Es gilt wohl zu unterscheiden: In einer ersten Phase "entdecken" RD eine "neue Welt" für sich. Sie müssen so etwas wie einen euphorischen Zustand durchlaufen, in dem sie von Glücksgefühlen über ihre neuen Erkenntnisse und von der Empfindung, Teil einer kleinen, "erleuchteten" Elite zu sein, regelrecht durchgeschüttelt werden. Ich weiß nicht, wie sich dieser Zustand anfühlt, vielleicht so wie eine beginnende Verliebtheit.
Dann folgt eine zweite Phase, in der die neu gewonnenen RD anfangen, ihre Erkenntnisse in die Tat umzusetzen. Dabei können sich ebenfalls Glücksgefühle einstellen, nämlich dann, wenn der Gerichtsvollzieher angesichts von Drohung durch "Prozessbeobachter", Weigerung, die Tür zu öffnen, und angesichts einer nicht enden wollenden Rabulistik und von "Beweisdokumenten" vorsichtshalber erst einmal den Rückzug antritt, oder dann, wenn ein Gericht erst einmal einige Zeit nichts von sich hören lässt, da es zunächst einmal den hundertseitigen Einspruch gegen einen Strafbefehl auf möglicherweise doch Relevantes durchsehen muss.
In den ersten beiden Phasen erleben die angehenden RD eine Reihe vermeintlicher Erfolge, was insofern besonders wichtig ist, als die allermeisten von ihnen vorher wenig erfolgreich waren bzw. im Anschluss an einen persönlichen Schiffbruch auf die RD-Schiene geraten. Zudem gewinnen sie neue "Freunde" (was diese wert sind, wird sich spätestens ab Phase 4 zeigen), die sie weiter in ihrem Wahn bestärken. Da sie durch den zuvor eingetretenen "Schiffbruch" (vielleicht kommt dort ja das Seerecht her?) oft auch Familie (durch Trennung oder Scheidung), Kollegen (durch Arbeitsplatzverlust) und sonstige Freunde verloren haben, sind die neuen "Freunde" natürlich schon als Ersatz für die verlorenen Netzwerke willkommen.
In Phase 3 beginnt sich die Sache allmählich zu wenden. Nun steht eben der Gerichtsvollzieher nicht mehr allein vor der Tür, sondern mit einer Einheit der Polizei und ggf. weiteren Behördenvertretern. Die "Freunde" und "Prozessbeobachter" helfen nun auch nicht mehr, aber wenigstens kann man die ganze Ungerechtigkeit und Gewalttat filmen und danach online stellen. Angesichts nicht vorhandener pfändbarer Wertgegenstände muss der GV dann auch wieder abziehen, vermeintlich erfolglos, und da bleibt dann ja noch die Weigerung, eine Vermögensauskunft abzugeben. Vielleicht folgt auch die Ladung zum Gerichtstermin, und da muss man ja dann mit zwanzig "Prozessbeobachtern" hin, redet den Richter halbtot, weigert sich, Platz zu nehmen, legt die Geburtsurkunde auf die Anklagebank usw., bis das Gericht endlich vertagt. Phase 3 bringt zwar bereits Erlebnisse des Misserfolgs, aber die schlimmsten Folgen lassen sich noch abwenden, der öffentliche Auftritt setzt wieder Glücksgefühle frei, die Realität ist so immer noch auszuhalten.
Nun folgt Phase 4: Der Erzwingungshaftbefehl wird zugestellt, das Urteil des Amtsgerichts eröffnet, man hat verloren. Nun folgt das Prinzip Hoffnung: Man weiß ja, dass man in Wirklichkeit Recht hat. Es ist ja nur die erste Instanz. In der Berufung wird sich dann alles aufklären usw.
Je nach dem, wie sich der einzelne Fall dann entwickelt, bleibt mancher RD jahrelang in Phase 3 oder 4 hängen. Bei anderen folgt dann Phase 5: das Scheitern. Nun geht es ab ins Gefängnis, die Zwangsräumung wird durchgeführt usw. Da die Leute dann meist aus der Öffentlichkeit verschwinden, ist schwer zu sagen, wie sie sich nun entwickeln. Bei einigen folgt dann jedenfalls Phase 6: der Selbstmord.
Wir haben es hier im Forum mit Leuten zu tun, die in ganz unterschiedlichen Phasen stecken. Fatzke und das KRD stehen vor Phase 5. DINGO dürfte jetzt Ende der Phase 4 stehen. Monika Unger jedoch steckt wohl noch im Übergang von Phase 3 zu Phase 4.