Autor Thema: Brrrrrr-exit  (Gelesen 154447 mal)

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Offline hair mess

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #570 am: 17. Februar 2019, 09:51:52 »
Bei uns waren jetzt alle reinen Briten aufgefordert, sich wegen eines bestehenden Regelungsbedarf in der Geschäftsstelle zu melden.

Ich wollte dann wissen, was im "Falle, dass" passiert.

Wird nach oben gemeldet.
 Aber wir haben keine.

Jetzt weiß ich nicht, wie es weitergeht.
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Offline Pantotheus

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #571 am: 17. Februar 2019, 10:03:23 »
Hm, ich vermute mal, dass Briten, die lange genug in D leben, einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel haben, und zwar nach dem ganz normalen Aufenthaltsrecht. Aber da sie nach dem Brexit keine EU-Bürger mehr sein werden, müssen sie dann einen Aufenthaltstitel haben wie jeder Drittstaatsangehörige.
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Offline Sandmännchen

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #572 am: 17. Februar 2019, 10:06:33 »
Die Fahrerlaubnisfrage wird interessant. Als Fahrschule würde ich mir jetzt einen englischsprachigen Lehrer holen.
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Offline Pantotheus

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #573 am: 17. Februar 2019, 10:08:39 »
Briten, die schon länger hier leben, brauchen einen deutschen Führerschein. Das gilt für alle Nationalitäten.
U. U. gibt es in zwischenstaatlichen Verträgen Regelungen über längere oder kürzere Umtauschfristen. Wer sich nur vorübergehend in D aufhält, kann u. U. seinen heimatlichen Führerschein behalten.
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Offline Sandmännchen

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #574 am: 17. Februar 2019, 10:18:26 »
In Deutschland muss man mit einem EU-Führerschein eben nicht umschreiben, den kann man dauerhaft weiterbenutzen. Andere müssen umgeschrieben werden, und ob dazu eine neue Prüfung erforderlich ist, regelt sich über eine Staatenliste. Auf der das UK natürlich noch nicht steht.

Guernsey und Isle of Man stehen lustigerweise drauf ;)

Damit wird ab dem Brexit die Fahrerlaubnis von Briten sofort in Deutschland ungültig, und es wird eine neue Ausbildung nötig.

Das scheint noch niemand auf dem Schirm zu haben.
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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #575 am: 17. Februar 2019, 10:26:43 »
Es muss mit dem beamtenstatus zusammenhängen.
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Offline Sandmännchen

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #576 am: 17. Februar 2019, 10:36:52 »
§ 7 BeamtStG sagt ja, dass man nur Beamter werden kann, wenn man Deutscher ist oder Angehöriger eines Staates der EU, EWG oder spezielle Vereinbarungen bestehen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein "dringendes Bedürfnis"  ;D besteht.

Und wenn diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, sind die Beamte kraft Gesetzes entlassen ... (§ 22).

Da gibt es jetzt sicher massenweise dringende Bedürfnisse.

P.S.: Ich habe das vereinfacht dargestellt.
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Offline kairo

Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #577 am: 17. Februar 2019, 10:41:47 »
Hmm, wäre das nicht die Gelegenheit, auf die wir während des 2. WK vergeblich gewartet haben? Ist Merkel doch Tochter von Adolf? Ist das der geheime Masterplan, aber von Adolf und nicht den Briten?

Jetzt ergibt das alles einen Sinn.

Vergiss Adolfen. Das ist Napoleons Kontinentalsperre mit modernen Methoden!

Guernsey und die übrigen Kanalinseln sowie die Isle of Man gehören übrigens nicht zum Vereinigten Königreich. Sie haben nur durch irgendeinen komischen Zufall den selben Monarchen wie dieses. Sie werden auch in völkerrechtlichen Angelegenheiten von ihm vertreten. Sie sind lange Zeit ebenso auf dem Trittbrett der EU mitgefahren wie San Marino, Andorra, Monaco oder der Vatikan. Was sie jetzt machen werden, weiß ich nicht. Vielleicht stellen sie einen Aufnahmeantrag.
« Letzte Änderung: 17. Februar 2019, 10:45:19 von kairo »
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #578 am: 17. Februar 2019, 10:57:40 »
Was das "Wegrennen" betrifft, so waren schon vor Wochen Meldungen zu lesen, dass sich britische Staatsbürger eifrig irische Pässe holten, was auf Grund der besonderen Beziehungen zwischen beiden Staaten für viele Briten recht einfach ist, man kann offenbar auch Brite und Ire zugleich sein.
In geringerer Zahl scheint dies auch mit anderen EU-Staatsangehörigkeiten geschehen zu sein. Der "runaway" ist also offensichtlich schon länger im Gang.

Die Republik Irland ist seit jeher bestrebt, daß es möglichst viele Iren gibt (die wenigsten Iren leben dank der britischen Kolonialherren auf der irischen Insel) und hat daher sehr weitgefaßte Voraussetzungen, ab wann man als Ire gelten kann.
So reicht auch eine gewisse Anzahl irischer Vorfahren, um akzeptiert zu werden.

Wenn man die Regularien ganz böse interpretiert, können Assoziationen zu der arischen Großmutter möglich sein, die früher hierzulande eine gewisse Bedeutung hatte.
Ich müßte noch mal nachlesen, aber m.W. reichen ein oder zwei irische Großelternteile, um die Möglichkeit zu haben, Bürger der Republik Irland zu werden. 
 
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Offline Pantotheus

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #579 am: 17. Februar 2019, 11:19:45 »
Die Kanalinseln und die Isle of Man sind m. W. mit der EU assoziiert.
Hier stellt sich aber eine Auslegungsfrage: Art. 50 EUV besagt, dass die EU-Verträge gegenüber dem Staat, der seinen Austritt notifiziert hat, mit Ablauf von zwei Jahren nach Eingang der Notifikation automatisch außer Kraft treten, falls keine andere Regelung getroffen wurde.
Nun sind diese Inseln zwar nur deswegen mit der EU assoziiert, weil sie von GB völkerrechtlich vertreten werden, haben aber ihren Assoziierungsstatus nicht selbst gekündigt. Falls da der Wortlaut der Austrittsankündigung nicht ausdrücklich diese Inseln eingeschlossen hat, worüber mir nichts bekannt ist, dürfte sich die Frage stellen, ob die Assoziierung nun weiterläuft, da nicht gekündigt, oder ob sie automatisch qua Verknüpfung mit dem Austritt GBs ebenfalls wegfällt.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #580 am: 17. Februar 2019, 11:26:10 »
Tja, eine knifflige Frage - um die sich eigentlich Lisbett kümmern müßte, denn es sind ihre Inseln.

Die Kanalinseln werden zwar von GB vertreten, sind GB aber nicht zugehörig, sondern gehören der Krone.


Frische Blümchen können im Brexitland zum Statussymbol der Reichen werden:
https://www.theguardian.com/uk-news/2019/feb/16/brexit-florists-cambridge-prices-border-delays
« Letzte Änderung: 17. Februar 2019, 11:27:53 von A.R.Schkrampe »
 

Offline Sandmännchen

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #581 am: 17. Februar 2019, 11:39:34 »
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Müll Mann

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #582 am: 17. Februar 2019, 11:54:47 »
Das mit der Einbürgerung für in Deutschland lebende Briten dürfte nicht das riesen problem sein. Nach § 10 Abs. 1 StAG ist eine Einbürgerung nach 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich, bei besonderen Integrationsleistungen und Sprachkenntnissen auch bereits nach 6 Jahren. Als Auffangmöglichkeit gibt es noch den § 14 StAG, der eine Einbürgerung ohne Fristen ermöglicht, wenn eine "besondere Bindung an Deutschland" besteht, was man bei Beamten wohl so sehen könnte. Bei den Beamten dürften die Anforderungen an fehlende Vorstrafen auch nicht das Problem sein.

Den EU-Führerschein braucht man zwar nicht umschreiben lassen, aber es ist trotzdem möglich ihn umschreiben zu lassen. Wenn sich brtische Fahrerlaubnisinhaber rechtzeitig kümmern, dann stellt auch dies kein Problem dar.

Damit wird ab dem Brexit die Fahrerlaubnis von Briten sofort in Deutschland ungültig, und es wird eine neue Ausbildung nötig.
Nein, nach § 31 Abs. 2 FeV i.V.m. § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 FeV wäre nur eine Prüfung eerforderlich, aber keine Ausbildung.

Wobei noch zu klären wäre, ob der Begriff EU-Fahrerlaubnis sich auch auf eine Fahrerlaubnis erstreckt, die zum Zeitpunkt der Erteilung den Anforderungen der RL 2006/126/EG entsprach. Dann würde sich das Problem erst nach Ablauf oder Verlust einer britischen Fahrerlaubnis stellen. Bei ganz alten Fahrerlaubnissen, die vor Inkrafttreten der RL 2006/126/EG erteilt wurden, wäre ggf. ein Umtausch erforderlich. Aber da kenne ich die britische Rechtslage zu wenig um beurteilen zu können, ob dieser Fall überhaupt praktische Relevanz hat.

Anderes praktisches Problem, das Führen von Muggle-Hochschulgraden. Normalerweise müssen ausländische Hochschulgrade mit dem Zusatz der verleihenden Hochschule geführt werden, also z.B. Master of Magic (Hogwarts School of Witchcraft and Wizardry). Das Führen von Hochschulgraden fällt in die Kompetenz der Länder. Zur Vereinheitlichung gibt es Beschlüsse der KMK, zum Beispiel, dass Hochschulgrade aus EU-Staaten ohne Zusatz geführt werden dürfen. Auch hier wird sich dann die Frage stellen, ob hier der Zeitpunkt der Verleihung oder der Zeitpunkt des Führens maßgeblich ist. Da sehe ich eine Abmahnwelle anrolle, wo Anwälte auf Kollegen mit EU-ausländischem LL.M. losgehen werden, wenn die den weiterhin ohne Zusatz führen.

So wird es noch eine Vielzahl von Detailfragen geben, z-B. die Fortgeltung der Erteilung von CE-Zeichen, Einstufungen nach REACH, Zulassungen von Arzneimitteln (die Europäische Arzneimittelagentur sitzt noch in London) ...

 
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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #583 am: 17. Februar 2019, 12:05:14 »
I stand corrected! Vielen Dank, @Müll Mann!
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Offline Neubuerger

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #584 am: 17. Februar 2019, 12:08:44 »
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Die sind im Umzug begriffen, die Flaggen sind bereits eingeholt, ab dem 04. März haben die ihren Dienstsitz in Amsterdam. Noch so ein Brexit Kollateralschaden.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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