Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 243936 mal)

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Offline S

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #975 am: 29. August 2016, 14:54:45 »
In einem der Papiere des Herrn Ur war zu lesen, daß die Staatsbürgerschaft (also nicht die erdachte, sondern die, die auch die BRD GmbH anerkennt) rumänisch sei. Steht dann nach einer möglichen Haftstrafe eine Ausweisung an?

LG

S.
"... erscheint es einem faszinierend, mit welcher Bedingungslosigkeit und auf welch bedrückend niedrigem Niveau sich Menschen in Schlachten um "Wahrheiten" im Einzelfall stürzen, obwohl nichts auf der Welt sie dazu legitimiert und befähigt als ihre eigene Selbstgewissheit."

Thomas Fischer
 

Offline Gerntroll

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #976 am: 29. August 2016, 15:10:14 »
Genau, "mit Adrian und Freunden aufs eigene Volk schießen..."
Ich schmeiß mich wech... :facepalm: :facepalm: :facepalm:
Das haben sie ja getan.
Oder gehört die Polizei nicht zum Volk?

Doch doch, das Plakat zeigt nur wie weit die Leute denken (nicht mal von der Tapete bis zur Wand). Und ich denke die "Demo" fand nach dem 25. statt.


Zitat
In einem der Papiere des Herrn Ur war zu lesen, daß die Staatsbürgerschaft (also nicht die erdachte, sondern die, die auch die BRD GmbH anerkennt) rumänisch sei. Steht dann nach einer möglichen Haftstrafe eine Ausweisung an?

LG

S.

Rumänien gehört zur EU. Das heißt Nein.
« Letzte Änderung: 29. August 2016, 15:12:20 von Gerntroll »
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Offline kairo

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #977 am: 29. August 2016, 15:10:44 »
Genau, "mit Adrian und Freunden aufs eigene Volk schießen..."
Ich schmeiß mich wech...
Das haben sie ja getan.
Oder gehört die Polizei nicht zum Volk?

Nein, natürlich nicht, das sind die Söldner einer fremden, aggressiven Macht. Sie stehen in keiner Verbindung zum beinahe unüberschaubaren Staatsvolk von Ur. Muss man wissen.

Und im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt. Ein Fall von Liebe liegt hier wohl eher nicht vor.
 

Offline BlueOcean

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #978 am: 29. August 2016, 15:50:35 »
Die BILD-Zeitung,  die bisher schon durch Faktentreue geglänzt hat, weiß nun exklusiv, dass ein Haftbefehl gegen Ursache erlassen worden ist. Die Staatsanwaltschaft will das noch nicht bestätigen aber... irgendwie ist die Nachricht nicht viel überraschender als dass es heute morgen einen Sonnenaufgang gab (siehe hierzu die Sondernachrichten in unserem kostenpflichtigen SSL-Exklusiv-Bereich "Wetter und Lifestyle").

Immerhin konnte die BILD so noch einmal den schärpengeschmückten Astral-Körper von Adrian auf die Website wuchten. Und eine Erklärung zum Tathergang am Vortag ist mir auch noch eingefallen: Der angeblich von der Ursache-Guerilla in die Flucht geschlagene "Leiter des Verfassungsschutz" war wohl eher der Gerichtsvollzieher, der seinen Einsatz klugerweise frühzeitig abgebrochen hat.
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Offline hair mess

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #979 am: 29. August 2016, 15:59:03 »
Einsatz frühzeitig abgebrochen?
Das heißt also, die Ur-Einwohner sind noch nicht geräumt?
Haben wir dann das nächsten Happening mit Zeltstadt etc. .
Fehlt nur noch Jesus Bruder Bauchi.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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dtx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #980 am: 29. August 2016, 16:33:35 »
Einsatz frühzeitig abgebrochen?

Ja, am 24.08. - so frühzeitig, daß die Urians davon nichts bemerkt haben.

Das heißt also, die Ur-Einwohner sind noch nicht geräumt?

Inzwischen schon. Wenn man das "Berliner Modell" auch faktisch als Räumung bezeichnen kann.
 

Offline Tonto

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #981 am: 29. August 2016, 16:36:18 »
Einsatz frühzeitig abgebrochen?
Das heißt also, die Ur-Einwohner sind noch nicht geräumt?
Haben wir dann das nächsten Happening mit Zeltstadt etc. .
Fehlt nur noch Jesus Bruder Bauchi.

Es gab eine Zeitungsmeldung, nach der eine "Berliner Räumung" stattgefunden hätte, also "nur" Austausch der Schlösser mit aufgeschobener Verwertung des Hausrats. Das ist üblich, wenn der Vermieter aufgrund rückständiger Mieten sein Pfandrecht an den Gegenständen des Mieters geltend mach.

Was mich dabei indes wundert ist, dass bei einer Räumung aufgrund Eigentümerwechsels durch Zwangsversteigerung die neuen Eigentümer keine Rechte an den Sachen des Vorbesitzers haben dürften.

Eventuell wollte der Gerichtsvollzieher auch nur später mit den Möbelpackern wiederkommen und daher wirkte das Ganze so wie eine Berliner Räumung ?
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline Namastor

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #982 am: 29. August 2016, 16:37:48 »
Einsatz frühzeitig abgebrochen?
Das heißt also, die Ur-Einwohner sind noch nicht geräumt?
Haben wir dann das nächsten Happening mit Zeltstadt etc. .
Fehlt nur noch Jesus Bruder Bauchi.

Bauchi hat Walchen verlassen und hat bekannt gegeben, sich in Dauch einzunisten !
 

Offline Mark US P

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #983 am: 29. August 2016, 16:42:02 »
Berliner Räumung wohl ehr aus Kostengründen.
 

Offline Tonto

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #984 am: 29. August 2016, 16:45:06 »
Berliner Räumung wohl ehr aus Kostengründen.

Wäre ja auch vernünftig, trotzdem sehe ich nicht, wie die neuen Eigentümer einen Anspruch auf den urinigen Hausrat begründen sollten. Die haben Rechte an der Immobilie, aber damit nicht auch an der beweglichen Habe (sofern nicht zur Immobilie rechnend), die müsste schon an die Familie herausgegeben werden und das ist Sache des Gerichtsvollziehers.
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline Mark US P

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #985 am: 29. August 2016, 16:56:08 »
Haben die neuen Eigentümer nicht auch Ansprüche gegen Ursache, weil der da noch gewohnt hat, bzw. für die Kosten des Verfahrens
 

Offline Gerntroll

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #986 am: 29. August 2016, 16:59:27 »
Das werden die neuen Eigentümer wohl zivilrechtlich einklagen müssen. Nur denke ich das sich das nicht lohnen wird. In erster Linie werden wohl die alten Gläubiger ihre Rechte einfordern. Danach wird wohl nix mehr zu holen sein.
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Offline Erlkönigin

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #987 am: 29. August 2016, 17:14:01 »
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Bauchi hat Walchen verlassen und hat bekannt gegeben, sich in Dauch einzunisten !

Und heute bei Facebook gefragt, wer ihm einen Kredit über 10.000 € geben kann, damit er sich ein neues Wohnmobil zulegen kann.  :facepalm:

Als wenn die Frage nicht schon lächerlich genug wäre, bietet er an, das Geld abzuarbeiten. Finde den Fehler....
 
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Offline Gutemine

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #988 am: 29. August 2016, 17:22:47 »
Bei den Freunden Urs schiebt man Panik bzw. versucht diese zu verbreiten.

Wenn es stimmt, dann wurden zwischenzeitlich Beamte vor der Türe postiert, so dass keiner seiner Anhänger mehr rein kann. *eine Runde Mitleid*

Vor allem der falsche Doktor ist darüber gar nicht amüsiert, wollte er doch ein tolles Interview machen. Deshalb fabuliert man jetzt, dass Adrian ermordet werden soll.

@BlueOcean

Was die Bild wohl jetzt meldet, hatte die MZ schon heute morgen gemeldet. Siehe diesen Post (Spoiler)

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2767.msg95103#msg95103

« Letzte Änderung: 29. August 2016, 17:25:57 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Tonto

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #989 am: 29. August 2016, 17:25:51 »
Das werden die neuen Eigentümer wohl zivilrechtlich einklagen müssen. Nur denke ich das sich das nicht lohnen wird. In erster Linie werden wohl die alten Gläubiger ihre Rechte einfordern. Danach wird wohl nix mehr zu holen sein.

Haben die neuen Eigentümer nicht auch Ansprüche gegen Ursache, weil der da noch gewohnt hat, bzw. für die Kosten des Verfahrens

Die Kosten für die Räumung dürften als Kosten der Zwangsvollstreckung festsetzbar sein auch ohne Klage. Die Kosten stehen ja aber erst fest, wenn der Gerichtsvollzieher die Rechnung schickt. Daher ja mein Verständnisproblem mit der "Berliner Räumung". Bei diesem Modell bekommt der Vermieter die Wohnung inklusive des Hausrates und kann sich dann um die Verwertung kümmern. Den Hausrat bekommt er aber, weil er einen Zahlungstitel hat und er den Hausrat pfändet, um seinen Anspruch dann durch Verwertung befriedigen zu können.

Hier dürften die neuen Eigentümer bislang keinen Zahlungstitel gegen A.U. haben und damit der Gerichtsvollzieher den neuen Eigentümern auch nicht den Hausrat überlassen können.
 
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.