Eine (fast) abendfüllende Unterhaltung erster Klasse.
Joachim Klein ist nicht nur überzeugter "Reichsbürger" und "Fleisch-Blut-Mensch", er hat neben Jura natürlich auch Geschichte studiert, was ihm einen Strafbefehl wegen Holocaustleugnung einbrachte.
Dank seines herausragenden juristischen Wissens kostet ihn der Spaß jetzt mit allem Drum und Dran knapp 1.400 Euro,. Die will er natürlich nicht zahlen und so klärt er unermüdlich das Gericht auf. Auch die zwischenzeitlich ergangene Ladung zum Haftantritt ist ein Angebot welches er nicht annehmen möchte.
Köstlich zu lesen, die jeweiligen Schriftstücke sind verlinkt.
http://joachim-klein.npage.de/volksverhetzung.htmlDanach habe ich mir einen Termin bei einer Anwältin besorgt. Kurzfristig war das leider nicht möglich. Bei dem Gespräch mit der Anwältin musste ich feststellen, dass diese weniger wussten, als ich selbst. Auch dort hatte man noch nie etwas von den Bereinigungsgesetzen gehört. Auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) im Bereich der Holocaustleugnung waren denen nicht bekannt. Und mit Menschen- und Naturrechten konnten sie auch nichts anfangen. In Lingen selbst hatte ich bei mehreren Kanzleien angefragt, aber diese Themen werden hier von niemandem abgedeckt. Und man konnte mir auch keine Kanzlei nennen, wo dieses der Fall wäre. So bekam diese Anwältin von mir den Auftrag die Akten zur Akteneinsicht zu besorgen, denn ich selbst habe „angeblich“ nicht das Recht dazu. Aber auch dieses widerspricht dem Grundgesetz (GG). Denn jeder hat das Recht in eigener Sache zu handeln und sich Gehör zu schaffen. Ein Anwaltzwang kommt einer Entmündigung gleich.
Und das Einzige was mich wirklich interessierte waren die Namen der Verantwortlichen. Dort wurde immer nur von einer Staatsanwältin allgemein geschrieben, aber hinter Name stand nur unbekannt. An einer einzigen Stelle hatte ich jedoch Glück auch einen Namen finden zu können. Der Name war Warnking. Aber wer mich aus dem Chat angezeigt hat, stand nirgends. Das wäre aber schon interessant, denn diese Person ist für diesen Akt verantwortlich. Und für einen Souverän ist es normal so üblich, die Angelegenheiten erst einmal „persönlich“ unter 4 Augen zu klären. Dass heißt die Personen, die meine Äußerungen als Volksverhetzung empfinden, schreiben mich auch persönlich an. Es gab dort ja kurz vor der Löschung eine Person, die dieses gemeint hat, aber ob die mich auch angezeigt hat, kann ich nicht beurteilen. Die Kosten für die Kopien und die Anwaltsberatung sind mir jedoch von einer verantwortlichen Person zu erstatten. Auch wenn es nur 22,14€ sind.
Normal hätte man das ganze schon bei der Polizei auf- bzw. abklären können, und es wären gar keine Kosten entstanden. Aber hier sah sich die Polizei ja außer Stande, sach- und fachgerecht, wie es sich für ein Amt gehört, zu verhalten. (Art 103 Abs.1 GG Recht auf Gehör) Damit liegt hier eine Amtspflichtverletzung vor, die dann auch zu Lasten des Amtes geht. D.h. das Amt bleibt auf seinen Kosten sitzen und kann sich nicht einmal mehr vom Kläger das Geld holen. Ansonsten hätte ich bzw. der Kläger die Kosten übernehmen müssen. Das wäre dann vom Urteil abhängig gewesen, wenn es denn überhaupt soweit gekommen wäre. Denn der Polizei hätte es selbst schon auffallen müssen, dass die Beweise nie für eine Verurteilung ausreichen würden. Und das hätte ich ihnen im Gespräch verdeutlichen können. Das Grundgesetz hatte ich dafür extra mitgebracht. Und bevor sie etwas Weiteres hätten veranlassen können, hätten sie meine Darstellung erst einmal widerlegen müssen. Zum Beispiel hat das BVerfG bestätigt, dass die Umkehrlast unzulässig ist. Das heißt, wenn man jemanden wegen Holocaustleugnung verurteilen wollte, so müsste man heute erst einmal den Holocaust beweisen, weil es damals ja versäumt wurde. Und in diesem Fall würde es dann höchst interessant werden, denn man müsste sich tatsächlich wieder mit der Vergangenheit auseinandersetzen, was vorher aber auf Grund eines Gesetzes „verboten“ wurde. Der §130 III StGB diente allein der Abschreckung sich überhaupt mit dem Thema zu beschäftigen. Denn Niemand wollte sich wegen einer anderen Meinung einfach einsperren lassen. Es gab trotzdem welche, die dieses gewagt haben und dafür lange Freiheitsstrafen bekamen. Aber in den letzten Jahren werden es immer mehr. Und warum? – Weil sie ihr Leben gelebt haben und heute keine Angst mehr davor haben und die Wahrheit so oder so am Ende rauskommen wird. Denn die Wahrheit steht für sich selbst, nur Lügen bedürfen der Stütze um bestehen zu können. Und wenn man extra Gesetze schaffen muss, um die freie Meinung mit „Sondergesetzen“ zu unterdrücken, führt allein dieses schon zu dem Verdacht, dass etwas vertuscht werden soll. Denn wenn man nichts zu verbergen hat, braucht man ja auch nichts fürchten. Aber wenn man sich jetzt wirklich an die Naturgesetze und auch das Grundgesetz hält, muss der ganze Fall (Nürnberger Prozess) neu aufgerollt werden. Das führt zu einem juristischen Paradoxon. Und viele weitere Fälle müssten wieder aufgerollt werden. Und allein das würde wieder Jahre in Anspruch nehmen.
Allerdings hat die Staatsanwaltschaft in Osnabrück dieses wohl anders gesehen, und hat mir am 26.07.2017 eine Rechnung in Höhe von 1347,00€ zugestellt. Als Geschäftszeichen war ein Teil des Geschäftszeichens des Urteils angegeben. Allerdings war auch dieses Schreiben wieder mal nicht unterschrieben. Da ich keinen direkten Ansprechpartner hatte, habe ich auch nicht auf dieses Schreiben reagiert. Am 24.08.2017 gab es eine erneut Zahlungsaufforderung (automatische Mahnung). Aber auch diese war wieder nicht unterschrieben, so dass ich niemanden hätte persönlich anschreiben können. So habe ich auch auf dieses Schreiben nicht geantwortet. Und wieder ca. einen Monat später kommt eine erneute Zahlungsaufforderung (manuelle Mahnung). Aber in diesem Schreiben vom 18.09.2017 habe ich einen Ansprechpartner, denn dass Schreiben wurde von einer Diplomrechtspflegerin (FH) unterzeichnet. Zwar war dieses auch nicht form- und sachgerecht mit Vornamen und Familiennamen unterzeichnet, aber immerhin hatte ich jetzt endlich einen direkten Ansprechpartner. Auch wenn man mir in diesem Schreiben jetzt eine Ratenzahlung angeboten hat, so erfüllt auch dieses Schreiben immer noch den Tatbestand einer Nötigung. Und aus diesem Grund, die arme Diplomrechtspflegerin, darauf aufmerksam zu machen, und sie aufzuklären, dass sie allein für diese Handlung die volle Haftung übernimmt, habe ich sie persönlich angeschrieben. Mein Schreiben vom 21.09.2017 war daher keine Einlassung auf diesen Verwaltungsakt, sondern diente lediglich der Aufklärung (1) der Person, die dafür die Verantwortung zu tragen hat. Die gute Frau, die ich angeschrieben habe, scheint das Schreiben auch verstanden zu haben, denn sie hat daraufhin mich nicht wieder angeschrieben. Dafür kam aber wieder ein Schreiben am 26.09.2017 von einer anderen Diplomrechtspflegerin, was aber nicht von ihr selbst direkt unterschrieben wurde, sondern dieses Schreiben wurde dann von einer Justizobersekretärin beglaubigt. Dort teilte man mir dann mit, dass mein Schreiben vom 21.09.2017 dort vorliege, aber man nicht wüsste, was mit diesem Schreiben bezweckt wird. Außerdem teilte man mir mit, dass der Strafbefehl seit dem 12.07.2017 rechtskräftig sei, und man verwies auf die Mahnung vom 18.09.2017 mit dem Hinweis einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ansonsten würde man mich weiter nötigen.
Scheinbar gibt es bei der Staatsanwaltschaft nur uninformiertes „Personal“. Um auch diese armen Personen zu warnen und über ihre Haftung aufzuklären, habe ich erneut persönlich diese zwei Frauen angeschrieben. Auch in meinem Aufklärungsschreiben (2) vom 28.09.2017 habe ich klargestellt, dass es sich bei diesen Schreiben nicht um eine Einlassung handelt, sondern nur um eine Aufklärung.
Fortsetzung: 29.10.2017
Leider scheint mein Versuch die Menschen aufzuwecken und aufzuklären nicht zu funktionieren. Da habe ich doch glatt am 28.10.2017 ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Osnabrück erhalten, mit einer Ladung zum Strafantritt. Und Widererwarten von der Selben Diplomrechtspflegerin Frau Wilms. Allerdings scheint sie noch nicht meinen Rat befolgt zu haben, und sich genauer informiert. Erstens hat sie mit einer Paraphe unterzeichnet, was nicht zulässig ist. Und dann hat sie auch nicht mit Vor- und Zunamen (Ruf- und Familiennamen) unterzeichnet. Das ist aber Pflicht, damit ein Schreiben rechtskräftigt wird. Sie scheint sich ihrer Verantwortung nicht bewusst zu sein, denn sonnst hätte sie im Auftrage mit Namensangabe des Verantwortlichen unterschrieben. Denn nur dann kann sie nicht persönlich in Haftung genommen werden. Allerdings werden das die Vorgesetzten wohl nicht zulassen. So leit es mir für diese Person tut, aber ich werde sie bei der HOHEN HAND wegen Nötigung anzeigen müssen. Und genau das Gleiche werde ich mit der Richterin machen. Wie das genau aussehen wird, muss ich noch sehen. Aber ich habe schon so einige Ideen im Kopf.
Scheinbar glauben die Menschen in der Justiz, dass sie unantastbar sind. Dabei haften alle mit ihrem persönlichen Vermögen. Sie werden genauso getäuscht, aber treiben das Spiel trotz besseren Wissens weiter. Und damit kommen sie dann aus der Nummer nicht wieder raus und machen sich selbst strafbar. Ein Richter hat meine Lebensgefährtin mal verurteilt und meinte: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Also, wenn ich hier das gleiche Recht anwenden würde, könnten sich die Richter so oder so auf eine Verurteilung vorbereiten. Denn auch wenn sie es nicht wissen, dass sie gegen gültiges Recht verstoßen, könnte man sie deswegen verurteilen.