Autor Thema: Neues aus dem Königreich - 07/2016  (Gelesen 33721 mal)

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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #255 am: 25. Juli 2016, 16:27:59 »
Moment mal!

Wenn Peter sich in der BRiD GmbH anmeldet, ist er wieder deren Personal.
Ergo ist er kein Souverän mehr.
Das heißt, er ist natürlich auch kein oberster Souverän mehr.
Daraus folgt, dass mangels von ihm bestimmtem Nachfolger kein König ins KRD kommen kann.
Daher kann auch der Staatsrat niemals verfassungsgemäß gewählt werden.
Und daraus wieder, das KRD hört auf zu existieren. In dem Moment der Anmeldung im Meldeamt zu Wittenberg.

Das ist ja sensationell. Ob die Anleger und Anhänger Fitzeks sich dessen bewusst sind? Ein bisschen Haft und Peter gibt auf! Komplett! Toll! :)
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #256 am: 25. Juli 2016, 16:38:24 »
Der Aufwand des Anwalts wirkt auf jeden Fall wie (kostenpflichtig!) "bestellt". Da möchte jemand dringend wieder an die frische Luft - aber bitte unter Aufrechterhaltung seiner Phantastereien.

Und wenn der Mandant dies wünscht (und bezahlt!) schreibt ein Anwalt natürlich auch Beschwerden mit geringen Erfolgsaussichten. So betrachtet finde ich die Beschwerde (abgesehen von zu vielen Tippfehlern) gar nicht so dumm. In Fitzeks Gerede und seinen Schriften finden sich allemal ein paar Worthülsen, um beinahe alles zu beweisen. Selbst sein hoher "Respekt" vor der BRD; LOL...

Konsequent verlogen ist hingegen die Argumentation, dass die "Sparbuch"-Inhaber gar kein Geld anlegen oder sichern wollten, sondern damit eigentlich nur den Aufbau alternativer Strukturen finanzieren wollten. Hier zeigt sich aber ein Problem, dass im Prozess häufiger auftauchen dürfte: Fitzek hat gerade bei den Schriftstücken so viele abweichende Varianten in die Welt gesetzt, dass darin oft ganz widersprüchliche Aussagen zu finden sind. Die mehrfachen Bezüge auf die spätere Reichsbank (die laut Anwalt nun doch die Fortsetzung der Kooperationskasse gewesen sein soll) sind sicher auch der Tatsache geschuldet, dass Fitzeks Schriftkram da wenigstens theoretisch schon etwas sicherer abgefasst worden war.

Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft da genügend originale Unterlagen aus der fraglichen Zeit vorlegen kann und dass das Gericht die Herkunft von Dokumenten der Verteidigung ausreichend hinterfragt. (Schon bei der Foto-Dokumentation der Renovierungen in Apollensdorf war Eingeweihten offensichtlich, dass da Arbeiten aus diesem Jahr angebliche Investitionen in 2013 belegen sollten).
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #257 am: 25. Juli 2016, 17:01:12 »
Mein Lieblingssatz aus dem Schreiben ist definitiv auf Seite 9:

"Durch Nachfrage wollte er diesem Effekt entgehen und hoffte auf einen möglichst Vorteilsfreien (sic!) Prozess."

Ich auch, Peter, ich auch.  ;D

Ansonsten kann ich nur sagen, dass mir der Anwalt ein bisschen leid tut, man kann an dem ganzen Schriftsatz sehen, dass er es mit der Verteidigung des OS nun wirklich nicht einfach hat.

Auch kann man daran gut sehen, dass der OS hier nun wirklich keine Top-Kanzlei engagiert hat, solche Fehler wie in diesem Schriftsatz darf es bei wirklich exzellenten Kanzleien einfach nicht geben. Das bedeutet nicht (!) dass die Anwälte dort schlecht sind, bloß dass sie einfach nicht so viel Geld machen, dass sie sich Personal leisten können, welches die Schriftsätze in fehlerfreiem Deutsch zu Papier bringt.

Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft da genügend originale Unterlagen aus der fraglichen Zeit vorlegen kann und dass das Gericht die Herkunft von Dokumenten der Verteidigung ausreichend hinterfragt. (Schon bei der Foto-Dokumentation der Renovierungen in Apollensdorf war Eingeweihten offensichtlich, dass da Arbeiten aus diesem Jahr angebliche Investitionen in 2013 belegen sollten).

Eventuell könnten wir als "Experten" in der Sache ja mal ein bisschen relevantes Material sammeln und der StA zukommen lassen, aufbereitet natürlich, mit den relevanten Stellen markiert, damit sie sich nicht durch hunderte Seiten Geschwurbel lesen müssen.
 
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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #258 am: 25. Juli 2016, 17:09:03 »
Auch kann man daran gut sehen, dass der OS hier nun wirklich keine Top-Kanzlei engagiert hat, solche Fehler wie in diesem Schriftsatz darf es bei wirklich exzellenten Kanzleien einfach nicht geben. Das bedeutet nicht (!) dass die Anwälte dort schlecht sind, bloß dass sie einfach nicht so viel Geld machen, dass sie sich Personal leisten können, welches die Schriftsätze in fehlerfreiem Deutsch zu Papier bringt.
Eine Vermutung von mir:

- Der RA wurde als Pflichtverteidiger benannt
- Fitzek hat die Beratung des Verteidigers ignoriert und will einen Freispruch durchboxen
- Der Verteidiger schreibt an die Kammer pflichtbewusst genau das, was Fitzek zu schwurbeln wünscht.

Ich als noch studierender Hosensche!sser will dem RA zwar nicht unterstellen, mit wenig Herzblut an die Sache ranzugehen, aber wirklich Mühe gegeben hat er sich nun wirklich nicht. Seinen Job gemacht hat er aber auf jeden Fall. Der Angeschuldigte hat bestellt & der Verteidiger hat wie gewünscht geliefert. Ob Herrn K. das nun gefällt, dass die Pudel seinen Schriftsatz zu Propagandazwecken missbrauchen ist allerdings fraglich. Was die Kanzlei als solche wohl davon hält? Das Internet vergisst nicht...
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #259 am: 25. Juli 2016, 17:27:35 »
Für einen reinen Pflichtverteidiger wunderte mich dieser Arbeitsaufwand.

Man darf nicht vergessen, in Strafsachen ist der Anwalt nicht Parteivertreter wie in einem Zivilprozess. Er muss im Grundsatz nur für ein faires Verfahren sorgen ohne das ganze Gesumms seines Mandanten irgendwie verschwurbeln zu müssen. Warum also noch mehr Papier bedrucken, wenn bei nüchterner Betrachtung die Argumente nicht überzeugen können. Auf eine extra-Vergütung durch die Staatskasse (also die richtige) läuft das nicht raus.

Als Pflichtverteidiger ist man zudem immer auf Gratwanderung. Die Beauftragung kommt schließlich vom Gericht. Sollen von da auch zukünftig Aufträge erteilt werden, sollte man sich gut überlegen, wie viel Arbeit man dem Gericht im aktuellen Fall machen möchte  :-X

Es kann gut sein, dass der RA als Pflichtverteidiger benannt wurde. Daneben müsste es m.E. dann aber auch eine Abrede über zusätzliche Zahlungen seitens seiner Durchlauchtigkeit geben.
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #260 am: 25. Juli 2016, 17:39:30 »
Als Pflichtverteidiger ist man zudem immer auf Gratwanderung. Die Beauftragung kommt schließlich vom Gericht. Sollen von da auch zukünftig Aufträge erteilt werden, sollte man sich gut überlegen, wie viel Arbeit man dem Gericht im aktuellen Fall machen möchte  :-X
Du wirst doch wohl nicht behaupten wollen, dass die Gerichte nach §§ 141f StPO nur solche Verteidiger ins Boot holt, die keine unangenehmen Fragen oder Anträge stellen...  :cyclops:




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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #261 am: 25. Juli 2016, 17:41:33 »
"... Der Hauptzweck der Kapitalüberlassung besteht in erster Linie in der Unterstützung der gemeinnützigen Ziele des Kapitalempfängers. Der Kapitalüberlassung erwirbt damit die Möglichkeit, das Gemeinwohl zu fördern und kann auf Wunsch über die Verwendung des von ihm überlassenen Kapitals zur Förderung gemeinnütziger Zwecke informiert werden. ..." (Seite 4)


Ich kenne Staatsanwälte die bezeichnen solches als Eingehungsbetrug.  :naughty:

Mit solchen Formulierungen kann der "Kapitalempfänger" jede Ausgabe (selbst Bordellbesuche) als "gemeinnütziges Ziel" deklarieren; Mal gespannt wann die Deutsche Bank ihre AGB entsprechend ändern.  ;D
 
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #262 am: 25. Juli 2016, 17:45:41 »
Es kann gut sein, dass der RA als Pflichtverteidiger benannt wurde. Daneben müsste es m.E. dann aber auch eine Abrede über zusätzliche Zahlungen seitens seiner Durchlauchtigkeit geben.

Ebenso dürfte das zusätzliche Leistungen betreffen:



Alles im Zeitraum Antritt U-Haft (8.6.) und Beschlusstermin (23.6.). Also, mein Anwalt lässt sich jeden Schrieb bezahlen.
Vielleicht gibt es mittlerweile für die Freiherren vom KRD ja als "Prestigekunden" einen Mengen- oder Ausländerrabatt.
« Letzte Änderung: 25. Juli 2016, 19:27:37 von Jester »
 

Offline BlueOcean

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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #263 am: 25. Juli 2016, 17:48:36 »
Laut Martin Schulz hatte er den RA angerufen. Laut BILD soll die Staatsflotte ihn engagiert haben. Ich tippe auf Pflichtverteidigung mit Zusatzvertrag für Sonderaufwände. Da dürfte sich was läppern...
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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #264 am: 25. Juli 2016, 17:51:04 »
Weshalb und woher haben die Pudelchen überhaupt Zugriff auf die Schriftsätze von Fitzeks Verteidiger?
Selbst amtliche Schriftstücke kriegen die in die Finger und veröffentlichen Sie auszugsweise auf ihrer Homepage.
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #265 am: 25. Juli 2016, 17:55:44 »
Weshalb und woher haben die Pudelchen überhaupt Zugriff auf die Schriftsätze von Fitzeks Verteidiger?
Selbst amtliche Schriftstücke kriegen die in die Finger und veröffentlichen Sie auszugsweise auf ihrer Homepage.

Du siehst das falsch.

Dies nennt sich Verbalnote und werden selbstverständlich - auf höchster Ebene - ausgetauscht. Wer ist eigentlich Protokollchef im "KRD"?  :snooty:
 

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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #266 am: 25. Juli 2016, 18:04:53 »
Der Aufwand des Anwalts wirkt auf jeden Fall wie (kostenpflichtig!) "bestellt". Da möchte jemand dringend wieder an die frische Luft - aber bitte unter Aufrechterhaltung seiner Phantastereien.

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In Fitzeks Fall ist es aber noch gar nicht ausgemacht, ob der Anwalt von ihm überhaupt Geld annehmen kann.
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #267 am: 25. Juli 2016, 18:05:35 »
Nun ja, bereits früher hatte ich darauf hingewiesen, dass nach Ansicht Fatzkes und seines KRD die Einlagen ja mehr oder weniger für jeden beliebigen Zweck verwendet werden dürften, da ja per definitionem alles, was sie tun, "gemeinwohlorientiert" ist. Hier stellt sich aber nun die Frage, ob dies den Geldgebern klar war bzw. ob ihnen nicht eine andere Verwendung zumindest vorgegaukelt wurde.
Halten wir fest: Im vorliegenden Schriftsatz wird mehr oder weniger offen zugegeben, dass Fatzke und seine Truppe davon ausgingen, sie könnten die Gelder nahezu beliebig verwenden.
Dann stellt sich aber die Frage, was das Gefasel darüber sollte, dass zum damaligen Zeitpunkt wegen der Bankenkrise "herkömmliche" Anlagen nicht sicher schienen, die Geldgeber "Alternativen" suchten usw., wie es im vorhergehenden Haftprüfungsantrag ausgeführt wurde. Wenn man also den Gelgebern (oder zumindest einem Teil von ihnen) vorgegaukelt hat, die Anlagen wären sicherer als bei "normalen" Banken, wenn man weiter viel Aufwand darauf verwendet nachzuweisen, was man alles in "werthaltige" Anlagen gesteckt habe - wozu dann das Ganze? Warum sagt man dann nicht einfach: "War doch allen eh klar, dass sie ihr Geld nicht mehr wiedersehen würden."
So widersprechen sich die beiden Argumentationslinien gegenseitig. Das ist immer schlecht.

Es gibt auch in der Rechtspraxis (in der Theorie mag das anders aussehen) den Grundsatz, dass man mit einer einzelnen Argumentationslinie besser fährt als mit dem Versuch, gleichsam alle Punkte zu widerlegen. Die Engländer sagen dazu, ein Urteil auf einem Bein sei besser als eines auf zwei Beinen.
Der Herr RA versucht hier, wahrscheinlich auf Fatzkes Angaben und Wünsche gestützt, gleich mehrere Argumentationslinien durchzufechten. Sehr überzeugend wirkt das nicht, zudem widersprechen sich die Argumente teilweise.
Im Grunde erhalte ich den Eindruck, dass diese Schriftsätze selbst die Argumente liefern, mit denen Fatzke verurteilt werden kann. Im Allgemeinen ist es zwar sinnvoll, wenn ein Beschuldigter redet, denn durch die Darstellung seiner Sicht gewinnt selbst ein auf den ersten Blick "unerklärliches" Verbrechen meistens doch noch eine zumindest nachvollziehbare Erklärung. Fatzke wäre allerdings gut beraten, zur Sache zu schweigen. Doch genau das wird er wohl nicht können.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #268 am: 25. Juli 2016, 18:07:08 »
In Fitzeks Fall ist es aber noch gar nicht ausgemacht, ob der Anwalt von ihm überhaupt Geld annehmen kann.

Na, weswegen legen die Untertanen wohl so fleißig Gemüsebeete an?

"A potato a day keeps the trouble awäy" oder so ähnlich. Sinngemäß.
 
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #269 am: 25. Juli 2016, 18:07:51 »
Da wird der Mandant den RA angewiesen haben alle Schriftstücke auch seinen Adlaten zukommen zu lassen. Und der RA scheint wohl mit der Veröffentlichung seiner Schreiben einverstanden.

Dass die Pudel aber die Dokumente des Gerichts nicht in Gänze veröffentlichen dürfen, scheint er ihnen mittlerweile auch nachdrücklich klargemacht zu haben.
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