Autor Thema: Maras Welt - Martina Altunel - Eine Hilfeseite für Reichsbürger  (Gelesen 55935 mal)

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Offline dieda

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Ist das Sürmeli auch schon an dem Fall dran? "Haftung" ist hier das Stichwort, da muss der Betreiber ganz sicher blechen, hat er doch den Menschen Marcus ohne Zustimmung der Mutter aufs Dach gelassen. :naughty:

Sehr dumm gelaufene Schweigegelderpressung wegen versuchter Aufbesserung der Urlaubskasse könnte in dem angesprochenen Millieu und im Umfeld des Darknet vielleicht auch mal gelegentlich vorkommen, vermute ich mal so ins Blaue hinein.  :shifty:
Das würde zumindest teilweise ins Bild passen.

Aber Kommisar Detlev im Verein mit Blitzbirne Mara machen das mit ihren "Ermittlungen" jetzt genau richtig und werden das hier sicher aufklären.   :doh:
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So passt ihr hier auf: Mara heißt mit Bürgerlichem Namen (PERSON  ;D) Martina Altunel. Steht auch so Titel dieses Thread!

Im Fall Marcus W. geht es, , wenn man den Link anklicken würde, um den angeblichen Selbstmord eines jungen Mannes,. Leider kann die Mutter an den Selbstmord nicht glauben und tingelt durch die "alternativen Medien" weil Ihr Sohn angeblich im Darknet an irgendwas großen dran war. Das Interview mit Detlev wurde hier behandelt: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1557.msg167763#msg167763
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@Finanzbeamter Angeblich soll er Pizzagate auf der Spur gewesen sein.   :P
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Jaja, @Finanzbeamter so passt Du hier auf. Die Frage hatte ich doch zwei Posts vor Dir schon beantwortet.  :dance:
 
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@Pantotheus Irgendwo hab ich auch was von Cryptowährung gelesen, da war er an was "Großem" dran!

@Gast aus dem Off
 :shhh:
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Ah, Kollegah macht auch gerade auf HochhausjumpingPizzagate:
http://hiphop.de/magazin/news/kollegah-will-objektive-berichterstattung-ueber-pizzagate-311766

Na, da kann ja nichts mehr schief gehen. Und wenn erst unser Rüdiger mit seinen öffentlichen Nudeltüten aus dem unterfrankierten "Ostpaket" fertig ist, dann ist bald die geballte KompENTEnz an dem Fall.   :rabbit:
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Herr Dr. Maiklokjes

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@Finanzbeamter
Danke. Ich hatte aus Furcht vor einem Knoten im Hirn bei meinen Einstellungen das Häkchen bei "Querverbindungen" weggenommen. 
Jetzt weiss ich wieder, worum es geht.
 

Offline Gutemine

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Nachdem die phänomenale Klage jetzt ja auch von der Präsidentenente beworben wird und der auch das 4-Stunden Video hochgeladen hat, packe ich mal als Anhang noch die pdf rein, die den Inhalt der "Klage" bzw. des Vortrages wiedergibt.
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ich hoffe, die Knallchargen werden wegen der Bearbeitung dieses Unsinns zur Kasse gebeten.
Alleine die zahllosen Rechtschreib- und Grammatikfehler zeigen, dass man es hier mit einer Gruppe ungebildeter Großmäuler zu tun hat, die sich ihre Langeweile vertreiben müssen. Es kann aber nicht angehen, dass sich irgendwelche Behörden, Ämter, Gerichte wegen solcher Pfeifen unnötig Arbeit machen müssen, die wiederum vom Steuerzahler finanziert werden muss.
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Auf Anhieb würde man ja als Schlafschaf denken, dass eine Pfändung eines deutschen Reichsdeppen durch eine Bank in Deutschland nur durch ein deutsches Gericht angefochten werden kann. Hier ist eine Seite über internationales Wirtschaftsrecht https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/Produkte/Dienstleistungsrecht/Portal21/Laender/Vereinigtes%2520K%25C3%25B6nigreich/Rechtsschutz/GerichtlicheRechtsbehelfe/zustaendige-gerichte.html?view=renderPdf

Zitat
1      www.gtai.de
Germany Trade & Invest (Stand: 14.4.2015)
Wer seine Forderungen vor Gericht durchsetzen möchte, muss sich zunächst klar darüber werden, wo er dies
machen kann. Er muss also seine Gegenpartei vor dem
zuständigen Gericht
 verklagen.
Bei Gerichtsprozessen zwischen Parteien aus verschiedenen Staaten muss hierzu geklärt werden, ob die Gerich­
te des einen oder des anderen Staates den Streit entscheiden dürfen. Das Gericht, vor dem man klagt (oder ver­
klagt wird), muss also
international zuständig
 sein. Anschließend muss man sich bewusst machen, an wel­
chem Ort in diesem Staat geklagt werden muss. Dafür muss man wissen, ob es (zum Beispiel wegen der Höhe
der Forderung oder des Streitgegenstandes) speziellen Gerichten vorbehalten ist, in dem Fall zu entscheiden.
Dies bezeichnet man als
sachliche Zuständigkeit
. Zudem muss das jeweilige Gericht noch innerhalb seines
Staates
örtlich zuständig
 sei

Es scheint so zu sein, wie ich es eingangs schon vermutete, zumindest ein Vertragspartner muss in England sitzen. Aber Mara, der Entenkönig (ist bestimmt schon geprüft worden!) und die Justizopferverschlimmerer sind ja Universalgenies, die es schon schaffen werden, die englische Justiz aufzuklären  :facepalm: .
Will nicht heim ins Reich!
 
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Lasst mich raten ...
Die haben ihren Schwachsinn natürlich in deutscher Sprache beim High Court of England eingereicht.  :naughty:
 
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Zitat
ich hoffe, die Knallchargen werden wegen der Bearbeitung dieses Unsinns zur Kasse gebeten.[...]Es kann aber nicht angehen, dass sich irgendwelche Behörden, Ämter, Gerichte wegen solcher Pfeifen unnötig Arbeit machen müssen, die wiederum vom Steuerzahler finanziert werden muss.

Zumindest das BVerfG erlegt in schöner Regelmäßigkeit Missbrauchsgebühren auf, stets begleitet von der netten Formulierung:

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden.

Hoffen wir, dass es in England ähnlich gehandhabt wird, auch bei ausländischen D€ppen.
 

Offline Reichskasper Adulf Titler

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vor allem auch weil sie den Schwachsinn ja wohl erst mal übersetzen müssen. Um dann festzustellen, dass es nur hirnloses Gesabbel ist.
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Offline kairo

Das PDF ist ja offenbar nur eine Präsentation der Kernpunkte der "Klage", aber das ist wüst und leer genug. Wer da gegen wen klagt, wird nirgends gesagt. Daher findet man da auch keine sinnvollen Anträge. Ganz zu schweigen davon, wie solche "Sachen", wenn es denn welche sind, in die Jurisdiktion eines Gerichts für England und Wales passen.
 

Offline Gutemine

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Achtung! Dieses Video gefährdet Tastaturen, Schreibtischplatten und eure Gesundheit.

Gabriel gibt 3 Stunden lang Antwort auf Fragen.

Sie mischen gerade das "High Court" so richtig auf, der Wechsel den sie dorthin geschickt haben ist verschwunden, 3 Sachbearbeiter hat er jetzt schon verbraucht, aber jetzt gibt es eine intensivere Kommunikation. Die sind total konfus, weil sie wissen jetzt wird es ernst.

Aber, da sie ja schon 40 (oder 50 Millionen) Euro kassiert haben, müssen sie jetzt tun was Gabriel will.

Die "Hochfinanzrechnung" ist genial. Wer einen Schuldschein (oder sonstwas) über 200.000 Euro ausstellt, hat durch 9 Kopien einen Wert von 20.000.000, wenn Gabriel das dann nochmal für das Gericht 3 mal kopiert, sind es 60.000.000.

Deshalb haben sie einen Streitwert pro Person von 260.000.000 Millionen, das ist der Schaden der jedem "Menschen" entstanden ist.

Sichert euren PC weiträumig bevor ihr den Schwachsinn anhört.

GB heißt übrigens britische Pfund.  :facepalm: :facepalm: :facepalm:

« Letzte Änderung: 2. Juni 2018, 18:50:54 von Gutemine »
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