Ich würde sagen, es kommt auch darauf an, was den "Anlegern" versprochen wurde. Es stehen ja anscheinend Untreue und Verstoss gegen das Kreditwesengesetz im Raum.
Das mit dem KWG dürfte ausreichend nachgewiesen sein (hoffe ich), nachdem ja weiter die Reichsdeppenbank betrieben wurde. Strafmaß reicht von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Bei der Haftbarkeit der Wichtel kommen mir (leider) Zweifel, wenn ich so was
http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/kapitalanlagerecht/gehilfenhaftung-bei-der-unerlaubten-anlagevermittlung-343543lese. Derartiges gilt aber hoffentlich nicht für sie, denn sie wußten ja auch von den Bafin-Schreiben und den Verfahren und dadurch sollte kein Zweifel bestehen, dass ihnen klar war, dass der Bankbetrieb illegal war.
Bei der Untreue muss dem "Anleger" ein Nachteil entstehen. Wenn die Kohle, wie der Artikel unterstellt, noch da ist, dann gab es möglicherweise keinen Nachteil.
Allerdings bezweifle ich heftig, dass das Geld noch alles da ist, denn mit irgenwas muss er ja seine Eskapaden bezahlt haben und wenn ich das richtig überblicke reichen die anderen möglichen Einnahmen da bei weitem nicht. Im Artikel steht ja auch nur, dass er "über den Verbleib des Geldes" geredet hat. Das bedeutet imho nicht, dass es noch da ist. Wenn er gesagt hat, wofür er es ausgegeben hat, hat er ja auch über "den Verbleib" geredet. Dass die Staatsanwaltschaft belegen muss, dass er das Geld für eigene Zwecke verwendet hat, kann ich nicht nachvollziehen. Ich nehme an, sie muss nur nachweisen, dass den "Anlegern" ein Schaden entstanden ist. Dafür kann es auch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geben.
Ein Gutes hat das ganze vermutlich doch, der Fitzelkönig hat, wenn die Infos aus dem Artikel stimmen, damit rausgerückt, was mit dem Geld passiert ist. Wenn also noch was davon da ist, sollten die Behörden auch dran kommen. Zumindest wenn er noch über das Geld verfügen kann. Auch wenn Mitleid nicht angebracht ist, besteht dann vielleicht noch etwas Hoffnung für die, die dämlich genug waren, der Lusche ihr Geld anzuvertrauen. Dass keine Verurteilung mehr droht kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dann wäre er wohl freigelassen worden. Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft keinen Mist gebaut hat. Das wäre eine Katastrophe. Leider hat man bisher den Eindruck, dass die Behörden zum teil nur widerwillig und dilettantisch gegen den Deppenkönig vorgehen.