Wir sind alle Geschäftsführer OHNE Auftrag
2/7/2018
Einmal abgesehen von ehrenamtlichen Tätigkeiten (wo der Mensch für lau arbeitet) möchte wohl jeder für seine Arbeit auf irgendeine Weise bezahlt werden bzw. einen Ausgleich erhalten. So läuft das nun mal in einer kapitalistischen Welt. Hier gibt es vieles umsonst, aber kaum etwas kostenlos.
Und wenn man was verdient, dann knüpfen sie Dir davon mehr als Dreiviertel wieder ab, auf irgendwelchen Wegen - Steuern, Steuern, Steuern. Am Ende bleibt fast nichts mehr übrig. Aber Du hast was verdient. Unsere Möchtegern-Politiker im Bundestag allerdings, müssen nichts abgeben (sie verdienen ja auch nichts). Die dürfen alles so behalten, wie sie es vorab selbst festgelegt haben (Diäten). Sie geben sich ihr eigenes Gehalt. Wunderbar, das wollen wir auch so haben. Denn schließlich machen wir, seit wir 14 Jahre alt sind, einen äußerst waghalsigen Job, nämlich den des Geschäftsführers der juristischen Person.
Aber wieso "waghalsig"? Ganz einfach, weil wir nie eine genaue Anweisung oder einen Vertrag (Auftrag) erhalten haben und gar nicht wissen, wie man eine juristische Person händelt. Und die juristische Person ist nichts anderes als eine Firma, welche wir, bis wir die Radieschen von unten anschauen, führen müssen. Is nich wahr... so ein Blödsinn... jetzt drehen sie wieder völlig durch... hör ich wieder einige Stimmen. Doch lasst uns hierzu mal das Gabler Wirtschaftslexikon (DIE Reichsbürger-Wiki überhaupt) befragen, was die über die juristische Person so schreiben:
“1. Juristische Personen des Privatrechts sind u. a.:
eingetragene Vereine (e. V.), Stiftungen, die Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und eingetragene Genossenschaften. Teilnahme am Wirtschaftsleben durch gewählte oder mittels Satzung bestimmte Organe, durch die sie handelt. Grundsätzlich keine persönliche Haftung der Gesellschafter oder Mitglieder. Anmeldung zum Handelsregister erfolgt ggf. durch sämtliche vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer.
Juristische Personen sind nicht deliktsfähig, also auch strafrechtlich nicht verantwortlich. An ihrer Stelle können ihre Organträger (Vorstand, Geschäftsführer etc.) bestraft werden (§ 14 I Nr. 1 StGB). Sonderregelung im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) (§§ 29, 30 OWiG).
Also, deutlicher geht es wohl nicht mehr, oder? Ach nein, da ist sicherlich was anderes mit gemeint. Diese Reichsbürgerdeppen verdrehen wieder nur alles zu ihren Gunsten. Da muss ich Euch enttäuschen. Das was da oben steht ist Fakt. Man hat uns eine juristische Person auf`s Auge gedrückt und lässt uns mit der permanent ins offene Messer laufen. Denn die juristische Person entzieht sich jeglicher Verantwortung, die trägt einzig und alleine der ORGANTRÄGER (Vorstand bzw., wie in unserem Fall, der Geschäftsführer). Deshalb hauen sie auch immer so erbarmungslos drauf, wenn es um Strafen geht. Sie benutzen uns als Haftungs-Sandsack.
Doch wissen wir, wie wir uns zu verhalten haben? Wann wir mit was in die Haftung gehen und wann nicht? Nein, wir haben noch nie einen Auftrag geschweige denn eine Stellenbeschreibung erhalten.
Ich will jedoch nicht weiter um den heißen Brei reden, das kann gabriel viel besser. In seinem letzten Vortrag: Wir sind alle Geschäftsführer ohne Auftrag! erläutert er genau, worum es geht und warum wir mal wieder die Gearschten sind. Doch macht Euch keine Sorgen. Selbstverständlich lassen wir das nicht so stehen. Wir klagen. Mal wieder. Egal, und wenn wir die nächsten zehn Jahre klagen müssen. Irgendwann wird Gottes Gerechtigkeit den Weg auf unsere (seine) Erde finden und dann können wir das mit dem Klagen auch einstellen - vorher nicht :-)