Autor Thema: 30.09.2015: Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesstelle für Sektenfragen  (Gelesen 3896 mal)

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Offline Anmaron

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Re: 30.09.2015: Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesstelle für Sektenfragen
« Antwort #15 am: 20. Oktober 2021, 09:26:13 »
Off-Topic:
Dass Du so einen Fall kennst, ist bedauerlich.
Dass das zuständige Jugendamt den Fall nicht kennt, ist sträflich.
In dem Fall bessere ich nach zu "kannte". Die Frau ist mittlerweile Ü60. Dass ich den Fall in Präsens geschrieben habe, liegt daran, dass ich mich heute noch daran erinnere und es sogar für mich erschreckend war.
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Offline emz

Re: 30.09.2015: Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesstelle für Sektenfragen
« Antwort #16 am: 20. Oktober 2021, 13:22:10 »
Kinder verprügeln hilft weder, sie gefügig zu machen, noch dass sie den Willen der Eltern besser verstehen, sondern es macht renitent und aggressiv.
Dem kann ich nicht unbedingt zustimmen.

Denn natürlich macht es ein Kind gefügig, wenn es verinnerlicht hat, ordnet es sich nicht unmittelbar unter, versucht womöglich, Anweisungen zu hinterfragen, dann gibt es Prügel. Das mag für viele dieser Eltern ein durchaus erstrebenswerter Zustand zu sein.

Was dann später aus diesen Kindern wird, ob sie zu Aggressionen neigen, das interessiert keinen.
 
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Offline emz

Re: 30.09.2015: Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesstelle für Sektenfragen
« Antwort #17 am: 27. Oktober 2021, 14:18:09 »
https://web.de/magazine/panorama/elfjaehrige-bayern-entfuehrt-sekte-12-staemme-kinder-gefaehrlich-36272970

Zitat
Die Gefahr, die von den "12 Stämmen" ausgeht, ist allerdings nicht auf den Fall Shaloma begrenzt: Der Antrieb für weitere Entführungen dürfte bei der Gruppe jetzt besonders stark sein. Denn Gründer Spriggs prophezeite 1972, die Gemeinschaft werde 50 Jahre lang aktiv sein, bis Jesus komme und die Kinder abhole. Bald schreiben wir das Jahr 2022 – die "12 Stämme" wollen die Kinder dann bereithalten.

Es ist immer wieder das Gleiche. Das Jugendamt sieht sich gezwungen, Kinder aus Familien rauszunehmen. Nun leben sie in einem geordneten Umfeld, besuchen regelmäßig die Schule, aber dann kommen die Eltern, holen sie raus und dann geht es ab ins Ausland, wo es natürlich keinen Schulunterricht gibt.  So versaut man einem Kind das weitere Leben, oder was soll beispielsweise aus einem Mädel wie Antonya werden, das seit seinem 13. Geburtstag kein Klassenzimmer von innen gesehen hat.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: 30.09.2015: Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesstelle für Sektenfragen
« Antwort #18 am: 27. Oktober 2021, 22:56:43 »
Schtetinin-Lehrkraft!
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: 30.09.2015: Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesstelle für Sektenfragen
« Antwort #19 am: 27. Oktober 2021, 23:05:55 »
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: 30.09.2015: Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesstelle für Sektenfragen
« Antwort #20 am: 20. Januar 2022, 19:17:57 »
Kinder verprügeln hilft weder, sie gefügig zu machen, noch dass sie den Willen der Eltern besser verstehen, sondern es macht renitent und aggressiv.

„Der Wille des Kindes muß gebrochen werden!“, erklärte Frau Ulman, eine Flüchtlingsfrau aus dem Sudenteland in der bayerischen Evakuierung meiner Großmutter, die so gar nichts vom Züchtigen der Kinder hielt … 
Keine Ahnung, ob das bei Ulmans Sohn František geklappt hat ...   ???

_________________________


War ja auch wieder klar:


Zitat
Fall Shalomah: Eltern kommen nicht zum Dillinger Gericht

Vor dem Dillinger Amtsgericht sollten Shalomahs Eltern heute mit der Elfjährigen erscheinen. Doch daraus wurde nichts.


VON CHRISTINA BRUMMER

Es ist Donnerstag, kurz vor 14 Uhr. Auf dem Vorplatz des Dillinger Amtsgerichts hat sich schon eine Gruppe Menschen versammelt. Auch Fernsehen und Radio sind da, das Interesse an dem Fall ist groß. Schließlich biegt auch eine Limousine mit dem Anwalt der Familie ein.

Doch drei Menschen fehlen. Shalomah und ihre Eltern. Sie sollten eigentlich am Donnerstag vor dem Dillinger Amtsgericht erscheinen, der Termin war auf Wunsch der Eltern anberaumt worden. Doch bereits im Vorfeld hatte es Zweifel gegeben, ob die beiden mit der Elfjährigen überhaupt anreisen werden, schließlich wird nach ihnen europaweit gefahndet.

Termin findet auch ohne die Eltern statt
Wie der Anwalt der Familie, Michael Kremnitz aus Nördlingen, sagt, wird in der Sache trotzdem verhandelt. "Das Gericht wird sich die anderen Verfahrensbeteiligten anhören." Gekommen waren am Donnerstag die Pflegeeltern, bei denen das Mädchen acht Jahre gelebt hatte.

Die Elfjährige war im Oktober vergangenen Jahres nicht mehr vom Joggen heimgekommen. Es stellte sich heraus, dass sie von ihren leiblichen Eltern mitgenommen wurde Da diese jedoch das Sorgerecht nicht mehr hatten, wurde nach ihnen gefahndet. Shalomah war mit anderen Kindern zusammen im Jahr 2013 vom Jugendamt in Obhut genommen worden, als Details ans Tageslicht kamen, wie die Sekte, in der sie lebte, Kinder mit Ruten züchtigt. Die Sekte "Zwölf Stämme" zog daraufhin vom Landkreis Donau-Ries nach Tschechien.
https://www.augsburger-allgemeine.de/dillingen/dillingen-fall-shalomah-gerichtstermin-findet-ohne-eltern-statt-id61547446.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Rabenaas

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Re: 30.09.2015: Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesstelle für Sektenfragen
« Antwort #21 am: 20. Januar 2022, 21:11:46 »
„Der Wille des Kindes muß gebrochen werden!“, erklärte Frau Ulman, eine Flüchtlingsfrau aus dem Sudenteland in der bayerischen Evakuierung meiner Großmutter, die so gar nichts vom Züchtigen der Kinder hielt …

"Pädagogik" nach den Elaboraten Johanna Haarers.

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: 30.09.2015: Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesstelle für Sektenfragen
« Antwort #22 am: 22. Februar 2022, 07:16:52 »
Schau, schau, das biedere AG Dillingen/Do. ist wieder mal in dem Medien:


Zitat
21.02.2022, 14:24 Uhr
Gericht: Zwölf-Stämme-Kind muss zu den Pflegeeltern zurück

Seit Oktober wird eine Elfjährige vermisst, die bei Pflegeeltern untergebracht war. Die Behörden gehen davon aus, dass die leiblichen Eltern das Kind illegal mitgenommen haben. Jetzt hat das Dillinger Amtsgericht eine Entscheidung getroffen.

Das vermisste Mädchen aus Holzheim im Landkreis Dillingen darf nicht bei seinen leiblichen Eltern bleiben: Das Amtsgericht Dillingen hat den Antrag der Eltern auf Rückübertragung des elterlichen Sorgerechts abgewiesen.

Den Eltern, die der umstrittenen Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme angehören, sei das Sorgerecht teilweise entzogen worden, weil die Gefahr bestehe, dass sie ihre Tochter schlagen. Diese Gefahr, so der Familienrichter am Dillinger Amtsgericht, sei weiterhin vorhanden. Die Eltern hätten sich von den Erziehungsmethoden der Glaubensgemeinschaft nicht ausreichend distanziert. Das Mädchen sei im Oktober dieses Jahres elf Jahre alt geworden, bei den Zwölf Stämmen sei es aber üblich, die Kinder bis zum 13. Lebensjahr zu züchtigen.
Spoiler
Eltern und Kind nicht zum Gerichtstermin erschienen
Um zu erfahren, was der Wille des Mädchens sei, hätte er persönlich mit ihr sprechen müssen, so der Richter weiter. Eine vom Anwalt vorgeschlagene Befragung per Video sei für ihn nicht ausreichend, denn das Mädchen könnte dabei beeinflusst werden.

Eltern und Tochter waren zum Gerichtstermin aber unentschuldigt nicht erschienen. Die Angst vor einer eventuellen Verhaftung könne er als Entschuldigung hier nicht gelten lassen, so der Richter.

Europaweite Fahndung
Nach den Eltern wird europaweit wegen des Verdachts der Kindesentziehung gefahndet. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die Eltern ihre Tochter am 16. Oktober illegal mitgenommen haben. Sie war damals nach dem Joggen nicht mehr zu ihren Pflegeeltern in Holzheim zurückgekommen. Dort hatte sie seit ihrem dritten Lebensjahr gelebt.

Aufenthaltsort bislang unbekannt
Kurz nach ihrem Verschwinden meldeten sich Angehörige der Glaubensgemeinschaft im Namen der leiblichen Eltern bei der Pflegefamilie: Dem Mädchen gehe es gut, es sei bei seinen leiblichen Eltern, hieß es in der Mail.

Seitdem fehlt jede Spur von dem Kind. Die Polizei geht davon aus, dass die Eltern in Tschechien in einer Niederlassung der Zwölf Stämme leben. Allerdings hätten Beamte der tschechischen Polizei dort bereits gesucht und weder das Kind noch seine Eltern gefunden.

Älterer Bruder durfte zu Eltern zurück
Für den älteren Bruder des Mädchens hatten die Eltern das Sorgerecht nach einigem Hin und Her zurückbekommen. Er war damals aus einer Jugendhilfeeinrichtung weggelaufen. Wie bei seiner Schwester jetzt meldeten sich die Eltern wenig später, das Kind sei bei ihnen. Der Junge sei aber älter gewesen, so der Dillinger Familienrichter, außerdem hätten die Eltern das Sorgerecht auch erst nach einer Bewährungszeit zurückbekommen.
[close]
https://www.br.de/nachrichten/bayern/zwoelf-staemme-kind-muss-zu-den-pflegeeltern-zurueck,Sy4PtGX

https://www.rnd.de/panorama/zwoelf-staemme-sekte-eltern-bekommen-sorgerecht-fuer-tochter-nicht-zurueck-DLKE744CFU7K4O2TNBE7RHZZFM.html

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/amtsgericht-dillingen-versagt-zwoelf-staemme-eltern-sorgerecht-100.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline hair mess

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Re: 30.09.2015: Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesstelle für Sektenfragen
« Antwort #23 am: 22. Februar 2022, 07:31:02 »
Ich würde es dem Kind so wünschen, dass das auch so läuft.
Wer sagt denn, dass sich die Eltern nicht einfach weiter widersetzen und im Ausland bleiben.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: 30.09.2015: Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesstelle für Sektenfragen
« Antwort #24 am: 22. Februar 2022, 07:49:28 »
Ich würde es dem Kind so wünschen, dass das auch so läuft.

Wäre gut und sinnvoll, wird aber IMHO nicht so kommen.

Wer sagt denn, dass sich die Eltern nicht einfach weiter widersetzen und im Ausland bleiben.

Eben. Sie haben sich ja schon nicht getraut, zur Verhandlung zu erscheinen "aus Angst vor Verhaftung".
Und laut BR hat die tschechische Polizei wohl die Anwesen in Tschechien durchsucht, das Kind aber nicht gefunden. Wer weiß, wo die mittlerweile versteckt wird.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!