Autor Thema: KRD komplett handlungsunfähig  (Gelesen 10892 mal)

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dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #45 am: 18. Juli 2016, 16:20:54 »
Hä, das ist aber jetzt nicht Euer Ernst?!

Geschädigte können angeblich von einem scheinbar arglosen Vermieter (hier greift immerhin noch die Unschuldsvermutung!) die gezahlten "Nutzungsentgelte" für sein (z.B. zufällig) kriminelles Mieterklientel später wieder zurückfordern?  :facepalm:

Sicher. Ob der Vermieter arglos war oder sein durfte, wird wohl ein Gericht festzustellen haben. Aber das wäre ein Geschäft zwischen dem Abwickler und dem Vermieter, hätte also mit Fitzeks Veruntreuung nur insofern etwas zu tun, als sich dadurch der Schaden aus seinen Straftaten verringern würde.

Anders vielleicht die steuerliche Anerkennung von "Verlusten" für die Vertragsverletzung ab mutmaßlicher Kenntnis krimineller Umriebe (z.B. Mieter länger mietschuldig + U- Haft).

Ob Grau und Lieder auf diese Gelder Einkommensteuern zahlt oder nicht, wenn sie sich statt als Kaufpreisrate als Mieteinnahmen entpuppen, am Ende aber womöglich futsch sind, ...
Dabei wird sich das Finanzamt genau die Zahlungsflüsse anschauen müssen. Die ESt ist dann in dem Jahr entstanden, in dem die 200.000 vereinnahmt wurden, der Verlust tritt aber erst mit der Rückzahlung an den Insolvenzverwalter ein. Dazwischen liegen Jahre, in denen die bislang nicht festgestellten und nicht geleisteten Steuern zu verzinsen wären. Und dann werden die steuerlichen Auswirkungen in den jeweiligen Jahren nicht deckungsgleich sein, weil das auch von den übrigen Einkünften der Gesellschafter abhängt, die sie in den jeweiligen Jahren erzielt haben.
Tendenziell spart man mit einem im fortgeschritteneren Lebensalter realisierten Verlust eher weniger Steuern, als Einnahmen in derselben Höhe in früheren Jahren (bei in der Zeit insgesamt höheren Einkünften) einmal an Steuern verursacht haben.

"Verluste" aus Mietschulden sind solange kein Thema, wie eine Vermietung und Verpachtung als Einnahmen-Überschußrechnung versteuert wird und nur die Mieten berücksichtigt werden, die tatsächlich geflossen sind. Das ist die Regel, Ausnahmen sind eher selten.
« Letzte Änderung: 18. Juli 2016, 16:30:18 von dtx »
 

Offline Pantotheus

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #46 am: 18. Juli 2016, 16:58:05 »
@Noldor Vgl. das Schweizer Musical "Bibi Balu".

Ganz allgemein muss ich wieder meinen Refrain wiederholen: Beim KRD ging es von Anfang an ganz entschieden um Geld. Fatzke und der harte Kern seiner Anhänger gehören zu jener Sorte Mensch, die sich durch zwei Eigentümlichkeiten auszeichnet: Erstens haben diese Leute immer zu wenig Geld und wollen mehr, und zweitens haben sie keinerlei Skrupel, Geld von anderen Leuten anzunehmen.

Bei den Grundstücken mag ein allgemein verbreitetes Problem mitspielen, nämlich die mangelnde Unterscheidung von Besitz und Eigentum. Diese Unterscheidung geht (ich muss hier mal mein rechtshistorisches Steckenpferd reiten, entschuldigt also bitte!) auf das römische Recht zurück. Dieses unterschied genau zwischen Eigentum, Besitz und Innehaben. Innehaben kann grundsätzlich jedermann eine Sache, deren Besitzer oder Eigentümer sein hingegen nicht. Leider haben selbst die neuzeitlichen Kodifikationen den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz gegenüber dem römischen Recht eher verwischt und nicht die ursprüngliche Klarheit der römischen Begrifflichkeit beibehalten bzw. übernommen. Insbesondere der Begriff des Besitzes hat sich gegenüber der eingeschränkten römischen Definition erweitert und damit verunklärt. Der durchschnittliche Zeitgenosse verwendet heute in Deutschland, Österreich oder den deutschsprachigen Teilen der sonstigen Nachbarländer die Begriffe "Eigentum" und "Besitz" mehr oder wenig gleichbedeutend und austauschbar.
Nun ist es nach deutschem bürgerlichen Recht tatsächlich so, dass ein Mieter Besitz an der gemieteten Sache erwirbt, aber nicht deren Eigentum. Bei den sprachlichen Fähigkeiten der KRDler (und sonstiger RD) ist also die Gleichung schnell und leicht gemacht: Besitz = Eigentum. Da wir Besitzer des Krankenhausgeländes sind, sind wir dessen Eigentümer. Das ist rechtlich gesehen natürlich blühender Unsinn, aber es ist allgemein verbreitete Denke. Ich habe mal versucht, das meinen Miteigentümern auseinanderzusetzen, aber der Versuch war ebenso vergeblich wie die Erklärung, was der Unterschied zwischen einer Strafanzeige, einem Strafantrag und einer Privatklage ist. Kurz gesagt: Solcher denkerischer Purzelbaum ist nicht einmal eine Besonderheit des KRD.

Da die Leute im KRD allerdings, wie oben erwähnt, keinerlei Problem damit haben, auf fremde Kosten zu leben, dürfte die Eigentumsfrage in deren Denken auch nur eine untergeordnete Rolle spielen. Was sie eben in den Fingern haben, das betrachten sie ohnehin als das Ihre. Punkt. Weiter braucht man wohl nicht zu denken.
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Offline BlueOcean

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #47 am: 19. Juli 2016, 01:07:01 »
Nach meinem besten Wissen hat Fitzek das nicht gerade taufrische Krankenhaus zuerst ein paar Monate lang teuer gemietet, wobei diese Miete auf den Kauf angerechnet werden sollte. Dann hat er die erste Rate gezahlt und ist im Gegenzug im Grundbuch eingetragen worden. Die weiteren Raten hat er aber nicht bezahlt und auch die fällige Grunderwerbssteuer (auf den gesamten Kaufpreis!) ist von ihm nicht entrichtet worden. Letzteres dürfte dazu geführt haben, dass sich das Finanzamt an den Verkäufer G&L gewendet hat (bei Nichtzahlung kann die Erwerbssteuer vom Verkäufer eingefordert werden).
G&L hat daraufhin die Rückabwicklung des Kaufpreises wegen nicht entrichteter Zahlungen erklärt. Parallel dazu hat die BaFin aber schon einige hohe Zwangshypotheken in das Grundbuch schreiben lassen (alldieweil dort noch Fitzek als Eigentümer stand). Noch unangenehmer für G&L, die diese Eintragungen nach der Umschreibung für teures Geld hätte löschen lassen müssen.

In der Situation haben Fitzek und G&L dann aber wohl den Tausch ausgemacht und deswegen hat Fitzek all die Gebühren für die Löschung der Eintragungen (und vermutlich noch die Grunderwerbssteuer) gezahlt. Damit hatte G&L das Krankenhaus wieder lastenfrei und hat es danach gegen Fitzeks Industriehallen getauscht, die wohl als Lager interessanter waren. Nach KRD-Darstellung sind dabei noch 250.000 EUR ausstehende Kaufpreiszahlung für die Hallen (wohl als Grundschuld?) auf das Krankenhaus übertragen worden. Ich vermute, dass als Eigentümer nicht Fitzek, sondern einer seiner Vereine eingetragen wurde.

Aber der real verfügungsberechtigte ist seit letztem Jahr der Abwickler, der den Klotz sicher mit Kusshand verkaufen würde wenn ihm jemand einen akzeptablen Preis dafür bietet. Der duldet die Pudel, weil sie die Dachrinnen sauber halten und er sonst vermutlich einen dauerhaften Wachschutz bezahlen müsste.
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dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #48 am: 19. Juli 2016, 07:43:33 »
Nach meinem besten Wissen hat Fitzek das nicht gerade taufrische Krankenhaus zuerst ein paar Monate lang teuer gemietet, wobei diese Miete auf den Kauf angerechnet werden sollte. Dann hat er die erste Rate gezahlt und ist im Gegenzug im Grundbuch eingetragen worden. Die weiteren Raten hat er aber nicht bezahlt und auch die fällige Grunderwerbssteuer (auf den gesamten Kaufpreis!) ist von ihm nicht entrichtet worden. Letzteres dürfte dazu geführt haben, dass sich das Finanzamt an den Verkäufer G&L gewendet hat (bei Nichtzahlung kann die Erwerbssteuer vom Verkäufer eingefordert werden).
G&L hat daraufhin die Rückabwicklung des Kaufpreises wegen nicht entrichteter Zahlungen erklärt.

Meiner Erinnerung nach waren zum Zeitpunkt, da G&L zurücktraten, auch schon mehrere Kaufpreisraten rückständig. Irgendwo hier im Forum stand, die Rückabwicklung sei 2013 verlangt und die Rückvormerkung im Frühjahr 2014 ins Grundbuch eingetragen worden. Da die erste Razzia der Bafin im Frühjahr 2013 war, dürfte das zusammenpassen.

Interessant wäre aber noch, wie die Hallen ursprünglich finanziert wurden und wie sie beim Tauschgeschäft bewertet worden sind.
 

Offline Schlaf-SHAEF

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #49 am: 19. Juli 2016, 07:51:59 »
Nach meinem besten Wissen hat Fitzek das nicht gerade taufrische Krankenhaus zuerst ein paar Monate lang teuer gemietet, wobei diese Miete auf den Kauf angerechnet werden sollte. Dann hat er die erste Rate gezahlt und ist im Gegenzug im Grundbuch eingetragen worden. Die weiteren Raten hat er aber nicht bezahlt und auch die fällige Grunderwerbssteuer (auf den gesamten Kaufpreis!) ist von ihm nicht entrichtet worden. Letzteres dürfte dazu geführt haben, dass sich das Finanzamt an den Verkäufer G&L gewendet hat (bei Nichtzahlung kann die Erwerbssteuer vom Verkäufer eingefordert werden).

Ich weiß nicht, wie es es in der dezivilisierten Zone zwischen Brandenburg und Niedersachsen gehandhabt wird, aber hierzubundeslande gibts die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erst, wenn die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, also die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Hier wäre es vermutlich nur so gewesen, dass Kannich Sitzek allenfalls die Auflassungsvormerkung ins Grundbuch bekommen hätte, die die Gläubiger dann hätten pfänden können. Wie gesagt, kann in Sachsen-Anstalt anders sein. Eventuell hat er ja auch Vater Staat in Person von Stiefmutter Finanzamt ausgezahlt, um das Grundstück zu kriegen, dann kann die restliche Geschichte so passiert sein.
Jungs, das mag in eurem Kopf Sinn ergeben aber wir sind hier draußen!
 

dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #50 am: 19. Juli 2016, 08:04:17 »
Das ist in § 22 GrEStG geregelt:

Zitat
(1) Der Erwerber eines Grundstücks darf in das Grundbuch erst dann eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts vorgelegt wird (§ 17 Abs. 1 Satz 1) oder Bescheinigungen der für die Besteuerung zuständigen Finanzämter (§ 17 Abs. 1 Satz 2) vorgelegt werden, daß der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Die obersten Finanzbehörden der Länder können im Einvernehmen mit den Landesjustizverwaltungen Ausnahmen hiervon vorsehen.

(2) Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit gegeben ist. Es darf die Bescheinigung auch in anderen Fällen erteilen, wenn nach seinem Ermessen die Steuerforderung nicht gefährdet ist. Das Finanzamt hat die Bescheinigung schriftlich zu erteilen. Eine elektronische Übermittlung der Bescheinigung ist ausgeschlossen.

Es gäbe also durchaus mehr oder weniger theoretische Möglichkeiten, daß das hier anders gelaufen sein könnte.
 

Offline hotztheplotz

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #51 am: 20. Juli 2016, 04:19:52 »
Das wird mir jetzt alles zu kompliziert.
Mir hapert es schon am Grundverständnis, warum diese G&L überhaupt in den Besitz des KH gelangt ist. So eine Immobilie ist doch quasi unverkäuflich. Es sei denn sie haben das Gelände für den symbolischen 1€ bekommen. Wer war denn der Besitzer des KH? Die Stadt, der Kreis? @Wittenberger

Dann nehmen wir mal an, es kam wirklich zu dem Tauschgeschäft KH<->Industriehallen. Dann muss Oppermann das Ding ja zu Geld machen. Im Extremfall durch eine Versteigerung. Die fand aber anscheinend niemals statt.
Das spricht widerum dafür, dass nach wie vor die G&L der Eigentümer der Immobilie ist und Oppermann dementsprechend dort nichts zu melden hat. Wie konnte er dann aber diese Verfügung gegen Veranstaltungen erwirken? Oder wurde die überhaupt nicht durch Oppermann erwirkt, sondern durch die Bafin direkt? Wie gesagt, ich finde das alles etwas undurchsichtig.
 

dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #52 am: 20. Juli 2016, 07:30:52 »
Das wird mir jetzt alles zu kompliziert.
Mir hapert es schon am Grundverständnis, warum diese G&L überhaupt in den Besitz des KH gelangt ist.

http://bfy.tw/6pCI
 

Offline Sandmännchen

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #53 am: 20. Juli 2016, 07:36:49 »
Verlink doch einfach das Suchergebnis, das Du meinst. Google-Ergebnisse verändern sich im Lauf der Zeit und sind bisweilen auch davon abhängig, wer googelt und wo er sich befindet.

http://www.mz-web.de/wittenberg/kreis-wittenberg-einstiges-krankenhaus-ist-verkauft-7495992

Das endet dann mit

Zitat
Zuletzt ausgezogen ist dort Anfang des Jahres die Dialyse. Sie ist jetzt unweit von Bahnhof und Krankenhaus in einem Neubau ansässig.

... und beantwortet die gestellte Frage nicht.
« Letzte Änderung: 20. Juli 2016, 07:38:28 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #54 am: 20. Juli 2016, 08:04:49 »
... und beantwortet die gestellte Frage nicht.

Wirklich nicht?

Zitat
Beide wollten allerdings keine konkreten Angaben machen, weder zum Kaufpreis, noch zum Käufer, noch zu den Absichten, die letzterer mit dem Objekt verfolgt. Aus der Stiftung hieß es, der neue Besitzer sei eine Privatperson und regional ansässig.
...
Das Krankenhaus in Apollensdorf-Nord befand sich auf dem ehemaligen Wasag-Gelände. Es ist in DDR-Zeiten aufgebaut worden. Nach der Wende ging es zunächst an den Kreis über, später an das Paul-Gerhardt-Stift.

Es ist Unsinn darauf zu beharren, daß ein Objekt unverkäuflich gewesen sei, nachdem es offensichtlich verkauft wurde - der Stift wird es, auch wenn er sich über den Kaufpreis bedeckt hielt, eher nicht verschenkt haben. Solange die Differenz aus dem Verkehrswert des Grundstücks und der Abbruchkosten aufstehender Gebäude positiv ist, das Eigentum übertragen werden kann und es sich beim Verkäufer nicht um die Treuhandanstalt handelt, ist alles verkäuflich.

Und was die restlichen Fragen betrifft ... Das ist in den letzten zwei Tagen hier im Forum alles noch einmal dargelegt worden. BlueOcean soll sich jetzt noch einmal hinsetzen und aufschreiben, was schon im Forum steht. Was schade um seine Zeit wäre, denn dem Vorschreiber bringt das gar nichts. Der müßte die Kopien der Beiträge genauso lesen wie die Originale.

 

Offline Flo

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #55 am: 20. Juli 2016, 08:26:24 »
Die Immobiliengeschichte wird ja immer merkwürdiger.

"... Das 91.000 Quadratmeter große Grundstück mit dem Gebäudekomplex (8.300 Quadratmeter Nutzfläche) wird zur Zeit vom Rechtsanwalt Stefan Oppermann verwaltet. Er ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beauftragt worden, die diversen Aktivitäten des selbsternannten „Königs von Deutschland“, Peter Fitzek, abzuwickeln. Das Gelände gehört Fitzeks Verein „Ganzheitliche Wege“, dessen gesamtes Vereinsvermögen im November 2014 beschlagnahmt wurde. "Angeboten habe ich das dem Landkreis in der Tat", erklärt Stefan Oppermann im Gespräch mit der MZ... ."

http://www.mz-web.de/wittenberg/ehemaliges-gelaende-von-peter-fitzek--koenigreich--als-fluechtlingsunterkunft-angeboten-23065562


Demnach wäre Fitzeks Verein "Ganzheitliche Wege" tatsächlich im Oktober 2015 (noch) Eigentümer dieser Liegenschaft; Anderenfalls könnte Oppermann nicht so ohne weiteres darüber verfügen.

 
 

dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #56 am: 20. Juli 2016, 09:03:05 »
Die Immobiliengeschichte wird ja immer merkwürdiger.

Wieso? Wenn Oppermann das KH-Gelände konfiszieren durfte, dann muß es zu dem Zeitpunkt im alleinigen Eigentum Peters bzw. seiner Pudel gestanden haben. Die Einblicknahme ins Grundbuch ist kein Hexenwerk. 
Und kein auch nur halbwegs klar denkender Abwickler vergreift sich am Eigentum unbeteiligter Dritter und zieht sich damit einen Prozeß an Land, den er nur verlieren kann. Schließlich würde der vom rechtmäßigen Eigentümer angestrengt, der sonst Gefahr liefe, mit dem Versteigerungserlös abgespeist zu werden. Und da hat man es normalerweise mit Leuten zu tun, die im Gegensatz zum klammen Verein das Verfahren auch in Gang bringen - die Kostenvorschüsse an Gericht und Anwalt zahlen - können.

Demnach wäre Fitzeks Verein "Ganzheitliche Wege" tatsächlich im Oktober 2015 (noch) Eigentümer dieser Liegenschaft; anderenfalls könnte Oppermann nicht so ohne weiteres darüber verfügen.

Nö. Die Verfügungsmacht ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Merkwürdig ist hier nur, daß der Landkreis nicht zugegriffen hat. Weiß jemand, warum nicht?
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #57 am: 20. Juli 2016, 10:02:09 »
Du meinst zur Unterbringung der Asylbewerber?
Da soll es andere Immobilien gegeben haben, deren Nutzung finanziell vorteilhafter war. Wir kennen das Innenleben der KH-Gebäude nicht wirklich.
Da hätte sicher noch eine Menge an Sanierungskosten reingesteckt werden müssen.
Abgesehen davon wären die Königlichen nicht freiwillig vom Gelände verschwunden. Die Verwaltungen sind generell froh, wenn in den Asylbewerber-
unterkünften Ruhe herrscht. Niemand will den Störenfried gleich mit auf dem Grundstück haben und Räumungsprozesse dauern auch ihre Zeit.
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Offline Tuska

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #58 am: 20. Juli 2016, 10:05:48 »
Haben die Pudel eigentlich ihren Wohnsitz auf dem Gelände? Oder wird tagsüber Staat gespielt, dann der Schlagbaum zugeklappt und ab zu Mami nach Hause?
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #59 am: 20. Juli 2016, 10:25:57 »
Die werden doch nicht ihre Staatsflagge allein zurücklassen.
Stell Dir vor, nachts kommt ein starker Wind und -husch- ist sie wieder weg.  ;D
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