Wir reden aber jetzt nicht vom MB, sondern von der Klage nach dem Widerspruch gegen den MB. Schließliich dürfte es die Zielgruppe der Malta-Masche nicht überfordern, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen und den Schriebs in die Post zu geben, wenn das nach den hiesigen Spielregeln durchgezogen würde.
Doch wir reden ausschließlich über das Mahnverfahren, denn das ist der Witz der Malta-Masche.
... unter der (zugegebenermaßen derzeit nur akademischen) Prämisse, daß das Mahnverfahren im Heimatland des damit Angegriffenen durchgeführt werden müßte.
Die zielt ausschließlich daraufhin, einen vollstreckbaren Titel im vereinfachten Mahnverfahren zu erhalten, weil das Opfer die Frist zum Widerspruch versäumt oder kein Geld/keine Lust hat, nach Malta zu reisen um Widerspruch einzulegen. Gegen das Malta-Verfahren kann man sich eben nicht mit einem Kreuzlein per Post wehren.
Irgendwann wird es dem Malteser vielleicht stinken, daß ihm ständig die Amtskollegen der Industrienationen wegen der Machenschaften der Fatzekas in den Ohren liegen. Vielleicht dämmert es ihm dann, daß es vielleicht kein Problem ist, innerhalb von Malta auf einem Gericht zu erscheinen, daß man das aber nicht mit gleicher Selbstverständlichkeit auch von norwegischen, österreichischen oder französischen Bürgern verlangen kann.
http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzesluecke-reichbuerger-drangsalieren-deutsche-justiz-mit-hilfe-aus-malta-1.3282779Sofern die Süddeutsche zutreffend berichtete, machten sich "Fatzekas u. Coll." mit jedem von ihnen eingereichten Fall auch nach maltesischem Recht strafbar:
Spoiler
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Andererseits: Wenn es "Reichsbürgern" gelingt, den Betroffenen wochenlang Schrecken einzujagen mit Millionenforderungen, mit denen sie sich herumschlagen müssen, dann scheinen viele "Reichsbürger" dies nicht als Niederlage zu empfinden, sondern bereits als einen Plan, der funktioniert. Der Psychoterror glückt. Die Fallzahlen steigen.
Schon seit dem vergangenen Jahr gab es deshalb Appelle an die Bundesregierung, das rechtlich zu unterbinden. Es protestierten der Richterbund, Landesjustizminister und Kommunalverbände. Erst jetzt [Artikel vom 6. Dez. 2016] hat man sich in Berlin offenbar intensiver über das maltesische Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessgesetz gebeugt und Möglichkeiten entdeckt, Maltas Justiz zum Handeln zu verpflichten. Wer bewusst vortäuscht, er habe eine Forderung gegen jemanden, der macht sich auch in Malta wegen Betrugs strafbar. Wer dies auch noch mit einem Eid bekräftigt, wie in Malta üblich, ist zusätzlich wegen Meineids dran.
Bislang gingen maltesische Strafverfolger offenbar kaum einem dieser Fälle nach, zumal dann nicht, wenn es sich nur um Streit zwischen Ausländern handelte. Dies soll nun anders werden, verspricht der Generalstaatsanwalt des Inselstaats - "nach intensivem Dialog" mit der Bundesregierung, wie das Auswärtige Amt in diplomatischem Understatement schreibt.
Eine Klage wird so ein Reichsdepp in der Höhe nie durchführen.
Natürlich nicht, denn solange der Gerichtskostenvorschuß nicht eingezahlt ist, wird die Klage dem Beklagten nicht zugestellt. Deswegen hatte ich beispielhaft geschrieben, was da ansteht. Die Forderung des Anwaltes käme obendrauf.
Wir haben Anwaltszwang; erstmals ist fraglich ob Du einen Kollegen erwischst, der den Unfug mitmacht und dann wird er seine Kohle als Vorschuß haben wollen und Du kannst Dir ja ausrechnen, was er da verbrennt.
So überzeugt bin ich da nicht. Der Anwaltsberuf ist längst keine "Lizenz zum Gelddrucken" mehr, es gibt genügend hungrige Berufsangehörige und es gibt für alles Mögliche Spezialisten (selbst mit dem Sortieren Fitzekscher Kassenbelege hat man einen Anwalt mandatieren können). Die Situation dürfte in Ö ähnlich sein. Nur wird sich offenbar auch der österreichische Justizinister mit seinem Kollegen ins Benehmen setzen müssen, damit nicht nur einschlägige Strafanzeigen aus Deutschland, sondern auch aus Österreich ernst genommen, bearbeitet und angeklagt werden. Sonst weicht die Fatzekas nur auf "Mandate" aus Ländern aus, mit denen sie keinen Ärger bekommen wird.