Das Verwenden bzw. Weiterverbreiten urheberrechtlich geschützten Materials stellt kein Offizialdelikt dar, muss also nicht von Amtes wegen verfolgt werden.
Der Inhaber der entsprechenden Urheberrechte könnte aber entweder privatrechtlich (Schadensersatzforderungen usw.) oder strafrechtlich mittels Strafantrag dagegen vorgehen. Wenn man also die Musik identifizieren und typischerweise die Vertriebsgesellschaft, die entweder die Rechte selbst besitzt, sie verwaltet oder wenigstens den Urheber kennt, benachrichtigen kann, dann kann da schon etwas laufen. Alternativ wäre auch die entsprechende Verwertungsgesellschaft Ansprechpartner. (Persönlich habe ich aber nur Kontakt zur VG Wort in München, die meine entsprechenden Rechte in Deutschland wahrnimmt.)
Was das TV-Material angeht, gilt entsprechendes: Die betroffenen Sender, deren Material verwendet wurde, benachrichtigen.
Ich fürchte, dass ich konkret nicht mehr beitragen kann, denn der Musikgeschmack der RD ist nicht der meine, weshalb ich kaum in der Lage bin, die verwendeten Musikstücke zu identifizieren.