtfertigt, wenn man "mit dem Rücken zur Wand" steht. Hätte Plan also im hintersten Zimmer hinter verschiedenen verschlossenen Türen buchstäblich mit dem Rücken zur Wand gestanden, dann hätte sich die Frage eines Notwehr-Schusses anders gestellt.

Wir diskutieren hier allerdings inzwischen schon theoretische, abstrakte Möglichkeiten, was hätte sein können. Dass Plan ziemlich sicher mit Absicht und gezielt geschossen hat, dass er die Tötung von Polizisten billigend in Kauf genommen oder ausdrücklich gewollt hat, ist offensichtlich. Seine Schutzbehauptungen und Ausreden sind auch ziemlich durchsichtig. Einem Anderen, der keine Ausbildung in Selbstverteidigung hätte, könnte man vielleicht das Eine oder Andere durchgehen lassen, bei ihm wirkt es einfach nur unglaubwürdig.
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Offline suicidebycop

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#540

"Dass Plan ziemlich sicher mit Absicht und gezielt geschossen hat, dass er die Tötung von Polizisten billigend in Kauf genommen oder ausdrücklich gewollt hat, ist offensichtlich."

Ja,
Wenn er mit einer Waffe, auf eine Türe schießt, hinter der er Menschen erkennen kann, dann nimmt er schwere Verletzung oder Tod in Kauf. Hätte er auch geschossen, wenn er Polizisten erkannt hätte oder hat er geschossen obwohl oder weil er Polizisten erkannt hat ?
In meinen Augen ist der Typ psychisch krank
 

Offline KarlKlammer

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Wirklich?

Gerade bei Plan, der eine Kampfsportschule betrieb und sich also professionell mit dem Thema Selbstverteidigung auseinandersetzte, ist das vollkommen unglaubwürdig!

Jeder vernünftige Ausbilder in diesem Sektor rät (natürlich alles nur, wenn möglich):

- möglichst unbemerkt
- in den letzten und hintersten Raum verziehen
- Polizei benachrichtigen
- Tür versperren
- erst, wenn der Einbrecher auch diese Türe aufbricht, tatsächlich schießen

Bei eiem "Laien" ist eine Panikreaktion nachvollziehbar. Bei einem Profi - oder einem, der sich dafür ausgibt - , der das unzählige Male theoretisch und praktisch durchgespielt hat, überhaupt nicht!
.

Off-Topic:
Wenn es sich um einen "normalen" Einbrecher handelt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er sich mit Bewohnern des Hauses auseinandersetzen will, relativ gering Ich gehe auch nicht davon aus, dass das Haus von Plan finanziell ein lohnendes Ziel dargestellt hat - mit Wertsachen kann ein Einbrecher also kaum rechnen. Schon alleine das Signal, dass ein Bewohner anwesend und wach ist, wird den "normalen" Dieb abhalten. Selbst wenn man eine gewisse Gewaltbereitschaft annimmt (immerhin muss ein Dieb nachts mit der Anwesenheit von Bewohnern rechnen), merkt er spätestens ab dem Moment, dass ihm der Überraschungsmoment fehlt, was eine Auseinandersetzung ziemlich riskant macht. Wenn dann auch noch klar sein sollte, dass der Bewohner bewaffnet ist (sei es, weil der Bewohner es verbal kommuniziert oder weil er einen Warnschuss abgibt), sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Auseinandersetzung weiter.

Sich zurückzuziehen und zu warten, bis der Einbrecher das halbe Haus durchquert hat, halte ich für eine ganz ungünstige Strategie. Ist der Einbrecher erst einmal im Haus, habe ich keine Ahnung, wie er sich weiter verhält, zumal ein Rückzug für ihn äußerst riskant sein kann - er weiß ja nicht, wie das Haus aufgebaut ist und wer sich so alles dort aufhält. Durch eine Konfrontation im Haus könnte der Einbrecher in Panik geraten.

Den sofortigen Rückzug ohne Kommunikation der Anwesenheit halte ich nur in einem Fall für sinnvoll: Wenn klar ist, dass der Einbrecher unbedingt in das Haus will, gewaltbereit ist und eine Konfrontation nicht scheut.
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Offline Reichsschlafschaf

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Off-Topic:
Wenn es sich um einen "normalen" Einbrecher handelt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er sich mit Bewohnern des Hauses auseinandersetzen will, relativ gering
Nur: wie erkennt man einen „normalen“ Einbrecher? Fragt man den?

... Schon alleine das Signal, dass ein Bewohner anwesend und wach ist, wird den "normalen" Dieb abhalten. Selbst wenn man eine gewisse Gewaltbereitschaft annimmt (immerhin muss ein Dieb nachts mit der Anwesenheit von Bewohnern rechnen), merkt er spätestens ab dem Moment, dass ihm der Überraschungsmoment fehlt, was eine Auseinandersetzung ziemlich riskant macht.

Auch klar. Aber: Als Waffenbesitzer geht man immer davon aus, daß eine Waffe geladen ist.
Und ich nehme mal an, dieses Worst-Case-Szenario gilt auch für die Profis unter den Selbstverteidgungslehrern: Lieber annehmen, daß der Einbrecher aggressiv, gewaltbereit und bis an die Zähne bewaffnet ist!

Wenn dann auch noch klar sein sollte, dass der Bewohner bewaffnet ist (sei es, weil der Bewohner es verbal kommuniziert oder weil er einen Warnschuss abgibt), sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Auseinandersetzung weiter.
Sicher. Aber sie ist nicht Null!

Sich zurückzuziehen und zu warten, bis der Einbrecher das halbe Haus durchquert hat, halte ich für eine ganz ungünstige Strategie. Ist der Einbrecher erst einmal im Haus, habe ich keine Ahnung, wie er sich weiter verhält, zumal ein Rückzug für ihn äußerst riskant sein kann - er weiß ja nicht, wie das Haus aufgebaut ist und wer sich so alles dort aufhält. Durch eine Konfrontation im Haus könnte der Einbrecher in Panik geraten.
Und deshalb sollte man sie vermeiden! Hingegen finde ich nämlich die Strategie der Profis ziemlich sinnvoll. Deren Konzept ist immer: Sachen kann man ersetzen, Menschenleben oder Gesundheit nicht (in den USA sind schon bewaffnete Cops von nackten unbewaffneten Kontrahenten entwaffnet und mit ihren eigenen Dienstwaffen erschossen worden, man soll sich da nix vormachen: wer eine Knarre hat, ist nicht automatisch in der besseren Position!).

Den sofortigen Rückzug ohne Kommunikation der Anwesenheit halte ich nur in einem Fall für sinnvoll: Wenn klar ist, dass der Einbrecher unbedingt in das Haus will, gewaltbereit ist und eine Konfrontation nicht scheut.[/ot]

Das sind mir zuviele Bedingungen, deren Ergebnis ich nicht kenne. Klar, Kommunikation der Anwesenheit ist eher besser, da Einbrecher/R#uber sich stets die wehrloseseten Opfer suchen.
Nur: eine Garantie ist das auch nicht! Was, wenn jemand den Wolfgang aus der Familie Plan gezielt umbringen möchte?

Wenn wir schon beim Theoretisieren sind, dann spielen wir das Ganze doch mal aus der Sicht eines Verteidiugungsprofis und Preppers wie Plan durch! Stoiber hat die Planstellen der Polizei in Bayern um 900 reduziert, das hatte viele Schließungen von Dienststellen zur Folge (in Unterfranken sind fast keine mehr besetzt, dort sind die Polizisten vorwiegend in den Autos unterwegs in der Hoffnung, auch zufällig mal rechtzeitig in der Nähe zu sein, ansonsten nicht allzuweit weg). Am Samstag Abend dauert es bis zur Unfallaufnahme schon mal 75 Minuten, wie es beim Einbruch aussieht, weiß ich nicht. Die Situation in Mittelfranken kenne ich nicht, auch weiß ich nicht, ob da erst aus Schwabach oder Roth angefahren werden muß. Georgensgmünd ist aber doch eher etwas abgelegen (dort fahre ich seit 39 Jahren immer mal wieder vorbei, zuletzt im März).

Der Profi würde vermutlich folgendermaßen denken:
- Wohnung liegt im ersten Stock: schonmal strategisch gute Position
- an gute Anker und Sicherung der Türen denken (der Konditor hatte drei!)
- Waffenschrank in günstige Position stellen, mit Zahlenschloß ausrüsten, damit man nicht erst den Schlüssel suchen muß (ok, Waffe während des Schlafs rumliegen lassen ist verboten, merkt aber keiner solange man alleine wohnt oder schläft)
-  darauf achten, daß jede Türe der Wohnung von innen mit einem Schlüssel versehen ist, um sich notfalls darin einschließen zu können (Überlegung: „Was mache ich, wenn er schon im Raum B, im Raum D etc ist?“)
- jedes Zimmer mit Telephon ausrüsten (heute nicht mehr so teuer) falls das Handy mal nicht "am Mann“ ist, ggf. Kasten der Telekom im Keller eigens gegen Vandalismus sichern.
- Als echter Prepper immer darauf achten, daß evtl. Handgeräte volle Batterien bzw. Akkus haben (ja, das Prepperleben ist anstrengend)
- in jedem Zimmer einen Platz hinter einer Mauer in schußsicherer Position freihalten, falls der Einbrecher tatsächlich schwer bewaffnet ist

So ungefähr.

Aber das, was Plan da vorbringt, und vor allem nach seinen Aussagen im Vorfeld, ist einfach nur unglaubwürdig.
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Offline Pantotheus

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Ich gehe auch nicht davon aus, dass das Haus von Plan finanziell ein lohnendes Ziel dargestellt hat - mit Wertsachen kann ein Einbrecher also kaum rechnen.
Na ja, aber Waffen samt passender Munition und 1.000 Liter Diesel hätte ein Dieb schon kriegen können. Insbesondere Waffen stellen für manchen professionellen Dieb eine lohnende Beute dar. Gerade deswegen sollte man sie ja auch nicht nachts offen und wenn möglich geladen neben dem Bett liegen lassen.
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Offline emz

Na ja, aber Waffen samt passender Munition und 1.000 Liter Diesel hätte ein Dieb schon kriegen können. Insbesondere Waffen stellen für manchen professionellen Dieb eine lohnende Beute dar. Gerade deswegen sollte man sie ja auch nicht nachts offen und wenn möglich geladen neben dem Bett liegen lassen.
Jetzt verstehe ich, warum Plan seine schusssichere Veste am Körper trug, wenn er zu Bett ging.
Das würde einem möglichen Einbrecher das Entwenden derselben erheblich erschweren.
 
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Offline Gutemine

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Die Verteidigungsstrategie der Anwältin Koller scheint immer mehr zusammenzubrechen.

Die Mieterin/Bewohnerin von Plan sagte aus, dass er von einem demnächst stattfindenden Polizeieinsatz zwecks Waffenabholung ausgehe...das ganze wird noch durch ein von der Polizei mitgeschnittenes Gespräch bestätigt.


Spoiler
Prozess in Nürnberg
Angeklagter Reichsbürger hat wohl mit größerem Polizeieinsatz gerechnet

Der Angeklagter im sogenannten Reichbürger-Prozess ist heute von einer Zeugin dahingehend belaste worden, dass er mit einem Polizeieinsatz gegen ihn gerechnet haben muss. Ein Urteil wird es frühestens am 18. Oktober geben.

Stand: 12.10.2017 |Bildnachweis

Im Reichsbürger-Prozess von Georgensgmünd haben heute vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth weitere Zeugen ausgesagt. Unter anderem war eine Hausbewohnerin des Angeklagten geladen. Mit ihr habe sich Wolfgang P. auch darüber unterhalten, dass die Polizei kommen könnte, um seine Waffen sicherzustellen.
Abgestellte Straßenlaternen machten Reichsbürger misstrauisch

Demnach war der Angeklagte offenbar auch misstrauisch, als Tage vor der Tat die Straßenlaternen abgestellt wurden. „Die werden doch nicht einmarschieren hier“, soll Wolfgang P. gesagt haben – das geht aus einem von der Polizei mitgeschnittenen Telefongespräch zwischen der Zeugin und einer Freundin nach der Tat hervor. Vor der Tat waren offenbar Beamte des Landratsamts vor Ort, um die Waffen mitzunehmen. Aus der Aussage der Zeugin geht hervor, dass der Angeklagte damit gerechnet haben muss, dass auch die Polizei bald vor der Tür stehen könnte.
Angeklagter sei liebenswürdig und friedlich gewesen

Eine langjährige Freundin des Angeklagten schilderte heute vor Gericht, dass sie Wolfgang P. als liebenswürdigen und friedlichen Menschen kennengelernt habe. Er selbst hatte auch Kurse für Gewaltprävention gehalten.
Kontakt zu anderem Reichbürger

Im Rahmen der Verhandlung wurde auch deutlich, dass der Angeklagte in Verbindung mit einem anderen Reichsbürger (Adrian Ursache), gegen den derzeit ein Gerichtsverfahren unter anderem wegen versuchten Mordes läuft (Landgericht Halle), stand. Das Gericht hat heute bekannt gegeben, dass frühestens am 23.10. ein Urteil gesprochen werden kann. Bisher war die Verhandlung nur bis zum 18.10. terminiert.
Darum geht es

Der 49 Jahre alte Mann hat laut Anklage im Oktober 2016 bei einer Durchsuchung seines Wohnhauses im mittelfränkischen Georgensgmünd den Beamten eines Spezialeinsatzkommandos erschossen. Zwei weitere Polizisten wurden verletzt.
[close]
http://www.br.de/nachrichten/angeklagter-reichsbuerger-hat-wohl-mit-groesseren-polizeieinsatz-gerechnet-100.html
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Es dauert - wie nicht anders zu erwarten bei unserer Kundschaft - mal wieder etwas länger!

Plädiert wird erst am 19. und 20., Urteilsverkündung dann evtl am 23. Oktober:

http://www.heimatzeitung.de/nachrichten/bayern/2690928_Reichsbuerger-Urteil-faellt-wohl-etwas-spaeter.html
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Offline Pantotheus

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Hinausschieben des Unvermeidbaren ist eine altbekannte Strategie. Dass den Leuten auch nie etwas Neues einfällt!
Gerade Plan hätte die bestmögliche Verteidigung nötig. Es scheint aber beinahe so, als ob er diese gar nicht erhalten möchte.
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Die Frau stand ja von Anfang an auf verlorenem Posten.
 
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Die Frau stand ja von Anfang an auf verlorenem Posten.

So jemanden zu verteidigen ist vermutlich auch eine extrem Undankbare Aufgabe: Ideologisch verbohrt, hört auf nichts, glaubt ohnehin, alles besser zu wissen. Ist ja schließlich YouTube-Rechtsexperte. Mit sinnvollen Verteidigungsstrategien wird die Anwältin bei Wolfgang Plan nicht weiterkommen.
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Bericht von heute beim BR

Spoiler
Reichsbürger-Prozess"
Sieben Schüsse trafen den SEK-Beamten

Im Prozess gegen den sogenannten Reichsbürger von Georgensgmünd hat heute ein Gutachter des Landeskriminalamts (LKA) ausgesagt. Seinen Angaben zufolge wurde ein SEK-Beamter von sieben Kugeln getroffen, ehe er starb.

Von: Andi Ebert

Stand: 17.10.2017

Der Sachverständige für Schusswaffen hatte sich nach der Tat den Tatort angesehen und auch Gegenstände und Waffen aus der Wohnung untersucht. Demnach hatte der Angeklagte aus seiner Waffe elf Schüsse abgefeuert, sieben Mal wurde der später getötete Polizeibeamte getroffen. Neben Streifschüssen wurden Kugeln in der Schutzweste des SEK-Beamten sichergestellt. Unter anderem wurde ein Stecker des Funkgeräts getroffen, so der Gutachter.

Elf Schüsse in zwei Sekunden

In der Verhandlung hatte bereits ein Mediziner ausgesagt, dass eine Kugel den Beamten trotz angelegter Schusswaffe tödlich getroffen hatte. Die elf Schüsse könne ein guter Schütze innerhalb von zwei Sekunden aus der Tatwaffe abfeuern, so der LKA-Sachverständige heute: „Ein ungeübter Schütze feuert die elf Schüsse in vier Sekunden ab“. Die Tatwaffe habe keinerlei Defekte gehabt, so der Gutachter. Ob der Angeklagte eine Schutzweste vor oder nach der Schussabgabe angezogen hat, könne man heute nicht mehr zweifelsfrei feststellen. In dem Mordprozess gegen den sogenannten Reichsbürger von Georgensgmünd soll in der kommenden Woche das Urteil fallen.
[close]
http://www.br.de/franken/inhalt/reichsbuerger-prozess-georgensgmuend-schuesse-100.html




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Ich nehme an, dass der SEK-Beamte eine Schutzweste angelegt hatte und nicht eine Schusswaffe, dass der Gutachter auch von Geschossen und nicht von Kugeln gesprochen hat, denn Kugeln werden heute eher selten aus Feuerwaffen verschossen.

Zwei Sekunden für die Schussabgabe bedeuten, dass der Getroffene so gut wie keine Chance hatte, irgendwie noch auszuweichen oder in Deckung zu gehen.
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Ach der Ex-Anwalt muss seinen Senf dazu geben. Was für ein widerlicher Vollhonk.

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Offline Reichsschlafschaf

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... dass der Gutachter auch von Geschossen und nicht von Kugeln gesprochen hat, denn Kugeln werden heute eher selten aus Feuerwaffen verschossen.

...

Bis auf die Jäger, die sprechen tatsächlich noch von Kugeln statt von Geschossen oder Projektilen.

Den Schuß aus einem gezogenen Lauf bezeichnen die als "Kugelschuß" (im Ggs. z.B. zum Schrotschuß bei einem Drilling).

Ansonsten natürlich Formulierungskunst der Medien (wie sonst "Waffenschein" statt korrekt "Waffenbesitzkarte" oder "waffenrechtliche Erlaubnis" u.s.w.) wie auch "soll in der kommenden Woche das Urteil fallen" natürlich Quatsch und ärgerlich ist, weil das Urteil ja nicht stolpert, sondern von den Richtern gefällt wird, mithin nur im Passiv verwendet werden kann.

Bei einer Trefferrate von 7 von 11 wird natürlich die Behauptung "ich wollte niemand verletzen" doch in den Bereich des Unwahrscheinlichen versetzt, da ja doch offenbar nicht ungerichtet "irgendwie" in die Richtung des PVB gehalten wurde, sondern Plan die Waffe beherrschte und auch ganz gezielt schoß.
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« Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 07:02:17 von Reichsschlafschaf »
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