Ob er das wirklich entscheiden kann?
Er kann sich natürlich so unmöglich benehmen, dass er vom Verfahren ausgeschlossen wird. Das machen Gerichte zwar ungern, aber Ursache wird es schon schaffen, sich so sehr daneben zu benehmen, daran zweifle ich nicht. Da gilt dann Paragraf 231b StPO.
Das wollte die Familie nicht akzeptieren, da diese Aktion ohne Vorwarnung und Terminabsprache erfolgte.
Ah ja, "ohne Vorwarnung" war ja nach monatelangem Schriftwechsel und Verfahren, nach erfolgter Versteigerung usw. Und wenn man den Gerichtsvollzieher schon mal mit Drohung und Gewalt vertrieben hat, dann kommt er nochmal und bittet um eine "Terminabsprache". Wie niedlich!
So kam es bedauerliche Weise zu einer verhängnisvollen Situation.
Euphemismus kann man das nennen oder glatte Lüge.
Adrian ist kein Mörder, Vergewaltiger oder sonst ein Kriegsverbrecher um gesonderte Sicherheitsvorkehrungen für den Prozeß treffen zu müssen.
Die Anklage lautet auf Mord. Ein Mörder ist er natürlich im Rechtssinne erst, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen Mordes vorliegt (dies wegen der Unschuldsvermutung).
Für sie ist es unverständlich, wie auf der Einladung gedroht wird mit Geldstrafen, Zwangsvorführung usw. wenn sie nicht erscheint.
Die Ladung zur Zeugenaussage ist keine Einladung wie die Einladung eines Freundes oder zu einer Party. D. h. man kann eine solche Ladung nicht einfach Ausschlagen. Dass das Gericht freundlicherweise darauf aufmerksam macht, dass man bestraft oder vorgeführt werden kann, wenn man unentschuldigt ausbleibt, nennt sich "Rechtsbelehrung".
Oder sollen so die Menschen bereits im Vorfeld eingeschüchtert werden?
Eingeschüchtert nicht, sondern auf die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit aufmerksam gemacht. Bei den Ursaches braucht es ja offensichtlich härtere Mittel, ihnen klar zu machen, dass sie sich den Gesetzen unterziehen müssen wie alle anderen Menschen auch.