@Schattendiplomat :
Zumindest hier in Österreich gilt bis zum Eintritt der materiellen Rechtskraft die Unschuldsvermutung.
Und wenn derartig Unterschwelliges verglichen wird mit möglichen Tieren, daher versucht wird zu entmenschlichen oder zumindest herabzuwürdigen, dann erreicht das ganze ein Niveau von längst vergangenen Zeiten.
Haha, lass mich raten. Du bist auch dick, oder? Sei ehrlich.
Nein.
@Happy Hater : Seite 84 dieses Unterforums, der vierte Post.
Sag ich ja: gar nichts. Eine durchstrukturierte, dogmatisch fundierte und auf den konkreten Sachverhalt bezogene "Auflösung" sehe ich von dem in dir genannten Posting nicht, das ist aber die Erwartung, die du mit deinen vielen "mysteriösen" Postings bei den Mitforisten geweckt hast.
Ich kann bisher nur raten, was deine "dogmatische" Lösung sein soll, von der du immer geschrieben hast: Hochverrat ist ein Unternehmensdelikt, deswegen gibt es keinen "Versuch", unter anderem auch deshalb weil der Gesetzgeber schon die Vorbereitung dieser Tat als eigenen Straftatbestand verankert hat? Das wäre jetzt aber keine großartige "dogmatische" Lösung, sondern eine ganz normale strafrechtliche Erklärung zu diesem Tatbestand des "Hochverrats".
So wie du hier immer geschrieben hast und Erwartungen geweckt hast, hätte ich schon gedacht, es kommt eine ausführliche Erklärung, belegt mit Zitaten aus einschlägigen Lehrbüchern, Kommentaren und Judikatur. Naja, dann halt nicht.
Weißt du, manchmal ist es besser zu schweigen und der Generalprokuratur den Vortritt zu lassen.
Im Übrigen habe ich mir meine genaue Auflösung kurz und bündig zusammengefasst am 13. Mai 2018 per PN selbst zukommen lassen, nachdem mich Eure Ungeduld, Euer Bodyshaming und Eure untergriffigen Posts dazu bewogen haben, nur mehr bloßer Mitleser zu sein - siehe Anhang dieses Posts.
Keine Ahnung, was du uns nun damit sagen willst. Die Generalprokuratur empfiehlt dem OGH die Aufhebung bestimmter Schuldsprüche, weil nach Ansicht der Generalprokuratur die entsprechenden Fragen an die Geschworenen nicht richtig gestellt wurden.
Was das nun mit deinen Überlegungen zu Strafrechtsdogmatik, Versuch und Unternehmensdelikten zu tun haben soll, keine Ahnung. Vermutlich gibt es auch keinen Zusammenhang, außer in deiner Fantasie.