Autor Thema: KRD komplett handlungsunfähig  (Gelesen 10887 mal)

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Offline hair mess

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #75 am: 20. Juli 2016, 22:26:59 »
Ich finde alle eure Mutmaßungen für gut und interessant. Allerdings halte ich Fakten für weit interessanter
 Wer weiß die Fakten und wer kann sie zusammenfassen und könnten wir die dann mal stehen lassen? Nur so als Idee. 
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #76 am: 20. Juli 2016, 22:37:01 »
Ich finde alle eure Mutmaßungen für gut und interessant. Allerdings halte ich Fakten für weit interessanter
 Wer weiß die Fakten und wer kann sie zusammenfassen und könnten wir die dann mal stehen lassen? Nur so als Idee.

Eine gute Basis wären die Grundbuchauszüge aller in Frage kommenden Grund- und Flurstücke, idealerweise inkl. des paraguayanischen Matschlochs und dieser einstmals zu einer Brauerei gehörenden Ruine in der verk... blablablub (wir diskutierten mal die Frage, ob darin 100.000 € versenkt sein könnten).
 

dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #77 am: 21. Juli 2016, 00:04:08 »
@ hair mess:
Der Wittenberger war doch deutlich genug. Wer meinst Du, ist seines Jobs so überdrüssig, daß er hier aus dem Nähkästchen plaudert?

@ A.R.Schkrampe:
Da stellt sich nur die Frage, wie man als völlig Unbeteiligter und ohne nachweislbar berechtigtes Interesse mehr als die Abteilung I, wenn überhaupt etwas zu sehen bekommt.
 

Offline Noldor

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #78 am: 21. Juli 2016, 00:24:52 »

Eine gute Basis wären die Grundbuchauszüge aller in Frage kommenden Grund- und Flurstücke, idealerweise inkl. des paraguayanischen Matschlochs und dieser einstmals zu einer Brauerei gehörenden Ruine in der verk... blablablub (wir diskutierten mal die Frage, ob darin 100.000 € versenkt sein könnten).

Bei uns sind die Besitzer der Parzellen online einsehbar. Gut, wie genau das Zeug ist kann ich nicht beurteilen. Aber es hat genügt um das im OT herauszufinden:

Off-Topic:
Aber so habe ich z.B. herausgefunden, dass der ehemalige Geschäftsführer unseres Betriebes meiner Pflegemutter ihr Grundstück mit Haus zum halben Preis "abgekauft" hat. Da war sie 88 Jahre alt. Schlimmer als Enkeltrick-Betrüger. Aber wir, die Erbengemeinschaft, werden uns wehren.


Edit: hier wohne ich:  ;D

« Letzte Änderung: 21. Juli 2016, 00:34:04 von Noldor »
 

Offline Grenzstein

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #79 am: 21. Juli 2016, 07:54:51 »
In D sind die Eigentümerdaten nicht öffentlich einsehbar, da muss man sich schon zum Grundbuchamt bewegen und ein berechtigtes Interesse darlegen.
 
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dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #80 am: 21. Juli 2016, 09:09:28 »
In D sind die Eigentümerdaten nicht öffentlich einsehbar, da muss man sich schon zum Grundbuchamt bewegen und ein berechtigtes Interesse darlegen.

Wobei das "berechtigte Interesse" diverse Qualitäten haben kann. Die Eingangsschwelle ist zwar recht niedrig, aber da bekommt man auch nur Namen und Adresse des derzeitigen Eigentümers sowie ggf. eine Auflassungsvormerkung zu sehen (Abteilung I). Da die meisten Leute den Adresseintrag nicht aktualisieren lassen, kommt man dann oft nicht um eine zusätzliche Melderegisterauskunft herum, wenn der Eigentümer seit dem Erwerb umgezogen ist. Die Historie der letzten Eigentümerwechsel wird in der Regel nicht herausgegeben.

Um in die Abteilung III schauen zu können, in der Belastungen eingetragen sind, sollte man schon einen Titel gegen den Eigentümer vorzuweisen oder ernsthafte Kaufabsichten haben. Notariate haben auf elektronischen Wege zumindest Einblick in die Grundbücher des Bundeslandes, in dem sich ihr Sitz befindet. Allerdings sind auch die gehalten, einem Mandanten nur soweit Auskünfte über ihre dabei gewonnenen Erkenntnisse zu geben, als es für das jeweilige Geschäft erforderlich ist. Einem kaufwütigen Mandanten wird also der Auszug vom Notar nicht gezeigt, sondern daraus vorgelesen. Und da man in einer Zwangsversteigerung lastenfrei übernehmen würde, gäbe auch die keinen hinreichenden Anlaß für einen Einblick in die Abteilung III her.

Am Ende werden wir uns hier mit den Tatsachen zufrieden geben müssen, die allgemein zugänglich sind oder die jemand ausplaudert, um anschließend seines Postens enthoben zu werden. Auch dafür soll es ja gelegentlich schon nachvollziehbare Motive gegeben haben.
« Letzte Änderung: 21. Juli 2016, 09:11:50 von dtx »
 

Offline Schlaf-SHAEF

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #81 am: 21. Juli 2016, 09:42:03 »
Sorry, wenn der Rpfl. mit mir durchgeht, aber die Auflassungsvormerkung steht in Abteilung II. Und ob man es in der Versteigerung lastenfrei erwerben könnte, hängt von der Versteigerungsart (zur Forderungsvollstreckung eines Gläubigers oder Teilungsversteigerung eines Miteigentümers) und vom Range des jeweiligen betreibenden ab. Wobei dann im Verfahren üblicherweise ein Grundbuchauszug bei der Versteigerungsakte ist und die bestehen bleibenden Rechte zwingend vorher verlesen werden müssen.

Ansonsten hat dtx natürlich vollkommen recht, die Grundbucheinsicht ist für Außenstehende zu Recht sehr eingeschränkt. Gab bei mir schon mittellange Diskussionen mit dem Grundbuchamt, ob ich Auszüge mit Abteilung II zu Nachbargrundstücken wegen wechselseitiger Wege- und Leitungsrechte samt Herrschvermerken für die Bank kriegen darf. Letztlich haben sie eingesehen, dass sie die nicht verweigern können.

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt ja nur gegenüber Behörden des Bundes, zudem ist fraglich, ob das sonst anwendbar und ein Interesse an den Informationen ausreichend begründbar wäre. Ist im Endeffekt ja auch wayne. Es gibt genug andere Grundstücke, deren Eigentumsverhältnisse und Erwerbsmodalitäten für die Bürger interessanter wären als die Krankenhausruine in der ödesten Heide außerhalb Brandenburgs. Hier gibts in so mancher Kommune und auch größeren Kleinstadt fragwürdige Verwicklungen zwischen dubiosen Privatpersonen/Firmen und z.T. Verwaltungen, die die öffentlichen Haushalte bares Geld kosten.
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dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #82 am: 21. Juli 2016, 09:53:48 »
Sorry, wenn der Rpfl. mit mir durchgeht, aber die Auflassungsvormerkung steht in Abteilung II.

Danke für die Korrektur. Da hab' ich wohl beim letzten Besuch im Grundbuchamt etwas falsch verstanden.

Und ob man es in der Versteigerung lastenfrei erwerben könnte, hängt von der Versteigerungsart (zur Forderungsvollstreckung eines Gläubigers oder Teilungsversteigerung eines Miteigentümers) und vom Range des jeweiligen betreibenden ab. Wobei dann im Verfahren üblicherweise ein Grundbuchauszug bei der Versteigerungsakte ist und die bestehen bleibenden Rechte zwingend vorher verlesen werden müssen.

Ich war - für den konkreten Fall - von einer Zwangsversteigerung zur Befriedigung eines Gläubigers ausgegangen. Und da ist es m. M. n. so, daß die Ersteigerer lastenfrei erwerben.

Man wird so eine Versteigerung also vermutlich nur betreiben, wenn man die grundbuchliche Ansicherung seiner Rechte für zweifelhaft oder gar wertlos hält. Da stellt sich auch die Frage, ob der Abwickler das ohne Zustimmung seines Auftraggebers beantragen kann. Die Bafin hat sich ja bislang nicht als sonderlich entscheidungsfreudig erwiesen.
 

Offline Pantotheus

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #83 am: 21. Juli 2016, 10:45:20 »
https://grundbuchauszug.info/?ort=wittenberg

Da müsste sich mal jemand zur Verfügung stellen, ich bin örtlich und sachlich zu weit entfernt.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline Schlaf-SHAEF

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #84 am: 21. Juli 2016, 11:08:49 »
Ich war - für den konkreten Fall - von einer Zwangsversteigerung zur Befriedigung eines Gläubigers ausgegangen. Und da ist es m. M. n. so, daß die Ersteigerer lastenfrei erwerben.

Man wird so eine Versteigerung also vermutlich nur betreiben, wenn man die grundbuchliche Ansicherung seiner Rechte für zweifelhaft oder gar wertlos hält. Da stellt sich auch die Frage, ob der Abwickler das ohne Zustimmung seines Auftraggebers beantragen kann. Die Bafin hat sich ja bislang nicht als sonderlich entscheidungsfreudig erwiesen.

Dort kommt es darauf an, welcher Gläubiger aus welchem Recht die Versteigerung betreibt. Alle, die diesem Recht im Rang vorgehen, bleiben bestehen und werden daher vom Erwerber übernommen. Der Wert dieser Rechte wird dann mit dem bar zu zahlenden Teil zum Gesamtgebot zusammengezählt. Außerdem kann man in den Versteigerungsbedingungen unter den Beteiligten festlegen, dass eigentlich erlöschende Rechte trotzdem bestehen bleiben. Dies betrifft z.B. oft Leitungsrechte für Strom- oder Gasversorger, insbesondere bei Überlandleitungen. Die hätten gegen den Erwerber sowieso gesetzliche Ansprüche auf Neueinräumung des Rechts, so dass man sie oft drin behält.

In der Praxis ist der lastenfreie Erwerb aber durchaus die Regel. Bestehen bleibende Rechte erhöhe das Mindestgebot, oft über den ermittelten Verkehrswert hinaus, so dass nachrangige Gläubiger mangels Erfolgsaussichten die Versteigerung gar nicht erst beantragen. Oder Sie versuchen, erstrangigen Gläubigern deren Recht abzukaufen und dann von dort aus das Verfahren zu betreiben.

Ich würde die ungewünschte ZVG-Laienvorlesung hier lieber abbrechen. Hat was mit tatsächlich geltenden Recht zu tun und damit keinerlei Berührungspunkte zu Pudeln und Reichsdeppen.  :rabbit:
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dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #85 am: 21. Juli 2016, 18:16:34 »
https://grundbuchauszug.info/?ort=wittenberg

Da müsste sich mal jemand zur Verfügung stellen, ich bin örtlich und sachlich zu weit entfernt.

Zitat
Wittenberg Grundbuchauszug anfordern Grundbuch online

Bestellen Sie hier online einen Grundbuchauszug für Ihr Grundstück bzw. Ihre Immobilie

Das ist eine Dienstleistung für die Eigentümer.

Im Übrigen nehme ich den Ratschlag von @Schlaf-SHAEF gerne an, denn die tatsächllichen Verhältnisse sind nicht zu ermitteln. Also besten Dank für die Erläuterungen.
 

Offline Evil Dude

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #86 am: 21. Juli 2016, 18:22:03 »
Ich meine, mich dunkel zu erinnern, dass der Abwickler der Bafin aktuell der Eigentümer der Grundstücke ist.
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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #87 am: 22. Juli 2016, 00:23:29 »
Die BaFin wird abgewickelt?  :o
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #88 am: 22. Juli 2016, 00:44:29 »
Die BaFin wird abgewickelt?  :o

Sie hätte keine Chance. Bis die das merken, wäre schon längst alles verkauft.
 
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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #89 am: 22. Juli 2016, 00:46:53 »
Die BaFin wird abgewickelt?  :o

Eine Lappalie wäre das mitnichten!
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