Nach britischer Staatsrechtslehre ist das Parlament souverän. Ein Volksentscheid ist aus sich heraus daher gar nicht gültig. Somit bestünde grundsätzlich die Möglichkeit, durch Parlamentsentscheid den Brexit abzublasen. Vielleicht erfordert es der politische Anstand, vorher einen Volksentscheid durchzuführen, rechtlich zwingend wäre ein solcher allerdings nicht.
Auf einem anderen Blatt steht die völkerrechtliche Wirkung der Austrittserklärung gegenüber der EU. Ob eine solche zurückgezogen werden dürfte, kann ich nicht sagen. Man könnte die betreffende Bestimmung so auslegen, dass ein Rückzug einer einmal erfolgten Erklärung nicht möglich ist. Es käme auch darauf an, wie die EU reagiert. Eine Austrittserklärung entfaltet nach Ablauf von zwei Jahren automatisch Rechtswirkung, eine eventuelle Rückzugserklärung ist nicht ausdrücklich im EU-Vertrag geregelt. Dabei stellte sich die Frage, ob sie der Annahme bedürfte und, falls ja, wer innerhalb der EU dafür zuständig wäre.
Es ist halt immer leichter Schaden angerichtet als behoben. Das ist jedem Kraftfahrzeugmechaniker klar.