Autor Thema: Brrrrrr-exit  (Gelesen 154544 mal)

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dtx

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1320 am: 9. Juli 2019, 14:26:09 »
Zitat
EuGH Anhängiges Verfahren, C-276/19 (Aufnahme in die Datenbank am 27.6.2019)

Klage der Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, eingereicht am 01.04.2019, mit dem Antrag,

- festzustellen, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 395 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuerrichtlinie) verstoßen hat, dass es neue Vereinfachungsmaßnahmen eingeführt hat, die die in der ursprünglichen Terminal Markets Order 1973 vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung und die dort vorgesehene Ausnahme von der üblichen Pflicht, Mehrwertsteueraufzeichnungen zu führen, erweitern, ohne bei der Kommission einen Antrag mit dem Ziel der Ermächtigung durch den Rat zu stellen;

- dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland die Kosten aufzuerlegen.

(Die Klage stützt sich im Wesentlichen darauf, dass die an der Value Added Tax (Terminal Markets) Order 1973 vorgenommenen Änderungen den Anwendungsbereich der vom Vereinigten Königreich 1977 mitgeteilten ursprünglichen Ausnahme erweiterten und der Kommission gemäß Art. 395 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG hätten mitgeteilt werden müssen.)

EGRL 112/2006 Art 395 Abs 2

Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/anhaengige-verfahren/revisionsverfahren
 

Offline hair mess

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1321 am: 9. Juli 2019, 22:05:45 »
Sicherlich ist es hilfreich, wenn ein Diplomat in seinem Gastland beliebt ist, aber unbedingt erforderlich ist es nicht, und seine Hauptaufgabe auch nicht. Alle anderen Botschafter äußern sich vermutlich in ihren Berichten aus Washington ähnlich, nur funktioniert da die Geheimhaltung besser.

Komisch übrigens, dass Trump erst jetzt merkt, dass keiner den britischen Botschafter lieb hat. Hat er sich schon früher mal in diesem Sinne geäußert?
Er hat sich ja erst jetzt umgehört,
was Andere von dem Briten halten.
Und egal, was sie von diesem halten,
sie halten eine ehrliche Antwort für gefährlich
und somit auch den Mund.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

dtx

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1322 am: 10. Juli 2019, 12:18:46 »
https://www.gmx.net/magazine/politik/tv-duell-tory-fuehrung-johnson-trotz-schwachen-auftritts-favorit-33833562

Wenn die Briten schon vom Lachen satt werden, ist doch alles in Ordnung.

Spoiler
Boris Johnson und Jeremy Hunt haben sich im Rennen um das Amt des Tory-Vorsitzenden - und damit des britischen Premierministers - einem ersten und einzigen TV-Duell gestellt. Die Lacher hat Favorit Johnson dabei auf seiner Seite, doch wenn es um die Details seiner Brexit-Pläne geht, bleibt er einsilbig.

...

"Dieses Land braucht Optimismus"

Es ist diese Achtlosigkeit für Details, gepaart mit blindem Optimismus, die ihm nicht nur Außenminister Hunt zum Vorwurf macht. Johnson will Großbritannien unter allen Umständen am 31. Oktober aus der EU führen, doch seine Pläne dafür sind bislang nebulös.

Sein persönliches Schicksal als dann möglicherweise amtierender Premier wollte er aber nicht von einem Erfolg in der Sache abhängig machen. Auf die Frage Hunts, ob er zurücktreten würde, wenn der Brexit noch einmal verschoben werden sollte, sagte Johnson: "Ich will der EU nicht die Aussicht geben, dass sie meinen Rücktritt mit der Weigerung zu einem Abkommen befördern könnten."

"Als Premierminister geht es darum, den Leuten zu sagen, was sie hören müssen, nicht was sie hören wollen", kritisiert Hunt. Johnson kontert mit dem Vorwurf, Hunt verbreite Mutlosigkeit. "Ich glaube, dieses Land braucht ein bisschen Optimismus", ruft er unter dem Beifall der Zuschauer dazwischen.

Unklar bleibt, ob Johnson mehr als gute Laune und Optimismus zu bieten hat. Es gibt erhebliche Zweifel, ob er einen glaubwürdigen Plan für den EU-Austritt hat. Sowohl bei seinen Vorschlägen für eine Neuverhandlung des Brexit-Abkommens als auch bei seinen No-Deal-Plänen verstrickte er sich immer wieder in Widersprüche.

Doch mit schlagfertigen Reaktionen, oft mit etwas Ironie versehen, hat Johnson immer wieder die Lacher auf seine Seite.
Antworten bleibt Johnson schuldig

Fragen an ihn bleiben dabei oft unbeantwortet. Zum Beispiel, wie er das dreimal im Parlament gescheiterte Brexit-Abkommen mit der EU neu verhandeln wolle, obwohl Brüssel wieder und wieder klar gemacht hat, dass es keine Nachverhandlungen geben wird.

Oder wie er die EU dazu zu bringen gedenke, Großbritannien eine Übergangsfrist nach dem Brexit zu gewähren, ohne dass London seine Schlussrechnung aus der Zeit der EU-Mitgliedschaft begleicht.

Nicht greifbar ist Johnson auch bei der Frage, ob er den britischen Botschafter in Washington entlassen würde, der mit seinem vernichtenden Urteil über Donald Trump beim US-Präsidenten in Ungnade gefallen ist. Der Diplomat hatte die Trump-Regierung in vertraulichen Depeschen unter anderem als "unfähig" bezeichnet. Die Emails wurden später an die Presse weitergegeben.

Während sich Hunt klar hinter seinen Diplomaten stellt, sagt Johnson, er wolle nicht so "vermessen" sein, diese Entscheidung vorwegzunehmen. Ähnlich äußert er sich, wenn es darum geht, ob er einen Brexit ohne Abkommen durchboxen würde, indem er das Parlament mit einem Verfahrenstrick ausschaltet.

Wer nächster Chef der konservativen Partei und damit Premierminister wird, entscheiden die etwa 160.000 Tory-Mitglieder in diesen Tagen per Briefwahl. Es wird davon ausgegangen, dass viele ihre Entscheidung bereits getroffen haben.

Auch wenn Johnson als kaum noch zu schlagen gilt - das Ergebnis der Wahl soll erst am 23. Juli feststehen.
(jwo/dpa)  © dpa
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dtx

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1323 am: 10. Juli 2019, 21:29:29 »
Der Leak schlägt ordentlich Wellen in London. Da kann man nur hoffen, daß Bobbeles zukünftiger Außenminister niemanden für die Neubesetzung dieses Schleudersitzes finden wird.



Mr. Speaker on Brexit

« Letzte Änderung: 10. Juli 2019, 22:04:03 von dtx »
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1324 am: 10. Juli 2019, 23:52:40 »
Der Leak schlägt ordentlich Wellen in London. Da kann man nur hoffen, daß Bobbeles zukünftiger Außenminister niemanden für die Neubesetzung dieses Schleudersitzes finden wird.
...

Es wird gemunkelt, daß der Abschuß des Botschafters eine gezielte Aktion der BoJo-Fanboys war, um Nigel Farage den Posten zuzuschustern.
 
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Offline kairo

Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1325 am: 11. Juli 2019, 09:51:55 »
Es wird gemunkelt, daß der Abschuß des Botschafters eine gezielte Aktion der BoJo-Fanboys war, um Nigel Farage den Posten zuzuschustern.

Das wäre ja ein grandioser Schuss ins Knie. Was der bisherige Botschafter in seinen Geheimberichten schrieb, predigt Farage öffentlich. Vielleicht nicht inhaltlich gleich, aber bestimmt in der Form.

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Offline BlueOcean

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1326 am: 11. Juli 2019, 10:01:19 »
Das halte ich aber auch für ein grobes Gerücht. Farage ist als Botschafter ungefähr so geeignet wie Bernd Höcke und ist gewiss nicht daran interessiert (der kassiert lieber ohne etwas zu tun in Brüssel). Wäre auch kaum vermittelbar wenn der kommende Chef der Tories ausgerechnet den protegiert, der ihnen bei der letzten Wahl fast alle Stimmen weggenommen hat.
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dtx

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1327 am: 12. Juli 2019, 23:31:41 »
Das halte ich aber auch für ein grobes Gerücht. Farage ist als Botschafter ungefähr so geeignet wie Bernd Höcke ...

Das ist kein Argument, denn das trifft für Bobbele als MP genauso zu.

Im Übrigen: Wales's support for United Kingdom NOT unconditional - Welsh First Minister Mark Drakeford

 

dtx

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1328 am: 13. Juli 2019, 09:24:16 »
Wer noch glaubt, das HoC werde einen No-Deal-Brexit verhindern, dürfte sich inzwischen auf dem Holzweg befinden.
Von vier "Admentments", die darauf abzielten, die offenbar geplante Ausschaltung des Parlaments durch die kommende Regierung rund um den 31. Oktober zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren, ging nur eines und auch das nur mit einer Stimme Mehrheit durch, was ich für einen Betriebsunfall halte - da haben wohl zwei Leute zur Unzeit auf dem Topf gesessen.



Das Parlament scheute sich auch nicht, sich dem Volk als loser Haufen ungezogener Trolle zu präsentieren, indem es an einem Tag, an dem es ein volles Programm hatte, nichts besseres zu tun fand, als Bercow wegen einer Nichtigkeit die Hölle heiß zu machen:

 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1329 am: 13. Juli 2019, 09:58:30 »
Detailwissen wird sowieso überbewertet!  ;)


Zitat
Im TV bloßgestellt
Boris Johnson offenbart Brexit-Wissenslücken

Nach dem Brexit will der mögliche kommende britische Premierminister den Schaden für die Wirtschaft mithilfe des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens abwehren. Doch dessen Details kennt Johnson nicht.

Samstag, 13.07.2019   08:34 Uhr Drucken NutzungsrechteFeedbackKommentieren
Brexit
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Der Favorit im Rennen um das Amt des konservativen Parteichefs und britischen Premierministers, Boris Johnson, hat in einem BBC-Interview am Freitagabend grobe Wissenslücken zu seinem Brexit-Plan offenbart. Johnson will Großbritannien am 31. Oktober aus der EU führen, "komme, was wolle". Sollte die EU bis dahin nicht auf die Forderungen Johnsons zu Änderungen am Brexit-Abkommen eingehen, will er notfalls ohne Deal aus der Staatengemeinschaft ausscheiden.
Spoiler
Johnson behauptet, negative Konsequenzen für die Wirtschaft könnten dann mithilfe einer Bestimmung aus dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) überwunden werden - einem internationalen Vertrag, der den Grundstein für die Welthandelsorganisation (WTO) legte. Dann könnten einfach die gleichen Handelsregeln wie bisher gelten, bis ein neues Freihandelsabkommen geschlossen sei, so Johnson. Zölle seien überflüssig. Noch vor Wochen konnte er jedoch nicht einmal die genaue Bestimmung aus dem Abkommen benennen.

Im Interview mit dem BBC-Moderator Andrew Neil legte Johnson nun viel Wert darauf, dass es sich um Artikel 24, Paragraf 5 b des GATT-Abkommens handelt. Die Frage Neils, ob er auch wisse, was in Paragraf 5 c stehe, musste Johnson jedoch verneinen.

Darin stehe, belehrte ihn Neil, dass "man nicht nur die Zustimmung der EU braucht, sondern man muss sich auch auf die Umrisse eines künftigen Handelsabkommens einigen und den Zeitplan, um das zu erreichen". Warum sollte sich Brüssel darauf einlassen, wenn Johnson sich nicht einmal auf die bereits vereinbarten Konditionen des Austritts festlegen wolle, fragte Neil. Johnson hatte darauf keine überzeugende Antwort.

[close]
https://www.spiegel.de/politik/ausland/boris-johnson-offenbart-brexit-wissensluecken-a-1277180.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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dtx

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1330 am: 13. Juli 2019, 12:22:55 »
Zitat
Warum sollte sich Brüssel darauf einlassen, wenn Johnson sich nicht einmal auf die bereits vereinbarten Konditionen des Austritts festlegen wolle, fragte Neil. Johnson hatte darauf keine überzeugende Antwort.

... aber die Lacher auf seiner Seite. Ach so, es war ja ein Interview. Was wo in dem GATT-Abkommen steht, ist letztlich egal. Bobbele konnte den Journalisten nur nicht sagen, daß ab November zu "sagenhaften Konditionen" bei Onkel Donald eingekauft wird. Schließlich hat sich selbst die Queen prostituieren müssen, um den alten Hausierer gnädig zu stimmen - da wird man den doch jetzt nicht abblitzen lassen.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19470239/index.html

Spoiler
0.632.21

Übersetzung1

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)
Abgeschlossen in Genf am 30. Oktober 1947
Provisorischer Beitritt mit Wirkung ab 1. Januar 1960
Von der Bundesversammlung genehmigt am 10. Juni 1959
Schweizerische Beitrittsurkunde hinterlegt am 2. Juli 1966
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. August 1966

(Stand am 12. August 2003)

Die Regierungen des Commonwealth Australien, des Königreichs Belgien, der Vereinigten Staaten von Brasilien, von Burma, Canada, Ceylon, der Republik Chile, der Republik China, der Republik Cuba, der Französischen Republik, von Indien, Libanon, des Grossherzogtums Luxemburg, von Neuseeland, des Königreichs der Niederlande, des Königsreichs Norwegen, von Pakistan, Süd-Rhodesien, der Südafrikanischen Union, von Syrien, der Tschechoslowakischen Republik, des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika ...

Teil III
  Art. XXIV Territoriale Anwendung - Grenzverkehr - Zollunion und Freihandelszonen

1. Die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens finden auf das Zollgebiet des Mutterlandes der Vertragspartner ebenso wie auf jedes andere Zollgebiet Anwendung, hinsichtlich dessen das vorliegende Abkommen in Ausführung von Artikel XXVI angenommen oder auf Grund des Artikels XXXIII oder auf Grund des Protokolls über die vorläufige Anwendung angewendet wird. Jedes dieser Zollgebiete wird ausschliesslich für die Zwecke der territorialen Anwendung dieses Abkommens als ein Partner dieses Abkommens angesehen werden; dies gilt unter dem Vorbehalt, dass die Bestimmungen dieser Ziffer nicht so ausgelegt werden sollen, als ob sie zwischen zwei oder mehreren Zollgebieten Rechte oder Verpflichtungen schaffen würden, hinsichtlich deren das vorliegende Abkommen in Ausführung von Artikel XXVI angenommen ist oder auf Grund des Artikels XXXIII oder entsprechend dem Protokoll über die vorläufige Anwendung angewendet wird.

2. Im Sinne des vorliegenden Abkommens ist unter Zollgebiet jedes Gebiet zu verstehen, für das besondere Zolltarife oder andere auf den Handelsaustausch anwendbare Regelungen für einen wesentlichen Teil des Handels des betreffenden Gebietes mit anderen Gebieten bestehen.

3. Die Bestimmungen dieses Abkommens sollen nicht dahingehend ausgelegt werden, als ob sie entgegenstünden:

a.
    den Vergünstigungen, die ein Vertragspartner angrenzenden Ländern zur Erleichterung des Grenzverkehrs gewährt; oder
b.
    den Vergünstigungen, die dem Handel mit dem freien Gebiet Triest von den diesem Gebiet benachbarten Ländern gewährt werden, vorausgesetzt, dass diese Vergünstigungen den Bestimmungen der Friedensverträge nach dem Zweiten Weltkriege nicht entgegenstehen.

4. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es wünschenswert ist, durch freiwillige Vereinbarungen zur Förderung der wirtschaftlichen Integration der teilnehmenden Länder eine grössere Freiheit des Handels herbeizuführen. Sie erkennen ferner an, dass es der Zweck von Zollunionen und Freihandelszonen sein soll, den Handel zwischen den teilnehmenden Gebieten zu erleichtern, nicht aber dem Handel anderer Vertragsparteien mit diesen Gebieten Schranken zu setzen.

5. Infolgedessen stehen die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens der Bildung einer Zollunion oder Errichtung einer Freihandelszone zwischen den Gebieten der Vertragspartner oder dem Abschluss einer vorläufigen, für die Bildung einer Zollunion oder einer Freihandelszone notwendigen Vereinbarung nicht entgegen, vorausgesetzt, dass:

a.
    im Fall einer Zollunion oder einer zum Zwecke der Bildung einer Zollunion abgeschlossenen vorläufigen Vereinbarung die mit der Bildung dieser Zollunion oder mit dem Abschluss dieser Vereinbarung eingeführten Zölle, im ganzen gesehen, für den Handel mit den Vertragspartnern, die keine Partner einer solchen Zollunion oder Vereinbarung sind, keine höhere allgemeine Belastung darstellen und die Bestimmungen für den Aussenhandel nicht einschränkender sind als die Zölle bzw. als die Bestimmungen, die vor der Bildung einer solchen Union bzw. vor dem Abschluss einer vorläufigen Vereinbarung in den Mitgliedstaaten dieser Union auf den Aussenhandel angewendet wurden;

b.
    im Fall einer Freihandelszone oder im Fall einer vorläufigen, die Errichtung einer Freihandelszone bezweckenden Vereinbarung die Zölle, die im Gebiet jedes Mitgliedstaates bei der Errichtung der Freihandelszone oder bei Abschluss der vorläufigen Vereinbarung im Handel mit Vertragspartnern, die keiner solchen Zone angeschlossen oder keine Partner einer solchen Vereinbarung sind, beibehalten werden, nicht höher und die anderen Bestimmungen für den Aussenhandel nicht einschränkender sind als die entsprechenden Zölle bzw. Bestimmungen, die in diesen Gebieten vor der Errichtung dieser Zone bzw. vor dem Abschluss der vorläufigen Vereinbarung bestanden;
c.
    ferner unter dem Vorbehalt, dass jede vorläufige Vereinbarung im Sinne der Absätze a und b einen Plan und ein Programm für die binnen einer angemessenen Frist durchzuführende Bildung einer solchen Zollunion oder Errichtung einer solchen Freihandelszone enthält.

6. Wenn in Erfüllung der in Ziffer 5 Absatz a genannten Bedingungen ein Vertragspartner beabsichtigt, einen Zoll in einer mit den Bestimmungen des Artikels 11 unvereinbaren Weise zu erhöhen, so findet das in Artikel XXVIII vorgesehene Verfahren Anwendung. Bei der Festsetzung der Ausgleichszugeständnisse ist der Ausgleich, der sich bereits aus den Ermässigungen des entsprechenden, von den übrigen Mitgliedstaaten der Union erhobenen Zolles ergibt, gebührend zu berücksichtigen.

7.
    a. Jeder Vertragspartner, der sich entschliesst, einer Zollunion beizutreten oder sich einer Freihandelszone anzuschliessen oder an einer vorläufigen, zum Zwecke der Bildung einer solchen Union oder einer solchen Zone geschlossenen Vereinbarung teilzunehmen, wird die Vertragspartner hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und ihnen über diese Union oder diese Zone alle erforderlichen Auskünfte geben, um sie in die Lage zu versetzen, den Vertragspartnern die Berichte und Empfehlungen zugehen zu lassen, die sie für angezeigt halten.
b.
    Gelangen die Vertragsparteien, nachdem sie Plan und Programm einer in Absatz 5 erwähnten vorläufigen Vereinbarung in Konsultationen mit den Parteien dieser Vereinbarung und unter gebührender Berücksichtigung der ihnen nach Buchstabe a übermittelten Auskünfte geprüft haben, zu der Auffassung, dass diese Vereinbarung wahrscheinlich nicht innerhalb der von den teilnehmenden Parteien vorgesehenen Zeitspanne zur Bildung einer Zollunion oder einer Freihandelszone führen wird oder dass die Zeitspanne nicht angemessen ist, so werden die Vertragsparteien den Parteien der Vereinbarung Empfehlungen erteilen. Diese sollen entweder eine solche Vereinbarung nicht aufrechterhalten oder nicht in Kraft setzen, wenn sie nicht bereit sind, sie entsprechend diesen Empfehlungen zu ändern.
c.
    Jede wesentliche Änderung des in Absatz c der Ziffer 5 erwähnten Plans oder Programms muss den Vertragspartnern mitgeteilt werden; diese können die daran interessierten Vertragspartner ersuchen, mit ihnen in Beratungen darüber einzutreten, ob die Änderung geeignet erscheint, die Bildung der Zollunion oder die Errichtung der Freihandelszone zu gefähren oder ungebührlich zu verzögern.

8. Im Sinne dieses Abkommens wird verstanden:

a.
    unter Zollunion die Ersetzung von zwei oder mehreren Zollgebieten durch ein einziges Zollgebiet, und zwar in der Weise:

    i.
        dass die Zölle und die anderen den Aussenhandel einschränkenden Bestimmungen (ausgenommen, soweit erforderlich, die auf Grund der Artikel XI, XII, XIII, XIV, XV und XX zulässigen Beschränkungen) für den Hauptteil des Aussenhandels zwischen den Mitgliedstaaten der Union oder zumindest für den Hauptteil des Aussenhandels mit den aus diesen Ländern stammenden Erzeugnissen beseitigt werden; sowie
    ii.
        dass, vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 9, im wesentlichen gleiche Tarife und sonstige Bestimmungen von jedem Mitglied der Union im Handelsverkehr mit Gebieten, die dieser nicht angehören, angewendet werden;

b.
    unter Freihandelszone eine Gruppe von zwei oder mehreren Zollgebieten, zwischen denen die Zölle und die anderen den Aussenhandel beschränkenden Bestimmungen (ausgenommen, soweit erforderlich, die auf Grund der Artikel XI, XII, XIII, XIV, XV und XX zulässigen Beschränkungen) für den Hauptteil des Aussenhandels mit den Erzeugnissen, die aus den die Freihandelszonen bildenden Gebieten stammen, beseitigt sind.

9. Die in Ziffer 2 des Artikels 1 aufgeführten Präferenzen werden durch die Bildung einer Zollunion oder die Errichtung einer Freihandelszone nicht berührt; sie können jedoch durch Verhandlungen mit den daran interessierten Vertragspartnern beseitigt oder umgestaltet werden. Dieses Verfahren der Verhandlung mit den betroffenen Vertragspartnern findet besonders auf die Beseitigung von Präferenzen Anwendung, die zur Durchführung der Bestimmungen der Absätze a, i und b der Ziffer 8 notwendig sein könnte.

10. Die Vertragspartner können durch eine mit Zweidrittelmehrheit gefasste Entscheidung Vorschläge genehmigen, die nicht völlig mit den Bestimmungen der vorstehenden Ziffern 5 bis einschliesslich 9 in Einklang stehen, vorausgesetzt, dass sie auf die Bildung einer Zollunion oder die Errichtung einer Freihandelszone im Sinne dieses Artikels abzielen.

11. Unter Berücksichtigung der aussergewöhnlichen Verhältnisse, die sich aus der Errichtung Indiens und Pakistans als unabhängige Staaten ergeben und in Würdigung des Umstandes, dass diese beiden Staaten lange Zeit ein einheitliches Wirtschaftsgebiet gebildet haben, kommen die Vertragspartner überein, dass die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens diese beiden Länder nicht hindern sollen, Sonderabkommen in bezug auf ihren beiderseitigen Handel abzuschliessen, bis ihre gegenseitigen Handelsbeziehungen endgültig geregelt sind.

12. Jeder Vertragspartner wird die in seiner Macht stehenden angemessenen Massnahmen treffen, damit die Regierungs-, Verwaltungs-, Regional- und Lokalbehörden seines Gebietes die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens beachten.
  Art. XXV Gemeinsames Vorgehen der Vertragspartner

1. Die Vertreter der Vertragspartner sollen periodisch zusammentreten, um die Durchführung derjenigen Bestimmungen des vorliegenden Abkommens sicherzustellen, die ein gemeinsames Vorgehen erfordern, und um ganz allgemein seine Anwendung zu erleichtern und die Erreichung der Ziele des Abkommens zu ermöglichen. Jedesmal, wenn im vorliegenden Abkommen die kollektiv handelnden Vertragspartner erwähnt sind, werden sie als Vertragspartner bezeichnet.

2. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird aufgefordert, die erste Versammlung der Vertragspartner einzuberufen. Sie soll spätestens am 1. März 1948 stattfinden.

3. Jeder Vertragspartner verfügt bei allen Versammlungen der Vertragspartner über eine Stimme.

4. Sofern im vorliegenden Abkommen nicht anders bestimmt ist, sollen die Beschlüsse der Vertragspartner mit Stimmenmehrheit gefasst werden.

5. Unter aussergewöhnlichen, in dem vorliegenden Abkommen nicht anderweitig vorgesehenen Umständen können die Vertragspartner einen Vertragspartner von einer der ihm durch dieses Abkommen auferlegten Verpflichtung entbinden, vorausgesetzt, dass ein solcher Beschluss mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst wird und dass diese Mehrheit mehr als die Hälfte der Vertragspartner umfasst. Durch eine solche Abstimmung können die Vertragspartner gleichfalls

i.
    bestimmte Arten von aussergewöhnlichen Umständen bezeichnen, für welche dann andere Abstimmungsbedingungen gelten sollen, um einen Vertragspartner von einer oder mehreren seiner Verpflichtungen zu entbinden;
ii.
    die für die Anwendung dieses Absatzes erforderlichen Vorbedingungen festlegen.
[close]
« Letzte Änderung: 13. Juli 2019, 12:32:30 von dtx »
 

Offline califix

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1331 am: 13. Juli 2019, 12:54:31 »
Warum in aller Welt erwartet jemand, dass der blonde Wirrkopf sich plötzlich mit der Realität beschäftigt? In seiner Zeit als Jounalist hat er irgendwelche Geschichten nach Hause berichtet, die nicht zeigten, was in der EU passierte, sondern offensichtlich nur auf Leserzahlen und viel Aufmerksamkeit hingebogen waren. Notfalls wurde halt mal ein Skandälchen frei erfunden. Im Wahlkampf waren die Argumente für den EU-Austritt genauso frei erfunden, das müsste eigentlich inzwischen jedem Trottel klar sein. Bisher ist er damit durchgekommen. Die Erfahrung zeigt, dass derzeit die Wahrheit nicht zum Wahlerfolg führt, sondern die geschickteste Lüge. Und diese Kunst hat er jahrelang geübt.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1332 am: 13. Juli 2019, 13:04:08 »
Notfalls wurde halt mal ein Skandälchen frei erfunden.

Guter Einwurf!

Interessanterweise wirft ja unsere Kundschaft der Presse vorsichtshalber grundsätzlich mal "Relotiusniveau" vor, ist aber bei Johnson völlig schmerzfrei und empfiehlt ihn als den neuen Götzen.

Aber nu, ja, Logik ...   ???
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1333 am: 13. Juli 2019, 16:58:05 »
Interessanterweise wirft ja unsere Kundschaft der Presse vorsichtshalber grundsätzlich mal "Relotiusniveau" vor, ist aber bei Johnson völlig schmerzfrei und empfiehlt ihn als den neuen Götzen.

Johnson dürfte diese Arbeitsweise sehr viel konsequenter als Relotius an den Tag gelegt haben. Amber Rudd formulierte das so: „Er ist der Mittelpunkt der Party, aber er ist nicht der Mann, von dem man danach abends nach Hause gefahren werden will.“
[Charlie Cooper, Caroline Mortimer: EU referendum debate gets personal as Remain camp attacks Boris Johnson. The Independent, 9. Juli 2016, abgerufen am 10. Juni 2017 (englisch).]
 

Offline Happy Hater

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Re: Brrrrrr-exit
« Antwort #1334 am: 13. Juli 2019, 22:20:30 »
Wer noch glaubt, das HoC werde einen No-Deal-Brexit verhindern, dürfte sich inzwischen auf dem Holzweg befinden.

Und ich glaube, wer das Gegenteil glaubt, dürfte sich auf dem Holzweg befinden.

Die Zeit wird zeigen, wer die Lage besser eingeschätzt hat.

Ich finde es faszinierend, wie viele Leute diese m.E. leere Drohung ernst nehmen.