Wieder jemand in die Forensik gebracht. Man kann Monika nur "gratulieren", sie leistet wirklich "ganze Arbeit".
Spoiler
Unzurechnungsfähige "Systemaussteigerin" muss in Anstalt
RIED/BRAUNAU. 48-Jährige leidet laut Gutachtern Adelheid Kastner und Ernst Griebnitz an schwerer psychologischer Grundstörung und Wahnvorstellungen. Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet.
RIED/BRAUNAU. Über den Antrag der Staatsanwaltschaft Ried für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gegen eine 48-jährige Frau aus dem Bezirk Braunau musste am Montag ein Schöffengericht in Ried entscheiden. Laut zweier Gutachten leide die Frau an einer wahnhaften Störung bei der Erkennung der Realität. Daher gehe von ihr derzeit eine Gefahr für Leib und Seele anderer Menschen aus. Die Frau aus dem Bezirk Braunau wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Da sich die Frau bis vor kurzem zu den sogenannten Systemaussteigern zählte, sind etliche Polizisten im Schwurgerichtssaal anwesend, man will auf mögliche Vorfälle mit anderen „souveränen Bürgern“ vorbereitet sein. Bewacht wird sie von drei Justizwachebeamten.
Die gebürtige Salzburgerin, die mit grüner Jacke, gelbem Shirt und Sportschuhen den Gerichtssaal betritt, verschanzte sich, nachdem sie nicht zu einem Gerichtsprozess wegen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nicht erschienen war, im August daheim mit einem 25 Zentimeter langen Messer und bedrohte, wie berichtet, mehrere Polizisten. Sie habe keinen Vertrag mit der Polizei, daher komme sie nicht mit zur Gerichtsverhandlung, sagte die Frau im vergangenen Sommer zu den Beamten. Erst vom Sondereinsatzkommando Cobra ließ sich die Frau, die ziemlich isoliert gewohnt haben dürfte, schließlich festnehmen. Sie habe die Beamten aber nicht bedrohen, sondern lediglich das Öffnen der Türe durch einen herbeigerufenen Schlüsseldienst verhindern wollen, so die Frau vor Gericht.
"Republik Österreich eine Firma"
Seither befindet sich die Innviertlerin in vorläufiger Anhaltung in einer forensischen Abteilung in Linz. Schlagzeilen machte die 48-Jährige vor allem damit, weil sie sich zur Szene der „Systemaussteiger“ zählte. Die Republik Österreich war für sie eine Firma, Staatsanwälten, Behörden und sogar Mitarbeitern des Neumed-Campus in Linz schickte sie Zahlungsaufforderungen in Millionenhöhe. „Ihre Rechnungen sind wöchentlich bei mir eingelangt“, konfrontiert Staatsanwalt Alois Ebner die Frau mit den von ihr gestellten Forderungen.
Im Gerichtssaal läuft meist alles ganz ruhig ab, die Betroffene spricht ruhig und relativ emotionslos, auch von weiteren Systemaussteigern, OPPT-Anhängern oder Reichsbürgern ist weit und breit nichts zu sehen.
"Leide unter keinen Wahnvorstellungen"
Auf die Frage des vorsitzenden Richters Josef Lautner, ob Sie die ihr verordneten Medikamente im Neuromed Campus „Wagner Jauregg“ einnehme, antwortet die 48-Jährige: „Nein, warum? Ich verstehe nicht, welche Symptome damit behandelt werden sollen. Ich leide unter keinen Wahnvorstellungen. Wenn ich aber heimgehen kann, wenn ich die Tabletten nehme, dann tu ich es halt. Eingesperrt zu sein, ist ein traumatisches Erlebnis.“
Lautner kann die Frau, die nach ihrer Festnahme sogar länger in Hungerstreik trat, nicht verstehen: Die Einnahme von Medikamenten zu verweigern, so etwas sei ihm in 25 Jahren noch nie untergekommen, so der Richter.
Mehrere Polizisten, die als Zeugen aussagen, schildern, dass es immer wieder Probleme mit der Innviertlerin gegeben habe. „Sie ist gegenüber der Polizei und Gerichtsvollziehern mehrmals aggressiv aufgetreten“, sagt ein Beamter des Braunauer Bezirkspolizeikommandos.
„Das habe ich aber Mitte November beendet. Ich habe nachgedacht, Österreich ist eine Demokratie, das mit der Firma Österreich glaube ich nicht mehr. Ich bin weg davon“, sagt die Betroffene zum Schöffengericht unter dem Vorsitz von Josef Lautner. Sie sei nie Teil einer Gruppierung gewesen.
Verteidigerin Claudia Schossleitner sagte, ihre Mandantin habe eine schwere Lebenskrise mit großen Problemen innerhalb der Familie gehabt. Dass sie Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet habe, sei unbestritten. Geister oder Dämone habe die Betroffene aber nie gesehen. „Meine Mandantin steht vor den Trümmern ihres Lebens. Eine Einweisung in eine Anstalt ist de facto die härteste Sanktion, die es im österreichischen Strafgesetz gibt. Ich hoffe, dass eine bedingte Nachsicht möglich ist“, sagt Schossleitner.
Renommierte Gutachter sind sich einig
In den beiden psychiatrischen Gutachten von Adelheid Kastner und Ernst Griebnitz heißt es, dass die Frau an einer schweren psychologischen Grundstörung leide. „Die Betroffene leidet an einer wahnhaften Störung bei der Erkennung der Realität“, sagt Griebnitz. Mehrmals schüttelt die Betroffene den Kopf. Die psychische Erkrankung habe dazu geführt, dass die Innviertlerin mit der Aussteiger-Bewegung OPPT sympathisiert habe. Aus derzeitiger Sicht sei die Frau hochgradig gefährlich, daher würden die Voraussetzung für eine Einlieferung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegen. Eine ambulante Behandlung sei derzeit keine Option. „Ich sehe derzeit keine Voraussetzungen für eine bedingte Nachsicht“, konkretisiert Griebnitz.
Frau erstellte psychologische Diagnose für Heidi Kastner
„Die Betroffene leidet an starken Wahnstörungen“, sagt Kastner. Immer wieder soll die Betroffene für andere Personen psychologische Diagnosen erstellt haben. „Sie hat sogar an den Kollegen Griebnitz und an mich eine Diagnose geschrieben. In dieser steht, dass wir beide laut ihrer Ansicht an Schizophrenie leiden würden“, sagt Kastner. Sie sei sich sicher, dass die 48-Jährige bereits seit längerer Zeit an den wahnhaften Störungen leide. Die Behandlung der Krankheit habe die Frau bisher abgelehnt. Attacken der Betroffenen an andere Menschen seien nicht auszuschließen, so Kastner. Die Betroffene habe immer wieder Visiten abgelehnt. Skurril: Für Behandlungen an ihr habe die 48-Jährige bis vor kurzem horrende finanzielle Forderungen an die Mediziner gestellt.
„Die Betroffene ist sich sicher, dass Sie nach der heutigen Verhandlung nach Hause gehen wird“, so Kastner. Doch da täuscht sich die Betroffene: Nach 15-minütiger Beratung mit den beiden Schöffen gibt der vorsitzende Richter das Urteil bekannt: die Betroffene ist wegen des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig. „Sie leiden an einer seelischen Krankheit höheren Grades. Sie müssen behandelt werden. Jeder hier im Saal wünscht Ihnen einen raschen Behandlungserfolg“, sagt Lautner. Die Gegenfrage der 48-Jährigen folgt auf den Fuß: „Wie soll so ein Behandlungserfolg denn aussehen?“ Die Verteidigung erbittet Bedenkzeit, der Richterspruch ist daher noch nicht rechtskräftig.