Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 91833 mal)

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dtx

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Das anzuschauen, schaffe ich ja nicht vollständig, ...

Weichei. Knakki hat ja immer wieder lichte Momente. Das hier ist so einer, der für sich genommen freilich darüber hinwegtäuscht, daß er auch anders kann und alles andere als ein Waisenknabe ist. 
 
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So, der Lokaltermin hat stattgefunden:

Zitat
Ihrer Ansicht nach sei bei dem ganzen Lärm damals auch das Martinshorn nicht zu hören gewesen.
Lärm? Das waren nicht zufällig "Polizei"-Rufe?

Ich habe ja keine Ahnung, aber wie muss man sich so einen Einsatz vorstellen? Die Wortmarke macht Radau, daß es auch maximal nach blödem Einbrecher klingt, statt deutlich darauf aufmerksam zu machen, wer da gerade kommt?
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dtx

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Strafverteidiger sind berechtigt, wohl sogar verpflichtet, auch die abstrusesten Ansichten vorzutragen, wenn sich nichts anderes findet.
 

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@dtx: Das ist schon klar!

Und ich darf den Vortrag eines RA ja derohalben auch logisch finden ...  ;)


@theodoravontane: Doch schon, siehe hier:
Zitat
Überall sei Lärm gewesen, durch Schreie, das Öffnen der Türen und zersplitterndes Glas. Da habe ihr Mandant auch die „Polizei“-Rufe der Spezialeinsatzkräfte (SEK) nicht als solche erkannt.

Spoiler
Reichsbürger-Prozess: Polizisten müssen Tod ihres Kollegen nachspielen

Polizisten haben den sogenannten Reichsbürger an den Tatort in Georgensmünd gebracht, wo bei einem Gerichtstermin nachgestellt wurde, wie einer ihrer Kollegen getötet wurde. Und das im Morgengrauen.

Georgensgmünd  - Blaulicht und Martinshorn mitten in der Nacht: Manch ein Anwohner im beschaulichen Georgensgmünd fühlte sich am Mittwoch womöglich unangenehm zurückversetzt an den frühen Oktobermorgen vor knapp einem Jahr. Diesmal fielen jedoch keine Schüsse, niemand wurde verletzt. Im Mordprozess gegen den sogenannten Reichsbürger machten sich die Mitglieder der Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth ein eigenes Bild vom Tatort - um 5.30 Uhr. Der frühe Termin wurde gewählt, um eine möglichst ähnliche Lichtsituation wie bei dem tödlich endenden Polizeieinsatz zu haben. Sogar die Straßenlaterne links vor dem Haus war dafür ausgeschaltet. Bei dem Einsatz war sie defekt.
Bei dem Ortstermin wurde der damalige Einsatz nachgestellt

Die zentrale Frage beim Ortstermin: Wie gut war das Blaulicht am zivilen Einsatzfahrzeug vor dem Haus zu sehen? War das Martinshorn auch innen gut zu hören? Kann die Kammer davon ausgehen, dass der 50 Jahre alte Angeklagte wusste, dass gerade die Polizei in sein Haus eindringt und nicht etwa Einbrecher?

Wolfgang P.s Anwältin Susanne Koller berichtet im Anschluss: Das Blaulicht sei im Haus nicht zu sehen gewesen. Im Treppenhaus und direkt vor der Wohnungstür des 50-Jährigen habe sie sechs Lichtquellen gezählt, sagt Koller - vor allem durch die Lampen an den Waffen der Einsatzkräfte. „Sie nehmen das Blaulicht nicht mehr wahr.“

Ihrer Ansicht nach ist bei dem ganzen Lärm damals auch das Martinshorn nicht zu hören gewesen. „Das Haus hat gewackelt“, sagt Koller und bezieht sich dabei auf frühere Zeugenaussagen in dem Verfahren. Überall sei Lärm gewesen, durch Schreie, das Öffnen der Türen und zersplitterndes Glas. Da habe ihr Mandant auch die „Polizei“-Rufe der Spezialeinsatzkräfte (SEK) nicht als solche erkannt. Schon bei Prozessbeginn sagte Koller, ihr Mandant habe damals geglaubt, sich gegen Einbrecher verteidigen zu müssen.
Wolfgang P. beim Ortstermin: Komme mir vor wie „Vergewaltigungsopfer“

Bei dem Einsatz am 19. Oktober 2016 hatte der 50-Jährige laut Anklage auf SEK-Beamte geschossen. Ein Polizist wurde getötet, zwei weitere verletzt. Der 50-Jährige muss sich unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes an Polizisten verantworten. Die Waffen des Mannes sollten beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt. „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.

Beim Ortstermin sind Richter, Staatsanwalt und Verteidigung in der Wohnung des 50-Jährigen - und auch der Angeklagte selbst. Als er in Handschellen und mit Fußfesseln aus dem Polizeifahrzeug steigt und von mehreren Kameraleuten gefilmt wird, sagt P., er komme sich vor „wie ein Vergewaltigungsopfer“, das in der Öffentlichkeit vorgeführt werde. Seine Anwältin sagt später, der Ortstermin habe ihn stark mitgenommen, er habe geweint. Er sei damals im Bett vom SEK „überfallen“ worden. „Das war ein Schock.“ Der Termin nun sei wie eine Wiederholung des Ganzen.

Der damalige Einsatz wird teilweise nachgestellt - der gleiche Einsatzwagen mit der gleichen Besatzung steht nach Angaben von Gerichtssprecher Friedrich Weitner mit Blaulicht vor dem Haus, SEK-Beamte gehen hinein, kurz wird das Martinshorn eingeschaltet. Es gab zwar bereits ein Lichtgutachten, doch die Kammer konnte sich die Situation im Haus damit nicht gut genug vorstellen.

Die Öffentlichkeit konnte bei dem Termin nicht dabei sein - das Gebäude steht unter Zwangsverwaltung und der Verwalter hatte den Zutritt verboten. Außerdem ist es innen laut Weitner ziemlich eng. So mussten die zahlreichen Journalisten vor dem Gebäude warten. Der eine oder andere Nachbar schaute neugierig aus dem Fenster.

dpa/kg
[close]
https://www.merkur.de/bayern/reichsbuerger-prozess-gericht-besucht-tatort-im-morgengrauen-8762590.html
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2017, 11:20:37 von Reichsschlafschaf »
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@theodoravontane: Doch schon, siehe hier:
Zitat
Überall sei Lärm gewesen, durch Schreie, das Öffnen der Türen und zersplitterndes Glas. Da habe ihr Mandant auch die „Polizei“-Rufe der Spezialeinsatzkräfte (SEK) nicht als solche erkannt.
Danke.
Aber das kommt mir irgendwie nicht so richtig schlüssig vor. Was sollen die denn geschrien haben, wenn nicht, wer sie sind? "Bei Aldi gibt's wieder Sparpreis-Tickets!" wird es nicht gewesen sein …
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...Danke.
Aber das kommt mir irgendwie nicht so richtig schlüssig vor. Was sollen die denn geschrien haben, wenn nicht, wer sie sind? "Bei Aldi gibt's wieder Sparpreis-Tickets!" wird es nicht gewesen sein …

Bitte sehr!

Na, die Verteidigung will mit Biegen und Brechen unbedingt auf eine ähnliche Situation wie in dem Fall von Koblenz hinaus, als sich die Polizei tatsächlich nicht zu erkennen gab und selbst auf Anrufen hin an der Eingangstüre weitergebohrt hat ohne Laut zu geben. Der im Haus befindliche Konditor gab daraufhin einen Schuß ab und tötete einen Polizeibeamten. In Putativnotwehr wie der BGH dann im Nov. 2011 feststellte, woraus natürlich ein Freispruch folgte.

Das SEK wollte genau das verhindern.

Landauf landab wurde das schon am 19. Okt. 2016 in allen möglichen Foren (die Waffenforen waren da die ersten) kolportiert, aber es paßt eben hinten wie vorne nicht zusammen, schon von der Voraussetzungen sind die beiden Fälle vollkommen unterschiedlich.

Mir ist es ein Rätsel, wie sich die Vereidigung auf so etwas einschießen konnte und nun unbedingt daran festhalten will. Aber bitte ...

Der Koblenzer Fall wird hier vom Vorsitzenden in launiger aber juristisch zutreffender Weise geschildert:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/komplettansicht
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Offline Stief

Mir ist es ein Rätsel, wie sich die Vereidigung auf so etwas einschießen konnte und nun unbedingt daran festhalten will. Aber bitte ...

Viele Verteidigungsmöglichkeiten gibt es nicht. Entweder diese oder ein vollständiges Geständnis und Hoffen auf ein mildes Urteil, und ich gehe davon aus, dass Plan Letzteres nicht wollte.
 

Offline theodoravontane

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Viele Verteidigungsmöglichkeiten gibt es nicht. Entweder diese oder ein vollständiges Geständnis und Hoffen auf ein mildes Urteil, und ich gehe davon aus, dass Plan Letzteres nicht wollte.
Mag so sein, aber dann würde ich als Verteidigung wenigstens nicht selbst die Schreie erwähnen, die er eigentlich wegen des Lärms nicht gehört haben will. Und wer sonst geschrien haben könnte und was wird IMHO ja nicht berichtet.
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... Entweder diese oder ein vollständiges Geständnis und Hoffen auf ein mildes Urteil, und ich gehe davon aus, dass Plan Letzteres nicht wollte.

Das nehme ich auch an.

Die Verteidigung scheint mir manchmal direkt auf seine Anwesung hin zu handeln.
Bin mir nicht sicher, ob die Verteidiger da so von allem überzeugt sind. Auf jeden Fall dürfen sie es sich dann nicht anmerken lassen.

Am besten käme er mit einem umfassenden Geständnis davon, aber das wäre ja "systemisch", er will es dem bösen System unbedingt zeigen ...

.
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Offline Noldor

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Der Strafverteidiger kann aber auch sagen; nein Danke, so einen Querulanten/♥♥♥en will und kann ich nicht weiter verteidigen.
 

Offline klingsor3

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Viele Verteidigungsmöglichkeiten gibt es nicht. Entweder diese oder ein vollständiges Geständnis und Hoffen auf ein mildes Urteil, und ich gehe davon aus, dass Plan Letzteres nicht wollte.

genau das ist das Problem. Ein halbwegs vernünftiger Mensch hätte mit Blick auf mildernde Umstände Einsicht und Reue gezeigt und sich von dem Deppenquatsch distanziert. Mit Wolfgang geht das nicht. Also baut die Verteidigung notgedrungen auf die Argumente 1.) WP war in einer emotionalen Ausnahmesituation, 2.) Er sah sich zu Notwehr genötigt und 3.) die Polizei hat handwerkliche Fehler gemacht.

Was anderes bleibt einer professionellen Verteidigung in so einer Situation kaum übrig.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Also baut die Verteidigung notgedrungen auf die Argumente 1.) WP war in einer emotionalen Ausnahmesituation, 2.) Er sah sich zu Notwehr genötigt und 3.) die Polizei hat handwerkliche Fehler gemacht.

Was anderes bleibt einer professionellen Verteidigung in so einer Situation kaum übrig.

1. Die emotionale Ausnahmesituation hat er sich selber zuzuschreiben. Er wusste mit seinem vorherigen Verhalten ja genau was auf ihn zukommt.
2. Natürlich absoluter Blödsinn ausser 1. wäre gültig.
3. Das wird vor Gericht geprüft werden und da habe ich meine Zweifel an den handwerklichen Fehlern der Polizei.
 

dtx

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Der Strafverteidiger kann aber auch sagen; nein Danke, so einen Querulanten/♥♥♥en will und kann ich nicht weiter verteidigen.

Nicht unbedingt. Zum einen sagte Rolf Bossi, daß in einem Rechtsstaat selbst der größte Lump noch ein Recht auf eine ordentliche Verteidigung hat. Das ist also weniger eine Frage von Querulantentum des Mandanten, als der Wahl des Sachgebietes durch den Anwalt.
Desweiteren kann man als Verteidiger nicht einfach den Prozeß platzen lassen. Das hat man bei Frau Zschäpe gesehen - man wird aus der Nummer nicht unbedingt vom Gericht entlassen, wenn man einmal Pflichtverteidiger ist. Und wenn nicht, dann wird man eben Blödsinn vortragen müssen, wenn einem sonst nichts weiter einfällt.
 
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Offline Noldor

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Gut, dann wird es ein Pflichtverteidiger schwerer haben.

Aber als "normaler" (gemeint ist nicht Pflichtverteidiger) Anwalt als Verteidiger hat der Anwalt  einen Vertrag mit dem Mandanten. Und den kann er kündigen.

Und der "normale" Anwalt  kann sich ja überlegen ob er das Sachgebiet "der mit Waffen gegen vom Gesetz berechtigte Massnahmen mit den abstrusenstend Meinungen verteidigenden Kundschaft" überhaupt antun will. Und das besonders nicht wenn er weiss, beim Klienten bleibt er auf der Kohle sitzen.

Off-Topic:
Rodlf Bossi habe ich schon in den 70er Jahren im Siegel verfolgt. War dazumal eine Kor...mist... jetzt weiss ich gar nicht mehr wie man Konifere richtig schreibt.... ;D

 

dtx

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Aber als Wahlverteidiger hat der Anwalt einen Vertrag mit dem Mandanten. Und den kann er kündigen.

Guckst Du, hier: https://www.kanzlei-hoenig.de/2014/ein-ganz-schwieriges-ende/
 
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