Und das war sein voller Ernst! Der hat das auch versucht! Die Waffe war echt und ewr hat sie eingesetzt! !
Außerdem ist davon auszugehen, dass die Waffe illegal war.
@die Juristen hier: in welchem Hausnummernbereich wäre der UR- insteinige Einsatz beim Schieds- und Scheinjehrichts-Casino grob überschlägig zu verorten?
Zweistelliges, wie schon erwähnt, wäre doch drin, oder? Versuchter Mord wäre wohl zunächst das Golden Nugget, würde ich sagen.
Der UR-instein ist ab heute definitiv der gallionsfigurige Mehrtürer der Reichsdeppenszene, egal ob er überleben wird oder nicht.
Die Abschätzung des in Betracht kommenden Strafmaßes ist zum jetzigen Zeitpunkt eine ziemliche Kaffeesatzleserei und daher nur sehr schwer möglich, sondern eher Spekulation. Also spekuliere ich mal drauflos und schaue in meinen Kaffeesatz:
Als Fußballtorwart hat der schöne Adrian - soweit bekannt - wohl nicht oft zweistellige Ergebnisse gegen sich gehabt. Bei einer Schwurgerichtskammer ist es damit auch nicht so einfach.
1. Versuchter Mord
Arg- und wehrlos im Sinne einer von Adrian begangenen heimtückischen Tat waren die mit 200 Mann angereisten Polizisten sicher nicht. Und selbst bei potentiell todbringenden Angriffen gegen Polizeibeamte kommt es in jüngster Zeit - anders als früher - beunruhigend oft dazu, dass Gerichte keine niederen Beweggründe für die Tat und damit kein Mordmerkmal annehmen, so dass ein versuchter Mord nicht festgestellt wird. Ich finde diese Tendenz unschön, aber so isses nun mal. Ob Mord- oder Totschlagsversuch vorliegt, ist also schon schwer einzuschätzen.
2. Versuchter Totschlag
In der Praxis tun sich die Gerichte des Weiteren erstaunlich schwer, wegen versuchten Mordes oder versuchten Totschlags zu verurteilen. An den Tötungsvorsatz werden dabei nämlich schon sehr hohe Anforderungen gestellt und oft ist dieser Vorsatz - selbst bei Schusswaffengebrauch - nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellbar (das verstehen wohl auch nur Juristen, normalen Menschen kann man das wirklich kaum begreifbar machen
). Hier würde man als Verteidiger z.B. bei der unübersichtlichen Situation, der schweren, den Tötungsvorsatz überlagernden emotionalen Belastung durch die Räumung usw. ansetzen und hätte damit gar nicht so schlechte Chancen. Bedeutet also: wenn es kein vollendetes Tötungsdelikt gibt, kommt oft (gerade bei verbleibenden Zweifeln) nur eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung heraus. Hier ist nach den wenigen bisher bekannten Umständen aber durchaus beides möglich. also versuchtes Tötungsdelikt oder gefährliche Körperverletzung. Letztere ist es aber allemal (Strafrahmen dafür immerhin: Sechs Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe). Und so groß sind die Unterschiede zwischen beiden Optionen dann im Ergebnis auch nicht.
3. Dazu hatten wir einmal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall, was aber tateinheitlich mit dem versuchten Tötungsdelikt bzw. der gefährlichen Körperverletzung begangen wurde und nicht zu einer extra Strafe, sondern zur Erhöhung der Strafe unter Ziffer 1. oder 2. führt.
4. Schließlich noch unerlaubter Waffenbesitz: Dafür gibt es in der Praxis bei "einfacher" Pistole bzw. "einfachem" Revolver ein Jahr Freiheitsstrafe. Das kommt in Tatmehrheit zu der Tat unter 1. bzw. 2. dazu und es wird eine Gesamtstrafe gebildet (wobei es einen Rabatt von der Summe der Einzelstrafen gibt).
5. Schuldfähigkeit: So wie der Ur-instein schon vorher gegenüber Polizeibeamten und der Obrigkeit aufgetreten ist, wäre es nicht überraschend, wenn er hier wenigstens verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB (im Fachjargon: "plem") zugebilligt bekommt wegen psychischer Ausnahmesituation bei Zwangsräumung und Verlust der Existenz. Der komplette Jagdschein nach § 20 StGB (Fachjargon: "plem-plem") dürfte es eher nicht werden.
Wenn ich jetzt einen Wert in die Runde werfen oder einen Tip für "Betandwin" abgeben soll, würde ich aus der Hüfte heraus auf dreieinhalb bis vier Jahre Freiheitsstrafe tippen. Viel wert ist uns der Schutz von Polizeibeamten damit nicht, aber wie schon gesagt: so isses nun mal. Und nochmal: Da ist viel Unwägbarkeit und Spekulation dabei und ich lasse mich gern - auch in dieser Runde - eines Besseren belehren.
Edit: Habe inzwischen erfahren, dass ein Beamter gebissen wurde, und zwar offenbar nicht von Adrian. Von einem Reichsdeppen gebissen zu werden ist sicherlich mega-ekelhaft, aber ebenso sicher liegt hier kein Tötungsversuch vor.