Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
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Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 121438 mal)

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Offline Gerntroll

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #780 am: 12. Juli 2016, 10:28:47 »
Da die Arbeitsmöglichkeiten im Bau meist beschränkt sind, "dürfen" oft nur Leute ran die A: länger sitzen, und B: die entsprechend verlässlich sind.
Ich denke bei Fitzefatze das er zu kurz sitzt und vor allem nicht als verlässlich eingestuft wird. Also bleibt ihm viel Zeit in der Zelle.
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #781 am: 12. Juli 2016, 10:35:37 »
§ 41 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz:
Zitat
Der Gefangene ist verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf Grund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist. Er kann jährlich bis zu drei Monaten zu Hilfstätigkeiten in der Anstalt verpflichtet werden, mit seiner Zustimmung auch darüber hinaus. (...)

Man kann Fitzel durchaus zwingen (Artikel 12 Absatz 3 Grundgesetz). Allerdings ist Arbeit in einer JVA ein seltenes Gut. Viele Gefangene freuen sich über diese Möglichkeit, die ja auch der Resozialisierung dient und etwas Geld einbringt. Ich gönne Sitzek das nicht.
« Letzte Änderung: 12. Juli 2016, 10:38:09 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #782 am: 12. Juli 2016, 10:43:57 »
Eh - noch ne Frage - gibt es eigentlich auch Duschzwang in der JVA?
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #783 am: 12. Juli 2016, 10:48:36 »
@Pantotheus

Eher im Gegenteil: Strafgefangene, die keiner körperlichen Arbeit nachgehen haben keinen Anspruch auf tägliche Duschmöglichkeit (OLG Hamm: AZ 1 Vollz (WS) 529/15).

Fitzel wird derzeit "sitzen und schwitzen".
« Letzte Änderung: 12. Juli 2016, 10:50:07 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline D.B.Cooper

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #784 am: 12. Juli 2016, 10:49:54 »
§ 41 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz:
Zitat
Der Gefangene ist verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf Grund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist. Er kann jährlich bis zu drei Monaten zu Hilfstätigkeiten in der Anstalt verpflichtet werden, mit seiner Zustimmung auch darüber hinaus. (...)

Man kann Fitzel durchaus zwingen (Artikel 12 Absatz 3 Grundgesetz). Allerdings ist Arbeit in einer JVA ein seltenes Gut. Viele Gefangene freuen sich über diese Möglichkeit, die ja auch der Resozialisierung dient und etwas Geld einbringt. Ich gönne Sitzek das nicht.
Fitznitz bekommt man nicht mal außerhalb ner JVA sozialisiert...
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #785 am: 12. Juli 2016, 11:01:57 »
Fitznitz bekommt man nicht mal außerhalb ner JVA sozialisiert...
Damit ist der Kern des Problems benannt: Fatzke war nie sozialisiert, somit kann er nicht re-sozialisiert werden. Folglich müsste er erst einmal sozialisiert werden.
Allerdings scheint mir dies angesichts seines fortgeschrittenen Lebensalters schon eher unwahrscheinlich, hinzu kommen seine besonderen Charakterzüge: Dass er narzisstisch gestört ist, scheint mir offensichtlich. Narzissmus gilt aber als sehr schwer therapierbar. Hinzu kommen auch deutlich antisoziale Persönlichkeitsmerkmale, v. a. sichtbar an seiner Verachtung jeglicher Verkehrsregeln und kulminierend im "Fahren nach Ermessen". Beide Merkmalsgruppen zusammen erfüllen auch bereits einen Teil der Merkmale eines Psychopathen nach Hare, wobei offen bleiben muss, wie es damit wirklich steht, weil wir nicht genügend Informationen besitzen.
Jedenfalls sind das sehr schlechte Voraussetzungen dafür, Fatzke überhaupt je zu sozialisieren.
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Offline Lisa

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #786 am: 12. Juli 2016, 20:16:05 »
Ist es nicht besonders grausam für Leichtgläubige Aufgewachte, von einem Persönlichkeitsgestörten ausgenommen worden zu sein?
Welche geschlossene Abteilung "Peters" Papa für ihn vorgesehen hat, ist wohl noch nicht Gantz ganz raus!
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #787 am: 12. Juli 2016, 20:23:23 »
Das Gericht verneint einen dringenden Tatverdacht die unerlaubten Bankgeschäft betreffend. Schade.

Was die Untreue angeht merkt das Gericht durch die Blume an, dass Peters Buchhalter ihn in der Vernehmung um Zopf und Kragen geredet hat.

Und wenn die 3 Richter sich im Internet informiert haben, haben sie sicherlich auch uns und unsere Wiki gefunden. Yeah!

(Ob man es am LG allerdings gerne sieht, dass der Beschluss hier veröffentlicht wurde..)
« Letzte Änderung: 12. Juli 2016, 20:27:47 von Tuska »
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Offline Lisa

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #788 am: 12. Juli 2016, 20:30:11 »
Zitat
Das Gericht verneint einen dringenden Tatverdacht die unerlaubten Bankgeschäft betreffend.
Aufgrund der berühmten Nachrangabrede?
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #789 am: 12. Juli 2016, 20:42:04 »
Zitat
Das Gericht verneint einen dringenden Tatverdacht die unerlaubten Bankgeschäft betreffend.
Aufgrund der berühmten Nachrangabrede?
Glaube ich nicht, man ist schlicht nicht vollends überzeugt, ob hier illegale Bankgeschäfte betrieben wurden. Zumindest verstehe ich den Absatz so. Da er immer noch hinreichend verdächtig ist, wird die Sta ihn hoffentlich überführen können. Die Pudel werden den fehlenden dringenden Tatverdacht aber sicher als Sieg feiern.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #790 am: 12. Juli 2016, 21:05:45 »
Dafür ist aber Betrug (263) dazu gekommen. Irgendwie hatte ich das ja schon vorhergesehen ;)

Noch schöner:
Es wird bestätigt, dass deren eigene Argumentation und Dummheit ihnen nun böse zurückkommt, denn auf der zweiten Seite der letzte Absatz (plus Anfang dritte Seite), steht in klaren Worten drinne, dass deren schlampige Buchhaltung PLUS "Nichtwissenheit" wo wie was wann abgehoben wurde, definitiv für Veruntreuung steht.
Denn waren es nicht die Pudel Fiffe und Co, die herumgegröhlt haben: Wo sind die Beweise? - Nun, wenn sie welche gehabt hätten, also Quittungen und dergleichen, samt Buchhaltung, wäre das nun vom Tisch.
« Letzte Änderung: 12. Juli 2016, 21:15:08 von NinjaAndy »
 

Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #791 am: 12. Juli 2016, 21:10:11 »
Dafür ist aber Betrug (263) dazu gekommen. Irgendwie hatte ich das ja schon vorhergesehen ;)

§ 263 Abs. 3 StGB wird hier genannt, weil dort die Merkmale für den strafverschärfenden schweren Fall der Untreue genannt werden. Bei Sitzek Nr. 1 u. 2.
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Offline Ferkel

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #792 am: 12. Juli 2016, 21:12:41 »
Und plötzlich ist der BM von Wittenberg gar nicht mehr der Buhmann, wha?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #793 am: 12. Juli 2016, 21:14:40 »
Und plötzlich ist der BM von Wittenberg gar nicht mehr der Buhmann, wha?
Zusammenhang?
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Offline Happy Hater

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #794 am: 12. Juli 2016, 21:16:02 »
Ui, da sind so einige Perlen drin, gerade in Bezug auf die Sachwerte.

Einige Highlights, ohne Direktzitate weil ich gerade weder Zeit noch Lust zum Abtippen habe:

1.) Dringender Tatverdacht besteht noch immer in 27 Fällen der gewerbsmäßigen Veruntreuung.

2.) Die "Kooperationskasse" ist keine juristische Person, sondern "letztlich der Angeschuldigte".

3.) Die Kammer hat sich im Internet die Krönungszeremonie angesehen und stellt fest, dass das keine Schaffung stabiler Sachwerte ist.  ;D

4.) Der Schriftsatz der von der Verteidigung kam, kann nicht zeigen, dass das Geld in stabile Sachwerte geflossen ist.

5.) Fotos des Objektes in Reinsdorf sind unerheblich weil das Objekt 2009 erworben wurde und auch schon Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden, alles dies bevor die fraglichen Barabhebungen passierten. Außerdem ist "nicht in Ansätzen die Werthaltigkeit der Renovierungsarbeiten ersichtlich". - Autsch.  ;D

6.) Das Grundstück in Appollensdorf wurde nur gemietet, daher "kann im Rahmen eines Mietverhältnisses auch nicht von der Schaffung stabiler Sachwerte ausgegangen werden."

7.) Der OS hat 2011 und 2012 zwar ca. 1,3 Millionen Euro abgehoben und hätte damit das Grundstück in Appollensdorf abbezahlen können, das ist allerdings nie passiert.

8.) Vorhandene Patientenzimmer mit alten Möbeln einrichten ist keine kostenintensive Renovierung.

9.) Punkt 8 ist aber eigentlich sowieso egal, weil "die Investition in ein Objekt, dessen Eigentumserwerb in Ermangelung der Kaufpreiszahlung offenbar nicht mehr angestrebt worden ist, keine Investition in stabile Sachwerte" darstellt.

10.) Zahlungen an Vereinsmitglieder in der Form "Mildtätiger Gaben" "stellen zweifelsfrei keine Investition in stabile Sachwerte dar".

11.) Die Kammer geht nach wie vor von einer Fluchtgefahr des Angeklagten aus.

12.) Die Kammer hat sich auf YouTube ein paar Videos mit dem OS angesehen und seine Einstellung zur Rechtsordnung der BRD, seinem Führerschein und der möglichen Verhaftung von Richtern durch die "Neue Deutsche Garde" und hat das in die Überlegungen zur möglichen Fluchtgefahr einfließen lassen.

13.) Der "Chefbuchhalter" des OS hat keine ordnungsgemäße Buchhaltung geführt, da er vom OS nicht über die genaue Verwendung der Gelder informiert wurde.

14.) Und nein, Kartons mit Barquittungen sind keine ordnungsgemäße Buchführung.

15.) Die 10.000 Euro Sicherheitsleistung die der OS anbietet, damit er aus der U-Haft kann, sind eher nicht geeignet, jemanden von der Flucht abzuhalten, wenn eine mehrjährige Haftstrafe droht. Abgesehen davon, dass niemand weiß, wo dieses Geld herkommen würde.

Zusammengefasst:  :))