Mensch Meier! Die Dame will ein "Studium" von zwei Semestern gemacht haben?
Das Gericht ist ihr ja, meine ich, weit entgegen gekommen. Ihr wurde angerechnet, dass sie keine Vorstrafen hat, dass sie teilweise behindert ist, dass sie offenbar irgendwo zumindest einer Tätigkeit nachgeht und dass sie über die SBG II-Sanktionen verärgert war und sich ungerecht behandelt fühlte. Mit den 40 Tagessätzen zu je 7 Euro ist sie vergleichsweise glimpflich davon gekommen.
Allerdings frage ich mich, ob Beleidigung hier wirklich der naheliegende Tatbestand sei, ob nicht eher von einer Drohung auszugehen wäre, denn immerhin wird durch die Blume angedeutet, dass das Verhalten der Angeschriebenen harte Folgen haben werde. (Nun gut, ernst zu nehmen ist diese Drohung ja nicht, aber dem Grundsatz nach ist es eine Drohung.) Wenn man wollte, könnte man vermutlich damit etwas anfangen und der Dame noch wesentlich härter zusetzen.
Statt aber einzusehen, dass es allermindestens weit überzogen ist, anderen Leuten, die nur ihre Arbeit machen, an den Kopf zu werfen, sie seien Nazi, SS-Schergen o. dgl., setzt sie noch einen drauf und hängt sich an Nebensächlichkeiten auf, etwa ihrem angeblichen Studium. Man mag nicht glauben, dass diese Person wirklich einmal versucht hat, Lehrerin zu werden.
Im Grunde sollte sie eigentlich dem Gericht dankbar sein, dass es ihr so weit entgegen gekommen ist. Doch bekanntlich tritt man lieber nach und reitet sich noch tiefer in den Morast.
Was die Herren und Damen Prozessbeobachter_innen angeht, ist natürlich klar, dass man bei ihrem Verhalten von Hausfriedensbruch ausgehen kann und muss. Einer gibt sogar selbst einen Bericht ab, in dem er z. B. sagt, dass er nahe zur Richterin gegangen sei, um sich Gehör zu verschaffen. Steht das einmal im WWW, kann er Berufung und Revision gleich vergessen.
Fazit: Da haben einige sehr dumme Leute allen Ernstes nichts Besseres vor, als sich selbst immer tiefer in den Schlammassel zu reiten.