Staatsverweigerer sind immer wieder für Überraschungen gut. Ein Kärntner stand vor Kurzem wegen eines Suchtmitteldeliktes vor einem Bezirksgericht. Es ging um Cannabis. Der Richter verdonnerte den Mann zu einer gemeinnützigen Leistung. Das heißt: Anstatt einer Verurteilung sollte der Betroffene gemeinnütze Arbeit leisten, auch Diversion genannt.
Doch dann outete sich der Betroffene als Staatsverweigerer. Er schrieb einen langen Brief an den Richter und die Sozialarbeiterin des Bewährungshilfevereins „Neustart“. Darin teilte er sinngemäß mit, dass für ihn nur das Natur- und Völkerrecht gelte und er deshalb die gemeinnützige Leistung nicht erfüllen werde. Das Recht auf seine Person gehöre der „Firma Republik Österreich“, meinte der Mann weiter. Mit dieser Begründung verweigerte er die gemeinnützige Leistung. Zudem schrieb er, dass gegenüber der Sozialarbeiterin ein Pfandrecht von 30.000 Euro bestehe und gegenüber Neustart eines von 100.000 Euro.
Für die Justiz ist das nichts Neues. Manfred Herrnhofer, Sprecher des Klagenfurter Landesgerichts, sagt: „Die Gerichte sind von allen Behörden sicher am öftesten mit den Staatsverweigerern konfrontiert.“ Der Fall des Mannes, der die gerichtlich angeordnete Arbeit verweigert hat, sei nun an das Oberlandesgericht und an den Verfassungsschutz gemeldet worden. Der Staatsverweigerer müsse mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen. Da heißt es dann „sitzen statt schwitzen.“
Offenbar geht der Betroffene lieber ins Gefängnis, anstatt die Auflage des Gerichts zu erfüllen. Wobei er angekündigt hat, pro Tag in Haft 100.000 Euro Schadensersatz zu fordern. Am Briefkopf seines Schreibens stand: „Mensch aus Fleisch und Blut im Staatenbund Österreich...“