Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 121412 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1230 am: 14. September 2016, 19:05:52 »
In anderen Quellen gab das KRD an, mit der BaFin "korrespondiert" zu haben. Ob BaFin oder Bundesbank, ich bezweifle, dass der durchschnittliche KRDler den Unterschied kennt oder diesen begreift, wenn man ihn ihm zu erklären versucht. Es ist ja z. B. auch immer wieder schön, in RD-Geschreibsel zu lesen, dass ein Gericht einen Anklage erhoben habe u. dgl. Selbst der Unterschied zwischen Parlament und Regierung ist den selbst ernannten Experten für Staats-, Verfassungs- und Völkerrecht meist nicht bekannt.

Davon abgesehen bin ich immer stärker der Überzeugung, dass es von allem Anfang an bei Fatzkes Unternehmungen und später bei der Gründung des KRD entscheidend um Geld ging.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1231 am: 14. September 2016, 21:12:48 »
Wenn es danach geht, hat Fitzek doch sogar schon mit Interdimensionalen korrespondiert ;)
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Offline Fottzilla

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1232 am: 15. September 2016, 00:25:55 »
Wenn es danach geht, hat Fitzek doch sogar schon mit Interdimensionalen korrespondiert ;)
Dafür hat er ja jetzt ausreichend Zeit. Aber raushauen werden die den trotzdem nicht. Wir haben unsere Sockenpuppen in jeder Dimension. Wusste mal wieder keiner. Zumindest Sitzek nicht.
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Offline vollstrecker

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1233 am: 15. September 2016, 01:09:51 »



Nochmal zusammengefasst:
•Eine angeblich "nicht ordnungsmäßige Buchführung" in Verbindung mit der Barbezahlung von Rechnungen reichen scheinbar aus um eine Zweckentfremdung der Gelder zu behaupten.

Jupp. Wurden die Gelder zweckmäßig verwendet, darf Fatzke das gerne beweisen.

Zitat
•Völlig normale Kontakte von Peter zu Menschen im Ausland werden als fadenscheinige Begründung für eine angebliche Fluchtgefahr genutzt.

Nope. Wenn aber mit einem Grundstück in Paraguay geprahlt wird, man angibt seinen Wohnsitz in der Schweiz zu haben und man dazu Recht, Gesetze und Gerichte der BRD nicht anerkennt, dann...
 

 

Offline hair mess

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1234 am: 15. September 2016, 06:52:20 »
Das mit der Beweisumkehr halte auch ich für kritisch.
Bei der Finanz ist es so.
Für die Steuerfestsetzung reichen glaubhafte Hinweise. Wenn diese glaubhaften Hinweise nicht widerlegt werden können, bleibt es bei der Steuerfestsetzung.
Für ein Strafverfahren brauchen wir allerdings hieb- und stichfeste Beweise.
Ob das reicht?
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Offline Rima882

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1235 am: 15. September 2016, 08:57:14 »
Das mit der Beweisumkehr halte auch ich für kritisch.
Bei der Finanz ist es so.
Für die Steuerfestsetzung reichen glaubhafte Hinweise. Wenn diese glaubhaften Hinweise nicht widerlegt werden können, bleibt es bei der Steuerfestsetzung.
Für ein Strafverfahren brauchen wir allerdings hieb- und stichfeste Beweise.
Ob das reicht?

Völlig richtig ! Peter der Sitzende muss gar nichts beweisen, der darf sogar seiner Lieblingsbeschäftigung nachgehen und lügen, dass sich die Balken biegen (ob das so geschickt ist, ist eine andere Frage).  Das Gericht muss zu der "jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden" Überzeugung kommen, dass das Geld beiseite geschafft wurde und dass die Rückzahlung an die Geldgeber damit zumindest gefährdet ist. Ob es dazu kommt, ist nicht sicher, aber immerhin gibt es ja einiges:

1. Nach den "Reichsbank"- Verträgen war Sitzek berechtigt, über das Geld der Anleger zu verfügen.
2. Frage nun: hat er dieses Recht missbraucht und dadurch die Geldgeber geschädigt (wozu hier auch schon die Gefährdung ihres Vermögens ausreicht) ?

Fest steht: Die Einzahlungen sollten sicher keine Schenkungen sein. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Anleger auch nicht, jedenfalls nicht ausreichend deutlich darauf hingewiesen worden, dass die Gefahr eines Totalverlustes ihres Geldes besteht (und dass diese Gefahr bei dem Bezopften und seinen "Projekten" extrem hoch ist).

Fest steht weiter: Es ist jede Menge Geld von den Konten in bar abgehoben worden und dieses Geld ist zur Zeit nirgendwo auffindbar. Es gibt keine Buchhaltung, in welcher man die Verwendung der Gelder nachvollziehen könnte, nicht einmal irgendwelche Belege. Anscheinend ist sogar die Vernehmung der von Peterle benannten Entlastungszeugen im Vor- bzw. Zwischenverfahren für Sitzek in die Hose gegangen (siehe den Beschluss des Landgerichts zur Haftprüfung).

Bis hierhin ist das also schon einmal keine gute Ausgangslage für den Pudelkönig. Kann man nun mit der nötigen Überzeugung ausschließen, dass das Geld doch nicht beiseite geschafft worden ist, sondern dass es noch an die Anleger zurückgezahlt werden kann ?

In die sogenannten Projekte ist, soweit man das nach den bekannten Fakten sagen kann, allenfalls ein eher geringer Teil der Gelder geflossen. Irgendetwas Werthaltiges ist dabei nicht herausgekommen. Abgesehen davon ist auch schon die Investition in "neuartige Technologien" (also in Scharlatan-Techniken, deren Funktionieren von Anfang an sehr zweifelhaft oder gar objektiv auszuschließen ist) eine vermögensgefährdende Verfügung über das Geld der Anleger (die - wie gesagt - nicht auf solche Risiken hingewiesen wurden). Mag sein, dass Peterle angibt, an diese Techniken geglaubt zu haben. Mag aber auch recht gut sein, dass das Gericht ihm das nicht abnimmt.

Wenn der Angeklagte jetzt nichts zur Sache aussagt, könnte das alles schon recht gut und mit deutlich überwiegender Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung ausreichen, ganz sicher ist man natürlich erst bei Rechtskraft des Urteils.

Je nachdem, wie der Angeklagte sich zur Verwendung der Gelder einlässt (ich glaube kaum, dass Sitzek es schafft, während des gesamten Prozesses die Klappe zu halten), könnte es noch eine lange und umfangreiche Beweisaufnahme geben. Wenn aber z.B. zwei oder drei Versionen des Angeklagten zur angeblichen Verwendung der Gelder sicher widerlegt werden können, dann ist die Überzeugung des Gerichts, dass der Angeklagte Untreue begangen hat, recht bald da (daher ist Lügen vor Gericht auch für den Angeklagten nicht immer die beste Option).

Kurz und gut: Nach Lage der bekannten Dinge ist eine Verurteilung recht wahrscheinlich, aber halt auch nicht zu 100 % sicher.

« Letzte Änderung: 15. September 2016, 09:08:00 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1236 am: 15. September 2016, 09:20:59 »
Teil von Peters Versprechen war die Investition in stabile Sachwerte (an denen keine entgegenstehenden Rechte Dritter bestehen). Die Frage ist also nicht,
wo das Geld ist, sondern welche Sachwerte die Einlagen sichern.
Wenn Peter also nichts in dieser Richtung vorweisen kann, ist der tatsächliche Verbleib des Geldes zur Beweisführung m.E. nicht nötig.

Mich interessiert eher noch, warum trotz aller Transparenz bisher nicht die Entscheidung des OLG Naumburg zum Rechtsmittel gegen die Haftprüfungsentscheidung
veröffentlicht wurde. Entweder hat das OLG noch etwas weiter ausgeholt und ist deutlicher geworden oder man konnte es schlicht nicht veröffentlichen, weil dadurch
der Mythos zerstört würde, dass Peter beim OLG immer siegt.

Wie auch immer, vor Ablauf des Monats sind wir alle eine Ecke schlauer.
« Letzte Änderung: 15. September 2016, 09:30:36 von simplicius simplicissimus »
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1237 am: 15. September 2016, 16:33:59 »
Das mit der Beweisumkehr halte auch ich für kritisch.

Das ist keine Beweisumkehr.

Fitzek hat eine Kapitalanlage geführt, egal ob nun mit oder ohne unbedingtem Rückzahlungsanspruch. Er hat damit auch die Verpflichtung, die Rückzahlungsansprüche zu sichern. Dazu ist eine Buchführung, der man entnehmen kann, wo denn das Kapital drinsteckt, geschäftsüblich. Wenn Fitzek das Bedienen der Rückzahlungsansprüche auf andere Weise ermöglicht, z.B. durch Channeling oder Stühlerücken, wäre das aber auch in Ordnung. Leider gibt es aber nicht mal ein Inventar.

Und somit stehen die Anleger im Regen und können nicht auf ihr Vermögen zugreifen. Und das erfüllt nun bereits den Tatbestand der Untreue. ("Wer die durch [...] Rechtsgeschäft [...] obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, [...]")

Das mag ein bißchen wie eine Beweisumkehr wirken, ist aber keine, weil zumindest irgendeine Art von Verwendungsnachweis zu den vertraglichen Pflichten gehört.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline hair mess

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1238 am: 15. September 2016, 16:39:32 »
Das begeistert mich so an Dir.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Man sollte nicht immer soviel nur aus den beruflich genutzten Ärmeln schütteln.
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Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1239 am: 15. September 2016, 21:04:01 »
Zitat
Die Schreiben des Anwalts!

 

Dieser Artikel ist Teil eines größeren Artikels, welcher Schritt für Schritt erweitert wird und den Du HIER findest!
 


Am 13.06.2016 beantragte der Rechtsanwalt Kehl, der von Martin Schulz als Verteidiger erwählt wurde, in seinem Schreiben einen Haftprüfungstermin, um den Haftbefehl aufzuheben oder ihn zumindest außer Vollzug zu setzen. Die Begründung trifft die Tatsachen, stellt sie ja die Situation dar, wie sie tatsächlich ist. Die Richter/innen interessierten diese Fakten wenig. Sie erfanden einfach neue Gründe für Tatverdacht und Fluchtgefahr.

Am 16.06.2016 wurde Peter noch einmal darüber informiert, daß seine Post als Beweismittel (Link folgt) kopiert oder zumindest gelesen wird.

Am 19.06.2016 fügte der Rechtsanwalt Peter Kehl seinem Schreiben vom 13.06.2016 Ergänzungen hinzu. Darin kamen nun zu den Zweifeln am Vorliegen einer Fluchtgefahr auch erhebliche Zweifel am dringenden Tatverdacht hinsichtlich der Untreue zum Ausdruck.


Auszug aus dem Schreiben des Anwaltes:

 

Hier ein weiterführender Artikel: "Haftprüfungsantrag mit Begründung"




Ferner wurden die Unterlassungen der Staatsanwaltschaft gerügt, die keinen einzigen Beweis für die Untreuebehauptung liefert. Es könne kein Vermögensverlust bestehen, da der Verbleib der Gelder klar sei und es auch keinen Anzeigenerstatter gebe, der sich „geschädigt“ sehe. Es seien keine Quittungen bei der Staatsanwaltschaft gesichtet oder Zeugen befragt worden. Im Schreiben des Rechtsanwaltes wurde zudem klargestellt, wie die Gelder verwendet wurden und wo sie investiert wurden.

Weiterführender Artikel: "Wo ist das Geld geblieben?"

Weiterführender Artikel: "Wo sind die Beweise?"

Durch den Zeitdruck schlichen sich im Schreiben von Peters damaligen Anwalt Herrn Kehl „kleine“ Fehler ein. So wurden beim Aufführen der Investitionen aus einem Grundstück von 10.000 qm² eine Grundstücksgröße von nur 1.000 qm². Aus 2013 wurde 2012. Aber ganz klar wurde, daß die allermeisten Zahlungen bar getätigt wurden und die Gelder in Grundstücke und Objekte investiert worden sind. Somit schied der dringende Tatverdacht aus, daß das Geld in der Tasche des Angeschuldigten gelandet sei.
Aber Juristen sind ja erfinderisch, wenn's darum geht, jemanden in den Mühlen der Justiz zu versenken und in Haft zu halten.
http://koenigreichdeutschland.org/de/die-schreiben-des-anwaltes/articles/die-schreiben-des-anwaltes.html

Kurzer Kommentar:
Den Herrn RA scheint Peterleang inzwischen ja gewechselt zu haben, also mit dessen Arbeit nicht so zufrieden zu sein, wie es hier suggeriert wird.
Zitat
Durch den Zeitdruck schlichen sich im Schreiben von Peters damaligen Anwalt Herrn Kehl „kleine“ Fehler ein. So wurden beim Aufführen der Investitionen aus einem Grundstück von 10.000 qm² eine Grundstücksgröße von nur 1.000 qm². Aus 2013 wurde 2012. Aber ganz klar wurde, daß die allermeisten Zahlungen bar getätigt wurden und die Gelder in Grundstücke und Objekte investiert worden sind. Somit schied der dringende Tatverdacht aus, daß das Geld in der Tasche des Angeschuldigten gelandet sei.
Aber Juristen sind ja erfinderisch, wenn's darum geht, jemanden in den Mühlen der Justiz zu versenken und in Haft zu halten.
Die hervorgehobene Behauptung ist nicht notwendiges Merkmal der Untreue. Es sind viele Fälle denkbar, in denen Untreue erfüllt ist, der Täter aber nicht eigennützig gehandelt und in die eigene Tasche gewirtschaftet hat. Für Untreue ist nur nötig, dass das Geld entweder nicht den mit den Geldgebern vereinbarten Zwecken entsprechend verwendet wurde oder dass es für die Anleger verloren ist. Durch Wiederholung der immer gleichen falschen Behauptungen werden diese nicht wahr.
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dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1240 am: 15. September 2016, 21:21:33 »
Nun gut, wenn die 1,3 Mio in Grundstücke geflossen sind, wie da behauptet, wird Fitzek sicherlich noch mit ein paar Grundbuchauszügen aufwarten können, von denen wir bislang nichts wissen.
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1241 am: 15. September 2016, 21:32:09 »
Zitat
Durch den Zeitdruck schlichen sich im Schreiben von Peters damaligen Anwalt Herrn Kehl „kleine“ Fehler ein. So wurden beim Aufführen der Investitionen aus einem Grundstück von 10.000 qm² eine Grundstücksgröße von nur 1.000 qm². Aus 2013 wurde 2012. Aber ganz klar wurde, daß die allermeisten Zahlungen bar getätigt wurden und die Gelder in Grundstücke und Objekte investiert worden sind. Somit schied der dringende Tatverdacht aus, daß das Geld in der Tasche des Angeschuldigten gelandet sei.
Aber Juristen sind ja erfinderisch, wenn's darum geht, jemanden in den Mühlen der Justiz zu versenken und in Haft zu halten.

Klar, weil ja jeder auch Grundsücke in Bar verkauft und dann hinterher mit dem Finanzamt Scherereien hat.


Dei Pudel haben:

a) selber gewaltig Dreck am Stecken
b) Ein dermaßen fragiles Ego, das ein Eingeständnis  und akzeptieren der eigenen Dummheit sie vermutlich ins vegetative Koma versetzen würde


anders ist diese poraktive Realitätsverweigerung nicht merh zu erklären.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1242 am: 15. September 2016, 22:32:44 »
Die Pudel haben jetzt den Strafantrag der Anklage online gestellt. Wegen etwaiger strafrechtlicher Relevanz hier nicht verlinkt oder kopiert. Aber leicht an bekannter Stelle zu finden.

Vom KRD geschwärzt wurden aber alle Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft (zur Person und zur Sache). Es ist also davon auszugehen, dass dort wenig schmeichelhaftes und vorzeigbares steht.
Ich habe mir jetzt zugegebenermaßen nicht die Mühe gemacht, die Klageschrift (die der "Strafantrag" ist?) rauszusuchen. Aber gehe ich richtig in der Annahme, dass eine Verlinkung aufgrund von § 353d Nr. 3 StGB unterblieben ist…? ;)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1243 am: 15. September 2016, 22:36:46 »
Ich finde diese herrlich naive Art der Pudel erheiternd:
"Die Situation ist genau so, wie ICH behaupte.
Beweis: weil ich sage, dass es so ist."

Das selbe sagt die Gegenpartei dann auch und hinterher haben alle Recht  :clap:

Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1244 am: 15. September 2016, 22:43:02 »

Vom KRD geschwärzt wurden aber alle Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft (zur Person und zur Sache). Es ist also davon auszugehen, dass dort wenig schmeichelhaftes und vorzeigbares steht.


Solches zu schwärzen hat nichts mit der Frage ob es sich nun um schmeichelhafte und/oder weniger schmeichelhafte Ermittlungen handelt, sondern vielmehr damit, zu vermeiden, weitere Zeugen respektive Beweismittel aus der Versenkung plötzlich auftauchen zu lassen.